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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift über die 2. Sitzung des Ausschusses für Freizeiteinrichtungen 19.11.2024

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Freizeiteinrichtungen am 19.11.2024 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

- Einladung vom 12.11.2024 -

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

19:45 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Nicole Jobelius-Schausten, Ellenz-Poltersdorf, Ortsbürgermeisterin

Bernhard Himmen, Ediger-Eller, Ortsbürgermeister (in Vertretung von Ortsbürgermeister Hermann-Josef Scheuren)

Arno Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Jakob Zenzen, Pommern

Gregor Fuhrmann, Cochem

Jürgen Claßen, Treis-Karden

Christine Grünewald, Cochem

Peter Krötz, Ediger-Eller

Markus Breitscheidel, Cochem

Entschuldigt:

Mike Hermsen, Cochem

Stefanie Balthasar-Schäfer, Beigeordnete

Roberta Kastor, Beigeordnete

Der Beigeordnete:

Marco Steuer, Cochem

Auf Einladung:

Udo Bukschat, FB-Leiter 2/3, VGV Cochem

Herr Sauer, WTS Koblenz zu TOP 4, öS,

Herr Schlegel, Krieger Architekten, Koblenz zu TOP 2 nöS

Schriftführer:

Frank Wagner

Udo Bukschat (für TOP 5 nös)

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Ausschusses, den Beigeordneten, den Fraktionsvorsitzenden Hans Bleck sowie die Herren Schlegel vom Architekturbüro Krieger und Herrn Sauer vom Steuerberatungsbüro WTS.

Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 24.09.2024 statt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 42 am 18.10.2024.

Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung von Ausschussmitgliedern

Das Ausschussmitglied Frau Christine Grünewald war in der ersten Sitzung des Ausschusses für Freizeiteinrichtungen entschuldigt. Nach § 30 Abs. 2 in Verbindung mit § 46 Absatz 5 der Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der Vorsitzende die Ausschussmitglieder namens der Verbandsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Für Ausschüsse gelten die Bestimmungen für die Räte dabei sinngemäß. Nach Ziffer 5a) der Verwaltungsvorschrift zu § 46 der Gemeindeordnung sind nur die Ausschussmitglieder auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten zu verpflichten, die nicht gleichzeitig bereits als Ratsmitglieder verpflichtet wurden. Die Ausschussmitglieder sind, wie auch die Ratsmitglieder, insbesondere zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO), zur Treue gegenüber der Gemeinde (§ 21 GemO) verpflichtet und gehalten, ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GemO).

1. Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO)

Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht für solche Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.

Die Geheimhaltung ist vorgeschrieben, wenn

a)

eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich bestimmt, z. B. § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 30 der Abgabeordnung, § 35 des Sozialgesetzbuches Allgemeiner Teil und § 16 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke, oder

b)

ein Schriftstück in einem aus der Verschlusssachenanweisung sich ergebenden Geheimhaltungsgrad eingestuft ist.

Die Geheimhaltung ist der Natur der Sache nach vor allem erforderlich bei Vorgängen, die die privaten Verhältnisse einzelner Personen betreffen. Schweigepflicht besteht auch gegenüber Ratsmitgliedern, die wegen Sonderinteresse von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen sind. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgaben einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten.

2. Treuepflicht (§ 21 GemO)

Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde grundsätzlich nicht vertreten. Ausnahmsweise ist dies zulässig, wenn sie als gesetzliche Vertreter handeln.

