- Einladung vom 06.09.2023 –
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 19:10 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Jürgen Claßen, Treis-Karden |
| Gaby Franzen, Bremm | |
| Fraktionsvorsitzender Volker Linden, Klotten | |
| Udo Marx, Lieg | |
| Ulrich Möntenich, Müden | |
| Uli Oster, Klotten (ab TOP 3 ö. S. ) | |
| Volker Röhrig, Treis-Karden | |
| Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem | |
| Entschuldigt: | Ute Arens, Mesenich sowie deren Vertreter Hilken, Stephan, Cochem |
| Christine Grünewald, Bruttig-Fankel sowie deren Vertreter Zucchet, Klaus, Valwig | |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete | |
| Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter | |
| Auf Einladung: | Philipp Hennen, Vorsitzender des Personalrates, VGV Cochem |
| Schriftführer: | Elmar Konzen, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Hauptausschusses, die/den Beigeordnete(n) sowie die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 20.07.2023 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 26.07.2023 über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe Nr. 31 am 04.08.2023. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift werden nicht erhoben. Im Übrigen werden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung auf einstimmigen Beschluss unter 3 b der nichtöffentlichen Sitzung um eine weitere Personalangelegenheit ergänzt. Ansonsten werden keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
a) Projektstand Sanierung und Teilmodernisierung Altbau VGV Cochem
Die energetische Sanierung und Teilmodernisierung des Altbaus der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem ist bis auf die Erneuerung der Aufzugsanlage abgeschlossen. Der Rückbau des alten Aufzuges ist bereits erfolgt. Mit dem Bau des neuen Aufzuges wird am 18.09.2023 begonnen.
b) Zustellung des Stadt- und Landboten Cochem per Post und Einführung einer APP
Insbesondere steigende Kosten in den Bereichen Druck und Zustellung (Papier, Energie, Lohn) und rückläufige Erlöse sorgen beim Verlag Linus-Wittig für eine gravierende Finanzierungslücke. Darüber hinaus gestalte sich die Rekrutierung von (zuverlässigen) Zustellern/innen zunehmend schwieriger; in einigen Ortsgemeinden kann nach den Angaben der Geschäftsführerin des Verlages, Frau Martina Drolshagen, eine Zustellung, welche den rechtlichen Vorgaben entspricht, bereits jetzt nicht mehr gewährleistet werden. Frau Drolshagen hat der Verwaltung mögliche Varianten des Verlags vorgestellt, um der geschilderten Situation entgegen zu wirken:
| 1. | Bezugsgeldanpassung 1:1 verbunden mit Mehrkosten von rd. 60.000 € |
| 2. | Moderate Bezugsgeldanpassung in Verbindung mit der Umstellung auf Verteilung durch die Post und gleichzeitige Einführung der meinOrt App als digitaler Kanal zur Bürgerinformation. |
Frau Drolshagen macht dabei darauf aufmerksam, dass es bei der Verteilung durch die Post strikte Einlieferungstermine einzuhalten sind, welche eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses beim Verlag auf Freitag der Vorwoche, 08:00 Uhr, nach sich ziehen wird.
Die App wird vom Verlag bei Wahl der Variante 2 bis Ende 2025 ohne zusätzliche Berechnung angeboten (im Bezugsentgelt enthalten). Die aktuellen Kosten sind vom Verlag mit rd. 150,- € pro Gemeinde zuzüglich 1 Cent je Einwohner kalkuliert.
Die Angelegenheit wurde in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 13.07.2023 besprochen. Seitens der Besprechungsteilnehmer/innen wurde hierbei darauf hingewiesen, dass der vorgezogene Redaktionsschluss die Aktualität des Mitteilungsblatts deutlich beschränke, da für die Ehrenamtlichen nicht mehr ausreichend Zeit übrigbleibe, um aktuelle Beiträge aus dem Gemeinde- und Vereinsleben zu verfassen. Bei der angekündigten Vorverlegung des Redaktionsschlusses werde die Berichterstattung um eine weitere Woche verzögert und wäre somit nicht mehr aktuell und für die Bürger/innen uninteressant. Für die Ortsgemeinden und die Verwaltung ergibt sich insbesondere im Hinblick auf die Gremienarbeiten (Einladungen zu den Sitzungen) die Schwierigkeit, dass die Abstimmung der Tagesordnungen und die Vorbereitung der Sitzungsvorlagen dem neuen Redaktionsschluss beim Verlag noch vorausgehen, d. h. deutlich früher als bisher abgeschlossen werden müssen.
