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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 41/2024
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 2. Sitzung des Gemeinderates Beilstein am 12.09.2024 in der alten Schule

- Einladung vom 03.09.2024 –

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

18:50 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Als Mitglieder:

Auf Einladung:

Schriftführerin:

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 15.07.2024 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden

Die Kreisumlage der Ortsgemeinde Beilstein wurde für das Jahr 2024 in Höhe von 223.580 € festgesetzt. Der Umlagesatz der Kreisumlage beträgt 43,90 % und die Steuerkraftmesszahl der Ortsgemeinde beläuft sich auf 509.295.

2. Wahl des Ortsbürgermeisters / der Ortsbürgermeisterin, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Die Amtszeit des ehrenamtlichen Bürgermeisters entspricht der Dauer der gesetzlichen Wahlzeit des Gemeinderates (§ 52 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung). Über den Zeitraum der gesetzlichen Wahlzeit, d. h. den 30.06.2024 hinaus bleiben der ehrenamtliche Bürgermeister und die Beigeordneten gemäß § 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung bis zur Einführung ihres Nachfolgers geschäftsführend im Amt.

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Herr Eugen Herrmann stellt fest, dass für die Direktwahl des Ortsbürgermeisters/der Ortsbürgermeisterin am 09.06.2024 keine gültige Bewerbung eingereicht wurde, weshalb die Wahl nicht durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde erfolgen konnte. Die Ortsbürgermeisterin/ der Ortsbürgermeister ist in diesem Fall entsprechend § 53 Absatz 2 Satz 2 der Gemeindeordnung vom Gemeinderat zu wählen.

In der konstituierenden Sitzung des Ortsgemeinderates am 15.07.2024 hat der vorgeschlagene Bewerber nicht die nötige Mehrheit in beiden Wahlgängen erreicht.

Weitere Vorschläge zur Wahl des Ortsbürgermeisters wurden nicht eingereicht. Der Ortsgemeinderat berät erneut über die Angelegenheit.

Nach § 53 Absätze 3 und 4 wählbar ist, wer:

-

Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des GG oder

-

Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,

-

am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,

-

nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist,

-

Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des GG eintritt,

-

Bürger der Gemeinde ist,

-

nicht gegen Entgelt im Dienst der Gemeinde, der zuständigen Verbandsgemeinde oder eines öffentlich-rechtlichen Verbandes, bei dem die Gemeinde Mitglied ist, steht,

-

nicht gegen Entgelt im Dienst einer Gesellschaft steht, an der die Gemeinde mit mindestens 50 v. H. beteiligt ist,

-

nicht mit Aufgaben der Staatsaufsicht über die Gemeinde oder der überörtlichen Prüfung der Gemeinde unmittelbar beauftragt ist.

Die Wahl erfolgt nach § 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung, wobei das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht, soweit er nicht gewähltes Ratsmitglied ist (§ 36 Absatz 3 Gemeindeordnung). Die Bestimmungen zum Sonderinteresse finden nach § 22 Absatz 3 der Gemeindeordnung bei Wahlen keine Anwendung.

Hinweis:

Sofern der geschäftsführende Bürgermeister oder Beigeordneter nicht gewähltes Ratsmitglied ist, darf er an der Wahlhandlung nicht teilnehmen.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält (§ 40 Absatz 3 der Gemeindeordnung). Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Unbeschriebene Stimmzettel gelten als Stimmenthaltungen. Einzelheiten zum Wahlverfahren, den technischen Vorkehrungen, der Kennzeichnung der Stimmzettel, zur Bildung des Wahlvorstandes, zur Durchführung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses wird in der Sitzung bekanntgegeben.

