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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 42/2022
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 26. Sitzung des Gemeinderates Treis-Karden am 08.09.2022 in der Knabenschule

- Einladung vom 31.08.2022 -

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

22:47 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Hans-Josef Bleser

Als Mitglieder:

Andreas Balmes

Petra Boos

Jürgen Claßen

Günter Freiwald, Beigeordneter

Michael Grans

Roberta Kastor (ab TOP 3 öS)

Matthias Knaup

Christina Krämer

Jörg Lemler, Erster Beigeordneter

Michael Nikolay

Hiltrud Schauster

Maximilian Senger

Katharina Weins

Entschuldigt:

Kilian Beckenkamp

Marco Böttcher

Marco Freimuth

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem (ab TOP 10 öS)

Schriftführerin:

Katharina Gräf, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Tagesordnung wird durch einstimmigen Beschluss um TOP 5 „Pachtangelegenheiten“ in nichtöffentlicher Sitzung erweitert. Die Niederschrift über die Sitzung vom 14.07.2022 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

1.1

Feststellung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022

Mit Schreiben vom 28.07.2022 wurde der Ortsgemeinde Treis-Karden durch die Kreisverwaltung Cochem-Zell die Höhe der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 mitgeteilt. Die Kreisumlage für die Ortsgemeinde Treis-Karden wird auf 2.196.390,00 Euro festgesetzt.

1.2

Landesfinanzausgleich ab 2023

Das Land Rheinland-Pfalz stellt ab 2023 auf Grund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofes RLP den Landesfinanzausgleich neu auf. Hier wird es zu einschneidenden Änderungen für die Gemeinden und auch für alle Bürgerinnen und Bürger kommen. Nach dem Gesetzentwurf sollen unter anderem die Ortsgemeinden „gezwungen“ werden, die Grundsteuerhebesätze und die Gewerbesteuerhebesätze drastisch auf den Bundesdurchschnitt anzuheben. Dies betrifft im Landkreis Cochem-Zell fast alle Ortsgemeinden, so auch unsere Ortsgemeinde Treis-Karden. Tun wir dies nicht, bezahlt die Ortsgemeinde Umlagen an das Land, den Landkreis und die Verbandsgemeinde von Geld, was sie gar nicht einnimmt. Außerdem wird man aus allen Fördertöpfen gestrichen, da die Einnahmemöglichkeiten der Ortsgemeinde nicht nach Vorgaben des Landes ausgeschöpft werden. So soll der Hebesatz für die Grundsteuer A von jetzt 300% auf 345%, für die Grundsteuer B von 365% auf 465% und für die Gewerbesteuer von 365% auf 380% angehoben werden. Ob die Anhebung der Steuern auf den vorgegebenen Mindestsatz ausreicht, ist fraglich, da bei zukünftigen Investitionen die Refinanzierung nachgewiesen werden muss. Im Klartext heißt das, erhöht die Ortsgemeinde die Hebesätze für Realsteuern nicht über die Mindestvorgabe ab 2023, kann es sein, dass die Kreditgenehmigung untersagt wird und die Ortsgemeinde vielleicht keine Straße mehr ausbauen kann, da sie für ihren Eigenanteil keinen Kredit aufnehmen darf.

1.3

Überreichung der Landesverdienstmedaille an Herrn Werner Pellio. Am 29.08.2022 wurde Herrn Werner Pellio durch Frau Staatssekretärin Heike Raab die Landesverdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz für sein vielseitiges, ehrenamtliches Engagement verliehen.

1.4

MoselCleanUp

Am 10.09.2022 findet der diesjährige MoselCleanUp statt. Die Ruderer sind dabei. Wer unterstützen möchte, ist herzlich Willkommen.

1.5

Krönung der Weinmajestäten

Am Freitag, 09.09.2022 findet um 19:00 Uhr im Weingut Knaup die Krönung unserer neuen Weinkönigin Laura und unserer neuen Weinprinzessin Lena statt. Ich freue mich sehr, dass die Tradition der Weinmajestäten in unserem Ort weitergeführt wird. Die Krönung übernehmen die ehemaligen Weinmajestäten Antonia und Katharina.

