– Einladung vom 28.10.2022 –
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 19:00 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Ute Arens, Mesenich |
| Jürgen Claßen, Treis-Karden | |
| Gaby Franzen, Bremm | |
| Fraktionsvorsitzender Volker Linden, Klotten | |
| Udo Marx, Lieg | |
| Ulrich Möntenich, Müden | |
| Uli Oster, Klotten | |
| Volker Röhrig, Treis-Karden | |
| Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem | |
| Klaus Zucchet, Valwig (in Vertretung von Christine Grünewald) | |
| Entschuldigt: | Christine Grünewald, Bruttig-Fankel (wurde vertreten durch Klaus Zucchet) |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete | |
| Entschuldigt: | Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter |
| Auf Einladung: | Fraktionsvorsitzender Hans Bleck (SPD) |
| Planungsbüro WeSt, Dipl. Ing. Rolf Weber, zu TOP 3 ö.S. | |
| Büro Gutschker-Dongus, Katinka Peerenboom, zu TOP 4 ö.S. | |
| Bernd Nitzsche, FB-Leiter, VGV Cochem, zu TOP’s 3 – 5 ö. S. | |
| Bernhard Fuhrmann, FB-Leiter, VGV Cochem, zu TOP 6 ö.S. | |
| Schriftführer: | Elmar Konzen, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Hauptausschusses, die Beigeordneten, Herrn Bleck Fraktionsvorsitzender der SPD im Verbandsgemeinderat, Frau Peerenboom vom Büro Gutschker-Dongus, Herrn Weber vom Planungsbüro WeSt, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 21.07.2022 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Ausschusses am 01.08.2022 digital über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt.
Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe Nr. 31 am 05.08.2022. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
a) Projektstand und Kostenentwicklung „Energetische Sanierung u. a. Altgebäude VGV Cochem
Der Einbau der neuen Fenster incl. Sonnenschutz, die Verbesserung der Fassadendämmung und der Außenanstrich sind zwischenzeitlich abgeschlossen.
Abweichend von der ursprünglichen Planung waren im Zusammenhang mit dem Einbau der Fenster im Erdgeschoss bereits im September/Oktober 2022 Abbruch- und auch Heizungsbauarbeiten erforderlich.
Um die Fensterbauarbeiten zum Abschluss bringen zu können wurden deshalb für die in kleinerem Umfang erforderlichen Heizungsbauarbeiten und auch für die Arbeiten zur Aufwertung des Eingangsbereichs/Empfangs (Sammelgewerk: Abbruch, Innenputz-, Trockenbau-, Bodenbelags- und Malerarbeiten) bereits Angebote eingeholt und die Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Die erteilten Aufträge liegen alle im Rahmen der ursprünglichen Kostenschätzung. Im Einzelnen wurden Heizungsbauarbeiten zum Angebotspreis von 3.534,30 € und das „Sammelgewerk“ Abbruch-, Putz-, Trockenbau-, Bodenbelags- und Malerarbeiten zum niedrigstfordernden Angebotspreis von 37.407,08 € vergeben. Die Ausführung dieser Arbeiten erfolgt ebenso wie die Neugestaltung und Erneuerung der Eingangstür mit Windfang größtenteils im zeitigen Frühjahr 2023 im Rahmen des geplanten 3. Bauabschnitts.
Die zu erwartenden Gesamtprojektkosten lassen sich aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen u. a. in Folge des Krieges in der Urkaine derzeit nur schwer abschätzen. Nach dem derzeitigen Projektstand und den bereits abgerechneten Kosten werden sich die voraussichtlichen Mehrkosten jedoch bei 50.000,-- bis 80.000,-- EURO (ursprünglich geschätzte Projektgesamtkosten 630.700 EURO) noch in vertretbarem Rahmen bewegen. Unklar ist, ob sich im Rahmen dieser Kosten auch die geplante Erneuerung der Aufzugsanlage im Altgebäude realisieren lässt. Eine erste Ausschreibung im Jahr 2022 hatte hier nach einer Verdopplung der Kosten dazu geführt, dass diese aufgehoben werden musste. Es ist hier eine erneute Ausschreibung im Frühjahr 2023 vorgesehen. Die Veranschlagung der Mehrkosten ist bereits im Rahmen des Haushaltes 2022 bzw. als VE in 2023 erfolgt.
