- Einladung vom 05.09.2022 -
| Beginn: | 20:00 Uhr |
| Ende: | 21:40 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Herbert Thönnes |
| Als Mitglieder: | Rainer Geyermann |
| Theresia Henzgen | |
| Matthias Laubenthal | |
| Josef Oster-Daum | |
| Guido Rink | |
| Marc Ternes | |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| VG Cochem Niederschriftenmappe | |
| VG Cochem Sitzungsmappe | |
| Schriftführerin: | Sabrina Molitor |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 05.05.2022 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| a) | Der Vorsitzende bedankt sich bei den Helfern des Sommerferienprogrammes. |
| b) | Der Seniorentag der Gemeinde wurde sehr gut angenommen. Über 40 Bürgerinnen und Bürger nahmen daran teil. Der Ortsbürgermeister bedankt sich bei der Frauengemeinschaft für ihre Hilfe an diesem Tag. |
| c) | Die Betriebsprüfung der Sozialversicherungsbeiträge sowie der Lohnsteueraußenprüfung werden von der Verbandsgemeinde übernommen. |
| d) | Im Baugebiet Zwerstück 1 wurde die Grenze wiederhergestellt. |
| e) | Der Gemeindearbeiter Herr Gilles hat gekündigt. Herr Klein übernimmt die Tätigkeiten vorübergehend ehrenamtlich. |
| f) | Der Vorsitzende setzt den Gemeinderat über die 4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes in Kenntnis. |
| g) | Die Kreiswasserwerke Cochem-Zell rufen zum sorgsamen Umgang mit Trinkwasser auf. |
| h) | Die Leiterin der Kita Landkern, Heike Meyer, wurde verabschiedet. Der Vorsitzende bedankt sich für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. |
| i) | Im Kindergarten werden zurzeit 83 Kinder betreut. Die Gemeinde plant das Pfarrhaus vorübergehend umzubauen, da der Kindergarten nicht genügend Platz bietet. Langfristig soll geplant werden, den Kindergarten zu erweitern. |
| j) | Die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 wird auf 93.000 € festgesetzt. |
| k) | Die Gemeinde Wirfus hat einen Bescheid über die vorübergehende Festsetzung der Sonderumlage „Beförsterung“ erhalten. Demnach wurde die Sonderumlage auf 3.768 € festgesetzt. |
| l) | Dem Vorsitzenden liegt ein Antrag auf Bau einer Garage vor. Gemeindliche Belange sind nicht betroffen. |
| m) | Der Vorsitzende setzt den Gemeinderat über die Energiesparverordnung in Kenntnis. |
| n) | Am 03.09.2022 wurde im Pommerbachtal ein Motocrossfahrer erkannt. |
| o) | Die Wirfuser Jugend hat einen Antrag auf Aufbau einer Tischtennisplatte auf dem Dorfplatz gestellt. Der Gemeinderat stimmt dem vorübergehenden Aufbau einer Tischtennisplatte zu. |
2. Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde Wirfus
Mit Schreiben vom 19.04.2021 wurde erstmals über die anstehende Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Cochem informiert. Die aktuellen Fassungen der Straßenreinigungssatzungen in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Cochem entsprechen größtenteils nicht mehr den geltenden rechtlichen Anforderungen.
Die Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen wurden zwischenzeitlich an das Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes (GStB), aus der 3. vollständig überarbeiteten und erweiterten Auflage der Schriftenreiche „Straßenreinigung und Winterdienst in Rheinland-Pfalz“, angepasst. Neben den üblichen formellen Anpassungen des Satzungsmusters durch die Verwaltung wurden ebenso individuelle Ergänzungen der jeweiligen Gemeinden vorgenommen.
Die Neufassung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen ist der Anlage beigefügt.
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der vorliegenden Neufassung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3. Feststellung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.09.2022 unter dem Vorsitz von Herrn Josef Oster-Daum und den weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern Frau Theresia Henzgen, Herrn Rainer Geyermann und Herrn Guido Rink die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Jahre 2019 und 2020 geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei ergeben/nicht ergeben.
