Titel Logo
Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 46/2025
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wirfus für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 31.10.2025

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Wirfus für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 31.10.2025

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.09.2025 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

2025

2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

420.645 €

402.600 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

416.755 €

388.635 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

3.890 €

13.965 €

2. im Finanzhaushalt

a) die ordentlichen Einzahlungen

414.925 €

395.750 €

die ordentlichen Auszahlungen

382.335 €

363.135 €

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen auf

32.590 €

32.615 €

b) die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

57.600 €

0 €

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

55.500 €

47.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

2.100 €

-47.000 €

c) der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

-34.690 €

14.385 €

nachrichtlich:

- Einzahlungen aus Guthaben bei

der Einheitskasse

0 €

15.570 €

- Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung

von Investitionskrediten

1.375 €

1.185 €

- Auszahlungen zum Guthaben bei

der Einheitskasse

33.315 €

0 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 werden keine Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Ein Höchstbetrag über die Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse werden in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 nicht veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

2025

2026

- für den ersten Hund

50 €

50 €

- für den zweiten Hund

75 €

75 €

- für jeden weiteren Hund

90 €

90 €

- für den ersten gefährlichen Hund

450 €

450 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

750 €

750 €

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 beträgt:

1.262.908,14 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 beträgt:

1.417.174,71 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt:

1.464.874,71 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025 beträgt:

1.468.764,71 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2026 beträgt:

1.482.729,71 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 500 € überschritten sind.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

56814 Wirfus, 31.10.2025
gez. Laubenthal
Helena Laubenthal (Dienstsiegel)
Ortsbürgermeisterin

Hinweis

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, den 17.11.2025, bis Dienstag, den 25.11.2025, während den Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.02 öffentlich aus.

Es wird um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme gebeten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 02671 608-134 oder per E-Mail an markus.friederich@vgcochem.de vereinbart werden.

Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 Abs. 6 GemO wird hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Helena Laubenthal
Ortsbürgermeisterin