b) Bundesweiter Warntag 2022
Das Ministerium des Innern und für Sport RLP hat mit Schreiben vom 20.10.2022 einen Bundesweiten Warntag für den 08.12.2022 angekündigt. Am gemeinsamen Aktionstag von Bund, Ländern und kommunalen Stellen soll die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden. Ziel ist es dabei die Bürgerinnen und Bürger für das Thema Warnung zu sensibilisieren und die Warnprozesse sowie die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps) ins Bewusstsein zu rücken.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) löst am 08.12. um 11:00 Uhr alle an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel zentral aus. Dies umfasst insbesondere die Warn-Apps NINA und KATWARN u.a.. Parallel zur Auslösung des Bundes und der Länder wurden die kommunalen Stellen, die mit ihren Warnmitteln nicht an MoWaS angeschlossen sind, aufgefordert, ebenfalls auszulösen. Im Landkreis Cochem-Zell und in der Verbandsgemeinde Cochem wird dies weitgehend nicht erfolgen, da die hier verfügbaren reinen Feuerwehrsirenen (noch) nicht über entsprechende Module verfügen.
Die Entwarnung wird vom BBK um 11:45 Uhr vorgenommen.
c) Workshop Balkon-Solarmodule – Strom vom eigenen Balkon
In Zusammenarbeit mit der Hochschule Koblenz fand am Sonntag, dem 02.10.2022, in der Turnhalle Bruttig-Fankel ein Workshop „Balkon-Solarmodule – Strom vom eigenen Balkon“ mit rund 150 Teilnehmer(innen) statt.
Die Strompreise kennen derzeit nur eine Richtung – nach oben. Prof. Dr. Johannes Stolz und sein Team von der Hochschule Koblenz zeigten in einem zweistündigen Workshop, wie man selbst eine Balkon-PV-Anlage aufbaut, einrichtet und auch sicher betreibt.
Die große Resonanz und Nachfrage des Workshops zeigt, dass die Stromkosten und die allgemein stark steigenden Nebenkosten die Bevölkerung aktuell stark beschäftigen. Solarmodule auf Balkonen können sicher neben Einsparmaßnahmen in jedem Haushalt einen wirksamen Beitrag dazu leisten, die aktuelle Energiekrise und stark steigenden Kosten zu bewältigen.
d) Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes
Der Hauptausschuss hatte sich in seiner letzten Sitzung am 21.07.2022 dafür ausgesprochen, auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes (Erweiterungsbau) eine Photovoltaikanlage zu errichten. Ziel ist es neben der Senkung der Stromkosten in der Verwaltung (die erzeugte Energie soll ausschließlich dem Eigenverbrauch dienen) einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, ein Planungsbüro zu beauftragen.
Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Herrn Ehl, Klimaschutzbeauftragter bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell und durch ein Fachunternehmen, wurde von der Beauftragung eines Planungsbüros Abstand genommen. Da für die Errichtung von PV-Anlagen im öffentlichen Bereich lt. Herrn Ehl aktuell keine Zuwendungen fließen, sollen die Kosten so gering wie möglich gehalten werden. Förderantragsunterlagen sind nicht erforderlich. Die Verwaltung strebt deshalb an, die angedachte Projektmaßnahme mit der Unterstützung von Herrn Ehl selbst zu planen und ggf. beschränkt auszuschreiben, soweit eine freihändige Vergabe mit Vergleichsangeboten aufgrund der zu erwartenden Projektkosten nicht möglich ist.
Der Markt ist Bereich der PV-Anlagen aktuell überlaufen. Angebote sind kaum zu erhalten und benötigen längere Zeit. Parallel hierzu steigen die Kosten quasi wöchentlich. Zudem gib es in der Verwaltung im zuständigen Fachbereich 1 bekannte personelle Engpässe. Die Verwaltung ist vor diesem Hintergrund um einen weiteren Fortgang in der Angelegenheit bemüht.
e) Sitzungen der VG-Gremien im Dezember 2022
Der Terminkalender sieht in der Vorausplanung für Dezember 2022 folgende Sitzungstermine vor, an denen festgehalten werden soll:
- 08.12.2022 Werks-, Bau- und Umweltausschuss
- 12.12.2022 Ausschuss für Freizeiteinrichtungen
- 13.12.2022 Ältestenrat
- 14.12.2022 Ortsbürgermeisterdienstbesprechung
- 15.12.2022 Hauptausschuss
- 19.12.2022 Verbandsgemeinderat
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.07.2022
In der Sitzung am 21.07.2022 wurde in nichtöffentlicher Sitzung in fünf Fällen über die Höhergruppierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung entschieden.