1.6

Jubiläum Stiftslesungen

Zum Jubiläum findet am Freitag, 09.09.2022, um 19:30 Uhr, in der Stiftskirche St. Castor Karden die 25. Kardener Stiftslesung mit 4 Autoren der Mundart-Initiative statt.

1.7

Tag des offenen Denkmals 2022

Sowohl die Wildburg ab 11 Uhr, als auch das Stiftsmuseum ab 15 Uhr sind am 11. September 2022, bis 17 Uhr, für Besucher geöffnet.

1.8

Wein & Wild auf der Wildburg

Am Sonntag, 02. Oktober 2022 findet auf der Wildburg die Veranstaltung Wein & Wild statt. Die Veranstaltung wird vom Förderverein durchgeführt. Weitere Infos hierzu folgen

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.07.2022

Der Vorsitzende gibt die Bratungsergebnisse der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.07.2022 bekannt.

3. Mosellandtouristik Panorama-Höhenradweg -Sachstand und Streckenentwurf

Bereits im Jahr 2019 wurde im Fachbeirat der Mosellandtouristik und in der AG Radfahren & Wandern angeregt, die Möglichkeit zur Entwicklung eines „Panorama-Höhenradwegs (Arbeitstitel) zu prüfen. Der Höhenradweg soll als eigenständige Radroute angelegt werden. Zielgruppe sind die sportlichen Tourenradfahrer und E-Bike-Fahrer, die mit dem Höhenradweg die Region aus einer bisher touristisch nicht. Nach einer Beschlusslage des Aufsichtsrates der Mosellandtouristik wird zunächst durch eine Machbarkeitsanalyse die Umsetzbarkeit der im Fachbeirat der Mosellandtouristik entstandenen Projektidee geprüft.

Der durch LEADER geförderte Planungsauftrag wurde an das Planungsbüro Sweco GmbH in Koblenz vergeben.

Die folgenden Vorgaben lagen dem Planungsauftrag und der Streckenplanung zugrunde:

-

Durchgängiger Radweg von der Region Saar-Obermosel bis zur Stadt Koblenz

-

Eine Route, welche - die Moselseite wechselnd – mal auf der Eifel- und mal auf der Hunsrückseite verläuft

-

Berücksichtigung von Nutzungskonkurrenzen (Naturschutz, Weinbau, Landwirtschaft, Forst, Verkehr, Wanderwege)

-

Wegeführung auf gut ausgebauten und befestigten Forst- und Wirtschaftswegen

-

durchgängig gut befahrbare Strecke mit asphaltierter und/oder gut verdichteter und glatter wassergebundener Wegedecke

-

Führung im Bestand – kein Wegeneubau vorgesehen

-

Mitführung auf klassifizierten Straßen möglichst vermeiden

-

Mitbenutzung des Mosel-Radwegs nur wenn absolut notwendig / alternativlos

-

einheitliche und durchgängige Beschilderungsplanung nach Leitfaden des LBM Rheinland-Pfalz: „Hinweise für die wegweisende und touristische Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz 2021“ (HBR, https://www.radwanderland-fachportal.de/index.php?menuid=22)

Auf Basis dieses Streckenentwurfs erfolgen seit November 2021 seitens der Mosellandtouristik und dem Planungsbüro Beteiligungen der Fachbehörden und des Weinbaus, im Einzelnen: UNB/SGD Nord, LBM Rheinland-Pfalz, LBM Trier, LBM Cochem-Koblenz, Forstämter, DLR Mosel, DLR Westerwald-Osteifel, Landwirtschaftskammer (Weinbauamt, Dienststellen Trier und Koblenz), Weinbauverband / Bauern- und Winzerverband. Der Abstimmungsprozess mit den Fachbehörden und Vertreter/innen des Weinbaus ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Parallel zu diesen Abstimmungen erfolgt jetzt die Beteiligung der Ortsgemeinden zur geplanten Streckenführung. Änderungswünsche der Kommunen werden bis zum 21.10.2022 an die Mosellandtouristik erbeten.

Das Ziel ist es, dem Aufsichtsrat der Mosellandtouristik als Ergebnis der Machbarkeitsanalyse eine Kostenkalkulation je Verbandsgemeinde und kreisfreier Stadt auf Basis der mit den Fachbehörden und den Vertretern des Weinbaus und den Kommunen abgestimmten Route unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten sowie der Folgekosten (Wegemanagement-Konzept) als Grundlage für die weitere Beratung zur Projektumsetzung vorzulegen.

