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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 46/2023
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 15. Sitzung des Verbandsgemeinderates Cochem am 21.09.2023 in der Elztalhalle

- Einladung vom 13.09.2023 -

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:40 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Volker Linden, Klotten; Anke Beilstein, Ernst; Elisabeth Geipel-van Hauth, Cochem; Bernhard Himmen, Ediger-Eller; Diane Lauxen, Lieg; Volker Röhrig, Treis-Karden; Jürgen Schneider, Klotten; Marco Steuer, Cochem; Hans Bleck, Cochem (bis TOP 5 öS); Ute Arens, Mesenich; Jürgen Claßen, Treis-Karden; Christine Grünewald, Klotten; Stephan Hilken, Cochem; Ralf Pauken, Treis-Karden; Klaus Zucchet, Valwig; Peter Krötz, Ediger-Eller; Jens Mindermann, Greimersburg; Udo Marx, Lieg; Hubert Blümmert, Klotten; Ulrich Möntenich, Müden; Tanja Schmidt, Valwig; Dorothea Morawe, Cochem

Entschuldigt:

Gaby Franzen, Bremm

Gregor Fuhrmann, Cochem

Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Kilian Moritz, Pommern

Uli Oster, Klotten

Walter Schmitz, Cochem

Angela Schwarz-Bleser, Müden

Peter Mauer, Treis-Karden

Caroline Lauxen, Cochem

Christina Krämer, Treis-Karden

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete (ab TOP 5 öS); Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete (ab TOP 3 öS); Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter

Auf Einladung:

Elmar Konzen, Büroleiter, VGV Cochem

Moselkern Ortsbürgermeister

Schriftführer:

Stephan Weber, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister / Beigeordneten, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Er bedankte sich bei Ortsbürgermeister Peter Mayer für die Bereitstellung des Sitzungsraumes in der Elztalhalle in Moselkern.Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 24.05.2023 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 21.08.2023 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde der öffentliche Teil der Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 34/2023 am 25.08.2023. Die Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderats vom 02.02.2023 konnte bis zur letzten Sitzung am 24.05.2023 noch nicht zugestellt und veröffentlicht werden. Sie wurde den Ratsmitgliedern am 13.06.2023 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt und entsprechend im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem Ausgabe Nr. 24/2023 veröffentlicht. Bedenken gegen den Inhalt der letzten beiden Sitzungsniederschriften wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung eines Ratsmitglieds

Das Mitglied des Verbandsgemeinderats, Herr Horst Pullich, ist aus dem Wahlgebiet verzogen und somit aus den Gremien der Verbandsgemeinde (Verbandsgemeinderat und Ausschüsse) ausgeschieden. Herr Pullich war seinerzeit bei der Wahl zum Verbandsgemeinderat als Bewerber der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ (Grüne) in den Rat gewählt worden. Als Listenbewerberin mit der nächstfolgend höchsten Stimmenzahl wurde Frau Dorothea Morawe, 56812 Cochem, in den Verbandsgemeinderat einberufen. Der Vorsitzende verpflichtet Frau Morawe namens der Bürgerschaft auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben.

2. Mitteilungen des Vorsitzenden

a) Projektstand Sanierung und Teilmodernisierung Altbau VGV Cochem

Die energetische Sanierung und Teilmodernisierung des Altbaus der VGV Cochem ist bis auf die Erneuerung der Aufzugsanlage abgeschlossen. Der Rückbau des alten Aufzuges ist bereits erfolgt. Mit dem Bau des neuen Aufzuges wird am 18.09.2023 begonnen.

b) Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Cochem

Gemeinsames Ziel des Landkreises zusammen mit den Verbandsgemeinden ist es, jeden Haushalt mit schnellem Internet mittels Glasfaseranschluss zu versorgen. Dieses Vorhaben sollte in Projektträgerschaft der BIG umgesetzt werden. Ein hierzu im vergangenen Jahr mit einem hohen siebenstelligen Projektvolumen auf den Weg gebrachter Förderantrag wurde mangels verfügbarer Fördermittel abgelehnt. Im Rahmen des nunmehr gestellten neuen Förderantrages war, wie üblich, ein aktuelles Markterkundungsverfahren durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens stellte sich heraus, dass die Privatwirtschaft und hier insbesondere die Deutsche Glasfaser vorrangiges Interesse an einem zeitnahen Ausbau hat. Der Ausbau durch die Deutsche Glasfaser soll vorrangig freimarktwirtschaftlich erfolgen. Aktuell erfolgt seitens der Deutschen Glasfaser eine entsprechende Kundenabfrage in den Ortsgemeinden. Bei ausreichendem Interesse erfolgt ein privatwirtschaftlicher Ausbau. Die Deutsche Glasfaser hat aber auch Interesse an einem Breitbandausbau in den ggf. zunächst unwirtschaftlich erscheinenden Bereichen/Ortsgemeinden. Hier wird ein Ausbau im Bezuschussungsverfahren beabsichtigt. Aus den bisherigen Ausbauerfahrungen der Deutschen Glasfaser in den Ortsgemeinden Ediger-Eller, Senheim und Treis-Karden stehen betr. die Projektumsetzung nur wenige Ausbautrupps zur Verfügung. Nach anfänglichen Schwierigkeiten läuft der Ausbau in der Zwischenzeit jedoch geordnet, sodass wir wenn auch nicht zeitgleich von einem geordneten Glasfaserausbau innerhalb der VG Cochem Zug um Zug ausgehen dürfen.

c) Zustellung des Stadt- und Landboten Cochem per Post und Einführung einer APP

Insbesondere steigende Kosten in den Bereichen Druck und Zustellung (Papier, Energie, Lohn) und rückläufige Erlöse sorgen beim Verlag Linus-Wittich für eine gravierende Finanzierungslücke. Darüber hinaus gestalte sich die Rekrutierung von (zuverlässigen) Zustellern/innen zunehmend schwieriger; in einigen Ortsgemeinden kann nach den Angaben der Geschäftsführerin des Verlages, Frau Martina Drolshagen, eine Zustellung, welche den rechtlichen Vorgaben entspricht, bereits jetzt nicht mehr gewährleistet werden. Frau Drolshagen hat der Verwaltung mögliche Varianten des Verlags vorgestellt, um der geschilderten Situation entgegenzuwirken:

1.

Bezugsgeltanpassung 1:1 verbunden mit Mehrkosten von rd. 60.000 €

2.

Moderate Bezugsgeltanpassung in Verbindung mit der Umstellung auf Verteilung durch die Post und gleichzeitige Einführung der meinOrt-App als digitaler Kanal zur Bürgerinformation.