3. Neufassung des Flächennutzungsplanes;
Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme
Der Verbandsgemeinderat hat die Neufassung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Hierzu wurde mit Schreiben vom 25.11.2021 die landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der zuständigen Unteren Landesplanungsbehörde, Kreisverwaltung Cochem-Zell, beantragt.
Die erforderliche Zustimmung der Oberen Landesplanungsbehörde, SGD Nord, wurde eingeholt und das Benehmen mit der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hergestellt. Das Planungsbüro WeSt hat die Stellungnahme ausgewertet und einen Abwägungsvorschlag erarbeitet. Herr Weber vom Büro WeSt erläutert mit Zustimmung des Ausschusses die Abwägung mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die dargelegten Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und die Planunterlagen entsprechend zu überarbeiten. Die Ortsgemeinden sollen für die erforderlichen Zielabweichungsverfahren die entsprechenden Unterlagen und Untersuchungen erarbeiten und die Zielabweichungsverfahren beantragen. Nach Vorlage einer positiven Entscheidung wird sich der Verbandsgemeinderat erneut mit den Planungen und den dann erforderlichen Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes befassen. Im laufenden Verfahren werden die entsprechenden Planungen aufgrund der erheblichen Mehrkosten sowie der zeitlichen Verzögerungen zunächst einmal nicht berücksichtigt.
Die Verwaltung ist mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Erstellung des Landschaftsplanes zum Flächennutzungsplan;
Sachstand und Vorstellung der Ziele des Landschaftsplanes
Im Zusammenhang mit der Neufassung des Flächennutzungsplanes wurde der Auftrag zur Neufassung des Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde Cochem an das Büro Gutschker – Dongus, aus Odernheim, erteilt. Der Vorsitzende begrüßt die im Büro Gutschker – Dongus zuständige Mitarbeiterin, Frau Peerenboom. Diese informiert mit Zustimmung des Ausschusses über den Sachstand zur Erstellung des Landschaftsplanes.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem mit Schlussbesprechung
Der Entwurf des Prüfungsberichtes der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, ist den Ausschussmitgliedern mit der Einladung auszugsweise zugegangen.
Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz hat den Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes Cochem geprüft und den Bestätigungsvermerk erteilt. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 47.016.474,22 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust von 53.415,47 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 842.736,05 €.
Die Werkleitung weist auf folgendes hin:
| - | Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. |
| - | Der Jahresabschluss entspricht den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. |
| - | Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
| - | Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach Beurteilung der Prüfungsgesellschaft keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. |
| - | Die Eigenkapitalausstattung des Werkes beträgt zum Bilanzstichtag 55,1 % (Vorjahr: 54,4 %) und kann als ausreichend bezeichnet werden. |
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.09.2022 einstimmig die Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses beschlossen.
Der Hauptausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat Cochem vor, die Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem zum 31. Dezember 2021 und die Verwendung des Jahresverlustes 2021 wie folgt zu beschließen:
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 47.016.474,22 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust von 53.415,47 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 842.736,05 €. |
| Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Form festgestellt. | |
| 2. | Der Jahresverlust 2021 von 53.415,47 EUR wird in das nächste Jahr vorgetragen. |
| Der Liquiditätsüberschuss von 842.736,05 EUR wird für ausgabenwirksame Jahresverluste künftiger Jahre verwendet. |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Verwaltungsvereinbarung Schulgebäudekomplex Jahnstraße 21, Cochem
Nach dem Umzug der Grundschule Cochem in den sanierten Schulgebäudetrakt zum Schuljahreswechsel 2021/2022 ist die bisherige Verwaltungsvereinbarung (seit dem 01.08.2010 in Kraft) den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Den Sanierungsmaßnahmen für die künftige Unterbringung der Grundschule Cochem war eine Neustrukturierung des Eigentums vorausgegangen. Eigentümerin des ehemaligen Hauptschultraktes ist die Verbandsgemeinde in dem jetzt in weiten Teilen die Grundschule Cochem komplett untergebracht ist. Der Landkreis Cochem-Zell ist Eigentümer der Doppelturnhalle mit darüber liegendem Klassenraumgeschoss sowie des unmittelbar an das Kindergartengebäude angrenzenden Gebäudetraktes (Gebäude, in dem bis Sommer 2021 im 1. und 2. Obergeschoss Teile der Grundschule Cochem untergebracht waren).