Den Wahlvorstand bilden der Vorsitzende und mindestens zwei von ihm zu beauftragende Ratsmitglieder. Die Ratsmitglieder

1) Herr Filip Scheuren

2) Frau Sabine Lipmann

werden als Mitglieder in den Wahlvorstand und

Herr Alexander Schröder von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem

zum Schriftführer für die zu erstellende Wahlniederschrift bestellt. Nachdem sich der Wahlvorstand vom ordnungsgemäßen Zustand der Wahlurne und der Wahlkabine überzeugt hat, eröffnet der Vorsitzende die Wahlhandlung und bittet die Damen und Herren des Rates um Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/ des Ortsbürgermeisters. Vorgeschlagen wird:

1) Herr Mathias Herzer-Losen

Im Anschluss an die in geheimer Abstimmung erfolgte Wahl und die Auszählung der Stimmen stellt der Vorsitzende folgendes Ergebnis fest:

lfd. Nr.

Bewerber

gültige Stimmen

1.

Herr Mathias Herzer-Losen

6 Ja-Stimmen

Damit ist Herr Mathias Herzer-Losen zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Beilstein gewählt. Er nimmt die Wahl an.

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister gratuliert Herrn Mathias Herzer-Losen zur Wahl. Anschließend ernennt er ihn durch Aushändigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Beilstein, vereidigt ihn und führt ihn durch Handschlag in das Amt des Ortsbürgermeisters ein.

Der Vorsitzende wünscht Herrn Mathias Herzer-Losen für seine Amtsführung alles Gute und angesichts der bevorstehenden Aufgaben, Herausforderungen und zu treffenden Entscheidungen eine stets glückliche Hand. Dem schließen sich die gewählten Ratsmitglieder und im Rat vertretenen Fraktionen an.

Ortsbürgermeister Herr Mathias Herzer-Losen übernimmt den Vorsitz, bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und bietet allen gewählten Ratsmitgliedern und im Rat vertretenen Fraktionen eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit an.

Mit der Ernennung zum Ortsbürgermeister ist Herr Mathias Herzer-Losen kraft Gesetzes als gewähltes Ratsmitglied aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Als Ersatzperson wurde Frau Stefanie Sausen in den Rat berufen. Ortsbürgermeister Herr Mathias Herzer-Losen verpflichtete Frau Sausen namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.

3. Bildung von Ausschüssen und Wahl der Ausschussmitglieder sowie Stellvertreter

Nach § 44 Absatz 1 der Gemeindeordnung steht es grundsätzlich im Ermessen des Gemeinderates für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse oder zur abschließenden Entscheidung Ausschüsse zu bilden. Die Notwendigkeit hierzu hängt von der Größe der Gemeinde und vom Umfang der Arbeit des Rates ab.

Die Ausschüsse setzen sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen (für den Gemeinderat) wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde zusammen (gemischte Ausschüsse). Bei gemischten Ausschüssen sollen mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder Ratsmitglied sein. Die Wahl von Vertretern in den Ausschüssen ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Es liegt in der Entscheidung des Rates neben den Ausschussmitgliedern auch personengebundene Stellvertreter zu wählen.

Aus spezialgesetzlichen Bestimmungen heraus kann sich eine Pflicht zur Bildung von Ausschüssen ergeben. Zu den sog. Pflichtausschüssen gehört der Rechnungsprüfungsausschuss. In Gemeinden bis zu 1.000 Einwohnern kann von der Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses abgesehen werden. Nach § 110 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung wählt der Rechnungsprüfungsschuss abweichend von § 46 der Gemeindeordnung einen Vorsitzenden, der Ratsmitglied ist. (In den übrigen Ausschüssen führt grundsätzlich der Bürgermeister den Vorsitz). Im Übrigen bestimmt der Gemeinderat nach § 44 Absatz 2 der Gemeindeordnung das Nähere über die Zahl, die Aufgaben und die Bezeichnung der Ausschüsse sowie die Mitgliederzahl und die Zahl der sonstigen wählbaren Bürger/Bürgerinnen in den einzelnen Ausschüssen. Diese Bestimmungen können auch durch die Hauptsatzung getroffen werden. Die Regelungen in der Hauptsatzung gelten über die Legislaturperiode hinweg. Beabsichtigte abweichende Regelungen bedürfen zunächst einer Änderung der Hauptsatzung. Von den geänderten Regelungen kann erst nach dem Inkrafttreten der Änderungssatzung Gebrauch gemacht werden.