Erst wenn der Streckenentwurf festliegt, können die Kosten für die Umsetzung unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten sowie der Folgekosten ermittelt werden. Sobald die Kosten ermittelt sind, werden die Ortsgemeinden hierüber informiert und um Zustimmung gebeten.

Die Ortsgemeinde Treis-Karden nimmt den Sachstand und Streckenentwurf zur Kenntnis. Sie steht grundsätzlich dem Projekt positiv gegenüber. Eine feste Zusage erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Kosten. Sie ist mit dem vorgelegten Streckenentwurf nicht einverstanden – Änderungswünsche liegen vor. Diese Änderung ist eine Streckenführung durch das Kardener-Bachtal und die Windhäuser Höfe.

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

4. Lärmbelästigung durch Flußkreuzfahrtschiffe

Der Anlegesteg der Köln-Düsseldorfer Schifffahrtsgesellschaft wird in letzter Zeit sehr häufig durch "Flußkreuzfahrtschiffe" genutzt. In Ermangelung einer ausreichend vorhandenen Stromversorgung an Land lassen diese zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung an Bord während der gesamten Liegezeiten die bordeigenen Motoren laufen. Über diesen Umstand gibt es massive Beschwerden aus der Bevölkerung. Neben der Lärmbelästigung sind auch die Abgase der Dieselmotoren und die Beleuchtung der Schiffe ein Ärgernis. Weder der Anlagesteg noch das betroffenen Grundstück befinden sich im Eigentum der Ortsgemeinde Treis-Karden. Nach Rückfrage beim Ordnungsamt der VGV Cochem über Handlungsmöglichkeiten wurde folgendes mitgeteilt: Bei der bestehenden Anlage (Steiger) der Fa. KD handelt es sich um eine strom- und schifffahrtspolizeilich genehmigte Anlegestelle, an der Fahrgastschiffe festgemacht werden dürfen. Diese Fahrzeuge besitzen ein Unionszeugnis, welches bescheinigt, dass die Fahrzeuge den geltenden technischen Vorschriften entsprechen und zum Verkehr zugelassen sind. In diesen europäischen Vorschriften sind u.a. auch die Geräuschpegel geregelt. Diese werden im Rahmen einer technischen Untersuchung des Schiffes festgestellt. Die Vorschrift schreibt einen maximalen Geräuschpegel von 65 dbA im Abstand von 25 m vom Fahrzeug vor. Diesen Wert dürften die Fahrzeuge einhalten, ansonsten hätten Sie keine Zulassung erhalten. Ähnlich verhält es sich bei den Abgaswerten, es dürfen nur Abgasnorm zertifizierte Motoren betrieben werden. Folglich ist nicht davon auszugehen, dass gegen die von der Bevölkerung als störend empfundenen Beeinträchtigungen rechtliche Eingriffsmöglichkeiten bestehen, weder von der Ortsgemeinde noch von der Verbandsgemeindeverwaltung.

Möglicherweise könnte sich hier jedoch in Zukunft eine Verbesserung durch den Masterplan Binnenschifffahrt ergeben, der vom Ministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht wurde. Hier heißt es:

„Während der Liegezeiten der Schiffe in Häfen werden Strom und Wärme für den eigenen Verbrauch mit Hilfe von Dieselmotoren an Bord der Schiffe erzeugt. Die landseitige Stromversorgung der Schiffe ist aus ökologischer Sicht eine sinnvolle Alternative, in der Regel jedoch unwirtschaftlich. Dies ist u. a. bei der netzgebundenen Stromversorgung durch Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und Umlagen nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien bedingt. Politisch wird das Thema Landstromversorgung u. a. durch den Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode unterstützt. Auch auf europäischer Ebene gibt es dazu Initiativen. Deutschland hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der ZKR auf dem Rhein eine Rahmenvorschrift zur Verpflichtung der Fahrzeuge eingeführt, ihren gesamten Bedarf an elektrischer Energie ausschließlich über einen Landstromanschluss zu decken. Um eine ordnungsgemäße Information der Schifffahrt zu gewährleisten und eine einheitliche Kennzeichnung sicherzustellen, wurde hierfür ein neues Tafelzeichen geschaffen. Die Vorschrift ist am 01.06.2018 auf dem Rhein in Kraft getreten. Es ist beabsichtigt, diese auch für die Mosel, die Donau und die Wasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu übernehmen. Es liegt dann in der Entscheidungskompetenz der zuständigen Behörden, unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten Liegestellen entsprechend auszuweisen. Sowohl landseitig als auch schiffsseitig sind für die Versorgung mit Landstrom hohe Investitionskosten erforderlich.“