Aufgrund der Neuordnung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse fanden auf Verwaltungsebene Verhandlungen mit Vertretern des Landkreises über die Änderung der seinerzeit abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung statt. Das Ergebnis ist dem den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zugegangenen Vereinbarungsentwurf zu entnehmen. Entsprechend der aktuellen Situation ist anstatt der bisherigen hälftigen Kostenverteilung nunmehr eine Kostentragung von 45,5 % durch den Landkreis und von 54,5 % durch die Verbandgemeinde vorgesehen. Die Kosten für den Betrieb der Sporthallen sollen, wie bisher, hälftig getragen werden.
Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 1.1.2022 in Kraft treten.
Die grundstücks- und gebäudebezogenen Kosten für das Schulgebäude in der Jahnstraße sind im Ergebnishaushalt 2022 des Teilhaushalts bei dem Produkt 2.1.1.02 (Grundschule Cochem) weitestgehend eingeplant. Die Kosten für 2023 werden im Rahmen der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung über die Verwaltung der Schulgebäude in der Jahnstraße in Cochem mit dem Landkreis Cochem-Zell zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Kreisenergiegesellschaft (KEG) - Gründung und Beitritt der Verbandsgemeinde Cochem als Gesellschafter
Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat entsprechend der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates in der Sitzung am 29.03.2022 die Gründung einer Kreisenergiegesellschaft (KEG) vorbereitet.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind Kernziele der Lokalen Agenda 21. Über die anvisierte KEG wird die Möglichkeit geschaffen, durch Umsetzung von erneuerbaren Energieprojekten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.
Der Kreistag hat bereits in der Sitzung am 25.03.2022 einen entsprechenden „Grundsatzbeschluss“ zur Gründung der KEG und zum Beitritt als Gesellschafter gefasst. In der Folgezeit haben auch die Verbandsgemeinden gleichlautende Beschlüsse gefasst. Parallel wurde der Gesellschaftsvertrag erarbeitet und die beabsichtigte Gründung und der Beitritt gemäß § 92 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) der Aufsichtsbehörde (ADD Trier) mit Schreiben vom 23.05.2022 angezeigt. Der Gesellschaftsvertrag wurde in einer gemeinsamen Info-Veranstaltung für Kreis- und VG-Gremien am 27.06.2022 in Kaisersesch vorgestellt und zur Diskussion gestellt.
Auf Basis der Stellungnahmen der ADD Trier vom 20.06.2022 und vom 28.07.2022 wurde im engen Dialog mit der ADD und der unteren Kommunalaufsichtsbehörde der eingereichte Gesellschaftsvertrag weiterentwickelt. Mit finaler Stellungnahme vom 20.09.2022 hat die ADD dann mitgeteilt, dass auf Basis der final eingereichten Unterlagen keine Bedenken gegen die Gründung der KEG bestehen.
Der Gesellschaftsvertrag enthält u. a. folgende Regelungen:
| - | Zentraler Sitz der Gesellschaft in Cochem (§ 1 Abs. 2). |
| - | Weitgefasster inhaltlicher und räumlicher Gesellschaftszweck, der grds. auch eine Beteiligung an Energieprojekten außerhalb des Landkreises Cochem-Zell ermöglicht (§ 2 Abs. 1). |
| - | Aufgabenabgrenzung zwischen der KEG (überörtlicher Wirkungskreis) und den „Anstalten des öffentlichen Rechts“ (örtlicher Wirkungskreis). |
| - | Direkter Beitritt der Verbandsgemeinden (VG) als Gesellschafter, nicht über örtliche „Anstalten des öffentlichen Rechts“ (§ 5 Abs. 1). |
| - | Stammkapital i. H. v. insgesamt 25 T € (§ 5 Abs. 2). |
| - | Aufteilung der Gesellschaftsanteile zu jeweils 20% (= 5 Geschäftsanteile) auf die 4 Verbandsgemeinden und den Landkreis (§ 5 Abs. 3). |
| - | Vertretung der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung über mindestens eine(n) Vertreter(in), ab 5 Geschäftsanteilen können 2 Vertreter(innen) entsendet werden (§ 7 Abs. 1). |
| - | Beschlussfassung mit Mehrheit des in der Gesellschafterversammlung vertretenen Stammkapitals, wobei bei der Umsetzung von Projekten im Gebiet eines Gesellschafters zusätzlich dessen Zustimmung erforderlich ist (§ 11 Abs. 4). |
| - | Vertretung der Gesellschaft durch mind. einen Geschäftsführer, alt. durch zwei Geschäftsführer bzw. einen Geschäftsführer und einen Prokuristen (§ 12). |
| - | Aufnahme einer Absichtserklärung zum Vorteilsausgleich, wonach die Gesellschafter erklären, etwaige finanzielle Vorteile, die aus dem Sitz der Gesellschaft entstehen, auszugleichen (§ 17). |
Darüber hinaus wurden im Vorfeld mit den Verbandsgemeinden folgende Punkte abgestimmt:
| - | Verzicht auf eine explizite Regelung zur Zulässigkeit eigener Energieprojekte der Gesellschafter, unabhängig zur KEG in § 8. |
| - | Übernahme der Geschäftsführung auf Wunsch der Verbandsgemeinden durch die Kreiswerke, Eigenbetrieb Klima & Energie. |
| - | Verzicht auf die Einrichtung eines Aufsichtsrats. |
Ergänzend wird auf die umfangreiche Sitzungsvorlage im Zusammenhang mit der Fassung des „Grundsatzbeschlusses“ verwiesen.
Aufgrund der im Anzeigeverfahren seitens der ADD vorgetragenen Fragen und Bedenken ergab sich gegenüber der in der Info-Veranstaltung vorgestellten Version nochmals ein Anpassungsbedarf im Gesellschaftsvertrag und darüber hinaus auch in der Analyse nach § 92 GemO.
Zunächst wurde seitens der ADD u. a. eine Bewertung der finanziellen Risiken in Bezug auf die umzusetzenden Projekte gefordert. Durch Einschränkung des Gesellschaftszwecks in § 2 Abs. 1 S. 2 (Streichung „und Umsetzung“) wurde klargestellt, dass die KEG nicht das Ziel verfolgt, eigene Projekte umzusetzen, sondern dass diese primär in noch zu gründenden Projektgesellschaften umgesetzt werden sollen.
Weiterhin wurde eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen den örtlichen „Anstalten des öffentlichen Rechts“ (AÖR) und der KEG gefordert. Hintergrund war die Situation, dass die Verbandsgemeinden Ulmen und Zell die Aufgabe „Energieversorgung“ auf die örtlichen AÖR‘s übertragen haben. In Abstimmung mit den betroffenen und den übrigen Verbandsgemeinden, der unteren Kommunalaufsichtsbehörde und der ADD wurde dieser Aufgabenkonflikt dann letztlich durch eine Schärfung des Gesellschaftsgegenstandes gelöst. Konkret wurde in § 2 des Gesellschaftsvertrages ein neuer Absatz 2 eingefügt. Demnach übernimmt die KEG, in Verbandsgemeinden, in denen AÖR‘s tätig sind, primär eine Unterstützungsfunktion, um auch größere, komplexere Projekte umsetzen zu können, die auf andere Planungszusammenhänge abstellen, nämlich eine über die VG-Grenzen hinausgehende energiewirtschaftliche Betätigung, die aufgrund der wirtschaftlichen Notwendigkeit größere Strukturen erfordert und eine erweiterte Zielsetzung hat. Das Tätigwerden der KEG betrifft somit einen überörtlichen Wirkungskreis, wo hingegen sich das Tätigwerden der AÖR auf einen örtlichen Wirkungskreis begrenzt. Auch die Rollenverteilung wurde konkretisiert.
So soll sich die KEG in den noch zu gründenden Projektgesellschaften prioritär in der Rolle des Komplementärs wiederfinden, während die örtlichen AÖR die Möglichkeit haben, sich an diesen Projekten als Kommanditist zu beteiligen. Insofern werden dann eine Konkurrenz zwischen den örtlichen AÖR und der KEG sowie Doppelstrukturen vermieden und gleichzeitig eine klare Aufgabentrennung gewährleistet.
Neben der Erweiterung von § 11 (Versammlungen und Beschlüsse der Gesellschafter) um die Möglichkeit, bei Bedarf auch Videokonferenzen durchführen zu können (§ 11 Abs. 9) und einigen redaktionellen Änderungen, wurde § 16 (Ergebnisverwendung) um einen Abs. 3 ergänzt und dort ein Vorbehalt zur Nachschusspflicht aufgenommen.
Der finale Gesellschaftsvertrag und die finale Analyse nach § 92 GemO sind den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zugegangen.