Frau Drolshagen macht dabei darauf aufmerksam, dass es bei der Verteilung durch die Post strikte Einlieferungstermine einzuhalten sind, welche eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses beim Verlag auf Freitag der Vorwoche, 08:00 Uhr, nach sich ziehen wird. Die App wird vom Verlag bei Wahl der Variante 2 bis Ende 2025 ohne zusätzliche Berechnung angeboten (im Bezugsentgelt enthalten). Die aktuellen Kosten sind vom Verlag mit rd. 150,- € pro Gemeinde zuzüglich 1 Cent je Einwohner kalkuliert.

Die Angelegenheit wurde in der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 13.07.2023 besprochen. Seitens der Besprechungsteilnehmer/innen wurde hierbei darauf hingewiesen, dass der vorgezogene Redaktionsschluss die Aktualität des Mitteilungsblatts deutlich beschränke, da für die Ehrenamtlichen nicht mehr ausreichend Zeit übrigbleibe, um aktuelle Beiträge aus dem Gemeinde- und Vereinsleben zu verfassen. Bei der angekündigten Vorverlegung des Redaktionsschlusses werde die Berichterstattung um eine weitere Woche verzögert und wäre somit nicht mehr aktuell und für die Bürger/innen uninteressant. Für die Ortsgemeinden und die Verwaltung ergibt sich insbesondere im Hinblick auf die Gremienarbeiten (Einladungen zu den Sitzungen) die Schwierigkeit, dass die Abstimmung der TO und die Vorbereitung der Sitzungsvorlagen dem neuen Redaktionsschluss beim Verlag noch vorausgehen, d. h. deutlich früher als bisher abgeschlossen werden müssen.

Die Ortsbürgermeister/innen haben sich für die künftige Zustellung per Post und Einführung der APP ausgesprochen. Die Umstellung soll jedoch möglichst nicht vor dem 01.01.2024 erfolgen. Die Verwaltung wurde zu weiteren Verhandlungen mit dem Verlag beauftragt. Die Verhandlungen haben stattgefunden. Der Verlag war zu keinen weiteren Kompromissen bereit. Die Möglichkeit zu einem Verlagswechsel besteht nicht. Die Umstellung und Zustellung per Post erfolgt nunmehr zum 01.10.2023. Alle Beiträge der Gemeinden und Vereine müssen bis freitags 08:00 Uhr beim Verlag vorliegen.

d) Kommunalwahl und Europawahl 2025

Die nächste Europa- und auch Kommunalwahl findet am 09.06.2024 statt. Die Vorbereitungen für die Wahlen haben bereits begonnen. Ich bitte Sie, den Termin schon einmal vorzumerken. Am 16.05.2024 beabsichtigen wir, im Gemeindehaus in Faid in der Zeit von vorr. 18:00 - 21:00 Uhr einen Schulungsabend für alle interessierten Wahlhelfer und Mitglieder der gemeindlichen Gremien durchzuführen. Bitte auch diesen Termin schon einmal vorzumerken.

e) Vorankündigung der voraussichtlichen nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderats

Die nächste und letzte Sitzung des Verbandsgemeinderates im Jahr 2023 findet aller Voraussicht nach am Donnerstag, dem 14.12.2023 statt. Bitte den Termin schon einmal vormerken.

3. Wahl von Ausschussmitgliedern

Herr Horst Pullich ist aus dem Wahlgebiet verzogen und somit aus den Gremien der Verbandsgemeinde (Verbandsgemeinderat und den Ausschüssen) ausgeschieden. Er war bei der Wahl zum Verbandsgemeinderat als Bewerber der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ (Grüne) in den Rat gewählt worden. Als Listenbewerberin mit der nächstfolgend höchsten Stimmenzahl wurde Frau Dorothea Morawe als Mitglied in den Verbandsgemeinderat einberufen. Herr Pullich war stellv. Mitglied im Hauptausschuss, Werks-, Bau- und Umweltausschuss, Ausschuss für Freizeiteinrichtungen, Ausschuss für soziales Miteinander, Ausschuss für Tourismus, Rat für Tourismus und im Schulträgerausschuss sowie ordentliches Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss. Diese Positionen sollen nunmehr neu besetzt werden:

1) stellv. Mitglied (für Udo Marx) im Hauptausschuss

Wahlvorschlag:

Peter Krötz

2) ordentliches Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss

Wahlvorschlag:

Peter Krötz

3) stellv. Mitglied (für Peter Krötz) im Werks-, Bau und Umweltausschuss

Wahlvorschlag:

Peter Mauer

4) stellv. Mitglied (für Peter Krötz) im Ausschuss für Freizeiteinrichtungen

Wahlvorschlag:

Dorothea Morawe

5) stellv. Mitglied (für Maria Thelen-Marx) im Ausschuss für soziales Miteinander

Wahlvorschlag:

Dorothea Morawe

6) stellv. Mitglied (für Udo Marx) im Ausschuss für Tourismus

Wahlvorschlag:

Peter Krötz

7) stellv. Mitglied (für Udo Marx) im Rat für Tourismus

Wahlvorschlag:

Peter Krötz

8) stellv. Mitglied (für Dorothea Morawe) im Schulträgerausschuss

Wahlvorschlag:

Udo Marx

Frau Gudrun Pullich ist aus dem Wahlgebiet verzogen und somit aus dem Schulträgerausschuss der Verbandsgemeinde ausgeschieden. Sie war bei der Wahl der Ausschüsse der Verbandsgemeinde als Bewerber der Partei „Bündnis 90 / Die Grünen“ (Grüne) als sonstige wählbare Bürgerin in den Schulträgerausschuss gewählt worden. Auch diese Position soll nunmehr neu besetzt werden:

9) ordentliches Mitglied im Schulträgerausschuss

Wahlvorschlag:

Dorothea Morawe

Die Wahl von Ersatzleuten der Ausschüsse der Gemeinden zählt zu den sonstigen Wahlen nach § 40 V GemO und kann nach entsprechendem Beschluss des Gemeinderates per Akklamation durchgeführt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält (vgl. § 40 III 1 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach § 36 III 1 Nr. 1 GemO RP. Vorschlagsberechtigt ist im Falle einer vorhergehenden „unechten Mehrheitswahl“ (ein Wahlvorschlag aller politischen Gruppen) die politische Gruppe, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen worden war; somit in den obigen Fällen die Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“. Nach den einschlägigen Regelungen in der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde sind die Mitglieder (und Stellvertreter) des Hauptausschusses ausschließlich aus der Mitte des Verbandsgemeinderats zu wählen. Die übrigen Ausschüsse werden aus den Mitgliedern des Verbandsgemeinderats und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde gewählt, wobei mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter Mitglieder des Verbandsgemeinderats sein sollen. Damit das aufgezeigte Verhältnis gewahrt bleibt, sollen Ersatzpersonen für Ratsmitglieder wiederum aus den Reihen des Verbandsgemeinderats besetzt werden. Durch einstimmigen Beschluss des Verbandsgemeinderats wurden die Wahlen der Ausschussmitglieder per Akklamation durchgeführt.