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Beilstein vom 23.06.1998, zuletzt geändert am 06.12.2010 enthält zur Bildung von Ausschüssen keine Regelung. In der abgelaufenen Legislaturperiode hatte die Ortsgemeinde Beilstein neben dem Rechnungsprüfungsausschuss mit 4 Ratsmitgliedern keine weiteren gemeindlichen Ausschüsse gebildet.

Die Gremienarbeit in der vergangenen Legislaturperiode hat gezeigt, dass sich der Verzicht auf die Bildung weiterer Ausschüsse bei der Größe der Ortsgemeinde Beilstein bewährt hat. Es finden regelmäßig Sitzungen des Gemeinderates statt, in denen alle zu beratenden und entscheidenden Angelegenheiten umfassend und intensiv diskutiert werden. Ausschüsse zur Vorberatung und ggf. auch abschließenden Entscheidung in bestimmten Angelegenheiten werden im Allgemeinen in größeren Städten und Gemeinden zur Entlastung der Räte gebildet. Ein Bedarf wird hierfür in der Ortsgemeinde Beilstein weiterhin nicht gesehen. Hiervon unbenommen kann der Rat auch in der Zukunft jeder Zeit die Bildung von Ausschüssen beschließen.

Die Vorsitzende schlägt deshalb vor, dass abgesehen vom Rechnungsprüfungsausschuss als Pflichtausschuss, auch in der laufenden Legislaturperiode keine weiteren Ausschüsse gebildet werden sollen.

Die Mitglieder der Ausschüsse und ihre Stellvertreter werden nach § 45 der Gemeindeordnung auf Grund von Vorschlägen der im Rat vertretenen politischen Gruppen gewählt. Die Verwaltung schlägt vor, die Wahl der Ausschussmitglieder und ggf. Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 45 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung als sogenannte Unechte Mehrheitswahl durchzuführen. Dies setzt einen gemeinsamen Wahlvorschlag aller im Rat vertretenen politischen Gruppen bzw. aller Ratsmitglieder voraus. Dabei sind alle im Wahlvorschlag benannten Kandidaten und Kandidatinnen gewählt, wenn die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates dem Wahlvorschlag zustimmt.

Die Wahl der Ausschüsse ist als sonstige Wahl nach § 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung grundsätzlich durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung durchzuführen, es sei denn, der Gemeinderat beschließt eine offene Abstimmung per Handzeichen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der kein gewähltes Ratsmitglied ist, ruht gemäß § 36 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung bei Wahlen. Er wird in die Berechnung der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates deshalb nicht einbezogen.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses auf der Grundlage des vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlages per Akklamation durchzuführen und ansonsten auf die Bildung von Ausschüssen zu verzichten.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind ausschließlich aus der Mitte des Rates zu wählen. Die Anzahl der Ausschussmitglieder wird auf 4 festgelegt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der gemeinsame Wahlvorschlag für die Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sieht die Wahl folgender Personen vor:

Frau Sabine Lipmann (Stellvertreter Herr Raphael Herzer)

Herr Filip Scheuren (Stellvertreter Frau Stefanie Sausen)

Herr Christoph Conrad

Herr Bastian Herdzina

Der Rat stimmt dem vorliegenden gemeinsamen Wahlvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

4. Zustimmung zur Neufassung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Cochem

Für die Verbandsgemeinde Cochem liegen aufgrund von zwei Fusionen drei veraltete Flächennutzungspläne (Stadt Cochem, Verbandsgemeinde Cochem-Land und Verbandsgemeinde Treis-Karden tlw.) vor. Der Verbandsgemeinderat Cochem hat daher in seiner Sitzung am 26.03.2019 beschlossen, den Flächennutzungsplan neu zu fassen.

Im Wesentlichen handelt es sich um bereits vollzogene Bebauungspläne, deren Darstellung zuvor von den zuständigen Gremien beschlossen wurden. Des Weiteren wird auf die Steuerung der Windkraft insgesamt verzichtet. Die Sondergebiete für die Photovoltaikanlagen sind ebenfalls nicht dargestellt und werden in einem separaten Verfahren dargestellt.