Die Ortsbürgermeister/innen haben sich für die künftige Zustellung per Post und Einführung der APP ausgesprochen. Die Umstellung soll jedoch möglichst nicht vor dem 01.01.2024 erfolgen. Die Verwaltung wurde zu weiteren Verhandlungen mit dem Verlag beauftragt.
Die entsprechenden Verhandlungen haben stattgefunden. Der Verlag war hierbei zu keinen weiteren Kompromissen bereit. Die Möglichkeit zu einem Verlagswechsel besteht nicht. Die Umstellung und Zustellung per Post erfolgt nunmehr zum 01.10.2023. Alle Beiträge der Gemeinden und Vereine müssen bis freitags 08:00 Uhr dem Verlag vorliegen.
c) Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Cochem
Gemeinsames Ziel des Landkreises zusammen mit den Verbandsgemeinden ist es, jeden Haushalt mit schnellem Internet mittels Glasfaseranschluss zu versorgen.
Dieses Vorhaben sollte in Projektträgerschaft der BIG umgesetzt werden. Ein hierzu im vergangenen Jahr mit einem hohen siebenstelligen Projektvolumen auf den Weg gebrachter Förderantrag wurde mangels verfügbarer Fördermittel abgelehnt. Im Rahmen des nunmehr gestellten neuen Förderantrages war, wie üblich, ein aktuelles Markterkundungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens stellte sich heraus, dass die Privatwirtschaft und hier insbesondere die Deutsche Glasfaser vorrangiges Interesse an einem zeitnahen Ausbau hat. Der Ausbau durch die Deutsche Glasfaser soll vorrangig freimarktwirtschaftlich erfolgen. Aktuell erfolgt seines der Deutschen Glasfaser eine entsprechende Kundenabfrage in den Ortsgemeinden. Bei ausreichendem Interesse wird ein privatwirtschaftlicher Ausbau vorgenommen. In den Gemeinden in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau scheitert, soll ein Ausbau im Bezuschussungsverfahren erfolgen.
Aus den bisherigen Ausbauerfahrungen der Deutschen Glasfaser in den Ortsgemeinden Ediger-Eller, Senheim und Treis-Karden stehen betreffend die Projektumsetzung nur wenige Ausbautrupps/Firmen zur Verfügung. Nach anfänglichen Schwierigkeiten läuft der Ausbau in der Zwischenzeit jedoch geordnet, sodass wir, wenn auch nicht zeitgleich, von einem geordneten Glasfaserausbau innerhalb der Verbandsgemeinde Cochem Zug um Zug ausgehen dürfen.
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.07.2023
Der Hauptausschuss hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 20.07.2023 einstimmig der Einstellung eines Beamten des gehobenen Dienstes zugestimmt.