  • Wahlergebnis zu 1): einstimmig
  • Wahlergebnis zu 2): einstimmig
  • Wahlergebnis zu 3): einstimmig
  • Wahlergebnis zu 4): einstimmig
  • Wahlergebnis zu 5): einstimmig
  • Wahlergebnis zu 6): einstimmig
  • Wahlergebnis zu 7): einstimmig
  • Wahlergebnis zu 8): einstimmig
  • Wahlergebnis zu 9): einstimmig

Der Vorsitzende hat nach § 36 III 1 Nr. 1 GemO RP nicht an den Wahlen mitgewirkt, da sein Stimmrecht ruht.

4. Schiedsamtsangelegenheit

- Schiedsamtsbezirk II - Nachfolge für Hr. Peter Bison

Die Amtszeit des Schiedsmanns Peter Bison (Schiedsamtsbezirk II, Ortsgemeinden Bremm, Ediger-Eller, Ellenz-Poltersdorf, Faid, Greimersburg, Nehren und Senheim) endete am 21.02.2023. Das Amtsgericht Cochem hat entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Regelungen um Mitteilung gebeten, ob Hr. Bison für eine weitere Amtszeit berufen werden soll oder eine andere Nachfolge vorgeschlagen wird. Nach eigener Mitteilung steht Hr. Bison nicht für eine weitere Amtszeit als Schiedsmann zur Verfügung. Die bis zur Klärung der Nachfolge aufgekommenen Fälle wurden dankenswerterweise noch von Hr. Bison übernommen und bearbeitet. Auch an dieser Stelle wird Hr. Bison besonderen Dank und Anerkennung für seine geleistete Arbeit ausgesprochen. Damit auch in Zukunft die wichtigen und z.T. vorgeschriebenen Schlichtungsverfahren durchgeführt werden können, muss - entsprechend der einschlägigen Regelungen der Schiedsamtsordnung (SchO RP) eine Nachfolgerin / ein Nachfolger vom Verbandsgemeinderat benannt und vom Amtsgericht Cochem berufen werden. Nach Rücksprache mit dem Ältestenrat wird Hr. Jürgen Schneider, 56818 Klotten, als Schiedsmann für den Bezirk II vorgeschlagen. Die Aufteilung der Schiedsamtsbezirke sowie die Vertretungsregelungen sollen beibehalten werden. Der Verbandsgemeinderat schlägt dem Amtsgericht Cochem vor, Hr. Jürgen Schneider zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk II zu bestellen. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis:

20 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Der Vorsitzende hat an der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt, da sein Stimmrecht nach § 36 III 1 Nr. 1 GemO RP ruht.

