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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 42/2024
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift - 1. Sitzung des Ausschusses für Freizeiteinrichtungen 24.09.2024

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Freizeiteinrichtungen am 24.09.2024 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

- Einladung vom 12.09.2024 –

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

19:05 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Markus Breidtscheidel, Cochem

Jürgen Claßen, Treis-Karden

Arno Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Gregor Fuhrmann, Cochem

Hans Bleck, Cochem (in Vertretung von Christine Grünewald)

Mike Hermsen, Cochem

Gaby Franzen, Bremm (in Vertretung von Ortsbürgermeisterin Nicole Jobelius-Schausten)

Peter Krötz, Ediger-Eller

Philipp Thönnes, Treis-Karden (in Vertretung von Jakob Zenzen)

Entschuldigt:

Christine Grünewald, Cochem (wurde vertreten durch Hans Bleck)

Jakob Zenzen, Pommern (wurde vertreten durch Philipp Thönnes)

Hermann-Josef Scheuren

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter

Auf Einladung:

Udo Bukschat, VGV Cochem

Schriftführer:

Frank Wagner, FZZ Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Ausschusses, die/den Beigeordnete(n), den Geschäftsführer der Freizeitzentrum Cochem Betriebs GmbH Frank Wagner sowie Fachbereichsleiter Udo Bukschat von der Verwaltung. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 26.03.2024 statt. Die Niederschrift hierzu wurde im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 30/2024 am 26.07.2024 veröffentlich. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben.

Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Nach § 30 Abs. 2 in Verbindung mit § 46 Absatz 5 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der Vorsitzende die Ausschussmitglieder namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Für Ausschüsse gelten die Bestimmungen für die Räte dabei sinngemäß. Nach Ziffer 5a) der Verwaltungsvorschrift zu § 46 der Gemeindeordnung sind nur die Ausschussmitglieder auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten, die nicht gleichzeitig bereits als Ratsmitglieder verpflichtet wurden. Die Ausschussmitglieder sind, wie auch die Ratsmitglieder, insbesondere zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO), zur Treue gegenüber der Gemeinde (§ 21 GemO) verpflichtet und gehalten, ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GemO).

1. Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO)

Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht für solche Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.

Die Geheimhaltung ist vorgeschrieben, wenn eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich bestimmt, z. B. § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 30 der Abgabeordnung, § 35 des Sozialgesetzbuches Allgemeiner Teil und § 16 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke, oder ein Schriftstück in einem aus der Verschlusssachenanweisung sich ergebenden Geheimhaltungsgrad eingestuft ist.

Die Geheimhaltung ist der Natur der Sache nach vor allem erforderlich bei Vorgängen, die die privaten Verhältnisse einzelner Personen betreffen. Schweigepflicht besteht auch gegenüber Ratsmitgliedern, die wegen Sonderinteresse von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen sind. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgaben einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten.

Treuepflicht (§ 21 GemO)

Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde grundsätzlich nicht vertreten. Ausnahmsweise ist dies zulässig, wenn sie als gesetzliche Vertreter handeln.

Sonderinteresse (§ 22 GemO)

Ratsmitglieder dürfen nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihnen selbst, ihrem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner/in, ihrem geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartner/in, ihren Verwandten bis zum dritten, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Verwandten bis zum zweiten Grade, Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder einer von ihnen kraft Gesetztes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann oder wenn sie zu dem Beratungsgegenstand in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben haben oder sonst tätig geworden sind oder wenn sie bei einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Vereinigung gegen Entgelt beschäftigt sind oder bei juristischen Personen als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs tätig sind, sofern sie diesem Organ nicht als Vertreter der Gemeinde angehören oder Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder Vorstandsmitglied eines nicht rechtsfähigen Vereins sind und die unter den Buchstaben a bis c Bezeichneten ein unmittelbares persönliches oder wirtschaftliches Interesse an der Entscheidung haben. Satz 1 Nr. 3 Buchst. a. gilt nicht, wenn nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung anzunehmen ist, dass Betroffene sich deswegen nicht in einem Interessenwiderstreit befinden.

Liegt ein Ausschließungsgrund vor oder sprechen Tatsachen dafür, dass ein solcher Grund vorliegen könnte, so hat dies das Ratsmitglied dem Bürgermeister vor Beratung und Entscheidung mitzuteilen.

Folgen bei Nichtbeachtung

Verletzt ein Ratsmitglied eine der in Ziffer 1 bzw. 2 genannten Pflichten, kann der Bürgermeister diesem nach Zustimmung durch den Rat ein Ordnungsgeld bis zu 500,00 € auferlegen.

