Hiermit werden die nachfolgenden Grabstätten, deren Ruhefrist abgelaufen ist, zur Räumung aufgerufen:
| Reihengräber | Ablauf |
| Müller, Gisela | 2020 |
| Mohr, Anna | 2020 |
| Binzen, Otto | 2020 |
| Menten, Hildegard | 2021 |
| Steffens, Walburga | 2021 |
| Selbach, Karl | 2021 |
| Balthes, Anna Karoline | 2022 |
| Menten, Karl-Heinz | 2023 |
Wir bitten die Angehörigen die Grabstätten bis spätestens Ende Januar 2026 wie folgt zu räumen:
| a. | die gesamte Bepflanzung ist zu entfernen, |
| b. | die Grabmale und Einfassung müssen einschließlich der Fundamente entfernt werden, |
| c. | die Grabstätte ist auf ein natürliches Höhenniveau mit Erde aufzufüllen. |
Diese Arbeiten müssen von Ihnen bzw. durch von Ihnen beauftragte Dritte ausgeführt werden. Sollten die Angehörigen nicht selbst in der Lage sein, die notwendigen Arbeiten durchzuführen, besteht die Möglichkeit, alle mit der Räumung anfallenden Arbeiten (Räumung des Grabes einschl. Grabstein, Grabeinfassung, Fundamente, Bepflanzung und Grabschmuck) gegen eine Kostenbeteiligung von 300,00 € durch die Ortsgemeinde Senheim ausführen zu lassen. Sofern diese Arbeiten durch die Ortsgemeinde ausgeführt werden sollen, setzen Sie sich bitte mit mir, Tel: 02671 608-715 oder per E-Mail senheim@vgcochem.de in Verbindung.