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass derzeit keine Handlungsmöglichkeiten bestehen. Wann mit einer Umsetzung der zuvor genannten Regelung über die Pflicht zur Abnahme von Landstrom zu rechnen ist kann nicht vorhergesagt werden. Ähnliche Probleme haben zahlreiche Kommunen an der Mosel die nicht über eigene Steiger verfügen und somit selbst bestimmen können, inwieweit ein Schiff Landstrom zu nehmen hat.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Vorsitzenden zu Kenntnis und beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung, Kontakt mit der KD aufzunehmen und mögliche Ansätze zur Problemlösung zu eruieren.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Parkscheibenregelung Kernstraße/Moselstraße in Karden

Vonseiten der Ortsgemeinde wurde der Verbandsgemeindeverwaltung mitgeteilt, dass aus der Bevölkerung angeregt wurde, die Parkscheibenregelung auf dem Parkplatz Kernstraße/Moselstraße anzupassen. Derzeit besteht dort an allen Tagen die Woche jeweils von 9-19 Uhr die Pflicht zur Auslage der Parkscheibe bei einer maximalen Höchstparkdauer von 2 Stunden.

Die Auslage der Parkscheibe über Nacht sowie an den Wochenenden ist vorliegend nicht sonderlich sinnig, da hier wesentlich geringerer Parkdruck als montags bis freitags während der Tagesstunden herrscht. Weiterhin soll der dortige Parkplatz auch als Parkraum für kurzfristige Erledigungen in Karden selbst erhalten bleiben. Um hier aucham Wochenende Parkraum, für Anwohner und ggf. auch Bahnreisende, zu schaffen wird vorgeschlagen die Nutzung der Parkscheibe auf montags bis freitags, jeweils von 8-18 Uhr bei einer maximalen Höchstparkdauer von 2 Stunden zu beschränken.

Grundsätzlich bedarf die Änderung von Verkehrszeichen nicht dem Beschluss des Rates sondern erfolgt auf Grundlage einer Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, der Vorsitzende möchte vor einer Änderung allerdings das Stimmungsbild des Gemeinderates einfangen.

Der Gemeinderat berät über die Angelegenheit und beschließt die derzeit bestehende Regelung beizubehalten. Ebenso soll die Gesamtsituation aller öffentlichen Parkplätze in Treis-Karden neu bewertet und ggf. im Bauausschuss besprochen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Treis-Karden

Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die derzeit gültige Tourismusbeitragssatzung (TBS) im Jahr 2020 rückwirkend zum 01.01.2020 geändert. U. a. wurden die Vorteils- und Gewinnsätze ab dem 1. Corona-Jahr 2020 vorläufig festgesetzt. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinnsätze durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für dieses Erhebungsjahr ist nun eine weitere Änderung der TBS erforderlich. Die Vorteilssätze sind hiervon nicht betroffen und bleiben unverändert.

Mit der erforderlichen Satzungsänderung werden die vorläufigen Vorteils- und Gewinnsätze für das Beitragsjahr 2020 nun endgültig vom Gemeinderat festgesetzt. Darüber hinaus sind Betriebsarten in der anliegenden Betriebsartentabelle, die Bestandteil der TBS ist, zu ergänzen bzw. zu löschen.

Die Änderungen werden nachfolgend näher erläutert.

Anlage zur TBS-Betriebsartentabelle

Die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung – Betriebsartentabelle zu § 3 Abs. 3 und 4 TBS – der Ortsgemeinde Treis-Karden in der aktuellen Fassung wird neu gefasst.

Siehe der Sitzungsvorlage beigefügte Anlage zur TBS –Betriebsartentabelle-

Erläuterung zur Maßstabskomponente „Gewinnsatz“

Der sog. „Gewinnsatz“ beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgründen regelmäßig angepasst. Hierzu wurden die zum Jahresende 2021 vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Gewinnsätze für das Jahr 2020 in die nachstehende Satzungsänderung übernommen.