Die formelle Gründung der KEG soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Unter Berücksichtigung der i. R. d. Gründungsprozesses noch umzusetzenden Schritte (notarielle Beurkundung, Einzahlung Stammkapital, Anmeldung Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Anmeldung Finanzamt, Erstellung Wirtschaftsplan, etc.) wird die operative Arbeit voraussichtlich erst im Jahr 2023 aufgenommen.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgende
Beschlussfassung:
Die Verbandsgemeinde Cochem tritt als Gesellschafter der „Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH“ bei und beteiligt sich mit einem Geschäftsanteil von 5.000 € am Stammkapital der Gesellschaft. Dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt. Die Gesellschaftsgründung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Energetische Sanierung und Aufwertung des Eingangsbereiches der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem
- Bekanntgabe von Eilentscheidungen (Auftragsvergaben)
Im Zusammenhang mit dem in der Zwischenzeit abgeschlossenen Einbau der neuen Fenster wurden abweichend von der ursprünglichen Planung bereits im September/Oktober 2022 Abbruch- und auch Heizungsbauarbeiten erforderlich. Diese beziehen sich insbesondere auf das Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes und hier im Besonderen auf den Bereich des heutigen Empfangs und die Telefonzentrale, deren Umbau/Aufwertung im Rahmen der laufenden Projektmaßnahme für das Frühjahr 2023 vorgesehen ist.
Um die Fensterbauarbeiten zum Abschluss bringen zu können – die Erneuerung des Haupteingangs erfolgt ebenfalls erst im Frühjahr 2023 – wurden für die in kleinerem Umfang erforderlichen Heizungsbauarbeiten und auch für die Arbeiten zur Aufwertung des Eingangsbereichs/Empfangs (Sammelgewerk: Abbruch, Innenputz-, Trockenbau-, Bodenbelags- und Malerarbeiten) bereits vorab Angebote eingeholt und die Aufträge im Rahmen von Eilentscheidungen des Bürgermeisters an die jeweils wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Die erteilten Aufträge liegen alle im Rahmen der ursprünglichen Kostenschätzung. Im Einzelnen:
Heizungsbauarbeiten
Fünf Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Es wurde nur ein Angebot abgegeben. Der Auftrag wurde daraufhin an die anbietende Firma zum Angebotspreis von 3.534,30 € vergeben.
Sammelgewerk Abbruch-, Putz-, Trockenbau-, Bodenbelags- und Malerarbeiten
Hier wurden 4 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Innerhalb der Angebotsfrist abgegeben wurden 2 Angebote. Der Auftrag wurde an den niedrigstfordernden Anbieter zum Angebotspreis von 37.407,08 € erteilt.
Die zu erwartenden Gesamtprojektkosten lassen sich aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen u. a. in Folge des Krieges in der Urkaine derzeit nur schwer abschätzen. Nach dem derzeitigen Projektstand und den bereits abgerechneten Kosten werden sich die voraussichtlichen Mehrkosten jedoch bei 50.000,-- bis 80.000,-- EURO (ursprünglich geschätzte Projektgesamtkosten 630.700 EURO) noch in vertretbarem Rahmen bewegen. Unklar ist, ob sich im Rahmen dieser Kosten auch die geplante Erneuerung der Aufzugsanlage im Altgebäude realisieren lässt. Eine erste Ausschreibung im Jahr 2022 hatte hier nach einer Verdopplung der Kosten dazu geführt, dass diese aufgehoben werden musste.
Der Hauptausschuss nimmt die getroffenen Eilentscheidungen zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
9. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung bis zu einem Spendenbetrag von 10.000 € auf den Hauptausschuss delegiert. Der Verbandsgemeinde werden folgende Spenden angeboten:
| Verwendungs-zweck | Zuwendungs-betrag | Zuwendungs-geber | Anderweitiges Beziehungs- verhältnis zur Gemeinde |
| FFW Pommern | 500,00 € | Raiffeisenbank Eifeltor eG, Koblenzer Straße 52, 56759 Kaisersesch | Geld-/Kredit-anlagen-institut |
| FFW Treis | 2.500,00 € | Annette und Dr. Bernd Lagemann, Moselallee 10, 56253 Treis-Karden | ----------------- |
| FFW Treis 100+1-jähriges Bestehen | 100,00 € | Landkreis Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem | ----------------- |
| FFW Bruttig-Fankel | 100,00 € | Energieversorgung Mittelrhein AG, Ludwig-Erhard-Straße 8, 56073 Koblenz | Energielieferant |
Der Hauptausschuss bedankt sich bei allen Spendern für die großzügige finanzielle nterstützung. Er hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig