- Einladung vom 22.10.2024 –
| Beginn: | 17:00 Uhr |
| Ende: | 18:45 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Gaby Franzen, Bremm |
| Gregor Fuhrmann, Cochem |
| Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf |
| Bernhard Himmen, Ediger-Eller, Ortsbürgermeister |
| Nicole Jobelius-Schausten, Ellenz-Poltersdorf, Ortsbürgermeisterin |
| Diane Lauxen, Lieg |
| Kilian Moritz, Pommern |
| Uli Oster, Klotten, Ortsbürgermeister |
| Thomas Rings, Cochem |
| Thomas Schäfer, Dohr |
| Hermann-Josef Scheuren, Bruttig-Fankel, Ortsbürgermeister |
| Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem |
| Jürgen Schneider, Klotten |
| Stefan Thomas, Faid, Ortsbürgermeister |
| Jakob Zenzen, Pommern |
| Ute Arens, Mesenich |
| Hans Bleck, Cochem |
| Günter Hammes, Cochem |
| Jens Mindermann, Greimersburg |
| Ralf Pauken, Treis-Karden |
| Heike Raab, Cochem |
| Bernd Schuwerack, Cochem |
| Markus Breidtscheidel, Cochem |
| Caroline Lauxen, Cochem |
| Fabian Mentenich, Klotten |
| Ulrich Möntenich, Müden |
| Entschuldigt: | Lisa Loosen, Cochem |
| Philipp Thönnes, Treis-Karden |
| Thomas Basten, Ellenz-Poltersdorf |
| Tanja Schmidt, Valwig |
| Peter Krötz, Ediger-Eller |
| Heinz Bremm, Cochem |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete |
| Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter |
| Auf Einladung: | Stephan Weber, Büroleiter, VGV Cochem |
| Udo Bukschat, Fachbereichsleiter, VGV Cochem |
| Bernd Nitzsche, Fachbereichsleiter, VGV Cochem |
| Schriftführer: | Alexander Schröder, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister / Beigeordneten, die Vertreter der Presse, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Er bedankte sich bei Ortsbürgermeister Hans-Werner Junglas für die Bereitstellung des Sitzungsraumes in der Mehrzweckhalle in Greimersburg. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 05.09.2024 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 29.10.2024 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die Veröffentlichung der Niederschrift erfolgt im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 45/2024 am 08.11.2024.
Der Fraktionsvorsitzende der SPD Herr Hans Bleck hat eine Nachfrage zur Tagesordnung.
Herr Bleck gibt an, dass sich in den Fachausschüssen intensiv mit der Thematik der Jugendarbeit auseinandergesetzt wurde. Die Gremienmitglieder haben sich ganz klar dafür ausgesprochen, dass die Thematik im Verbandsgemeinderat behandelt wird. „Die SPD-Fraktion fragt sich, warum der Tagesordnungspunkt „Weiterentwicklung der Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde“ nicht auf die Tagesordnung genommen wurde.“
Der Vorsitzende erklärt, dass der Hauptausschuss sich dafür entschieden, dass die Thematik vorher in der Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung beraten wird. Dies ist am 23.10.2024 geschehen. Der Tagesordnungspunkt wird daher in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates am 17.12.2024 beraten.
Gegen die Tagesordnung wurden keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung von Ratsmitgliedern
Das Ratsmitglied Herr Ralf Pauken war bei den ersten zwei Sitzungen des Verbandsgemeinderates entschuldigt. Nach § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) verpflichtet der Bürgermeister die Ratsmitglieder namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Die Ratsmitglieder sind insbesondere zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO), zur Treue gegenüber der Gemeinde (§ 21 GemO) verpflichtet und gehalten, ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GemO).
1. Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO)
Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht für solche Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung ihrer Natur nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.
Die Geheimhaltung ist vorgeschrieben, wenn
| a) | eine Rechtsvorschrift dies ausdrücklich bestimmt, z. B. § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 30 der Abgabeordnung, § 35 des Sozialgesetzbuches Allgemeiner Teil und § 16 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke, oder |
| b) | ein Schriftstück in einem aus der Verschlusssachenanweisung sich ergebenden Geheimhaltungsgrad eingestuft ist. |
Die Geheimhaltung ist der Natur der Sache nach vor allem erforderlich bei Vorgängen, die die privaten Verhältnisse einzelner Personen betreffen. Schweigepflicht besteht auch gegenüber Ratsmitgliedern, die wegen Sonderinteresse von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen sind. Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgaben einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung sind stets geheim zu halten.
2. Treuepflicht (§ 21 GemO)
Ratsmitglieder haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Sie dürfen Ansprüche oder Interessen Dritter gegen die Gemeinde grundsätzlich nicht vertreten. Ausnahmsweise ist dies zulässig, wenn sie als gesetzliche Vertreter handeln.