Die geänderten Gewinnsätze sind rot gekennzeichnet.

Erläuterung zur Ergänzung der Betriebsarten

Bei Satzungserstellung am 23.05.2019 wurden in die Betriebsartentabelle nur die Betriebsarten aufgenommen, die auch den damals in der Ortsgemeinde Treis-Karden angesiedelten Betrieben zuzuordnen waren. Zwischenzeitlich sind jedoch weiteretourismusbeitragspflichtige Betriebe hinzugekommen, deren Betriebsart nicht in der bisherigen Betriebsartentabelle enthalten ist. Daher ist die Betriebsartentabelle um die folgenden Betriebsarten zu ergänzen; die Vorteilssätze sind vom Gemeinderat zu beschließen.

Betriebsart

Bezeichnung

Vorteilssatz übrige

Ortsgemeinden im

Bereich der VG Cochem

CB16

Waren verschiedener Art, Schwerpunkt

50 v. H.

Nicht-Nahrungsmittel im Kioskbetrieb

D07

Sporttraining, -kurse (z.B. Golf, Biking,

9 v. H.

Walking, Reiten usw.)

D13

Bootsliegeplatzvermietung

bisher nicht vorhanden *)

*) Nach Rücksprache mit dem Betreiber kann von einem touristischen Anteil von 90 v. H. ausgegangen werden.

FA09

Großhandel mit Waren der in Betriebsgruppe C genannten Arten, Getränkegroßhandel

12 v. H.

FA12

Haushaltswaren (Glas-, Porzellan-,

von 2 bis 3 v. H.

Kunststoff- u. Metallwaren)

FC08

Hausmeisterdienst u. techn. Betreuung

von 3 bis 5 v. H.

(Kleinreparaturen usw.)

Die Gewinnsätze dieser neuen Betriebsarten sind in der anliegenden Betriebsartentabelle aufgeführt.

Erläuterung zum Löschen von Betriebsarten

Weiter wurden in die Erstfassung der Betriebsartentabelle einige Betriebsarten aufgenommen, zu denen zum damaligen Zeitpunkt keine entsprechenden Betriebe in Treis-Karden angesiedelt waren; auch künftig ist nicht mit einer Ansiedlung zu rechnen.

Die Betriebsarten sind daher aus Rechtssicherheitsgründen aus der Betriebsartentabelle zu löschen.

Diese sind in der anliegenden Betriebsartentabelle rot markiert und gestrichen.

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Änderung der Satzung zur Erhebung des Tourismusbeitrages zu.

Die Vorteilssätze der zu ergänzenden Betriebsarten werden wie folgt festgesetzt:

CB16

Waren verschiedener Art, Schwerpunkt

50 v. H.

Nicht-Nahrungsmittel im Kioskbetrieb

D07

Sporttraining, -kurse (z.B. Golf, Biking,

9 v. H.

Walking, Reiten usw.)

D13

Bootsliegeplatzvermietung

90 v. H.

FA09

Großhandel mit Waren der in Betriebs-

12 v. H.

gruppe C genannten Arten, Getränkegroßhandel

FA12

Haushaltswaren (Glas-, Porzellan-, Kunst-

2,5 v. H.

stoff- u. Metallwaren)

FC08

Hausmeisterdienst u. techn. Betreuung

4 v. H.

(Kleinreparaturen usw.)

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Änderung der Sondernutzungssatzung der Ortsgemeinde Treis-Karden

Wird eine Straße über den Gemeingebrauch hinaus genutzt, so stellt dies eine Sondernutzung i. S. d. Landesstraßengesetzes dar. Die Ortsgemeinde kann hierfür Gebühren erheben sowie deren Höhe und den Bemessungszeitraum festlegen. Die entsprechende Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen stammt in der Ortsgemeinde Treis-Karden aus dem Jahr 1997; die letzte Änderung erfolgte im Jahr 2007.

Eine Anpassung der Satzung, bspw. an die Preisentwicklung seit der Euro-Umstellung, erfolgte in den letzten Jahren nicht mehr. Diesbezüglich wird eine Überarbeitung dringend empfohlen. In diesem Zusammenhang sollte die Satzung auch generell noch einmal überprüft und ggf. angepasst werden. Als problematisch wird hier vor allem die große Gebührenspanne angesehen sowie Auffangtatbestände für nicht namentlich erwähnte Sondernutzungen. Vor allem die Gebührenspanne sowie einige in der Vergangenheit gefassten Beschlüsse gestalten eine Gleichbehandlung der Genehmigungsnehmer aktuell eher schwierig.

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, die Verwaltung mit der Abänderung der Satzung zu beauftragen. Dieser Entwurf soll in einer der nächsten Sitzungen beraten und beschlossen werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Beschlussfassung über die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wildburg in Treis-Karden

Im April 2021 hat die Ortsgemeinde Treis-Karden von der damaligen Eigentümerin, Frau Gisela Johnen, die Wildburg gekauft. Mittlerweile finden immer mehr Trauungen auf der Wildburg statt, sodass die Benutzungsgebühren anhand einer Gebührensatzung festgelegt werden müssen.

Dem Ortsgemeinderat liegt zu diesem Tagesordnungspunkt ein Entwurf über die Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für die Wildburg vor.

Es wird über den vorliegenden Entwurf der Gebührensatzung beraten.

Der Gemeinderat kommt zu dem Entschluss, dass die Gebührensatzung noch detaillierter ausgearbeitet werden soll und verweist in dieser Sache zunächst auf den Haupt- und Finanzausschuss.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Vermietung der Örtlichkeit, so wie bisher praktiziert, weiterhin durchführen zu dürfen Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

9. Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich der Kernstraße/ Unter den Weinbergen im OT Karden

Bei der diesjährigen Wartung der Straßenbeleuchtungsanlage wurden Mängel an den Masten der Leuchtstellen „Kernstraße 0020“ und „Unter den Weinbergen 0060“ festgestellt. Aus verkehrssicherungstechnischen Gründen empfiehlt die Wartungsfirma, die Masten der genannten Leuchtstellen zu erneuern. Ein entsprechendes Angebot liegt bereits vor.

Der Rat beschließt, den Auftrag für die Erneuerung der Leuchtmasten entsprechend dem Angebot zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

10. Nahwärmenetz;

Sachstand und weiteres Vorgehen

Vor der Durchführung einer Machbarkeitsstudie raten die Kreiswerke dazu, das mögliche Netzgebiet abzustecken. Für die Bestimmung der Größe bzw. der Grenzen des Netzgebietes ist es wichtig vor allem das Interesse der sogenannten Schlüsselkunden, also der ansässigen potenziellen Großverbraucher zu erfragen. Anhand deren Rückmeldung kann sodann eine Netzstruktur entwickelt werden. Zusätzlich zu den Großverbrauchern soll auch der Bedarf der Einwohner abgefragt werden.

Der Gemeinderat Treis-Karden beschließt, eine Online-Bedarfsabfrage an den gesamten Ort durchzuführen und parallel dazu Kontakt mit den potentiellen Großkunden aufzunehmen. Zudem sollen die verschiedenen Möglichkeiten von Nahwärmenetzen in der Umgebung, mit dem Gemeinderat besichtigt werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

11. Energiesparende Maßnahmen der Ortsgemeinde Treis-Karden - Antrag der SPD-Fraktion

Es wird auf den Antrag der SPD-Fraktion verwiesen. Eine Auflistung der Verbrauchskosten für die Jahre 2019 bis 2021 liegt den Ratsmitgliedern zu Sitzung vor.

Der Gemeinderat beschließt folgende energiesparende Maßnahmen:

Die Beleuchtung der Stiftskirche in Karden und des Kreuzes auf dem Zillesberg in Treis wird abgeschaltet.

