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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 47/2025
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 5. Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses am 29.10.2025 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

- Einladung vom 10.10.2025 –

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

19:15 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Philipp Thönnes, Treis-Karden

Gregor Fuhrmann, Cochem (ab TOP 6)

Jürgen Schneider, Klotten

Arno Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Thorsten Stein, Pommern (in Vertretung von Dirk Mohrs)

Werner Lauxen, Lieg

Bernd Schuwerack, Cochem

Günter Hammes, Cochem

Heiner Laux, Cochem (in Vertretung von Udo Marx)

Ulrich Burkholz, Cochem

Entschuldigt:

Dirk Mohrs, Faid (wurde vertreten durch Thorsten Stein)

Udo Marx, Lieg (wurde vertreten durch Heiner Laux)

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete (ab TOP 2)

Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter (ab TOP 6)

Auf Einladung:

Dr. Breitbach, Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz (zu TOP 2)

Frau Frank, Kommunalaufsicht (zu TOP 2)

Herr Ellerich, Ingenieurbüro Dr. Siekmann +Partner, Thür (zu TOP 6)

Stellv. Werkleiter Dirk Brück, VGV Cochem

Schriftführer:

Werkleiter Bernd Nitzsche, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Herren des Werks-, Bau- und Umweltausschusses, die eingeladenen Sachverständigen sowie die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung.

Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Werks-, Bau- und Umweltausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 24.06.2025 statt.

Die Niederschrift hierzu wurde im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 33/2025 am 15.08.2025 veröffentlicht. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben.

Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete Bürgermeister Wolfgang Lambertz das stellvertretende Ausschussmitglied, Thorsten Stein, Pommern, per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Amtspflichten.

Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschloss einstimmig, die Tagesordnung um die Tischvorlage „Überprüfung Versicherungsschutz; Abwasserwerk Verbandsgemeinde Cochem – Einführung in die GGA – Gebündete Globalversicherung Abwasserwerk – als TOP 15 zu ergänzen.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.06.2025

In der nichtöffentlichen Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 24.06.2025 wurde über zwei Entgeltangelegenheit (Anträge auf Teilerlass von Schmutzwassergebühren) beraten.

2.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem mit Schlussbesprechung – Vorberatung –

Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes findet gleichzeitig als Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister, der Werkleitung, dem Ausschuss sowie dem Rechnungshof Rheinland-Pfalz und der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell statt. Hierzu war Herr Dr. Breitenbach, Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, sowie Frau Frank von der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell anwesend.

Der Entwurf des Prüfungsberichtes der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, war auszugsweise (20 Seiten -inklusive Bestätigungsvermerk- sowie die Bilanz und GuV), als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügt.

Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz hat den Jahresabschluss 2024 des Abwasserwerkes Cochem geprüft und den Bestätigungsvermerk erteilt. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 42.701.592,25 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von 132.591,79 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 706.627,54 €.

Herr Dr. Breitenbach stellte den Jahresabschluss vor und erläutert diesen. Auf Fragen ging er ein.

Die Werkleitung weist auf folgendes hin:

-

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

-

Der Jahresabschluss entspricht den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.

-

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

-

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach Beurteilung der Prüfungsgesellschaft keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

-

Die Eigenkapitalausstattung des Werkes beträgt zum Bilanzstichtag 59,6 % (Vorjahr: 57,5 %) und kann als ausreichend bezeichnet werden.

Der Ausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat Cochem vor, die Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem zum 31. Dezember 2024 und die Verwendung des Jahresverlustes 2024 wie folgt zu beschließen:

1.

Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 42.701.592,25 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresgewinn von 132.591,79 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 706.627,54 €. Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Form festgestellt.

2.

Der Jahresgewinn 2024 von 132.591,79 EUR wird in das nächste Jahr vorgetragen. Der Liquiditätsüberschuss von 706.627,54 EUR wird für ausgabenwirksame Jahresverluste künftiger Jahre verwendet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3.

Prüfung der Jahresabschlüsse des Abwasserwerkes Cochem für die Wirtschaftsjahre 2026, 2027, 2028 -Vorberatung-

Nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigANVO) und der Betriebssatzung des Abwasserwerkes hat der Verbandsgemeinderat einen Abschlussprüfer für die Prüfung der Jahresabschlüsse zu bestellen. Die Bestellung soll sich auf mindestens drei und höchstens auf sechs Jahre erstrecken, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist.

Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz prüfte in der Vergangenheit die Jahresabschlüsse aller Abwasserwerke (Cochem-Land, Treis-Karden, Stadt Cochem und Zweckverband Kläranlage Treis), aus denen das Abwasserwerk Cochem infolge der beiden Fusionen entstanden ist.

Neben der Prüfung der Jahresabschlüsse erstellte die Mittelrheinische Treuhand auch eine langfristige Kalkulation anlässlich der Fusion der Verbandsgemeinde Cochem-Land und der Stadt Cochem.

Auch hat die Mittelrheinische Treuhand im Zusammenhang mit der Fusion mit der VG Treis-Karden Beratungsleistungen erbracht und Entgeltskalkulationen erarbeitet.

