Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Cochem hat in der Sitzung am 29.10.2024 für das Wirtschaftsjahr 2025 folgende Entgelte für die Abwasserbeseitigung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht werden.
| a) | Benutzungsgebühren für Schmutzwasser — 2,77 €/m³ |
| b) | Wiederkehrender Beitrag für die Einleitung von Niederschlagswasser — 0,40 €/m² |
| c) | Abwasserabgabe für Kleineinleiter (je Einwohner) — 17,89 € |
| d) | Laufender Kostenbeitrag für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen — 0,65 €/m² |
| e) | Beitragssatz Investitionskostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für Gemeindestraßen |
| - | für die erstmalige Herstellung — 14,33 €/m² |
| - | für Kanalerneuerungen in offener Bauweise — 24,05 €/m² |
| - | für Kanalerneuerungen in geschlossener Bauweise — 9,45 €/m² |
| f) | Einmaliger Beitrag für die Abwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung) |
| - | Beitragsanteil Schmutzwasser — 11,09 €/m² |
| - | Beitragsanteil Niederschlagswasser — 16,22 €/m² |
| g) | Gebühr für Fäkalschlammbeseitigung aus Kleinkläranlagen — 55,00 €/m³ |
| h) | Gebühr für Abwasserbeseitigung aus geschlossenen Gruben — 36,17 €/m³ |
Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.