3. Einführung eines Gästebeitrages durch die Verbandsgemeinde Cochem
Der von der Verbandsgemeinde beauftragte Gutachter, Herr Rechtsanwalt Elmenhorst, hat der Verwaltung aufgrund der bisher verfügbaren Datengrundlagen eine erste vorläufige Beitragskalkulation und am 29.06.2023 ein Kurzgutachten zur Frage der Einführung eines Gästebeitrages zur Bäderfinanzierung in der Verbandsgemeinde Cochem vorgelegt. Nach dem Gutachten wird unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wegen rechtlicher Bedenken von der Erhebung des Gästebeitrages für den beabsichtigten Zweck abgeraten. Eine Gästebeitragsatzung zur Finanzierung lediglich von Badeinrichtungen stünde ungeachtet der Vielfalt touristischer Gästeaufenthaltszwecken in der Verbandsgemeinde Cochem nicht im Einklang mit dem Sinn und Zweck und insbesondere der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Gästebeitrages i. S. v. § 12 Abs. 2 Kommunalabgabegesetz (KAG) RLP. Die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Beitrag nur von einer Personengruppe erhoben werden darf, von der typischerweise anzunehmen ist, dass sie die beitragsfinanzierten Einrichtungen nahezu geschlossen benutzt, würde durch einen Gästebeitrag von allen Ortsfremden, die im Gebiet der VG Cochem Unterkunft nehmen, nicht erfüllt. Unabhängig von der rechtlichen Unzulässigkeit einer Gästebeitragserhebung dem Grunde nach, beliefe sich der kalkulierte, im Rahmen der rechtlichen Umlagefähigkeit des Aufwands für die Bädereinrichtungen der Verbandsgemeinde höchstens zulässige Tagessatz auf 0,26 € je Übernachtung und Person. Hierbei ist die gem. § 12 Abs. 2 Satz 5 KAG RLP vorgeschriebene Schätzung eines angemessenen Vorteilswertes der nicht als Bad-Nutzer erfassten Tagesgäste noch nicht berücksichtigt. Nach den parallel zu der Arbeit von Herrn Elmenhorst von der Verwaltung durchgeführten Recherchen muss bei der Einführung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Cochem von jährlichen Personal- und EDV- Kosten in Höhe von rd. 50.000 € ausgegangen werden. Diese Kosten sind nicht umlagefähig und bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zusätzlich in Abzug zu bringen.
Um die rechtlichen Bedenken zu entkräften ist zu überlegen, ob weitere Aufgaben des Tourismus von der Verbandsgemeinde übernommen bzw. von der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden an die Verbandsgemeinde Cochem übertragen werden können.
Weitere einzelne Aufgaben (Radwege, Fernwanderwege) sind hierbei wohl nicht ausreichend. Als Maßstab muss von beitragsfinanzierten Einrichtungen/Aufgaben ausgegangen werden, die nahezu geschlossen von allen ortsfremden Übernachtungsgästen genutzt werden. Ob dies von der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden mitgetragen wird, ist angesichts der Diskussionen über dieses Thema in der Vergangenheit fraglich. Gleichwohl scheint es sinnvoll vor dem Hintergrund der angespannten Haushalts- und Finanzlagen und der notwendigen Einnahmenbeschaffungen in der gesamten kommunalen Familie (Ortsgemeinden, Stadt und Verbandsgemeinde) diese Angelegenheit erneut zu thematisieren.
Alternative Angebots- und Leistungskürzungen zur Ausgabenreduzierung waren im für das Ferienland Cochem neben dem Weinbau so wichtigen Wirtschaftsbereich „Tourismus“ jedenfalls bisher kein Thema.
Darauf hinzuweisen ist auch, dass bei einer Aufgabenübernahme/Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde Cochem alle entstehenden Kosten über den Haushalt der Verbandsgemeinde zu finanzieren sind und in die allgemeine Umlage einfließen. Zudem ergeben sich für die Einnahmen der Ortsgemeinde/Stadt Cochem reduzierende Auswirkungen auf die Tourismusbeiträge.
Darüber hinaus zu beachten ist, dass die Einführung eines Gästebeitrages in der Verwaltung, aber auch in den Beherbergungsbetrieben zu zusätzlichem Aufwand führt und auch wegen der Preiskalkulationen einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf.
Die Angelegenheit war zuletzt Gegenstand einer Besprechung im Ältestenrat am 04.07.2023 und wurde von diesem zur weiteren Vorberatung in die Fraktionen des Rates verwiesen.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat die Einführung eines Gästebeitrages weiter zu verfolgen und hierzu eine Übersicht möglicher umlagefähiger Aufgaben/Kosten bei der Verbandsgemeinde Cochem, der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden zu erstellen und gutachterlich betrachten zu lassen.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig |
4. Ärztliche Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 24.05.2023 wurde die schlechte ärztliche Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem angesprochen und von der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ erste Vorschläge zur Verbesserung der Situation als Diskussionsgrundlage benannt. Die Verwaltung wurde beauftragt, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit Gespräche mit den Ärzten und Krankenhäusern geführt, aus denen nachfolgende Vorschläge zur Verbesserung der Situation entstanden sind:
a) Gründung eines Weiterbildungsverbundes
Ziel ist es, einen Zugang zu jungen Menschen, die auf dem Weg sind Arzt zu werden, zu finden und für unsere Region zu gewinnen. Im Zuge der vorgeschriebenen Ausbildungsordnung müssen angehende Ärzte verschiedene Ausbildungsbereiche (Hausarzt, Fachärzte, Krankenhaus) absolvieren. Hier soll ein sogenannter Weiterbildungsverbund für unsere Region zusammen mit den Ärzten, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Verwaltung gegründet werden. Die Verwaltung würde hierbei koordinierende und organisatorische Aufgaben übernehmen und ergänzend z. B. bei der Wohnungssuche helfen. Auf diese Weise sollen junge Mediziner für die reizvolle Region des Ferienlandes Cochem interessiert und im besten Fall gewonnen werden. Der voraussichtliche Kostenaufwand wäre aktuell aus dem Budget der Wirtschaftsförderung zu finanzieren.
b) Projekt „Frühe Hilfen – Hebamme Plus“
Bei den Kinderärzten in der Verbandsgemeinde Cochem herrscht aktuell eine deutliche Unterversorgung. Zur Entlastung der Kinderärzte und als Hilfe bis zu einer ausreichenden Ärzteversorgung wäre es hilfreich, den jungen Familien eine mit Fachkompetenz ausgestattete Ansprechperson an die Seite zu stellen. Hierfür könnte eine ortsansässige Hebamme in Frage kommen, die entsprechende Bereitschaft hierzu grundsätzlich signalisiert hat. Denkbar wäre ein Projekt mit einer Anstellung in einem befristeten Teilzeitarbeitsverhältnis.
c) Einmalprämie zur Unterstützung von Ärzteansiedlungen
Im Zusammenhang mit einem Neubauvorhaben zur Errichtung eines Ärztehauses ist die Frage aufgetreten, ob innerhalb der Verbandsgemeinde Cochem vergleichbar anderer Regionen und auch bereits Verbandsgemeinden im Landkreis Cochem-Zell eine einmalige finanzielle Unterstützung der Verbandsgemeinde Cochem bei der Ansiedlung neuer Ärzte denkbar ist. Vielerorts geschieht dies verbunden mit einer zeitlichen vertraglichen Bindung der Ärzte in der Region.
Im Gespräch mit der Kassenärztlichen Vereinigung RLP u. a. wurden die beschriebenen Vorhaben begrüßt und Unterstützung zugesagt. In Ergänzung von Buchstabe a) wird empfohlen:
| - | Die Verwaltung sollte als zentraler Ansprechpartner für Formulaturen zur Verfügung stehen. |
| - | Die angehenden Ärzte sollten in Rahmen von Kennenlern-Tagen von den Vorzügen des Ferienlandes Cochem überzeugt werden. |
Der Ältestenrat hat sich in seiner Besprechung am 05.09.2023 mit der Angelegenheit befasst und die vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich begrüßt.
Im Hauptausschuss wird insbesondere der Vorschlag zu c) „Einmalprämie“ teils kontrovers diskutiert. Alternativ zu einer Prämie wird dabei der Vorschlag zur Gewährung eines zinslosen Kredites in die Diskussion eingebracht.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die von der Verwaltung und ergänzend von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem in Angriff zu nehmen und sobald als möglich umzusetzen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Jahr 2023 aus Mitteln der Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Betreffend die Gewährung einer Einmalprämie zur finanziellen Unterstützung ansiedlungswilliger Ärzte wird empfohlen, eine Unterstützung grundsätzlich in Aussicht zu stellen. Über Art und Umfang der Unterstützung soll dann im Einzelfall entschieden werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Fortschreibung des Feuerwehrfahrzeugkonzeptes für die Jahre 2024-2031
hier: Überprüfung der Risikoklasseneinteilung der Ortsgemeinden Faid, Briedern und Senheim
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 beschlossen, das Feuerwehrfahrzeugkonzept für die Jahre 2023 bis 2030 im Jahr 2022 fortzuschreiben und in diesem Zusammenhang eine mögliche Anschaffung von hochwassertauglichen Fahrzeugen mit zu betrachten. Im Zuge dieser Fortschreibung sollen auch die Mannschaftstransportfahrzeuge berücksichtigt werden. Aufgrund der dem Rat bekannten Aufstellung eines Fahrzeugbeschaffungskonzeptes des Landkreises Cochem-Zell für den Katastrophenschutz wurde seitens der Verwaltung mit der Erarbeitung eines Entwurfs für das Fahrzeugkonzept zunächst abgewartet, um mögliche Auswirkungen des zuvor genannten Konzeptes des Landkreises ggfl. mit zu berücksichtigen. Darüber hinaus müssen für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges wichtige rechtliche Voraussetzungen überprüft werden. Eine dieser Voraussetzungen ist die Einteilung der Ortsgemeinden in Risikoklassen.
Gemäß § 3 Absatz 2 der Feuerwehrverordnung (FwVO) hat der Träger der Feuerwehr Fahrzeuge und Sonderausrüstungen den örtlichen Erfordernissen entsprechend vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Hiernach wird jeder Ausrückbereich in eine der Anlage 1 der FwVO näher beschriebenen Risikoklasse eingeordnet. Der Ausrückbereich Mesenich, Briedern und Senheim wurden zuletzt durch Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 03.12.2008 jeweils in die Risikoklassen B 2, T2, G1 W4 – und die Ortsgemeinde Faid in B 2, T2, G 1 und W 1eingeordnet. Entsprechend der Einstufung in diese Risikoklassen sind auch Fahrzeuge vorzuhalten. Aufgrund von geänderten Mindestbedarfen an Fahrzeugen erscheint es notwendig und angebracht, die Einordnungen einiger dieser Gemeinden zu überprüfen. Die Ergebnisse der Überprüfungen haben direkte Auswirkungen auf die Fortschreibung des Feuerwehrfahrzeugkonzeptes für die Jahre 2024 bis 2031. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Risikoklassen der Ortsgemeinden, Briedern und Senheim sowie die der Ortsgemeinde Faid neu zu überprüfen. Die hierdurch ermittelten Ergebnisse sollen dann in den Entwurf des Fahrzeugbeschaffungskonzeptes eingearbeitet und den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die Risikoklassen der Ortsgemeinden Briedern, Senheim und Faid zu überprüfen. Anschließend sollen die entsprechend der festgestellten Risikoklassen vorzuhaltenden Feuerwehrfahrzeuge in das Feuerwehrfahrzeugkonzept für die Jahre 2024 bis 2031 eingearbeitet und dem Verbandsgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig |
6. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung bis zu einem Spendenbetrag von 10.000,- € auf den Hauptausschuss delegiert. Der Verbandsgemeinde werden folgende Spenden angeboten:
| Ver- wendungs- zweck | Zu- wendungs- betrag | Zu- wendungs- geber | Ander- weitiges Beziehungs- verhältnis zur Gemeinde |
| Sachspende: Für das Grillfest der Jugend- feuerwehr Ediger-Eller (Der Erlös kommt der Jugendfeuerwehr zu Gute). | 109,00 € | Weingut Walter J. Oster, Moselweinstr. 14, 56814 Ediger-Eller | ------- |
| Crowdfunding; Spende FFW Klotten, Mannschafts- transportfahrzeug (Einzelspenden) | In Summe 20.402,66 € | VR Bank RheinAhrEifel eG, Rizzastraße 34, 56068 Koblenz (Einzelspenden) | Geld-/ Kredit- anlagen- institut |
| Crowdfunding; Spende FFW Klotten, Mannschafts- transport- fahrzeug | 4.347,00 € | VR Bank RheinAhrEifel eG, Rizzastraße 34, 56068 Koblenz (Einzelspenden) | Geld-/ Kredit- anlagen- institut |
| Spende für die Jugendfeuerwehr Ediger-Eller | Angeboten: 250,00 € | Helmut Brück, Oberbachstraße 11, 56814 Ediger-Eller | Beigeordneter Ortsgemeinde Ediger-Eller |
Der Hauptausschuss bedankt sich bei allen Spendern für die großzügige finanzielle Unterstützung. Er hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig |
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.