Im Rahmen der Neufassung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Neufassung beschlossen, den Erläuterungsbericht mit dem Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung beauftragt, den Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung bekannt zu machen.

Gemäß § 67 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) bedarf die endgültige Entscheidung des Verbandsgemeinderates über die Neufassung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinde. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als 2/3 der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.

Die Pläne für die Neufassung des Flächennutzungsplanes können auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter der Adresse www.vgcochem.de (Aktuelles; Landesplanung, Raumordnung; Bauleitplanung) eingesehen werden.

Der Gemeinderat stimmt der Neufassung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Form gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Projekt "Wifi für alle" Weiterbetrieb des WLANS ab 01.04.2025

Zwischen der Verbandsgemeinde Cochem und der Firma The Cloud Networks Germany GmbH, 81677 München besteht seit 2020 ein Rahmenvertrag über den Aufbau, die Installation, den Netzwerkbetrieb und den Support sowie die dazugehörigen Internetleitungen von WLAN Hotspots. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Die Kosten betragen aktuell für den Betrieb der Access Points monatlich 20 € pro Outdoor und 10 € pro Indoor Access Point und 59 € für die Internetverbindung. Wird die Anlage nach Ablauf des Vertrages weiter betrieben, gelten die o.g. Beträge weiterhin.

Um den unterschiedlichen Planungen zum Weiterbetrieb der WLAN Hotspots innerhalb der beteiligten Ortsgemeinden gerecht werden zu, wurde der Rahmenvertrag seitens der Verbandsgemeinde Cochem fristgerecht gekündigt und endet somit zum 31.03.2025.

Die Access Points (Indoor und Outdoor) gehen mit Vertragsende in das Eigentum der Ortsgemeinde über. Die Ortsgemeinde hat nun zu entscheiden, wie der Access Point/die Access Points ab dem 01.04.2025 weiterbetrieben werden soll/en.

Die Verbandsgemeinde Cochem hat Nachverhandlungen zum Rahmenvertrag mit der Firma The Cloud Networks Germany GmbH geführt. Es wird nun folgendes Angebot unterbreitet:

- Vertragslaufzeit: 36 Monate

- Betrieb Outdoor Access Point (unverändert) monatlich 20,00 € brutto

- Betrieb Indoor Access Point (unverändert) monatlich 10,00 € brutto

- Bereitstellung Internetleitung monatlich 39,00 € brutto (anstatt 59,00 €)

- Jährliche Kündigungsoption der Internetleitung innerhalb der Vertragslaufzeit.

Die Ortsgemeinde betreibt derzeit einen Outdoor Access Point (20,00 €) am Bürgerhaus, zzgl. der Bereitstellung der Internetleitung (39,00 €) würden die monatlichen Kosten 59,00 € betragen.

Der Rat beschließt, das Angebot der Firma The Cloud Networks Germany GmbH entsprechend des vorgelegten Angebots anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2025

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell ist an die Ortsgemeinde Beilstein herangetreten und fragt an, ob sich die Gemeinde erneut mit einer Anzeige im Heimatjahrbuch Cochem-Zell 2025 beteiligen möchte. In den vergangenen Jahren hat sich die Ortsgemeinde mit einer Anzeige (1/2 Seite schwarz-weiß) im Heimatjahrbuch präsentiert; die Anzeige aus dem letzten Heimatjahrbuch ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die Nettopreise der einzelnen Anzeigengrößen betragen:

Größe

1/8 ( 65 mm breit x 44 mm hoch)

1/4 ( 65 mm breit x 93 mm hoch)

1/3 (135 mm breit x 60 mm hoch)

1/2 (135 mm breit x 93 mm hoch)

1/1 (135 mm breit x 190 mm hoch)

Die Ortsgemeinde Beilstein beteiligt sich mit einer Anzeige (1/2 Seite farbig) im Heimatjahrbuch 2025.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.