Eine Entscheidung, die gegen die Bestimmungen über das Sonderinteresse verstößt (Ziffer 3), ist unwirksam. Dies gilt auch für Entscheidungen in den Fällen, in denen eine mitwirkungsberechtigte Person ohne Ausschließungsgrund von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen wurde. Sie gilt jedoch als von Anfang an wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Monaten ihre Ausführung vom Bürgermeister ausgesetzt oder von der Aufsichtsbehörde beanstandet wird. Die Wirksamkeit tritt nicht gegenüber demjenigen ein, der vor Ablauf der Dreimonatsfrist einen förmlichen Rechtsbehelf eingelegt hat, wenn im Verlauf dieses Verfahrens der Mangel festgestellt wird. Die ausgesetzte oder beanstandete Entscheidung ist unverzüglich unter Vermeidung des Fehlers, der zur Aussetzung oder Beanstandung geführt hat, zu wiederholen.

Dem Ausschuss für Freizeiteinrichtungen gehören folgende anwesende Mitglieder bzw. Vertreter an, die nicht gleichzeitig Ratsmitglied sind:

- Mike Hermsen

- Arno Fuhrmann

- Jürgen Claßen

Der Vorsitzende verpflichtet die anwesenden Ausschussmitglieder bzw. deren Vertreterinnen, die nicht gleichzeitig bereits Mitglieder des Verbandsgemeinderates Cochem sind, per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten.

Gleichzeitig weist er die Ausschussmitglieder auf die Pflichten, insbesondere die zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO), die zur Treue gegenüber der Gemeinde (§ 21 GemO), und dass sie ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Gewissensüberzeugung auszuüben haben (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GemO), hin.

2. Mitteilungen des Vorsitzenden

a) Freibadsaison 2024

Nach einem eher verhaltenen Start der Freibäder Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden am 09. Mai und dem Freibad Cochem am 09. Juni in die Saison 2024, kam es bedingt durch lange Schlechtwetterphasen mit Starkregen und dem Pfingsthochwasser zu deutlichen Besucher- und Einnahmeeinbußen.

Im Verlauf des weiteren Sommers, vor allem in den Monaten Juli und August, konnte das Vorjahresergebnis in Bezug auf Besucher und Einnahmen im Freibad-Cochem deutlich gesteigert werden. In den Freibädern Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden waren die Ergebnisse hingegen gleichbleibend bzw. rückläufig.

Durch verhältnismäßig kalte Nächte über den kompletten Sommer hinweg lagen die Wassertemperaturen in den Freibädern mit Solarabsorberheizung bis in die Mittagszeit bei frischen 18 – 19 °C.

Im Freibad Cochem führten die kalten Nächte zu einem erhöhten Energieverbrauch, welcher aber problemlos durch die neue Holzhackschnitzelheizung abgedeckt werden konnte. Erneut verlief die bisherige Saison, bis auf eine Ausnahme, ohne große Zwischenfälle. In diesem einen Fall handelte es sich um ein junges Mädchen, welches im Freibad Ellenz-Poltersdorf ohne Fremdeinwirkung vom Zugang zum Sprungturm stürzte. Nach ausführlichen ärztlichen Untersuchungen stellte sich heraus, dass es „lediglich“ zu Prellungen und einer Gehirnerschütterung kam.

Zu bemerken ist allerdings ein Anstieg an gewaltbereitem Verhalten der Besucher dem Badpersonal gegenüber. Dieses ist weiter zu Beobachten und ggf. sind Gegenmaßnahmen die über ein Hausverbot hinausgehen zu ergreifen.

Stand 31. August 2024

b) Informationen zum Jahresabschluss 2023 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Betriebseinnahmen von insgesamt 1.872 T€ (Vorjahr: 1.686 T€) erzielt. Die Betriebsausgaben betrugen 2.746 T€ (Vorjahr: 2.380 T€). Es ergibt sich somit ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 873 T€ (Vorjahr: 694 T€). Die ursprünglichen Planungen gingen von einem voraussichtlichen Fehlbetrag in Höhe von 895 T€ (Vorjahr: 847 T€) aus.

Die Betriebseinnahmen sind im um insgesamt 187 T€ gestiegen. Der Anstieg zeigte sich insbesondere in den Bereichen Erlebnisbad (+112 T€) und Campingplatz (+64 T€), während die Umsätze im Bereich Freibad Cochem rückläufig waren (-39 T€).

Des Weiteren sind die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen aufgrund von Erstattungen im Zusammenhang mit der sogenannten Strompreisbremse um insgesamt 63 T€ gestiegen.

Der Bereich Campingplatz weist ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 300 T€ aus, welches erneut deutlich über dem Niveau des Vorjahres (+33 T€) liegt. In den Bereichen Erlebnisbad und Freibad Cochem wurden negative Betriebsergebnisse in Höhe von -987 T€ (Vorjahr: -838 T€), bzw. -74 T€ (Vorjahr bei -60 T€) erzielt.

Der Bereich Sauna war auch im Jahr 2023 ganzjährig geschlossen.

Die Einnahmen aus der Betriebsführung der Freibäder in Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden in Höhe von 192 T€ (Vorjahr: 197 T€) haben nach Abzug der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen - insbesondere Personalaufwendungen – einen negativen Einfluss auf das Betriebsergebnis in Höhe von -94 T€ (Vorjahr -35 T€).