Zuletzt war die Mittelrheinische Treuhand im Zusammenhang mit der Vereinheitlichung bzw. Zusammenführung der Abwasserentgelte tätig und hat hierzu auch alle notwendigen Kalkulationen erstellt.

Da nunmehr die Umstellung der gesamten Software der Verbandsgemeinde und des Abwasserwerkes ansteht und die Mittelrheinische Treuhand GmbH die Strukturen und das Zahlenwerk des Werkes kennt, kann die Prüfung der künftigen Jahresabschlüsse mit Synergien verbunden sein, mit denen die Prüfungshandlungen im Rahmen dieser Softwareumstellung effizienter gestaltet werden können.

Es wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit der Mittelrheinischen Treuhand GmbH fortzusetzen.

Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, bietet die Prüfungsleistung mit dem der Sitzungsvorlage beigefügten Angebot an.

Die Prüfungskosten sind in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2026, 2027 und 2028 in ausreichender Höhe zu veranschlagen.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, der Mittelrheinischen Treuhand GmbH den Prüfungsauftrag für die Jahre 2026, 2027 und 2028 zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4.

Festsetzung der Entgelte 2026 für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen - Vorberatung –

Die Abwasserentgelte für die Einrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinden Cochem-Land und Treis Karden sowie der Stadt Cochem wurden im Jahre 2021 neu kalkuliert und erstmals ab dem Jahre 2022 einheitlich festgelegt.

Durch inflationsbedingte Mehrkosten und durch Preiserhöhungen bei der Energie, dem Warenbezug, den Dienstleistungen etc. sowie durch die anhaltenden Krisensituationen mussten die Entgelten (Schmutzwasser und wiederkehrender Beitrag) für das Wirtschaftsjahr 2024 erstmals angehoben werden (Schmutzwassergebühr auf 2,77 €/Kubikmeter und der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser auf 0,40 €/qm).

Bisher konnten entsprechende Verluste mit den Gewinnvorträgen aus Vorjahren gedeckt werden. Die wirtschaftliche Situation des Abwasserwerkes stellt sich aktuell so dar, dass die Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2026 unverändert bleiben und wie folgt festgesetzt werden können:

a)

Benutzungsgebühren für Schmutzwasser

2,77 €/m³

b)

wiederkehrender Beitrag für die Einleitung von Niederschlagswasser

0,40 €/m²

c)

Abwasserabgabe für Kleineinleiter (je Einwohner)

17,89 €

d)

Lfder. Kostenbeitrag für die Oberflächenentwässerung der Gde.-straßen

0,65 €/m²

e)

Beitragssatz Investitionskostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für Gemeindestraßen

- für die erstmalige Herstellung

14,33 €/m²

- für Kanalerneuerungen in offener Bauweise

24,05 €/m²

- für Kanalerneuerungen in geschlossener Bauweise

9,45 €/m²

f)

Einmaliger Beitrag für die Abwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung)

- Beitragsanteil Schmutzwasser

11,09 €/m²

- Beitragsanteil Niederschlagswasser

16,22 €/m²

g)

Gebühr für die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen

55,00 €/m³

h)

Gebühr für die Beseitigung von Abwasser aus geschlossenen Gruben

36,17 €/m³

Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Abwasserentgelte für 2026 unverändert beizubehalten.

Vor dem Hintergrund bevorstehender und bereits in der Umsetzung befindlicher Maßnahmen (Bau, Erweiterung und Unterhaltung von Abwasseranlagen und Anpassung der Infrastruktur) wird es erforderlich sein die Auswirkungen auf die Entgelte rechtzeitig darzustellen sowie ggfs. Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen.

Aus dem Grund wird vorgeschlagen, in Zusammenarbeit mit der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, die mittelfristigen Auswirkungen auf die Entgelte (2027 – 2031) darstellen zu lassen.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor,

a)

die Abwasserentgelte 2026 unverändert beizubehalten. Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig (1 Enthaltung)

b)

die Auswirkungen der zukünftigen und bereits in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen auf die Abwasserentgelte für die Jahre 2027 – 2031 durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH darstellen zu lassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5.

Zwischenbericht zum 30.09.2025 für die Ausführung des Wirtschaftsplanes des Abwasserwerkes

Auf Grund der Erholung des Marktes und speziell des Marktpreises bei den Energie- und Warenbezugskosten sowie einigen Dienstleistungen, kann insgesamt von einem deutlich verbesserten Ergebnis, wie das die Planung für 2025 erwarten lässt, ausgegangen werden.

Bei den Einnahmen wird mit einer geringen Steigerung gerechnet. Die Ausgaben werden stärker zurückgehen als dies bei der Veranschlagung der Planansätze absehbar gewesen ist.

Dies führt dazu, dass bei den Erlösen und den Aufwendungen Verschiebungen und entsprechenden Minderausgaben (rd. 137.000 €) bzw. Mehreinnahmen (rd. 9.000 €) zu erwarten sind. Dies führt zu einem geschätzten Jahresverlust von 10.000 €, der aber mit den erwirtschafteten positiven Ergebnissen der Vorjahre sprich dem Gewinnvortrag ausgeglichen werden kann.