3. Sonderinteresse (§ 22 GemO)

Ratsmitglieder dürfen nicht beratend oder entscheidend mitwirken,

1. wenn die Entscheidung ihnen selbst, ihrem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner/in, ihrem geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartner/in, ihren Verwandten bis zum dritten, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Verwandten bis zum zweiten Grade, Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder einer von ihnen kraft Gesetztes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann oder

2. wenn sie zu dem Beratungsgegenstand in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben haben oder sonst tätig geworden sind oder

3. wenn sie

a)

bei einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Vereinigung gegen Entgelt beschäftigt sind oder

b)

bei juristischen Personen als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs tätig sind, sofern sie diesem Organ nicht als Vertreter der Gemeinde angehören oder

c)

Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder Vorstandsmitglied eines nicht rechtsfähigen Vereins sind

und die unter den Buchstaben a bis c Bezeichneten ein unmittelbares persönliches oder wirtschaftliches Interesse an der Entscheidung haben. Satz 1 Nr. 3 Buchst. a. gilt nicht, wenn nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung anzunehmen ist, dass Betroffene sich deswegen nicht in einem Interessenwiderstreit befinden.

Liegt ein Ausschließungsgrund vor oder sprechen Tatsachen dafür, dass ein solcher Grund vorliegen könnte, so hat dies das Ratsmitglied dem Bürgermeister vor Beratung und Entscheidung mitzuteilen.

Folgen bei Nichtbeachtung

Verletzt ein Ratsmitglied eine der in Ziffer 1 bzw. 2 genannten Pflichten, kann der Bürgermeister diesem nach Zustimmung durch den Rat ein Ordnungsgeld bis zu 500,00 € auferlegen.

Eine Entscheidung, die gegen die Bestimmungen über das Sonderinteresse verstößt (Ziffer 3), ist unwirksam. Dies gilt auch für Entscheidungen in den Fällen, in denen eine mitwirkungsberechtigte Person ohne Ausschließungsgrund von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen wurde. Sie gilt jedoch als von Anfang an wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Monaten ihre Ausführung vom Bürgermeister ausgesetzt oder von der Aufsichtsbehörde beanstandet wird. Die Wirksamkeit tritt nicht gegenüber demjenigen ein, der vor Ablauf der Dreimonatsfrist einen förmlichen Rechtsbehelf eingelegt hat, wenn im Verlauf dieses Verfahrens der Mangel festgestellt wird. Die ausgesetzte oder beanstandete Entscheidung ist unverzüglich unter Vermeidung des Fehlers, der zur Aussetzung oder Beanstandung geführt hat, zu wiederholen.

Dem Ausschuss für Freizeiteinrichtungen gehören folgende anwesende Mitglieder bzw. Vertreter an, die nicht gleichzeitig Ratsmitglied sind:

- Christine Grünewald

Der Vorsitzende verpflichtet Frau Christine Grünewald per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten. Gleichzeitig weist er sie auf die Pflichten, insbesondere die zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO), die zur Treue gegenüber der Gemeinde (§ 21 GemO), und dass sie ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Gewissensüberzeugung auszuüben haben (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GemO), hin.

2. Mitteilungen des Vorsitzenden

Schließung des Moselbades an folgenden Terminen:

-

29.11.2024 ab 14.00 Uhr wegen betrieblicher Veranstaltung (Weihnachtsfeier)

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24.-25.12.2024 ganztags (wie jedes Jahr)

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31.12.2024-01.01.2025 ganztags (wie jedes Jahr)

-

21.-22.01.2025 ganztags wegen Fortbildung Aufsicht und Kassenpersonal

-

24.02.-07.03.2025 jährliche Schließung (Revision)

3. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.09.2024

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Es wurde eine Sachstandsmitteilung über die Besetzung der Betriebsleiterstelle gegeben. Eine Besetzung gestaltete sich aufgrund fehlendem Fachpersonals schwierig.

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Es wurde über die Personalsituation bei der Freizeitzentrum Cochem-Betriebs GmbH gesprochen, insbesondere im Hinblick auf künftige Stellennachbesetzungen aufgrund absehbarem Ausscheiden aus dem Dienst von Mitarbeitenden aufgrund Erreichen des Rentenalters.

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Es wurde über den Sachstand betreffend der Einführung eines neuen Kassenzugangssystems gesprochen.

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Der aktuelle Sachstand über die beabsichtigte Modernisierung des Campingplatzes wurde mitgeteilt.

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Es wurde beschlossen, eine neue Buchungssoftware für den Campingplatzbetrieb anzuschaffen.

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Es wurde über das Entwicklungskonzept des Moselbades gesprochen.

-

Es wurde über verschiedene Vertragsangelegenheiten gesprochen.

4. Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs GmbH

a) Feststellung des Jahresabschlusses

b) Entlastung der Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2023 wurden Betriebseinnahmen von insgesamt 1.872 T€ (Vorjahr: 1.686 T€) erzielt. Die Betriebsausgaben betrugen 2.746 T€ (Vorjahr: 2.380 T€). Es ergibt sich somit ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 873 T€ (Vorjahr: 694 T€). Die ursprünglichen Planungen gingen von einem voraussichtlichen Fehlbetrag in Höhe von 895 T€ (Vorjahr: 847 T€) aus.

Die Betriebseinnahmen sind um insgesamt 187 T€ gestiegen. Der Anstieg zeigte sich insbesondere in den Bereichen Erlebnisbad (+112 T€) und Campingplatz (+64 T€), während die Umsätze im Bereich Freibad Cochem rückläufig waren (-39 T€).

Des Weiteren sind die sonstigen betrieblichen Erträge aufgrund von Erstattungen im Zusammenhang mit der sogenannten Strompreisbremse um insgesamt 63 T€ gestiegen.

In der Folge weist der Bereich Campingplatz ein positives Betriebsergebnis in Höhe von 300 T€ aus, welches erneut deutlich über dem Niveau des Vorjahres (+33 T€) liegt. In den Bereichen Erlebnisbad und Freibad Cochem wurden negative Betriebsergebnisse in Höhe von -987 T€ (Vorjahr: -838 T€) bzw. -74 T€ (Vorjahr -60 T€) erzielt.

Der Bereich Sauna war auch im Jahr 2023 ganzjährig geschlossen.

Die Einnahmen aus der Betriebsführung der Freibäder in Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden in Höhe von 192 T€ (Vorjahr: 197 T€) haben nach Abzug der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen - insbesondere Personalaufwendungen - einen negativen Einfluss auf das Betriebsergebnis in Höhe von -94 T€ (Vorjahr: -35 T€).

Die unvermeidbaren Betriebskosten belasten den Wirtschaftsplan auf der Ausgabenseite. Die gesamten Aufwendungen von 2.746 T€ im Berichtsjahr liegen um 366 T€ über dem Vorjahreswert (2.380 T€). Die größten Positionen auf der Ausgabenseite stellen die Personalkosten (1.511 T€; Vorjahr: 1.318 T€) und die Energiekosten (556 T€; Vorjahr: 365 T€) dar.

Aufgrund der Energiepreissteigerungen infolge des Ukraine-Kriegs sind die Strombezugskosten mit 322 T€ (+171 T€) deutlich höher als im Vorjahr. Die Wärmebezugskosten sind um 7 T€ auf 165 T€ gestiegen. Im Berichtsjahr wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von insgesamt 17 T€ getätigt (Vorjahr: 7 T€). Die Investitionen betreffen insbesondere die neue Zeiterfassungssoftware sowie kleinere Anschaffungen in den Bereichen Erlebnisbad und Campingplatz.

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen betragen 36 T€.

Finanz- und Vermögenslage

Aktiva und Passiva entwickelten sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wie folgt:

Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich folgende Vermögens- bzw. Kapitalstruktur:

Vermögensstruktur: Anteil an Bilanzsumme in %

Kapitalstruktur: Anteil an Bilanzsumme in %

Ertragslage

Als Anlage ist ein Vergleich der Aufwendungen und Erträge der Jahre 2020 bis 2023 beigefügt.

Der im Mehrjahresvergleich unter den Positionen 1 - 10 ausgewiesene Umsatz des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 1.780.129,12 € war um 130.284,90 € höher als im Vorjahr (1.649.844,22 €).

Die Umsatzveränderungen betragen im Einzelnen:

Erfolgsplan

Im Erfolgsplan (Wirtschaftsplan 2023) wurden die Erträge und Aufwendungen nach der Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. In der folgenden Übersicht wurden die Planansätze den Ist-Ergebnissen 2023 gegenübergestellt.

Besucher und Umsätze

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTS Seil, Sauer & Kollegen GmbH Koblenz, wurde gemäß Gesellschafterbeschluss vom 30. 10. 2023 von der Geschäftsführung mit der Prüfung des Jahresabschlusses der GmbH gem. § 10 des Gesellschaftsvertrages, in Verbindung mit der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen und § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz beauftragt. Die Prüfung war um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse § 53 HGrG erweitert.

Es wurde die folgende Feststellung getroffen:

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

-

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und

-

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Jahresabschluss 2023 festzustellen und die Verlustabdeckung von 873.277 € aus Mitteln des Haushaltsplanes zu übernehmen sowie dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

5. Wirtschaftsplan 2025 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs GmbH mit Stellenplan und Investitionsprogramm 2025-2029

Erträge:

Im Jahr 2025 wird eine weitere, wenn auch geringere als in den Vorjahren, Steigerung der Personalkosten erwartet. Den voraussichtlichen Erträgen von 1.838.650 € stehen geplante Aufwendungen von 2.785.647 € gegenüber. Der daraus resultierende Jahresfehlbetrag beträgt voraussichtlich rd. 947.000 €.

Erträge im Wesentlichen:

Erlebnisbad/Freibad

Bereich

2.1.1

Hallen-Wellen-Erlebnisbad mit Kinderland  —  569.000 €

2.1.2

Freibäder gesamt (ohne Betriebsführung)  —  89.500 €

2.1.3

Moselcamping Cochem  —  895.000 €

2.1.8

Betriebsführung gesamt  —  218.000 €

Übrige  — 67.150 €

2.1

Erträge gesamt  — 1.838.650 €

Die Anschaffung der Kassenautomaten für alle Bäder kann einen Teil der Steigerung der Personalkosten im Bereich Kasse/Einlass auffangen und gewährleistet, dass der Bereich Kasse/Einlass durchgehend geöffnet ist. Durch die Umgestaltung des Eingangsbereiches im Moselbad und der Schaffung eines Übergangs von Freibad zu Hallenbad soll die Möglichkeit eines Kombitickets geschaffen werden, welches die Attraktivität des Besuches steigern wird.

Campingplatz

In der Campingsaison 2024 kam es sowohl in den Übernachtungszahlen als auch im Umsatz, bedingt durch zweimaliges Hochwasser (Pfingsten und September) und dauerhafte Schlechtwetterphasen mit Starkregen, zu starken Einbußen.

Es wird vorgeschlagen, die derzeitigen Preise zur Platznutzung der Durchgangscamper beizubehalten, da eine Sanierung des Campingplatzes nach der Saison 2025 bereits in der Planung ist. Im Bereich der Dauercamper wird eine Anpassung der Saisonpreise von derzeit 800 € Normalplatz/920 € Moselplatz auf 880 € Normalplatz/1.050 € Moselplatz vorzunehmen (rd. 10%). Vergleiche mit anderen Plätzen haben ergeben, dass unser Platz eher im unteren Preissegment angesiedelt ist.

Betriebsführung der Freibäder Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden

Deutlich gestiegenen Personalkosten in 2023 und 2024 und dem erhöhten Personalbedarf zur Gewährleistung des sicheren Badebetriebes, führten zu einer Erhöhung der Betriebsführungspauschale für die Freibäder Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden durch die Verbandsgemeinde Cochem. Hierdurch konnte ein Teil der Personalkostensteigerung aufgefangen werden.

Moselstadion Cochem

Das durch den Wegfall der Pflege des Moselstadions freiwerdende Personal wird in allen Bereichen der FZZ benötigt und kann dort eingesetzt werden.

Aufwendungen

Die geplanten Aufwendungen für das Jahr 2025 betragen voraussichtlich 2.785.647 € und setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

Bereich

2.2.1

Waren und Bedarfsartikel  —  15.000 €

2.2.2

Personalkosten gesamt  —  1.663.450 €

2.2.3

Instandhaltung Gebäude und

Anlagen gesamt  —  52.500 €

2.2.4

Instandhaltung, Wartung und Erneuerung

Maschinen gesamt  —  65.000 €

2.2.6

Energie (Strom, Wasser Gas) gesamt  — 373.750 €

2.2.7

Heizung im Eigenbetrieb  —  120.000 €

2.2.9

Pachtzahlungen gesamt  —  138.447 €

2.2.10

Versicherungen  —  36.000 €

2.2.11

Abgaben und Gebühren an Stadt- und

VG Cochem, Beiträge gesamt  —  116.500 €

2.2.18

Abschreibungen  —  40.000 €

Übrige  — 165.000 €

2.2

Aufwendungen gesamt  —  2.785.647 €

Personalkosten gesamt

Die anfallenden Personalkosten im Jahr 2025 betragen voraussichtlich 1.663.450 € und beinhalten eine tarifliche Anpassung der Gehälter von ca. 3 %. Bedingt durch die sehr hohe Altersstruktur in allen Bereichen wird in den Bereichen Campingplatz und Aufsicht bereits nach Fachkräften intensiv gesucht. Ebenfalls ist die Stelle der Betriebsleitung ausgeschrieben und soll besetzt werden.

Instandhaltung Gebäude und Anlagen gesamt

Wie auch in den vergangenen Jahren sind die Aufwendungen zur Instandhaltung der Gebäude und Anlagen altersbedingt unverändert hoch.

Es ist angedacht, die Beckenfolie im Freibad Nichtschwimmerbecken zu erneuern und sowohl die Fassade als auch das Dach der Mietwohnung 1 zu sanieren. Weiterhin sollen auch im Bereich der Technik und der Beckenbeleuchtung alle vorhandenen Leuchtmittel durch energiesparende LED Leuchtmittel ersetzt werden.

Instandhaltung, Wartung und Erneuerung Maschinen gesamt

Die Ertüchtigung der Steuerung der Lüftungsanlage im Kinderland stellt sich als sehr positiv heraus. Bei Ausfall von weiteren Steuerungen wird dieses Verfahren weiterhin Anwendung finden.

Energie (Strom, Wasser, Gas) gesamt

Die in den vergangenen Jahren kontinuierlich durchgeführten energetischen Optimierungen im Bereich des Moselbades sollen fortgeführt werden. Durch Maßnahmen (z.B. weitere Photovoltaikanlagen, energetische Dämmung usw.) kann den stetig steigenden Energiepreisen entgegengewirkt werden. Wie bereits vom Fachausschuss empfehlend an den Verbandsgemeinderat ausgesprochen, wurde eine baulich und technische Bestandsaufnahme des Gebäudes durchgeführt. Die Ergebnisse werden dem Ausschuss präsentiert.

Heizung im Eigenbetrieb

Durch den Neubau der Heizungsanlage sollen die Wärmebezugskosten gesenkt werden.

Um eine verlässliche Aussage treffen zu können muss eine komplette Heizperiode durchlaufen werden.

Investitionsplan:

Der Wirtschaftsplan 2025 enthält im Wesentlichen folgende im Investitionsplan 2025 - 2029 dargestellten Maßnahmen:

Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen rd. 3.240.585 €. Die Investitionen müssen durch Kredite finanziert werden. Die Tilgung der bestehenden Kredite beträgt derzeit 12.085,12 €/a.

Die notwendigen Rückstellungen (AfA) belaufen sich auf derzeit 40.000 €.

Der Vorsitzende schlägt vor, das Ergebnis des Wirtschaftsplanes durch eine Erhöhung der Eintrittspreise um 50.000 Euro zu verbessern. Dieses wird zur Diskussion gestellt.

Mehrere Ausschussmitglieder sowie der Beigeordnete sprechen sich für eine moderate Erhöhung aus. Hier sollen die geplanten Mehreinnahmen von 50.000 Euro jedoch nicht nur durch die Eintrittsgelder des Moselbades, sondern vielmehr verteilt auf alle Angebote der Freizeitzentrum Cochem Betriebs GmbH erfolgen, also auch auf den Campingplatz.

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Wirtschaftsplan 2025 mit Stellenplan und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025-2029 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH mit der Änderung, dass die Einnahmen durch eine Erhöhung der Eintrittspreise um 50.000 Euro verbessert werden, zu beschließen und die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2025 der Verbandsgemeinde aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen

6. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024

Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der GmbH im laufenden Jahr und der damit verbundenen Verschiebungen bei den einzelnen Kostenstellen ist es unbedingt erforderlich einen 1. Nachtragswirtschaftsplan für das Jahr 2024 zu erstellen.

Insbesondere die Auswirkungen der diesjährigen Moselhochwasser im Mai und Oktober und die langanhaltenden Starkregenfälle, haben sich negativ in allen Bereichen des Freizeitzentrums ausgewirkt. Dazu kommt noch die kalte Witterung während der gesamten Freibadsaison. Besonders negativ hat sich beim Campingplatz das diesjährige Moselhochwasser ausgewirkt. Wegen vollständiger Überflutung musste der Campingplatz am umsatzstärksten Wochenende des Jahres, in der Zeit vom 17.05. - 29.05.2024 komplett geräumt werden. Im Anschluss daran haben sehr viele Gäste den geplanten Urlaub storniert. Die dauerhaft anhaltenden Regenfälle und das erneute Hochwasser im Monat Oktober veranlassten uns, den Platz erneut zumindest teilweise zu räumen. Auch hier blieben im Anschluss viele Gäste fern.

Die Personalsituation innerhalb der FZZ wurde durch mehrere Langzeiterkrankte weiter verschlechtert. Es musste zusätzliches Personal als Ersatz eingestellt werden. Im Bereich der Aufsicht konnte das Fehlen von erkrankten und ausgeschiedenen Mitarbeitern nur durch Mehrarbeit und Urlaubsverschiebung der vorhandenen Mitarbeiter aufgefangen werden.

Die derzeitigen Prognosen der zu erwartenden Erträge und Aufwendungen basieren auf dem Bilanzmonat September und sind im beigefügten 1. Nachtragswirtschaftsplan 2024 dargestellt. Insgesamt ist nach derzeitigem Stand mit Einnahmen von lediglich 1.718 T€ (geplant waren T€ 1.741) zu rechnen. Es ist somit mit Mindereinnahmen von rd. 23 T€ zu rechen. Dagegen betragen die Aufwendungen voraussichtlich 2.823 T€ (geplant waren T€ 2.659). Der voraussichtliche Jahresfehlbetrag erhöht sich nach den derzeitigen Prognosen auf 1.106 T€.

Die größten Mindereinnahmen werden beim Campingplatz mit 58 T€, bei den Freibädern Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden mit 7 T€ und beim Eisautomaten mit 5 T€ erwartet. Die Gründe dafür sind eingangs bereits erwähnt. Beim Moselbad in Cochem konnten hingegen die Einnahmen sowohl im Hallen- als auch im Freibad um rd. 40 T€ gesteigert werden.

Bei den Aufwendungen ist es im Wesentlichen zu folgenden Veränderungen gekommen:

Personalkosten insgesamt 78 T€, Heizung im Eigenbetrieb 30 T€ (kann noch nicht verlässlich abgerechnet werden), Pachtzahlungen Moselbad 17 T€, Abgaben und Versicherungen 14 T€, Sonstige Kosten 32 T€.

Die Geschäftsleitung wird bei Bedarf in der Sitzung mündlich zum Entwurf des 1. Nachtrags 2024 ergänzende Erläuterungen vortragen.

Der Ausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den 1. Nachtragswirtschaftsplan 2024 entsprechend der Vorlage zu beschließen und den dadurch entstehenden voraussichtlichen Jahresfehlbetrag von 1.105.997 € durch eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 187.820 € im Haushaltsplan 2024 auszugleichen.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.