Die unvermeidbaren Betriebskosten belasten den Wirtschaftsplan auf der Ausgabenseite. Die gesamten Aufwendungen von 2.746 T€ im Berichtsjahr liegen um 366 T€ über dem Vorjahreswert (2.380 T€). Die größten Positionen auf der Ausgabenseite stellen die Personalkosten (1.511 T€; Vorjahr: 1.318 T€) und die Energiekosten (556 T€; Vorjahr: 365 T€) dar.

Aufgrund der Energiepreissteigerungen infolge des Ukraine-Krieges sind die Strombezugskosten mit 322 T€ (+171 T€) deutlich höher als im Vorjahr. Die Wärmebezugskosten sind um 7 T€ auf 165 T€ gestiegen. Im Berichtsjahr wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von insgesamt 17 T€ getätigt (Vorjahr: 7 T€). Die Investitionen betreffen insbesondere die neue Zeiterfassungssoftware sowie kleinere Anschaffungen in den Bereichen Erlebnisbad und Campingplatz.

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen betragen 36 T€.

c) Bericht zur aktuellen finanziellen Entwicklung der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH

Bis zum 31. Juli 2024 konnten insgesamt Einnahmen von 963.007 € (Vorjahr 1.019.428 €) akquiriert werden. Dies führt gegenüber dem Vorjahr zu einer Verschlechterung von 56.421 €.

Dem stehen aber die notwendigen Ausgaben von 1.580.767 € (Vorjahr 1.470.981 €) gegenüber. Die Mehrausgaben gegenüber dem Vorjahr betragen 109.786 €. Hieraus ergibt sich zum 31.7.2024 ein vorläufiges Defizit von 617.760 € (Vorjahr 451.553 €). Im Vorjahresvergleich ist somit eine Verschlechterung bis zum 31. Juli 2024 von 166.207 € zu verzeichnen.

Freizeitzentrum insgesamt 2023/2024

Die Mehrausgaben und Mindereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Auch in diesem Jahr ist durch die zweite Stufe der Gehaltsanpassungen ein deutlicher Anstieg im Bereich der Personalkosten zu verzeichnen (+10,44 %).

Durch die immer weiter fortschreitende Alterung aller Gebäude- und Anlagenteile, erhöhen sich die Gesamtkosten der Instandhaltungen um rd. 23 % gegenüber dem Vorjahr. Wobei zu erwähnen ist, dass im Bereich des Campingplatzes auf Grund der anstehenden Modernisierung nur die notwendigen Maßnahmen getroffen wurden. Durch den Umbau der Heizungsanlage und die damit verbundene vierwöchige Schließzeit, fehlen im Bereich des Erlebnisbades Einnahmen in Höhe von rd. 25.000 €, hinzu kommen die erhöhten Heizkosten durch das Heizen mit Heizöl im Umbauzeitraum von rd. 10.000 €.

Die Stromkosten sind bis zum 31.07. um rd. 15.0000 € gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesunken, was in der Hauptsache auf die vierwöchige Schließzeit während des Heizungsumbaus zurückzuführen ist. Eine energetische Betrachtung der neuen Heizungsanlage kann derzeit noch nicht durchgeführt werden, da hierzu mindestens eine volle Heizperiode ausgewertet werden muss um belastbare Ergebnisse darstellen zu können.

Durch den erneuten Anstieg des Verbraucherpreisindex um rd. 5,5 Punkte im Vergleich zum Vorjahr, erhöhen sich alle von der FZZ zu entrichtenden Pachtzahlungen an Private, Stadt Cochem und Verbandsgemeinde Cochem um ca. 7.000 €.

Sowohl beim Campingplatz als auch beim Moselbad, sind durch das Pfingsthochwasser erhebliche Einnahmeeinbußen entstanden (rd. 70.000 €). Hinzu kam für den Betrieb des Campingplatzes das sehr schlechte Wetter in der Vorsaison, welches die Erträge nochmals deutlich schmälerte.

Im Gesamtergebnis entstand in den beiden Monaten April und Mai ein Verlust gegenüber dem Vorjahr von rd. 130.000 €.

Beim Campingplatz zeichnet sich zum jetzigen Zeitpunkt ab, dass bis zum Saisonende das Vorjahresergebnis nicht erreicht werden kann. (Auswertungszeitraum bis 31.08.)

3. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.03.2024

a) Betrieb des Freibades in Ellenz-Poltersdorf

Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schwimmbadbetriebes

b) Personalangelegenheiten

Dauerhafte Übertragung der Geschäftsführerfunktion

Besetzung der Betriebsleiterstelle ab dem 01.04.2024

Weiterführung der Maßnahme „Mitarbeiterbindung durch Zusatzleistungen“

c) Vertragsangelegenheiten

Ausschreibung und Vergabe, Vertrag zur Belieferung mit Holzhackschnitzeln für das Moselbad Cochem

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.