5. Einführung eines Gästebeitrages durch die Verbandsgemeinde Cochem

Der von der Verbandsgemeinde beauftragte Gutachter, Herr Rechtsanwalt Elmenhorst, hat der Verwaltung aufgrund der bisher verfügbaren Datengrundlagen eine erste vorläufige Beitragskalkulation und am 29.06.2023 ein Kurzgutachten zur Frage der Einführung eines Gästebeitrages zur Bäderfinanzierung in der Verbandsgemeinde Cochem vorgelegt. Nach dem Gutachten wird unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wegen rechtlicher Bedenken von der Erhebung des Gästebeitrages für den beabsichtigten Zweck abgeraten. Eine Gästebeitragsatzung zur Finanzierung lediglich von Badeinrichtungen stünde ungeachtet der Vielfalt touristischer Gästeaufenthaltszwecken in der Verbandsgemeinde Cochem nicht im Einklang mit dem Sinn und Zweck und insbesondere der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Gästebeitrages i. S. v. § 12 Abs. 2 Kommunalabgabegesetz (KAG) RLP. Die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein Beitrag nur von einer Personengruppe erhoben werden darf, von der typischerweise anzunehmen ist, dass sie die beitragsfinanzierten Einrichtungen nahezu geschlossen benutzt, würde durch einen Gästebeitrag von allen Ortsfremden, die im Gebiet der VG Cochem Unterkunft nehmen, nicht erfüllt. Unabhängig von der rechtlichen Unzulässigkeit einer Gästebeitragserhebung dem Grunde nach, beliefe sich der kalkulierte, im Rahmen der rechtlichen Umlagefähigkeit des Aufwands für die Bädereinrichtungen der Verbandsgemeinde höchstens zulässige, Tagessatz auf 0,26 € je Übernachtung und Person. Hierbei ist die gem. § 12 Abs. 2 Satz 5 KAG RLP vorgeschriebene Schätzung eines angemessenen Vorteilswertes der nicht als Bad-Nutzer erfassten Tagesgäste noch nicht berücksichtigt. Nach den parallel zu der Arbeit von Herrn Elmenhorst von der Verwaltung durchgeführten Recherchen muss bei der Einführung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Cochem von jährlichen Personal- und EDV-Kosten in Höhe von rd. 50.000 € ausgegangen werden. Diese Kosten sind nicht umlagefähig und bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zusätzlich in Abzug zu bringen. Um die rechtlichen Bedenken zu entkräften ist zu überlegen, ob weitere Aufgaben des Tourismus von der Verbandsgemeinde übernommen bzw. von der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden an die Verbandsgemeinde Cochem übertragen werden können. Weitere einzelne Aufgaben (Radwege, Fernwanderwege) sind hierbei wohl nicht ausreichend. Als Maßstab muss von beitragsfinanzierten Einrichtungen/Aufgaben ausgegangen werden, die nahezu geschlossen von allen ortsfremden Übernachtungsgästen genutzt werden. Ob dies von der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden mitgetragen wird, ist angesichts der Diskussionen über dieses Thema in der Vergangenheit fraglich. Gleichwohl scheint es vor dem Hintergrund der angespannten Haushalts- und Finanzlagen und der notwendigen Einnahmenbeschaffungen in der gesamten kommunalen Familie (Ortsgemeinden, Stadt und Verbandsgemeinde) sinnvoll, diese Angelegenheit erneut zu thematisieren. Alternative Angebots- und Leistungskürzungen zur Ausgabenreduzierung waren im für das Ferienland Cochem neben dem Weinbau so wichtigen Wirtschaftsbereich „Tourismus“ jedenfalls bisher kein Thema. Darauf hinzuweisen ist auch, dass bei einer Aufgabenübernahme/Aufgabenübertragung an die Verbandsgemeinde Cochem alle entstehenden Kosten über den Haushalt der Verbandsgemeinde zu finanzieren sind und in die allgemeine Umlage einfließen. Zudem ergeben sich für die Einnahmen der Ortsgemeinde/Stadt Cochem reduzierende Auswirkungen auf die Tourismusbeiträge. Darüber hinaus zu beachten ist, dass die Einführung eines Gästebeitrages in der Verwaltung, aber auch in den Beherbergungsbetrieben zu zusätzlichem Aufwand führt und auch wegen der Preiskalkulationen einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf. Zuletzt wurde die Angelegenheit vom Ältestenrat, in der Besprechung am 04.07.2023, in die Fraktionen des Rates verwiesen. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Einführung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Cochem grundsätzlich weiter zu verfolgen und hierzu eine Übersicht möglicher umlagefähiger Aufgaben/Kosten bei der Verbandsgemeinde, der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden zu erstellen und gutachterlich betrachten zu lassen. Bürgermeister Lambertz erläuterte die Ergebnisse aus dem Kurzgutachten und wies nochmals auf die rechtlichen Bedenken und den ermittelten geringen Tagessatz hin. Vor diesem Hintergrund schlug er vor, zunächst alle touristischen Aufgaben der Ortsgemeinden, der Stadt und der Verbandsgemeinde zu ermitteln und dann zu betrachten, ob diese für den Gästebeitrag herangezogen werden können. Die notwendig werdende gutachterliche Begleitung würde Kosten i.H.v. rd. 3.000,- € bis 4.000,- € verursachen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Hans Bleck, hinterfragte kritisch, wie vorliegend ein Tagessatz i.H.v. maximal 0,26 € zustande kommen kann. Seiner Einschätzung nach haben andere Kommunen einfach entsprechend hohe Tagessätze beschlossen, ohne dass dies weitergehend hinterfragt wurde. Der Vorsitzende erwiderte diese Auffassung und bestätigte, dass in den anderen Kommunen die Tagessätze ebenfalls gutachterlich kalkuliert werden, um größtmögliche Rechtssicherheit herbeizuführen. Der Vorsitzende der Fraktion FWG/FDP, Hubert Blümmert, monierte, dass erneut weitere Kosten verursacht wurden und kein abschließendes Ergebnis vorliegt. Daher schlug er vor, die Akte Gästebeitrag nunmehr zu schließen. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Volker Linden, fasste zusammen, dass die bisherige Aufgabenstellung des Gutachters korrekt abgearbeitet wurde. Er sprach sich dagegen aus, das vorhandene Potenzial des Gästebeitrags nunmehr einfach zu begraben. Auch sei es nicht zielführend, einfach einen Tagessatz ohne entsprechend hinterlegte Kalkulation zu beschließen. Er folgte der Auffassung des Vorsitzenden, zunächst alle Aufgaben zu betrachten und anschließend die weitere Vorgehensweise und Zuständigkeiten festzulegen. Verbandsgemeinderatsmitglied Udo Marx bestätigte, dass aktuell andere Verbandsgemeindeverwaltungen ebenfalls auf dem Weg sind, die Aufgaben bei der Verbandsgemeinde zu bündeln und gemeinsam weiterzuentwickeln. Als möglichen Zeitplan zeigte Bürgermeister Lambertz auf, die Erfassung aller in Frage kommenden Aufgaben bis zur Dezembersitzung durchzuführen. Die notwendige Ermittlung der Tagesgäste müsse jedoch in der nächsten Saison vorgenommen werden. Im Anschluss könnten die Zuständigkeiten besprochen und geklärt werden. Verbandsgemeinderatsmitglied Anke Beilstein sprach sich ebenfalls dafür aus, die Einführung und Ergebung weiterzuverfolgen und in einem weiteren Schritt die Anbindung des ÖPNV an ein mögliches Gästeticket zu untersuchen. Die Erste Beigeordnete, Stephanie Balthasar-Schäfer, regte an, die jetzige Chance zu nutzen, um den Knoten „Vertrag TI Cochem“ zu lösen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Hans Bleck, beantragte, dass der vorliegende Beschlussvorschlag um eine Deckelung der weiteren Gutachterkosten bei maximal 5.000 € ergänzt wird. Der Verbandsgemeinderat folgt der Empfehlung des Hauptausschusses und beschließt, die Einführung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Cochem grundsätzlich weiter zu verfolgen und hierzu eine Übersicht möglicher umlagefähiger Aufgaben/Kosten bei der Verbandsgemeinde, der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden zu erstellen und gutachterlich betrachten zu lassen. Die hierfür anfallenden Gutachterkosten sollen bei einem Betrag von maximal 5.000 € gedeckelt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Ärztliche Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 24.05.2023 wurde die schlechte ärztliche Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem angesprochen und von der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ erste Vorschläge zur Verbesserung der Situation als Diskussionsgrundlage benannt. Die Verwaltung wurde beauftragt, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit Gespräche mit allen Beteiligten (Ärzten, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigung) geführt, aus denen nachfolgende Vorschläge zur Verbesserung der Situation entstanden sind:

a) Gründung eines Weiterbildungsverbundes

Ziel ist es, einen Zugang zu jungen Menschen, die auf dem Weg sind Arzt zu werden, zu finden und für unsere Region zu gewinnen. Im Zuge der vorgeschriebenen Ausbildungsordnung müssen angehende Ärzte verschiedene Ausbildungsbereiche (Hausarzt, Fachärzte, Krankenhaus) absolvieren. Hier soll ein sogenannter Weiterbildungsverbund für unsere Region zusammen mit den Ärzten, der Kassenärztlichen Vereinigung und der Verwaltung gegründet werden. Die Verwaltung würde hierbei koordinierende und organisatorische Aufgaben übernehmen und ergänzend z. B. bei der Wohnungssuche helfen. Auf diese Weise sollen junge Mediziner für die reizvolle Region des Ferienlandes Cochem interessiert und im besten Fall gewonnen werden. Der voraussichtliche Kostenaufwand wäre aktuell aus dem Budget der Wirtschaftsförderung zu finanzieren.

b) Projekt „Frühe Hilfen - Hebamme Plus“

Bei den Kinderärzten in der Verbandsgemeinde Cochem herrscht aktuell eine deutliche Unterversorgung. Zur Entlastung der Kinderärzte und als Hilfe bis zu einer ausreichenden Ärzteversorgung wäre es hilfreich, den jungen Familien eine mit Fachkompetenz ausgestattete Ansprechperson an die Seite zu stellen. Hierfür könnte eine ortsansässige Hebamme in Frage kommen, die entsprechende Bereitschaft hierzu grundsätzlich signalisiert hat. Denkbar wäre ein Projekt mit einer Anstellung in einem befristeten Teilzeitarbeitsverhältnis.