Im Vermögensplan werden sich die vorgesehenen Investitionen von 7.065.000 € auf rund 3,188 Mio € verringern, weil mit verschiedenen Projekten im Laufe des Jahres nicht begonnen wurde bzw. diese sich verschoben haben und andere bis zum Jahresende nicht abgeschlossen werden können.

Korrespondierend mit den geringeren Investitionen fällt auch die Entnahme der Kassenmittel bzw. die Aufnahme von Kreditmarktdarlehen aus.

Es wird vorgeschlagen, den Zwischenbericht, der der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt war, zur Kenntnis zu nehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6.

Umbau der Kläranlage Brauheck;

a)

Klärschlammentwässerung - Sachstandsbericht

b)

Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Kläranlage Cochem-Brauheck unter Berücksichtigung der Prüfung der Verfahrensumstellung auf Schlammfaulung nach den Vorgaben der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld ("Kommunalrichtlinie")

c)

Konzeptionelle Voruntersuchung (Betriebsgebäude, Lageplankonzept für eine Kläranlagenerweiterung)

Zu a)

Zwischenzeitlich wurde durch das Ingenieurbüro Dr. Siekmann das notwendige Baurecht in Form einer wasserrechtlichen Erlaubnis beantragt. Parallel dazu wurde eine entsprechende Förderung (durch das Land Rheinland-Pfalz) beantragt. Der Förderantrag wurde bei der SGD Nord geprüft; Änderungen sind derzeit in der Bearbeitung.

Zur Weiterbearbeitung des Förderantrages durch die SGD Nord muss zunächst die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt sein. Diese steht zwischenzeitlich immer noch aus!

Zu b)

In der Werks-, Bau- und Umweltausschusssitzung am 11.04.2023 wurde auch die Notwendigkeit zur Erstellung einer sogen. Potenzial-/bzw. Machbarkeitsstudie besprochen. Das Vorliegen der Machbarkeitsstudie ist die Voraussetzung, um für eine Umstellung der Verfahrensführung auf Schlammfaulung neben der Landesförderung auch eine Bundesförderung über die sogen. „Kommunalrichtlinie“ zu erhalten.

Durch das Abwasserwerk wurden deshalb bereits Ende 2023 drei geeignete Ingenieurbüros schriftlich aufgefordert, Angebote abzugeben.

Bereits für die Erstellung der Machbarkeitsstudie können Fördermittel beantragt werden. Dies ist seitens des Abwasserwerkes mit Antrag vom 19.02.2024 erfolgt (beantragte Zuwendung 13.137 €!!!!) Die Bewilligung erfolgt mit Bescheid vom 11.02.2025! Der schriftliche Auftrag an das Ingenieurbüro durfte nunmehr erteilt werden. Die Machbarkeitsstudie wurde in der Sitzung durch Herrn Ellerich vom Ingenieurbüros Dr. Siekmann + Partner vorgestellt, Erläuterungen gegeben und Nachfragen beantwortet.

Zu c)

Im Rahmen der intensiven Arbeiten für die Klärschlammentwässerung, für die Umsetzung des Zukunftskonzeptes und die aktuell zu erstellende Machbarkeitsstudie wurde durch die Werkleitung auch frühzeitig die Erstellung einer konzeptionellen Voruntersuchung thematisiert. Bereits heute genügt das Betriebsgebäude den heutigen Anforderungen, allein was Arbeitssicherheit, Raumbedarf und Funktionalität angeht, nicht mehr. Daraufhin wurde dem Ingenieurbüro Dr. Siekmann der Auftrag zur Erbringung dieser Leistungen erteilt.

Auch die Erneuerung der Belüfter und Gebläse (Ingenieurleistung wurde ebenfalls bereits beauftragt) spielt in die Thematik teilweise mit hinein und ist zu berücksichtigen.

In der Sitzung wurde ein erstes Zwischenergebnis vorgestellt. Zur Erweiterung der Kläranlage ist Grunderwerb notwendig.

Der Werks-, Bau und Planungsausschuss

Zu a)

nimmt die Sachstandsmitteilungen zustimmend zur Kenntnis.

Zu b)

beschließt die Machbarkeitsstudie.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu c)

nimmt die Sachstandsmitteilungen zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt den Vorsitzenden und den Werkleiter, die notwendigen Grunderwerbsverhandlungen zu führen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7.

Beauftragung von Ingenieurleistungen für die Kanalerneuerung im Zuge der gemeindlichen Straßenbaumaßnahme (Straße Wiesenplatz) in der Ortsgemeinde Dohr

Nachdem die Fördermittelzusage für den Ausbau der Straße „Wiesenplatz“ vorliegt, fand zwischenzeitlich ein Abstimmungsgespräch mit dem beauftragten Ingenieurbüro und den Versorgungsträgern statt. Demnach ist die Ausschreibung der Baumaßnahme für Anfang 2026 und der Baubeginn für März/April 2026 geplant.

Das Abwasserwerk Cochem betreibt in der Straße Wiesenplatz 2 Mischwasserstränge (DN 250 Steinzeugrohr) mit einer Gesamtlänge von ca. 160 lfdm. Eine Zustandsbewertung der beiden Sammler mit den dazugehörigen Kanalhausanschlüssen sowie die Auswertung des Bodengutachtens empfiehlt die Auswechslung der Kanalstränge sowie die teilweise Erneuerung der Kanalhausanschlüsse.

Die Straßenplanung der Ortsgemeinde erfolgt durch das Ingenieurbüro Boxleitner, Trier.

Für die notwendigen Ingenieurleistungen wurde ein Honorarangebot eingeholt, dass der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt war.

Im Wirtschaftsplan 2025 sind bereits Mittel veranschlagt. Die noch benötigen Finanzmittel sind im Wirtschaftsplan 2026 bereit zu stellen.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Auftragsvergabe an des Ingenieurbüro Boxleitner aus Trier.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8.

Mitteilung einer Vergabeentscheidung;

Beauftragung von Ingenieurleistungen zur Vorbereitung von Klärschlämmen auf den Kläranlagen Briedern und Bremm für die Mitbehandlung in der Kläranlage Zell-Bullay-Alf

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits mehrfach mit der Angelegenheit befasst und einstimmig beschlossen, der Mitbehandlung des Klärschlammes von den eigenen Kläranlagen Bremm und Briedern, auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf, weiterhin positiv gegenüberzustehen. Die Werkleitung wurde ermächtigt, entsprechende Verhandlungen mit dem Abwasserwerk Zell zu führen. Über das Ergebnis ist der Werks-, Bau- und Umweltausschuss zu informieren.

Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf sind mittlerweile so weit fortgeschritten, dass die Thematik seitens der Werkleitung Zell wieder aufgegriffen wurde und Gegenstand einer gemeinsamen Besprechung mit den Werkleitern Zell, Ulmen und Cochem war.

Durch die Ausfaulung der Schlämme auf der Kläranlage Zell-Bullay-Alf kann die Schlammmenge durch den weitergehenden biologischen Abbau gegenüber der simultan-aeroben Schlammstabilisierung reduziert werden. Durch die anschließende stationäre Entwässerung dort werden überdies weitere Klärschlammverwertungswege erschlossen und im Vergleich zur Nassschlammverwertung in der Landwirtschaft die Kosten reduziert.

Wesentlich für eine zielgerichtete Mitbehandlung ist, dass die zuliefernden Kläranlagen (hier die Kläranlagen Bremm und Briedern) das Schlammalter in der biologischen Reinigungsstufe reduzieren und den Schlamm nicht mehr stabilisieren.

Dadurch wird das Faulgaspotenzial der Schlämme erhöht und zugleich der Sauerstoffbedarf der Biologie auf unseren schlammabgebenden Kläranlagen reduziert, so dass der Stromverbrauch reduziert werden kann. Um darüber hinaus den Transportaufwand zu reduzieren und parallel eine effiziente Mitbehandlung in der Faulung der Kläranlage Zell-Bullay-Alf zu ermöglichen, ist auf eine ausreichende Eindickung des Überschussschlammes zu achten (Zielgröße mindestens 5 % TS). Aufgrund des notwendigen, regelmäßigen Transportes (mind. 1 mal pro Woche) kann ein ausreichender Eindickungsgrad häufig nicht durch einen statischen Eindicker erreicht werden, sondern muss eine maschinelle Überschussschlammeindickung (MÜSE) erfolgen.

Die Kläranlage Briedern besitzt bereits eine (veraltete) maschinelle Schlammeindickung; die Kläranlage Bremm noch nicht.

Zur Erbringung der notwendigen Ingenieurleistungen wurden Honorarangebote eingeholt. Aufgrund des nunmehr feststehenden Leistungsumfanges und der voraussichtlichen Honorarhöhe war der Auftraggeber verpflichtet, zusätzliche Vergleichsangebote einzuholen. Neben der Einholung von zwei zusätzlichen Honorarangeboten durch die Werkleitung wurde der Bürgermeister in der Sitzung am 24.06.2025 ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter zu vergeben. Die Honorarauswertungen waren der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Auftragserteilungen erfolgten jeweils mit Schreiben vom 13.08.2025.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Vergabeentscheidungen zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

9.

Mitteilung einer Vergabeentscheidung;

KA Treis - Klärschlammentwässerung / -lagerung

Vergabe SiGeKo-Leistung im Rahmen einer Eilentscheidung

Zur Optimierung der Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Treis wurde mit dem Bau eines neuen Gebäudes für die Klärschlammentwässerung begonnen.

Da auf der Baustelle mehrere Unternehmen zeitweise zeitgleich tätig sein werden, ist gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erforderlich. Der SiGeKo hat die Aufgabe, die Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen zu koordinieren und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben insbesondere beim Arbeitsschutz eingehalten werden.

Es wurden 3 Büros zur Abgabe eines Angebotes über die erforderlichen SiGeKo-Leistungen aufgefordert, wovon 2 Büros ein Angebot abgegeben haben.

Nach Angebotsprüfung erfolgte die Vergabe im Rahmen einer Eilentscheidung. Nähere Angaben waren aus dem der Vorlage beigefügten Vermerk zu entnehmen.

Der Rat nimmt die Auftragsvergabe der SiGeKo-Leistungen im Rahmen einer Eilentscheidung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

10.

Umstellung der Kläranlage Treis auf Schlammfaulung;

a)

Überreichung Bewilligungsbescheid

b)

Sachstand und aktuelle Kostenentwicklung für die in der Ausschreibung befindliche Baufeldvorbereitung sowie die Anlagentechnik

Zu a)

Die Landesförderung ist bewilligt; der Förderbescheid des Landes wurde am 16.09.2025 offiziell durch Herrn Staatssekretär Manz auf der Kläranlage überreicht (s. Anlage zur Beschlussvorlage).

Zu b)

Die Baufeldvorbereitung (Los1) sowie die Anlagentechnik im Bestandsgebäude (Los 2) befinden sich aktuell in der Ausschreibung. Eine Auftragsvergabe ist für das Los 1 spätestens in der 50. KW 2025 und für das Los 2 in der 2. KW 2026 geplant. Für die notwendigen Auftragsvergaben liegt jeweils ein Vorratsbeschluss vor. Über die Vergabeentscheidungen wird der Werks-, Bau- und Umweltausschuss unterrichtet.

Zur Veranschaulichung der aktuellen Kostenentwicklung war der Beschlussvorlage beigefügt.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nimmt die Sachstandsmitteilungen zu a) und zusätzlich zu b) die aktuelle Kostenentwicklung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

11.

Auftragsvergabe

Fäkalschlamm-, Rohabwasser- und Klärschlammabfuhr sowie Dienstleistungen im Abwasserbereich innerhalb der Verbandsgemeinde Cochem

Für die Abfuhr von Fäkalschlamm, Rohabwasser und Klärschlamm sowie in diesem Zusammenhang stehende Dienstleistungen im Abwasserbereich der Verbandsgemeinde Cochem wurde eine öffentliche Ausschreibung veranlasst. Eine Vertragslaufzeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 wurde vorgegeben.

Die Leistungen wurden im Rahmen der nationalen Vergabe im Unterschwellenbereich durch die zentrale Vergabestelle (ZUCK) in Ulmen öffentlich ausgeschrieben.

Die Ausschreibung erfolgte als Rahmenvertrag für Zeitvertragsarbeiten, wobei der Auftragnehmer auf eine bestimmte Zeit verpflichtet wird, definierte Leistungen auf Abruf (Einzelauftrag) zu den im Rahmenvertrag festgelegten Vertrags- und Ausführungsbestimmungen durchzuführen.

Im Wesentlichen beinhalten die Arbeiten die Ausfuhr der Abwassergruben und den internen Transport von Klärschlämmen.

Der Vergabevorschlag lag der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Das Ausschreibungsergebnis entspricht in etwa dem der Ausschreibung von vor 2 Jahren und wird vor dem Hintergrund verschiedener Faktoren und Einflüsse als nachvollziehbar, marktüblich, auskömmlich und angemessen erachtet.

Entsprechende Mittel werden jährlich in die Wirtschaftspläne eingestellt.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss stimmt gemäß Vergabevorschlag der Erteilung des Auftrages an den wirtschaftlichsten Anbieter zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

12.

Auftragsvergabe

Dienstleistungen wie Kanalreinigung und Kanal-TV-Inspektionen für die Erstellung eines Sanierungsplanes bzw. eines Kanalinformationssystems, Reinigung der Pumpwerke und Regenentlastungen.

Für die Reinigungen von Pumpwerken sowie Kanal-TV-Inspektionen sowie in diesem Zusammenhang stehende Dienstleistungen im Abwasserbereich der Verbandsgemeinde Cochem wurde eine öffentliche Ausschreibung veranlasst.

Es wurde eine Vertragslaufzeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 vorgegeben.

Die Leistungen wurden im Rahmen der nationalen Vergabe im Unterschwellenbereich durch die zentrale Vergabestelle (ZUCK) in Ulmen öffentlich ausgeschrieben.

Die Ausschreibung erfolgte als Rahmenvertrag für Zeitvertragsarbeiten, wobei der Auftragnehmer auf eine bestimmte Zeit verpflichtet wird, definierte Leistungen auf Abruf (Einzelauftrag) zu den im Rahmenvertrag festgelegten Vertrags- und Ausführungsbestimmungen durchzuführen.

Im Wesentlichen sind Reinigungsarbeiten an Entwässerungsleitungen, Pumpwerken und Regenbauwerken, einschließlich des Notdienstes außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, sowie Kanal-TV-Inspektionen, Kanalvermessungen sowie Kanalortungen enthalten.

Das Ausschreibungsergebnis entspricht dem der Ausschreibung von vor 2 Jahren und wird vor dem Hintergrund verschiedener Faktoren und Einflüsse als nachvollziehbar, marktüblich, auskömmlich und angemessen erachtet.

Der Vergabevorschlag war der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Entsprechende Mittel werden in die Wirtschaftspläne eingestellt.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss stimmt gemäß Vergabevorschlag der Erteilung des Auftrages an den wirtschaftlichsten Anbieter zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

13.

Gewässerausbaumaßnahme am Dekernbach;

a)

Aktualisierte Planung

b)

Weitere Vorgehensweise

Zu a)

Am 01.07. und 27.10.2025 fanden zwei Gesprächstermine mit Vertretern der Verwaltung, dem Planungsbüro Senger Consult und den drei betroffenen Anwohnern des Dekernbaches statt. Gegenstand der Gespräche war jeweils die Realisierung des geplanten Bauvorhabens im Bereich der beiden Wohnhäuser. Dabei war die enge Grundstückssituation und die bereits erfolgte Überbauung der Gewässerparzelle auf der rechten Bachseite in der Planung zu berücksichtigen. Im beiderseitigen Einvernehmen wurde die ursprüngliche Planung durch das Ingenieurbüro final überarbeitet, die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt war.

Die aktualisierte Planung unterscheidet sich zur vorherigen Planung dadurch, dass der neue Verlauf des Gewässers im unteren Bereich in Richtung der Grundstücke Flur 2 Nr. 472 und Nr. 601/14 verschoben wurde.

Zu b)

Im Weiteren wird durch die Verwaltung die wasserrechtliche Erlaubnis sowie die Förderung beantragt. Zudem soll auf Grundlage der vorliegenden Planung der Grunderwerb der benötigten Flächen getätigt werden. Hierzu lag der Beschlussvorlage ein Grunderwerbsplan bei, der mit den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt ist und der Grundlage für den Grunderwerb ist.

Weitere Erläuterungen wurden vom Vorsitzenden und von Fachbereichsleiter Nitzsche gegeben. Am Empfehlung von Bürgermeister Lambertz soll zunächst kurzfristig der Grunderwerb durch Abschluss der notariellen Verträge gesichert werden.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt

Zu a)

die geänderte Planung, auf deren Grundlage nunmehr die wasserrechtliche Erlaubnis und die Förderung beantragt werden soll und

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu b)

vorher, auf der Grundlage der vorliegenden Planung und des benötigten Grund- und Bodens, die Kaufverträge abzuschließen sind.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

14.

Beseitigung von Flutschäden an der Gewässersohle des Endertbaches innerhalb der Bachüberbauung des LBM; Vorstellung der Planung

Der Endertbach (Gewässer III. Ordnung) ist in der Cochemer Innenstadt (ab Notariat Schäfer bis zur TI Cochem) überbrückt (s. Anlage zur Beschlussvorlage). Mit der Fusion der Stadt Cochem im Jahr 2009 ist die Aufgabe der Gewässerunterhaltung auf die Verbandsgemeinde Cochem übergegangen; ebenso die Verpflichtung zur Unterhaltung der Gewässersohle, für die die Stadt Cochem bis dahin verpflichtet war.

Der LBM Cochem hat mitgeteilt, dass er Ende 2026 das Bauwerk der Endertbachüberbauung sanieren möchte. Da die Gewässersohle schadhaft ist (es fehlen Teile der Sohlbefestigung) sollen die Sanierungsarbeiten für die Sohlbefestigung durch die Verbandsgemeinde vorgezogen werden. Die ersten Kosten liefen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf ca. 150.000,00 € (inkl. Nebenkosten).

Es wurde zwischenzeitlich Kontakt mit der SGD Nord aufgenommen, um eine 100%-ige Förderung über die Wiederaufbauhilfe zu erhalten. Für den Förderantrag ist die Bestätigung eines „Sachverständigen“ erforderlich. Hierzu wurde von der SGD Nord empfohlen, ein entsprechend befähigtes Ingenieurbüro zu beauftragen. Im Falle einer Förderung durch die Wiederaufbauhilfe sind die Ingenieurleistungen förderfähig. Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich im Maßnahmeplan zum 30.09.2025 des Landes RLP eingestellt (ca. 297.500 € brutto zzgl. Nebenkosten).

Die Ingenieurleistungen wurden beauftragt. Bis zur Sitzung liegt nach Auskunft des Ingenieurbüros noch keine ausgereifte Planung vor, insbesondere keine Kostenberechnung. U.a. gestaltet sich die Situation vor Ort schwierig. Erste Querschnitte der aktuellen Planung waren der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Fotos des Ingenieurbüros veranschaulichten die Situation des Bauwerks von innen.

Der betroffene Abschnitt hat eine Länge von ca. 150 lfdm. Folgende wesentlichen Arbeiten sind erforderlich:

-

Vorbereitung einer Zufahrtsrampe ins Bachbett (Nutzung vorhandene Rampe im Bereich der Sesselbahn)

-

Erneuerung der Bachsohlenbefestigung auf den ersten 50 m

-

Entfernung von Geschiebe auf einer Länge von ca. 100 m.

Die benötigten Mittel sind in den zukünftigen Haushalt der VG Cochem einzuplanen; ebenso die evtl. Förderung.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Durchführung der Maßnahme.

Auf der Grundlage einer noch vorzulegenden Kostenschätzung ist die Maßnahme zügig voranzutreiben. Fördermittel über die Wiederaufbauhilfe sind zu beantragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

15.

Mitteilungen und Verschiedenes

Durch Beschluss rückte der TOP an die Stelle 16.

Nächste Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses:

Der Werkleiter informierte darüber, dass die nächste Sitzung bereits am 02.12.2025 stattfinden wird und den Wirtschaftsplan 2026 behandelt.

Pauschale Erschwerniszuschläge für das Außendienstpersonal des Abwasserwerkes:

In Absprache der Werkleiter der Eigenbetriebe und Kommunalen Unternehmen im Landkreis hat man sich auf eine möglichst kreiseinheitliche Pauschalierung der Erschwerniszulage ausgesprochen. Für das hiesige Abwasserwerk habe man diese nunmehr auf 45 €/Monat festgelegt.

Betriebspraktikant auf der Kläranlage Treis:

Seit einigen Wochen ist auf der Kläranlage Treis ein Praktikant tätig. Das Praktikum kann über eine sogen. „Einstiegsqualifizierung“ gefördert werden (Zuschuss zur Praktikumsvergütung und Pauschale für die Sozialversicherungsbeiträge). Das Abwasserwerk Cochem beabsichtigt, zum 01.08.2025 einen weiteren Auszubildenden zum „Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung“ einzustellen.

16.

Überprüfung des Versicherungsschutzes; Abwasserwerk Verbandsgemeinde Cochem - GGA "Gebündelte Globalversicherung Abwasserwerk"

Durch Beschluss des Werks-, Bau- und Umweltausschusses, vor Eintritt in die Tagesordnung, wurde die Tischvorlage als TOP 15 aufgenommen.

Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Versicherungsverträge der Verbandsgemeinde und des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem wurde die Möglichkeit des Abschlusses einer Gebündelten Globalversicherung (GGA) bei der GVV Kommunalversicherung VVaG geprüft. Im Rahmen dieses Versicherungsproduktes werden sämtliche Sachwerte (Bauwerke, Gebäude, sonst. Grundstücksbestandteile, kaufmännische und bürotechnische Betriebseinrichtung, Elektrotechnik, maschinelle Einrichtungen) auf erstes Risiko bis zu einer festgelegten Deckungssumme versichert (vgl. Anlage); diese Deckungssummen sind in der GGA deutlich höher angesetzt als die Versicherungssummen bei den aktuellen Verträgen.

Hierbei sind die üblichen Wagnisse Feuer inkl. Überspannungsschäden durch Blitz, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub inkl. Vandalismus und Feuer mit zusätzlichen weitgehenden Deckungserweiterungen wie Aufräumungskosten, Abbruch und Feuerlöschkosten, Mehrkosten durch Preissteigerung usw. versichert. Die Versicherungserstattung im Schadenfalle erfolgt auf Neuwertbasis nach gleicher Art, Güte und Funktion.

Derzeit bestehen in den Sparten Gebäude- und Maschinenversicherung des Abwasserwerks mehrere Einzelverträge bei verschiedenen Versicherungen; ferner unterscheiden sich demnach auch die vorliegenden Versicherungsmodelle:

Sparte

Gebäudeversicherung

Versicherer

Provinzial Versicherung AG

Art der Versicherung

Neuwertversicherung mit Summenanpassung

Versicherungsbeitrag

12.107,20 € brutto jährlich

Anmerkung

Es erfolgt eine jährliche indexbasierende Anpassung aller Gebäudesummen. Darüber hinaus müssen weitergehende Änderungen am Gebäudebestand (umfangreiche Sanierung, Modernisierung usw.) jährlich ermittelt und dem Versicherer mitgeteilt werden. Trotz umfangreicher Bemühungen konnte der Versicherungsbestand (alle Gebäude, Pumpwerke und kleinere bauliche Anlagen) des Werkes nicht abschließend aufgezeigt und geprüft werden. Obwohl Regelungen zum Unterdeckungsverzicht und zu irrtümlich nicht erfassten Objekten vereinbart sind, besteht ein gewisses Risiko darin, dass aufgrund der Bedingungen im Streitfalle ein Schaden nicht vollständig (oder nur unter Beteiligung des Werkes) erstattet werden kann.

Sparte

Maschinenversicherung

Versicherer

Provinzial Versicherung AG, GVV

Kommunalversicherung VVaG sowie Büchner & Barella

Art der Versicherung

Zeitwertversicherung

Versicherungsbeiträge

rd. 35.776 € brutto jährlich

Anmerkung

Die Versicherungssummen müssen fortlaufen an die Wertentwicklung angepasst werden, damit ein zutreffender Ausgangswert für die Berechnung des Zeitwertes herangezogen werden kann. Die Werteanpassungen wurden im Bereich der Maschinenversicherung bisher nicht vorgenommen. Dies führt im Schadenfall zu einer Unterdeckung, welche hier auch zu einer weiteren Reduzierung der Versicherungserstattung führen könnte. Darüber hinaus ist anzumerken, dass bei der vorliegenden Zeitwertversicherung deutlich geringere Entschädigungen zu erwarten sind. Insbesondere bei größeren Schäden an älteren Maschinen ohne fortgeschriebene Versicherungssummen ist davon auszugehen, dass die Entschädigung nicht ausreichend ist, um eine adäquate Ersatzbeschaffung zu finanzieren.

Das angebotene Versicherungsmodell der GVV Kommunal umfasst hier eine vollständige Absicherung aller zentralen und dezentralen Betriebseinrichtungen (Kläranlage, alle umliegenden Pumpwerke, Maschinen, Schaltschränke etc.) pauschal auf der Basis der Einwohnergleichwerte.

Besonders hervorzuheben sind folgende Merkmale:

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Ausschluss einer Unterversicherung (alle Gebäude und Anlagen sind pauschal abgedeckt)

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Erhöhung der Wiederbeschaffungswerte durch Neuwertdeckung für alle Risiken innerhalb der GGA; höhere Versicherungssummen als bei den aktuellen Versicherungsverträgen (deutlich bessere Absicherung bei großen Schäden)

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Kostensteigerungen sind berücksichtig, da die Entschädigungshöchstgrenzen jährlich entsprechend Indexsteigerungen angepasst werden

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einheitliche Absicherung von Elektronik- und Maschinenanlagen; keine Streitpunkte zwischen verschiedenen Versicherern

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keine Selbstbeteiligungen (derzeit z.B. 500,00 € je Schadenfall Gebäude, 5 % mind. 125 € bei Maschinen Provinzial, 1250 € pro Schadenfall bei Maschinen Büchner & Barella)

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geringere Beiträge; bessere Kostenstabilität durch niedrige jährliche Beitragsanpassung

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vereinfachte Verwaltung durch Bündelung der Verträge, keine eigenen Summenanpassungen und Abgleiche erforderlich

Beitragsgestaltung der GGA –Gebündelten Globalversicherung Abwasserwerke-

Der Jahresbeitrag der bestehenden Versicherungsverträge für das Jahr 2026 beträgt rund 47.884 € brutto, während der Jahresbeitrag der GGA bei 41.861 € brutto liegt. Mit Blick auf die jährliche Beitragsanpassung von 1,75 % (Durchschnitt der letzten 5 Jahre) bietet die GGA im Vergleich zu den durchschnittlichen Steigerungsraten der aktuellen Versicherungen von rund 4,7 % (Maschinen 3,68 % Gebäude 5,36 %) mögliche langfristige Kostenvorteile und bleibt somit, bei angenommener gleichbleibender Preisentwicklung, auch zukünftig günstiger als die bisherige Versicherungsstruktur. Die fortlaufende Beitragsstabilität sorgt darüber hinaus für langfristige Planungssicherheit und eine verlässliche Kostenentwicklung.

Die durch den Eintritt in die GGA eingesparte Versicherungsprämie beträgt bereits im Jahr 2026 6.023 €.

Fazit:

Die Gebündelte Globalversicherung Abwasserwerk der GVV Kommunalversicherung bietet für das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Cochem eine umfassende, wirtschaftliche, stabile und zukunftsorientierte Absicherung der vorhandenen Sachwerte.

Insbesondere die Reduzierung bzw. der Ausschluss der vorhandenen Risiken in der derzeitigen Versicherungsstruktur (nicht erfasste Objekte, Unterversicherung und teilweise nicht auskömmliche Versicherungserstattungen) sind die größten Vorteile gegenüber dem jetzigen Versicherungsschutz. Die geringeren Beiträge sowie die vereinfachte Handhabung und Verwaltung sind weitere Vorteile.

Mit Blick auf die bestehenden Kündigungsfristen wurde seitens der Verwaltung vorsorglich eine Kündigungsfristverkürzung der bestehenden Verträge auf den 30.11.2025 beantragt. Diese wurde auch von allen Versicherern bestätigt, sodass ein möglicher Wechsel in die GGA, sofern gewünscht, zum 01.01.2026 erfolgen könnte.

Eine Markterkundung mit Rückfragen bei verschiedenen Versicherern hat ergeben, dass eine oben umschriebene GGA lediglich von dem GVV Kommunalversicherung VVaG angeboten wird. Da die EU-Schwellenwerte nicht überschritten werden, kann aufgrund dieser Alleinstellung ein nationales Vergabeverfahren entfallen. Seitens der Verwaltung wird ein Wechsel in die GGA der GVV Kommunalversicherung empfohlen.

Der Werks-, Bau und Umweltausschuss berät und entscheidet über die Angelegenheit.

Der Werks-, Bau und Umweltausschuss stimmt dem Wechsel der derzeit bestehenden Versicherungsverträge in die GGA – Gebündelte Globalversicherung Abwasserwerk der GVV Kommunalversicherung.- zum 01.01.2026 zu und beauftragt die Verwaltung alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

Weiter wird die Verwaltung damit beauftragt, möglichen Elementarversicherungsschutz für die Abwasserbeseitigungsanlagen abzufragen und zu überprüfen. Entsprechend geeigneter Versicherungsschutz kann im Rahmen der oben genannten Einsparungen beauftragt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig