Der Gemeinderat von Dohr hat in seinen Sitzungen am 07.11.2022 sowie am 18.09.2023 die 1 Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Heckbaum“, beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Ziel der Planung ist die Anpassung der Bauhöhe an ein konkretes Bauvorhaben zur Betriebserweiterung sowie die planungsrechtliche Steuerung des Nebeneinanders der konkurrierenden Nutzungsarten von Wohnen (ehemalige Betriebswohnungen) und Gewerbe. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan.
Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Heckbaum“, liegt gemäß §§ 13 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.10.2023 bis zum 23.11.2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.23, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, öffentlich aus. Die öffentliche Einsichtnahme kann auch über das Internet unter www.vgcochem.de (Aktuelles; Landesplanung; Raumordnung; Bauleitplanung) erfolgen sowie während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 und von Montag bis Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr, am Dienstleistungsabend Donnerstag bis 18.00 Uhr) nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme mit Frau Mohr, 02671 608-228. Betroffenen Bürgern werden die Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Hierbei wird jedem Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung sind.