c) Einmalprämie zur Unterstützung von Ärzteansiedlungen

Im Zusammenhang mit einem Neubauvorhaben zur Errichtung eines Ärztehauses ist die Frage aufgetreten, ob innerhalb der Verbandsgemeinde Cochem vergleichbar anderer Regionen und auch bereits Verbandsgemeinden im Landkreis Cochem-Zell eine einmalige finanzielle Unterstützung der Verbandsgemeinde Cochem bei der Ansiedlung neuer Ärzte denkbar ist. Vielerorts geschieht dies verbunden mit einer zeitlichen vertraglichen Bindung der Ärzte in der Region. Der Ältestenrat hat sich in seiner Besprechung am 05.09.2023 mit der Angelegenheit befasst und die vorgeschlagenen Maßnahmen grundsätzlich begrüßt. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 14.09.2023 vorberatend mit der Angelegenheit befasst und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die von der Verwaltung und ergänzend von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem in Angriff zu nehmen und sobald als möglich umzusetzen. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Jahr 2023 aus Mitteln der Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Betreffend die Gewährung einer Einmalprämie zur finanziellen Unterstützung ansiedlungswilliger Ärzte wird empfohlen, eine Unterstützung grundsätzlich in Aussicht zu stellen. Über Art und Umfang der Unterstützung soll dann im Einzelfall entschieden werden. Der Verbandsgemeinderat spricht sich für die Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte aus und beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem in Angriff zu nehmen und sobald als möglich umzusetzen.

Die Maßnahmen zu a) und b) sollen zunächst befristet bis zum 30.06.2024 umgesetzt werden; die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Jahr 2023 aus Mitteln der Wirtschaftsförderung zur Verfügung. Die Maßnahmen zu c) sollen immer im konkreten Einzelfall im Verbandsgemeinderat besprochen werden. Darüber hinaus soll eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell und Veranschlagung in den künftigen Haushaltsjahren erfolgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem

Der Entwurf des Prüfungsberichtes der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern auszugsweise (19 Seiten -inklusive Bestätigungsvermerk- sowie die Bilanz und GuV), zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz hat den Jahresabschluss 2022 des Abwasserwerkes Cochem geprüft und den Bestätigungsvermerk erteilt. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 44.994.540,34 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust von 59.730,10 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 593.679,68 €. Die Werkleitung weist auf folgendes hin:

  • Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
  • Der Jahresabschluss entspricht den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
  • Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
  • Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach Beurteilung der Prüfungsgesellschaft keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.
  • Die Eigenkapitalausstattung des Werkes beträgt zum Bilanzstichtag 56,5 % (Vorjahr: 55,1 %) und kann als ausreichend bezeichnet werden.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 in seiner Sitzung am 11.09.2023 vorberaten und schlägt dem Verbandsgemeinderat Cochem vor, die Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem zum 31. Dezember 2022 und die Verwendung des Jahresverlustes 2022 wie vorgetragen zu beschließen. Der Verbandsgemeinderat Cochem stellt den Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem zum 31. Dezember 2022 fest und beschließt die Verwendung des Jahresverlustes 2022 wie folgt:

  1. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 44.994.540,34 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust von 59.730,10 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 593.679,68 €. Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Form festgestellt.
  2. Der Jahresverlust 2022 von 59.730,10 EUR wird in das nächste Jahr vorgetragen. Der Liquiditätsüberschuss von 593.679,68 EUR wird für ausgabenwirksame Jahresverluste künftiger Jahre verwendet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Das Verbandsgemeinderatsmitglied Christine Grünewald hat an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitgewirkt.

8. Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH
- Wirtschaftsplan 2023

In der Sitzung vom 17.11.2022 hat der Verbandsgemeinderat beschlossen, der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH mit einem Geschäftsanteil von 5.000 € am Stammkapital beizutreten. Dem Gesellschaftervertrag wurde zugestimmt. Im Jahr 2022 konnte der Gründungsprozess für die „Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH“ (KEG) mit der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags am 24.11.2022 erfolgreich gestaltet werden. Die Gesellschaftsgründung wurde im Januar 2023 vollständig abgeschlossen. Die Kreisenergiegesellschaft stellte der Verbandsgemeinde Cochem den Wirtschaftsplan 2023 am 24.04.2023 zur Verfügung. Der Wirtschaftsplan ist im Vermögensplan ausgeglichen. Im Erfolgsplan schließt er mit einem Verlust von 200.000 € ab.

Der Verlust ermittelt sich wie folgt:

Erfolgsplan

Erträge

0,00 €

Aufwendungen

200.000,00 €

Voraussichtlicher Verlust 2023

200.000,00 €

Der Verlust i. H. v. 200.000 € wird durch die Gesellschafter durch die Aufnahme von Gesellschafterdarlehen ausgeglichen. Der Liquiditätsrahmen für die Anlaufphase (ca. 2 - 3 Jahren), in der zunächst Projekte entwickelt werden müssen, soll insgesamt 500.000 € betragen. Der Anteil der Verbandsgemeinde Cochem beträgt entsprechend dem Gesellschafteranteil (20%) 100.000 €. Von diesem, über ein Gesellschafterdarlehen gewährten Liquiditätsrahmen, werden im Jahr 2023 voraussichtlich maximal 40.000 € von der KEG abgerufen. Haushaltsmittel i.H.v. 40.000 € sind für das Jahr 2023 bereits eingeplant. Da noch keine Projekte realisiert wurden, erhält der Erfolgsplan keine Erträge. Die Aufwendungen belaufen sich auf 200.000 € und setzen sich im Wesentlichen aus einem Verwaltungskostenbeitrag für die Stelle des Geschäftsführers (0,50 Stelle, ½ Jahr) i. H. v. 26.305,00 € und sonstigen Aufwendungen in Form von externen Beratungskosten (60.000 €) und Projektentwicklungskosten (103.725,15 €) zusammen. Daneben enthält der Wirtschaftsplan 9.000 € an Zinsaufwendungen für Gesellschafterdarlehen und 969,85 € für Versicherungen. Der Wirtschaftsplan der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH für das Geschäftsjahr 2023 hat den Ratsmitgliedern mit entsprechenden Erläuterungen zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Aktuell wird ein Konzept zur Auswahl eines strategischen Partners für die Projektumsetzung erarbeitet. Parallel erfolgen die Änderungen derFlächennutzungspläne durch die Verbandsgemeinden. Der Hauptausschuss empfiehlt in seiner Sitzung am 20.07.2023 dem Verbandsgemeinderat, dem Wirtschaftsplan 2023 der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH (KEG) zuzustimmen. Der Verbandsgemeinderat beschließt, dem Wirtschaftsplan 2023 der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH (KEG) zuzustimmen. Er verbindet dies mit der Hoffnung, dass möglichst bald konkrete Projekte umgesetzt und Erträge erwirtschaftet werden können.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

9. Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH
- Gewährung eines Gesellschafterdarlehens

Die Verbandsgemeinde Cochem ist mit 20% Gesellschafter der „Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH“ (KEG). Die weiteren Gesellschafter sind die Verbandsgemeinden Ulmen, Kaisersesch und Zell sowie der Landkreis Cochem-Zell. Gegenstand der Kreisenergiegesellschaft ist u. a. die Planung von Anlagen der Energieversorgung aus regenerativen Energien. Im zweiten Schritt sollen die Energieprojekte durch eigens dafür eingerichtete Projektgesellschaften umgesetzt werden. Nach der Sicherung von potentiell geeigneten Flächen soll die KEG als Projektierer tätig werden. Das heißt, die Planung der einzelnen Projekte startet. Im Zuge der Projektarbeit fallen neben den reinen Projektentwicklungskosten, Fixkosten für den laufenden Betrieb der Gesellschaft an. Im Wirtschaftsplan 2023 der KEG wurden dafür p.a. 200 T € eingeplant. Die Finanzierung der im Wirtschaftsplan angesetzten Kosten für die Anlaufphase der KEG (ca. 2 - 3 Jahre) soll durch Gesellschafterdarlehen der einzelnen Gesellschafter in je gleicher Höhe erfolgen. Insgesamt sind für die kommenden drei Jahre 500 T € veranschlagt (je 100 T € pro Gesellschafter). Der Abschluss der Gesellschafterdarlehen soll über eine Laufzeit von 10 Jahren erfolgen. Es soll endfällig sein und mit einem festen (marktüblichen) Zins bepreist werden. Das Darlehen soll durch die KEG jederzeit in voller Höhe jeweils gleichzeitig sondertilgbar sein. Die Konditionen sollen tagesaktuell sein und sich am Fremdkapitalzins für Kreditnehmer bester Bonität orientieren. Bei der Ausgestaltung der Finanzierung wurde darauf geachtet, dass es sich nicht um einen EU-Beihilfetatbestand handelt. Dadurch, dass die Gesellschaft einen marktüblichen Zins zahlt, wird ein beihilferelevanter Vorteil ggü. anderen Marktteilnehmern von vorneherein vermieden. Grundsätzlich ist auch die beihilfekonforme Ausgestaltung über eine De-Minimis Beihilfe, die von der Notifizierungspflicht ausgenommen ist, denkbar. Voraussetzung ist, dass die Höhe der Beihilfen 200 T € in drei Steuerjahren nicht überschreitet. Dies wäre zwar grds. möglich, jedoch wird nach interner juristischer Abstimmung der Abschluss eines Gesellschafterdarlehens mit marktüblichem Zinssatz empfohlen. So kann ein Beihilfetatbestand von vorneherein ausgeschlossen werden. Die Zinsen sollen sich an der aktuellen Marktlage orientieren und können daher im Vorfeld noch nicht festgesetzt werden. Die Mittel sollen von der KEG bedarfsgerecht abgerufen werden, sodass die Zeitpunkte der tatsächlichen Darlehensauszahlung und der ersten Zinszahlungen noch nicht absehbar sind. Der Hauptausschuss empfiehlt in seiner Sitzung am 20.07.2023 dem Verbandsgemeinderat, Herrn Wolfgang Lambertz zu ermächtigen, für die Verbandsgemeinde Cochem als Gesellschafter der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH (KEG) einen Gesellschafterdarlehensvertrag über ein Gesellschafterdarlehen i. H. v. insgesamt 100 T € als Darlehensgeber abzuschließen. Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses, Herrn Wolfgang Lambertz zu ermächtigen, für die Verbandsgemeinde Cochem als Gesellschafter der Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH (KEG) einen Gesellschafterdarlehensvertrag über ein Gesellschafterdarlehen i. H. v. insgesamt 100 T € als Darlehensgeber abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

10. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
- Beteiligung am Kreisförderprogramm

Über das geplante KIPKI will das Land den rheinland-pfälzischen Kommunen insgesamt rd. 250 Mio. € für Klimaschutz-Projekte sowie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zur Verfügung stellen. Die Aufteilung der Mittel erfolgt über 2 Säulen. 180 Mio. € werden über eine einwohnerbezogene Pauschalförderung verteilt, 60 Mio. € sollen über einen separaten Wettbewerb zur Verfügung gestellt warden. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell stellt den Verbandsgemeinden folgendes vor:

Mittelaufteilung 1. Säule (Einwohnerbetrag):

Das KIPKI soll zum 01.07.2023 in Kraft treten. Für die Auswahl von investiven Maßnahmen, die nach Möglichkeit eine hohe Wirksamkeit bzgl. des Klimaschutzes entfalten, wurde seitens des Ministeriums eine sog. Positivliste zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können mit entsprechender Begründung über eine „Öffnungsklausel“ auch andere Maßnahmen gefördert werden. Nach der Positivliste (s. Anlage zur Sitzungsvorlage) werden Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert:

  • Investitionen in eine nachhaltige kommunale Energieversorgung,
  • Investitionen in die Nutzung von Biomasse,
  • Investitionen in energetische Sanierung, Ressourcenschonung und Effizienz,
  • Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten,
  • Investitionen in klimafreundliche Mobilität,
  • Investitionen in multimodale und Sharing-Mobilität,
  • Investitionen in nachhaltigen Logistikverkehr,
  • Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung (auch für Schulen und Kindertagesstätten)

Der Bereich energetische Sanierung umfasst auch die Möglichkeit, kommunale Förderprogramme oder Förderprogramme kommunaler Gesellschaften für Klimaschutz in Privathaushalten aufzulegen. Im Hinblick auf die Wirksamkeit und zur Schaffung von Investitionsanreizen im Bereich der Bürgerinnen und Bürger wird seitens des Landkreises beabsichtigt, zumindest einen Teil des Kreisbudgets hierfür zur Verfügung zu stellen. Konkrete Ideen zur Umsetzung von klimawirksamen Förderprogrammen für Privathaushalte wurden im Rahmen eines Workshops mit der Gertec GmbH, die an der Erstellung des aktuellen Klimaschutzkonzept (Masterplan 100% Klimaschutz) beteiligt war, entwickelt. Entsprechend der Budgetaufteilung (1/3 Landkreis, 2/3 VG) wurden die Bürgermeister der VG’en im Rahmen von zwei Bürgermeisterdienstbesprechungen angefragt, inwieweit die Bereitschaft besteht, kommunale Förderprogramme für Privathaushalte zu unterstützen. Auf Basis konkreter Vorschläge erklärten die Bürgermeister dann in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 30.05.2023 die grds. Bereitschaft, Förderanträge von Bürger:innen aus ihren VG’s budgetmäßig zu unterstützen. Eine verbindliche Zusage wurde jedoch mit Verweis auf die noch ausstehenden Gremienbeschlüsse noch nicht erteilt.

Folgende Vorschläge für gemeinsame Förderprogramme für Privathaushalte wurden erarbeitet:

Förderprogramm Solarstromspeicher:

Die Auswertung aus dem Marktstammdatenregister zeigt eine zunehmende Zahl von neuen Stromspeichern, meist in Verbindung mit der Neuinstallation einer PV-Anlage.

Eine Unterscheidung, ob der Zubau der Speicher i.V.m. der Neuinstallation einer PV-Anlage erfolgte, ist im Marktstammdatenregister nicht ersichtlich. Über ein Förderprogramm könnte der weitere Zubau von Stromspeichern, sowohl für Bestandsanlagen wie auch für Neuanlagen, gefördert werden. Zusätzlich könnte über das Solardachkataster eine begleitende Beratung seitens der Kreiswerke angeboten werden.

Ziele:

  • Erhöhung Eigenverbrauchsquote
  • Netzentlastung
  • Motivation zur Installation größerer Stromspeicher, Sektorenkopplung (E-Auto, Wärmepumpe)
  • THG-Minderung
  • Nutzung vorhandener Potenziale (bisher verfügen nur rd. 50% der Neuanlagen über einen Speicher)

Klimawirksamkeit:

Jede kWh vermiedener Netzstrom spart 420 g CO2. Für einen Durchschnittshaushalt sind dies ca. 0,5 to/a. Bei Förderung von 200 Speichern ergibt sich demnach eine Einsparung von rd. 100 to/a, zzgl. Sekundäreffekten.

Rahmenbedingungen:

  • Budget: 200.000 € (je 50% Landkreis / VG)
  • Fördergegenstand: Neuanlagen / Bestandsanlagen ab mind. 5 kW Speicherkapazität
  • Förderhöhe: 150 € je kWh Speicherkapazität, max. 1.000 €
  • Ablauf: Förderantrag einreichen, Antragsprüfung, Bewilligung, Umsetzung, Auszahlung nach Vorlage Abschlussrechnung

Förderprogramm „Clever heizen - einfach sanieren“:

Für die Umsetzung von umfangreichen Sanierungsmaßnahmen gibt es bereits durch den Bund ein vielfältiges Förderangebot. Oftmals scheitern jedoch umfangreiche Teil- oder Komplettsanierungen daran, dass die Gebäudeeigentümer, trotz Förderung, nicht über das erforderliche Budget zur Umsetzung der Maßnahmen verfügen, sich diese auch mit Förderung nur über sehr lange Zeiträume amortisieren, oder die Inanspruchnahme eines zertifizierten Energieberaters Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel ist. So ist das Angebot an Energieberaterleistungen niedriger als der Bedarf, weiterhin scheuen sich die Gebäudeeigentümer teilweise diese „zusätzliche Hürde“ zu nehmen, insbesondere wenn die Förderquote gering ist. In der Konsequenz werden dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen unterlassen bzw. auf unabsehbare Zeit zurückgestellt. Über ein Förderprogramm „Clever heizen - einfach sanieren“ soll ein Angebot auf niedrigschwelliger Ebene geschaffen werden, dass einerseits Förderlücken schließt bzw. ergänzt und andererseits Gebäudeeigentümer motiviert, ohne größeren administrativen Aufwand in eine verbesserte Energieeffizienz und Sanierung des Gebäudes zu investieren. Letztlich sollen durch das Programm signifikante Investitionsanreize geschaffen werden. Das Förderprogramm soll bestehende kommunale Förderprogramme (z. B. Leerstandsprogramme) oder Sanierungsgebiete nach § 142 BauGB, die steuerliche Sonderabschreibungen ermöglichen, aber ebenfalls umfassende Sanierungsmaßnahmen voraussetzen, nicht ersetzen, sondern ebenfalls sinnvoll ergänzen. Dementsprechend wurde eine „Positivliste“ mit förderfähigen Maßnahmen erstellt, die einzeln oder kumulativ bis zu einem Förderhöchstbetrag gefördert werden können und die nach der Umsetzung zu einer signifikanten CO2- und Energiekosteneinsparung führen.

Positivliste:

Nachweispflichten:

Wichtig für die Akzeptanz und Inanspruchnahme der Fördermittel ist ein einfaches Verfahren. Für die Antragstellung sollte ein einfaches Formular ausreichen. Auf die Vorlage eines Angebots wird verzichtet, da dies oftmals aufgrund der Auslastung der Handwerkskapazitäten nicht möglich ist.

Klimawirksamkeit:

Eine exakte Ermittlung ist im Vorhinein nicht möglich. Unter der Annahme, dass mit 1.000 € Fördergeld jeweils eine CO2-Ersparnis von mind. rd. 1.000 kg erzielt werden kann, ergibt sich eine Einsparung von insgesamt rd. 300 to/a.

Rahmenbedingungen:

  • Budget: 300.000 € (je 50% Landkreis / VG)
  • Förderhöhe: siehe oben (Positivliste); pro Antragsteller sollte ein Höchstbetrag von 3.000 € gelten
  • Ablauf: Förderantrag einreichen, Antragsprüfung, Bewilligung, Umsetzung, Auszahlung nach Vorlage Rechnungen & Fotodokumentation

Zusammenfassung Kommunale Förderprogramme:

Bei Umsetzung der o. a. Förderprogramme ergibt sich nachfolgender Mittelbedarf auf Landkreis- und VG-Ebene:

Je nach Inanspruchnahme ist es möglich, die Mittel innerhalb des Gesamtbudgets bedarfsgerecht zu verschieben. Zusätzlich entstehen auf Landkreisebene ggfs. ein zusätzlicher Personalbedarf für die Abwicklung der Förderprogramme und ggfs. weitere Kosten (Öffentlichkeitsarbeit, pp.). Voraussetzung für die Umsetzung der Förderprogramme ist grundsätzlich, dass sich alle Verbandsgemeinden daran beteiligen und zusammen 50% des bereitzustellenden Budgets übernehmen! Sollten sich einzelne VG’s nicht für eine Unterstützung der Förderprogramme entscheiden, wird die Kreisverwaltung Cochem-Zell die Umsetzbarkeit nochmals insgesamt prüfen. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 20.07.2023 die Ausführungen der Kreisverwaltung Cochem-Zell zur Kenntnis genommen und aufgrund der geringen Höhe der vorgesehenen Förderung im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand und des möglichen Wirkungserfolges eine Beteiligung kontrovers diskutiert. Es erfolgte keine Empfehlung zur Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat. Die Angelegenheit wurde einstimmig zur weiteren Vorberatung und Meinungsbildung in die Fraktionen des Verbandsgemeinderates verwiesen. Der Verbandsgemeinderat beschließt, sich an den beschriebenen Förderprogrammen des Landkreises zu beteiligen und hierfür anteilig auf die Verbandsgemeinde Cochem entfallende KIPKI-Mittel in Höhe von 62.500 € zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung der Projektmaßnahmen durch den Fördergeldgeber.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

11. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)
- Umsetzung in der Verbandsgemeinde Cochem

Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz ist zum 01.07.2023 in Kraft getreten. Das Land stellt über KIPKI insgesamt rd. 250 Mio. EURO für Klimaschutz-Projekte sowie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zur Verfügung. Ein großer Teil der Förderung (180 Mio. EURO) soll über eine einwohnerbezogene Pauschalförderung für neue und zusätzliche Maßnahmen an alle Landkreise, kreisfreien Städte und Verbandsgemeinden zur Auszahlung gelangen. Auf die Verbandsgemeinde Cochem entfällt entsprechend der Anlage 2 zum Landesgesetz zur Ausführung des KIPKI eine anteilige Pauschalförderung von 566.177,64 EURO. Die Stadt Cochem und die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Cochem sind nach den Vorgaben des Gesetzgebers mit Projekten angemessen an der Förderung zu beteiligen. Wie und in welchem Umfang entscheidet der Verbandsgemeinderat. Antragsberechtigt ist die Verbandsgemeinde. Als neu und zusätzlich gelten Maßnahmen, die nach dem Stichtag 29.11.2022 erstmals im Rahmen des Haushalts Berücksichtigung finden. Es kann dabei eine bis zu 100 % Finanzierung aus KIPKI erfolgen, was bedeutet, dass die Kommunen bei der Finanzierung der Projekte keinen Eigenanteil leisten müssen. Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Verfahren enge Fristen gesetzt, weshalb der dringenden Empfehlung der zuständigen Landesbehörden und der begleitenden Energieagentur RLP unbedingt zu folgen ist, die da lautet, möglichst wenige, dafür große und klimaschutzwirksame Projekte durchzuführen, die möglichst komplexarm sind und zudem auch tatsächlich fristgerecht umgesetzt werden können.

Die Fristen im Überblick:

Antragsfrist (Ausschlussfrist):

03.07.23 (Inkrafttreten) bis spätestens 31.01.2024

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn:

Ist ausdrücklich ausgeschlossen. Mit Umsetzung darf erst nach Förderzusage begonnen werden. Antragsbearbeitung dauert voraussichtlich einige Wochen.

Mittelabruffrist:

31.01.2026 (Ausschlussfrist)

Umsetzungszeitraum:

vollständige Umsetzung bis 30.06.26

Verwendungsnachweis:

bis spätestens 31.12.2026

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, der Empfehlung der Landesbehörden und Energieagentur RLP zu folgen und sich auf wenige Projekte zu konzentrieren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Planungskapazitäten auf dem freien Markt aktuell ebenfalls sehr angespannt sind.

Projektauswahl:

Für die Auswahl von investiven Maßnahmen, die nach Möglichkeit eine hohe Wirksamkeit bzgl. des Klimaschutzes entfalten, wurde seitens des Ministeriums eine sog. Positivliste zur Verfügung gestellt. Nach der Positivliste werden Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert:

  • Investitionen in eine nachhaltige kommunale Energieversorgung,
  • Investitionen in die Nutzung von Biomasse,
  • Investitionen in energetische Sanierung, Ressourcenschonung und Effizienz,
  • Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten,
  • Investitionen in klimafreundliche Mobilität,
  • Investitionen in multimodale und Sharing-Mobilität,
  • Investitionen in nachhaltigen Logistikverkehr,
  • Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung (auch für Schulen und Kindertagesstätten)

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.07.2023 vorberatend mit der Angelegenheit befasst und über die schwierig zu wahrende gerechte “Mittelverteilung”, eine Projektwahl/Projektauswahl nach der Höhe des möglichen Energieeinsparpotenzials, eine mögliche Bündelung von Kleinprojekten/Sammelprojekten und/oder die Auswahl/Verwirklichung weniger zentraler Projekte, die direkt bzw. indirekt allen Gemeinden und der Stadt zugutekommen, diskutiert. Eine Beschlussfassung im Hauptausschuss erfolgte nicht. Die Angelegenheit, besonders die Beteiligung am konzipierten Kreisförderprogramm, wurde zur weiteren Diskussion in die Fraktionen des Verbandsgemeinderates verwiesen. Aus der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden sind in der Zwischenzeit zahlreiche Projektvorschläge zur Realisierung eingegangen. Eine entsprechende Übersicht hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Bürgermeister Lambertz erläuterte die aktuellen Erkenntnisse hinsichtlich der Förderfähigkeit bei der Verwendung der KIPKI Mittel und stellte den nachfolgenden Vorschlag zur Aufteilung der Mittel innerhalb der Verbandsgemeinde Cochem dar. Die Verwaltung schlägt vor, die der Verbandsgemeinde Cochem zufallenden Mitteln aus KIPKI wie folgt zu verwenden:

a)

Beteiligung der Verbandsgemeinde Cochem am konzipierten Kreisförderprogramm KIPKI entsprechend der Sitzungsvorlage zu TOP 10 mit einem Betrag von bis zu 62.500 €.

b)

Beteiligung der Stadt Cochem und Ortsgemeinden im Bereich der Verbandsgemeinde Cochem mit der Hälfte der der Verbandsgemeinde zufallenden restlichen Mittel nach Einwohnerzahl.

c)

Realisierung eigener Projekte der Verbandsgemeinde Cochem aus den verbleibenden KIPKI-Mitteln.

Als mögliche Projekte werden unter Würdigung des vorstehenden Sachverhaltes vorgeschlagen:

- Errichtung von PV-Anlagen auf eigenen Gebäuden der Verbandsgemeinde Cochem entsprechend einer Prioritätenliste; insbesondere die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Neubau des Verwaltungsgebäudes mit Kosten von ca. 100.000 € (PV-Anlage 55.000 € + Dachdecker +Gerüst + Honorar Planer) zur teilweisen Deckung des Stromeigenbedarfs der Verwaltung (100 Prozent Eigenbedarf).

Der genaue Finanzbedarf für die genannten Projekte kann von der Verwaltung aktuell nicht abgeschätzt werden. Es sind hier weitergehende Untersuchungen und Berechnungen unter Beteiligung entsprechender Fachbüros erforderlich. Folglich kann auch nicht belastbar abgeschätzt werden, ob das der Verbandsgemeinde zur Verfügung stehende Budget ausreicht oder umgekehrt vielleicht gar nicht ausgeschöpft wird. Darüber hinaus ist unklar, ob die unter b) genannten Mittel durch dieStadt/Ortsgemeinden ausgeschöpft werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, dass der Verbandsgemeinderat den Vorsitzenden im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, über den Rahmen des in der Sitzung vom Verbandsgemeinderat zu beschließenden Maßnahmenpaketes hinaus über die Verwendung ggf. noch zur Verfügung stehender KIPKI-Zuwendungsmittel zu entscheiden, in dem der zu stellende Förderantrag entsprechend „aufgefüllt“ bzw. ergänzt wird.

Der Verbandsgemeinderat beschließt zu a), b) und c), wie von der Verwaltung vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.