Die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 führten zu folgenden Ergebnissen:
a) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019
Feststellungen zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 267.525,07 EUR und Gesamtaufwendungen von 255.986,37 EUR weist einen Überschuss von 11.538,70 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 32.088,70 EUR verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 247.970,65 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 247.047,68 EUR und Zinseinzahlungen = 922,97 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 228.318,87 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 220.929,10 EUR und Zinsauszahlungen = 7.389,77 EUR). Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 19.651,78 EUR der sich gegenüber der Planaufstellung um 26.381,78 EUR verbessert hat.
Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 83.946,77 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 9.371,14 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Überschuss von 79.981,13 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 4.931,13 EUR).
Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 99.632,91 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelüberschuss um 31.312,91 EUR verbessert. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen. Die ordentlichen Tilgungsauszahlungen betrugen 3.471,70 EUR.
Unter Berücksichtigung der Ein- und Auszahlungen der durchlaufenden Gelder nahmen die Forderungen gegenüber der Einheitskasse (sog. Liquiden Mittel) insgesamt um 101.373,53 EUR zu. Gegenüber der Planung insgesamt eine Verbesserung um 122.533,53 EUR.
Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde beläuft sich somit zum 31.12.2019 auf 249.780,32 EUR.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 1.644.837,81 EUR ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 1.269.787,18 EUR und das Umlaufvermögen auf 374.316,48 EUR.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 11.538,70 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 1.110.405,40 EUR. Die Eigenkapitalquote ist von 63,90 % auf 67,51 % angestiegen.
| Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: | |
| - | Sonderposten in Höhe von 199.733,35 EUR |
| - | Rückstellungen in Höhe von 25.539 EUR |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 309.160,06 EUR |
Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 108.971,23 € (= 94.639,70 € weniger als im Vorjahr).
Außerdem weist die Passivseite eine Verbindlichkeit gegenüber Sparkassen in Höhe von 91.168 € aus. Diese Verbindlichkeit ist entstanden, weil die Sondertilgung (finanziert durch Grundstücksverkäufe) zum Ende des Jahres 2019 ins Soll gestellt worden ist, aber die Auszahlung der Sondertilgung erst zu Beginn des Haushaltsjahres 2020 getätigt worden ist.
b) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020
Feststellungen zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 329.468,78 EUR und Gesamtaufwendungen von 276.185,03 EUR weist einen Überschuss von 53.283,75 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 55.153,75 EUR verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen betragen 322.008,85 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 320.998,71 EUR und Zinseinzahlungen = 1.010,14 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen 253.102,89 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit
= 248.829,25 EUR und Zinsauszahlungen = 4.273,64 EUR). Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 68.905,96 EUR der sich gegenüber der Planaufstellung um 57.075,96 EUR verbessert hat.
Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 101.111,33 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 7.500 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Überschuss von 93.611,33 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 94.561,33 EUR).
Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 162.517,29 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelüberschuss um 151.637,29 EUR verbessert. Es wurden keine neuen Investitionskredite aufgenommen.
Die ordentlichen Tilgungsauszahlungen betrugen 3.615,01 EUR.
Die in 2019 bereits zum Soll gestellte Investitionsauszahlung in Höhe von 91.168 € wurde zu Beginn des Haushaltsjahres 2020 tatsächlich umgesetzt und ausgezahlt.
Des Weiteren konnte in 2020 ein weiterer Zwischenfinanzierungskredit für das Neubaugebiet „Im Zwerstück“ in Höhe von 89.893 € über eine Sondertilgung getilgt werden.
Insgesamt konnte somit durch die vorher genannten Vorgänge insgesamt eine Investitionskredittilgung in Höhe von 184.676,01 € vorgenommen werden.
Zum Jahresende hin ergibt sich eine Entnahme aus den liquiden Mitteln (Abnahme der Forderungen gegenüber der Einheitskasse) in Höhe von 20.777,93 €. Gegenüber der Planung stellt dies eine Verschlechterung in Höhe von 28.037,93 € dar.
Der sogenannte Kassenbestand der Ortsgemeinde beläuft sich somit zum 31.12.2020 auf 229.002,39 EUR.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 1.508.302,00 EUR ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 1.250.561,30 EUR und das Umlaufvermögen auf 257.005,96 EUR.
Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 53.283,75 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 1.163.689,15 EUR Die Eigenkapitalquote ist von 67,51 % auf 77,15 % angestiegen.
| Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen: | |
| - | Sonderposten in Höhe von 197.663,11 EUR |
| - | Rückstellungen in Höhe von 28.857,00 EUR |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 118.092,74 EUR |
Die Verbindlichkeiten enthalten u.a. die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 15.463,22 EUR (= 93.508,01 EUR weniger als im Vorjahr hiervon sind 4.465,27 EUR = ordentliche Tilgung und 81.000 EUR = außerordentliche Tilgung).
Da die Prüfung der Jahre 2019 und 2020 zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Gemeinderat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 der Ortsgemeinde festzustellen.
Der Gemeinderat stellt die Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde Wirfus für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 fest.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2019
Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO nehmen Ortsbürgermeister Herr Herbert Thönnes, Erster Beigeordneter Herr Matthias Laubenthal und Beigeordneter Herr Marc Ternes sowie das Ratsmitglied Frau Theresia Henzgen (in 2019 noch Erste Beigeordnete) und Ratsmitglied Herr Rainer Geyermann (in 2019 weiterer Beigeordneter) sowie auch Herr Bürgermeister Wolfgang Lambertz, nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Den Vorsitz führt das in Jahren älteste und anwesende Ratsmitglied Herr Josef Oster-Daum.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.09.2022 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem Ortsbürgermeister Herrn Thönnes, den Beigeordneten Herrn Matthias Laubenthal und Herrn Marc Ternes sowie den ehemaligen Beigeordneten Frau Theresia Henzgen und Herrn Rainer Geyermann als auch dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Wolfgang Lambertz, einschließlich dessen Vertretern, Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.
Der Vorsitzende stellt die Entlastung zur Abstimmung.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2019 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2020
Wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO nehmen Ortsbürgermeister Herr Herbert Thönnes, Erster Beigeordneter Herr Matthias Laubenthal, Beigeordneter Herr Marc Ternes, sowie auch Bürgermeister Herr Wolfgang Lambertz, nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Den Vorsitz führt das in Jahren älteste anwesende Ratsmitglied Herr Josef Oster-Daum.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.09.2022 die Empfehlung an den Ortsgemeinderat ausgesprochen, dem Ortsbürgermeister Herrn Herbert Thönnes, dem Ersten Beigeordneten Herrn Matthias Laubenthal, dem Beigeordneten Herrn Marc Ternes sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Herrn Wolfgang Lambertz, einschließlich dessen Vertretern, Entlastung für das aushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Der Vorsitzende stellt die Entlastung zur Abstimmung.
Der Ortsgemeinderat stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2020 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Festlegung der Brennholzpreise
Die Brennholzpreise stagnieren seit mehreren Jahren, obwohl die Aufarbeitungskosten deutlich steigen. Landesforsten hat Ende Juni 2022 in einem Marktbericht Energieholz die Mindestpreise für die Vermarktung von Energieholz im Staatswald vorgelegt. Zur neuen Saison 2022/2023 werden hier Mindestpreise für Brennholz bei Endverbrauchern von 68 €/Festmeter (FM) bei Buche und 62 €/FM für Eichen verlangt. Bei größeren Bestellmengen ab 10 FM liegt der Preis im Staatswald zur Mengenbegrenzung noch 6 - 7 € darüber. Da im Gemeindewald häufig Mischpolter anfallen, empfiehlt der zuständige Revierförster, den Preis für Brennholz für am Weg gelagertes Laubhartholz mit 65 €/FM incl. 7 % Mehrwertsteuer festzulegen. Der Preis für die Selbstwerbung bei geeigneter Ausbildung (Fällschein) soll auf 18 €/Raummeter (RM) angepasst werden.
Es wird angestrebt, die vorgenannten Preise einheitlich im gesamten Forstrevier zu übernehmen.
Der Gemeinderat beschließt, die vom Revierleiter vorgeschlagenen Preise in der Saison 2022/2023 nicht zu übernehmen, sondern die bisher beständigen Preise weiterhin zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Mosellandtouristik Panorama-Höhenradweg;
Sachstand und Streckenentwurf
Bereits im Jahr 2019 wurde im Fachbeirat der Mosellandtouristik und in der AG Radfahren & Wandern angeregt, die Möglichkeit zur Entwicklung eines „Panorama-Höhenradwegs (Arbeitstitel) zu prüfen. Der Höhenradweg soll als eigenständige Radroute angelegt werden. Zielgruppe sind die sportlichen Tourenradfahrer und E-Bike-Fahrer, die mit dem Höhenradweg die Region aus einer bisher touristisch nicht erschlossenen Perspektive erleben können.