Des weiteren soll Herr Schwarzer zu einer der nächsten Sitzungen eingeladen werden und weitere Möglichkeiten zum Energiesparen vorstellen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

12. Erweiterung des Spielplatzes in den Treiser Moselanlagen

Antrag der FWG Balmes sowie der Ratsmitglieder Weins und Knaup

Die FWG Balmes und die Ratsmitglieder Weins und Knaup stellen einen Antrag zur Erweiterung des Spielplatzes in den Treiser Moselanlagen um einen Spielbereich für unter Dreijährige/Kleinkinder– siehe Anlage. Der bestehende Spielplatz könnte moselaufwärts in Richtung Festplatz gestalterisch und räumlich abgetrennt für U3-Kinder erweitert werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, den kompletten Spielplatz an einen neuen, nah gelegenen Standort zu verlegen. Neue Spielgeräte für Kleinkinder und ein längst notwendiger Sonnenschutz für den Sandkasten könnten angeschafft werden. Es wird beantragt, im Rahmen des beschlossenen und nun in die Wege geleiteten Konzeptes für die Neugestaltung der Moselanlagen die Erweiterung/Umgestaltung bzw. Umverlegung des Spielplatzes mit in die Planung aufzunehmen.

Ferner wird angeregt, die Idee eines Bolzplatzes mit einem Spielgerät in der Dorfmitte wieder aufzugreifen.

Es wird über die weitere Verfahrensweise bezüglich des Spielplatzes in den Treiser Moselanlagen sowie der evtl. Anlegung eines Bolzplatzes in der Dorfmitte beraten.

Der Gemeinderat beschließt, einen U3 Spielbereich einzurichten. Ob dieser Bereich auf dem derzeitigen Spielplatz oder durch eine Erweiterung des bisherigen Spielplatzes entstehen soll, muss gemeinsam mit dem Landschaftsarchitekten Langen entschieden werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Des Weiteren wird der Vorsitzende beauftragt, bei der Kirchengemeinde die Nutzung des Kirchenvorplatzes als Bolz- oder Spielplatz anzufragen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

13. Mietvertrag über die Vermietung des gemeindeeigenen Zeltes

Die Ortsgemeinde Treis-Karden besitzt ein 9 x 6 m großes Zelt. Dieses Gemeindezelt wird an einheimische Privatpersonen bzw. Vereine verliehen. Aus Gründen der Rechtssicherheit sowie der Verkehrssicherungspflicht ist es zwingend notwendig mit den

entsprechenden Mietern einen Vertrag abzuschließen.

Ein Entwurf des Mietvertrages liegt den Ratsmitgliedern zur Sitzung vor.

Der Gemeinderat beschließt, den Mietvertrag mit folgenden Ergänzungen:

-

Es soll eine Kaution festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

-

Die Höhe der Kaution beträgt 150,00€.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

-

Bei Auf- und Abbau des Zeltes durch Privatpersonen ist es zwingend erforderlich, dass ein Bediensteter der Gemeinde anwesend ist um den fachgerechten Auf- und Abbau sicherzustellen. Dazu ist eine Gebühr in Höhe von 40,00€/h und Bediensteter der Gemeinde zu zahlen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

14. Rückbau des Festplatzes nach Abschluss der Bauarbeiten; Parksituation Moselallee

In den vergangenen Monaten wurde der Platz am Ruderbootshaus umgestaltet. Im Zuge der hierfür erforderlichen Baumaßnahmen, wurden übergangsweise Parkmöglichkeiten auf einem Teilstück des Festplatzes geschaffen. Seit kurzem sind die Bauarbeiten nun abgeschlossen, wodurch sich auch der Parkdruck reguliert hat. Aus diesem Grund sollte der Festplatz wieder seiner ursprünglichen Nutzung als Kommunikationsfläche zugeführt und die als Übergangslösung geschaffenen Parkmöglichkeiten schnellstmöglich zurückgebaut werden.

Im Zuge der Beratung, wurde aus der Mitte des Rates darauf hingewiesen, dass in der Sitzung vom 12.08.2021 bereits ein Antrag der CDU/FDP-Fraktion gestellt und über diesen auch ein Beschluss gefasst wurde. Gegenstand des Antrages war es, die im Rahmen der Baumaßnahme in der Moselallee übergangsweise eingerichteten Parkflächen auf einem Teilstück des Festplatzes beizubehalten. Die Verbandsgemeinde wird im dazu gefassten Beschluss um entsprechende Prüfung gebeten. Der Gemeinderat stimmte dem zu.

Ein Prüfungsergebnis liegt jedoch bis heute nicht vor.

Der Gemeinderat beschließt, die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise aufgrund des fehlenden Ergebnisses, zu verschieben und bittet die Verwaltung um schnellstmögliche Mitteilung des Ergebnisses, der damalig erbetenen Prüfung.

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.