Immer wieder wird das Stadtbild unserer schönen Stadt, insbesondere an ortsbildprägenden Stellen, durch illegale Müllentsorgungen verschandelt. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Satzung des Landkreises Cochem-Zell über die Abfallentsorgung zu beachten ist. Danach sind Abfallbehälter am Abfuhrtag bereitzustellen und nach der Leerung unverzüglich wieder von der öffentliche Verkehrsfläche zu entfernen. Sperrige Abfälle sind am jeweiligen Abfuhrtag so bereitzustellen, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden. Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer dürfen durch das Abstellen des Abfalls nicht behindert werden, ansonsten ist ein anderer Ablageort zu wählen.