Nach einer Beschlusslage des Aufsichtsrates der Mosellandtouristik wird zunächst durch eine Machbarkeitsanalyse die Umsetzbarkeit der im Fachbeirat der Mosellandtouristik entstandenen Projektidee geprüft.
Der durch LEADER geförderte Planungsauftrag wurde an das Planungsbüro Sweco GmbH in Koblenz vergeben.
Die folgenden Vorgaben lagen dem Planungsauftrag und der Streckenplanung zugrunde:
| - | Durchgängiger Radweg von der Region Saar-Obermosel bis zur Stadt Koblenz |
| - | Eine Route, welche - die Moselseite wechselnd - mal auf der Eifel- und mal auf der Hunsrückseite verläuft |
| - | Berücksichtigung von Nutzungskonkurrenzen (Naturschutz, Weinbau, Landwirtschaft, Forst, Verkehr, Wanderwege) |
| - | Wegeführung auf gut ausgebauten und befestigten Forst- und Wirtschaftswegen |
| - | durchgängig gut befahrbare Strecke mit asphaltierter und/oder gut verdichteter und glatter wassergebundener Wegedecke |
| - | Führung im Bestand - kein Wegeneubau vorgesehen |
| - | Mitführung auf klassifizierten Straßen möglichst vermeiden |
| - | Mitbenutzung des Mosel-Radwegs, nur wenn absolut notwendig / alternativlos |
| - | einheitliche und durchgängige Beschilderungsplanung nach Leitfaden des LBM Rheinland-Pfalz: „Hinweise für die wegweisende und touristische Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz 2021“ (HBR, https://www.radwanderland-fachportal.de/index.php?menuid=22) |
Auf Basis dieses Streckenentwurfs erfolgen seit November 2021 seitens der Mosellandtouristik und dem Planungsbüro Beteiligungen der Fachbehörden und des Weinbaus, im Einzelnen: UNB/SGD Nord, LBM Rheinland-Pfalz, LBM Trier, LBM Cochem-Koblenz, Forstämter, DLR Mosel, DLR Westerwald-Osteifel, Landwirtschaftskammer (Weinbauamt, Dienststellen Trier und Koblenz), Weinbauverband / Bauern- und Winzerverband. Der Abstimmungsprozess mit den Fachbehörden und Vertreter/innen des Weinbaus ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Parallel zu diesen Abstimmungen erfolgt jetzt die Beteiligung der Ortsgemeinden zur geplanten Streckenführung. Änderungswünsche der Kommunen werden bis zum 21.10.2022 an die Mosellandtouristik erbeten.
Das Ziel ist es, dem Aufsichtsrat der Mosellandtouristik als Ergebnis der Machbarkeitsanalyse eine Kostenkalkulation je Verbandsgemeinde und kreisfreier Stadt auf Basis der mit den Fachbehörden und den Vertretern des Weinbaus und den Kommunen abgestimmten Route unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten sowie der Folgekosten (Wegemanagement-Konzept) als Grundlage für die weitere Beratung zur Projektumsetzung vorzulegen.
Erst wenn der Streckenentwurf festliegt, können die Kosten für die Umsetzung unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten sowie der Folgekosten ermittelt werden. Sobald die Kosten ermittelt sind, werden die Ortsgemeinden hierüber informiert und um Zustimmung gebeten.
Die Ortsgemeinde nimmt den Sachstand und Streckenentwurf zur Kenntnis. Sie steht grundsätzlich dem Projekt positiv gegenüber. Eine feste Zusage erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Kosten.
Sie ist mit dem vorgelegten Streckenentwurf einverstanden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Unterstellhalle im unbeplanten Innenbereich (Hohlstraße)
Es ist beabsichtigt, auf dem im unbeplanten Innenbereich gelegenen Grundstück (Hohlstraße) eine Unterstellhalle zu errichten. Mit dem Bauherrn wurde bereits im Rahmen der Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses ein Gestattungsvertrag zur Nutzung der Hohlstraße (in diesem Bereich lediglich ein Wirtschaftsweg) abgeschlossen.
Gemeindliche Belange werden durch das weitere Vorhaben nicht berührt.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.