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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 41/2024
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Baum-/Heckenschnitt und Rinnensäuberung

Liebe Eigentümer/-innen von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der Ortslage,

im Hinblick auf die nahende dunkle Jahreszeit ist es noch wichtiger, dass Hecken, Sträucher und Bäume, die in den öffentlichen Raum ragen, zurückgeschnitten werden. Abgestorbene Äste aus Bäumen müssen wegen drohender Verletzungsgefahr durch evtl. Abbrechen und Herunterfallen entfernt werden. Bitte sorgen Sie dafür und tragen dazu bei, dass keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Auch überhängende Äste sowie hoch und breit gewachsene Hecken an Bürgersteigen und Fußwegen können zu starker Einschränkung und Sichtbehinderung führen bzw. eine „Stolperfalle“ für Fußgänger darstellen. Bitte denken Sie hierbei besonders an gehbehinderte Menschen, Nutzende von Rollatoren und Kinder.

Zudem sind vereinzelt Straßenlampen und Verkehrszeichen durch privates Grün zugewachsen. Diese sollten auf jeden Fall stets gut sichtbar sein, weil sie zur Verkehrssicherheit und Orientierung dienen.

Bitte bedenken Sie, dass Grundstückseigentümer/-innen verkehrssicherungspflichtig sind und für Unfälle und Schäden haften, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen.

Weiterhin müssen Straßenrinnen sowie Ein- und Abläufe entlang der Grundstücke so freigehalten werden, dass ein ordnungsgemäßes Abfließen speziell bei Starkregenereignissen usw. jederzeit gewährleistet ist. Auch hierbei sollte bei Bedarf mal Hand angelegt werden.

Um Verständnis wird gebeten.

Vielen Dank.

Heinz Zilles
Ortsbürgermeister