3. Sonderinteresse (§ 22 GemO)
Ratsmitglieder dürfen nicht beratend oder entscheidend mitwirken,
| 1. | wenn die Entscheidung ihnen selbst, ihrem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner/in, ihrem geschiedenen Ehegatten oder Lebenspartner/in, ihren Verwandten bis zum dritten, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Verwandten bis zum zweiten Grade, Verschwägerten bis zum zweiten Grade oder einer von ihnen kraft Gesetztes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann oder |
| 2. | wenn sie zu dem Beratungsgegenstand in anderer als öffentlicher Eigenschaft ein Gutachten abgegeben haben oder sonst tätig geworden sind oder |
| 3. | wenn sie |
| a) bei einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Vereinigung gegen Entgelt beschäftigt sind oder |
| b) bei juristischen Personen als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrats oder eines gleichartigen Organs tätig sind, sofern sie diesem Organ nicht als Vertreter der Gemeinde angehören oder |
| c) Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder Vorstandsmitglied eines nicht rechtsfähigen Vereins sind |
und die unter den Buchstaben a bis c Bezeichneten ein unmittelbares persönliches oder wirtschaftliches Interesse an der Entscheidung haben. Satz 1 Nr. 3 Buchst. a. gilt nicht, wenn nach den tatsächlichen Umständen der Beschäftigung anzunehmen ist, dass Betroffene sich deswegen nicht in einem Interessenwiderstreit befinden.
Liegt ein Ausschließungsgrund vor oder sprechen Tatsachen dafür, dass ein solcher Grund vorliegen könnte, so hat dies das Ratsmitglied dem Bürgermeister vor Beratung und Entscheidung mitzuteilen.
Folgen bei Nichtbeachtung
Verletzt ein Ratsmitglied eine der in Ziffer 1 bzw. 2 genannten Pflichten, kann der Bürgermeister diesem nach Zustimmung durch den Rat ein Ordnungsgeld bis zu 500,00 € auferlegen.
Eine Entscheidung, die gegen die Bestimmungen über das Sonderinteresse verstößt (Ziffer 3), ist unwirksam. Dies gilt auch für Entscheidungen in den Fällen, in denen eine mitwirkungsberechtigte Person ohne Ausschließungsgrund von der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen wurde. Sie gilt jedoch als von Anfang an wirksam, wenn nicht innerhalb von drei Monaten ihre Ausführung vom Bürgermeister ausgesetzt oder von der Aufsichtsbehörde beanstandet wird. Die Wirksamkeit tritt nicht gegenüber demjenigen ein, der vor Ablauf der Dreimonatsfrist einen förmlichen Rechtsbehelf eingelegt hat, wenn im Verlauf dieses Verfahrens der Mangel festgestellt wird. Die ausgesetzte oder beanstandete Entscheidung ist unverzüglich unter Vermeidung des Fehlers, der zur Aussetzung oder Beanstandung geführt hat, zu wiederholen.
Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Ralf Pauken per Handschlag.
2. Regionale Initiative zum Schutz des Mosel-Apollofalters
Der Vorsitzende begrüßt die Gäste
| - | Frau Stefanie Vornhecke Vizepräsidentin des Weinbauverbandes Mosel und |
| - | Herrn Dipl.-Biologe Jörg Hilgers von der Stiftung für Natur und Umwelt im Kreis Mayen Koblenz. |
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Hilgers. Herr Hilgers stellt anhand einer Präsentation die Regionale Initiative zum Schutz des Mosel-Apollofalters vor. Herr Hilgers erläutert, dass sich die Population des Falters in den vergangenen Jahren stark verringert hat. „Es besteht eine konkrete Gefahr, dass der Apollofalter in naher Zukunft an der Mosel ausstirbt.“
Herr Hilgers stellt die Maßnahmen vor, die zur Erhaltung des Apollofalters an der Mosel, aus Sicht der Stiftung für Natur und Umwelt zielführend sind:
| - | Freistellen von Brachflächen |
| - | „Apollo-Tankstellen“ - Ausbringen von Futterpflanzen (Flockenblume) |
| - | Erhaltungszucht |
| - | Öffentlichkeitsarbeit |
Das Ratsmitglied Frau Heike Raab stellt sich die Frage, warum der Apollofalter gerade diese spezielle Futterpflanze benötigt. „Was ist an der Flockenblume so besonders für den Falter?“
Herr Hilgers erklärt, dass die Flockenblume die Hauptnahrung des Apollofalters ist und die rote Farbe eine Signalwirkung hat.
Die Erste Beigeordnete Frau Stephanie Balthasar-Schäfer fragt sich warum gerade jetzt die Population des Falters zurückgeht? „Die Schuld für den Rückgang wird ja immer auf den Einsatz von Pestiziden im Weinbau geschoben.“ Frau Balthasar-Schäfer stellt fest, dass in den 80er Jahren mit mehr und viel stärkeren Pestiziden gespritzt wurde. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade heute die Population zurückgeht. Wir müssen uns die Frage stellen, ob der Einsatz der Pestizide wirklich der Hauptgrund ist.“
Herr Hilgers führt aus, dass die Frage nicht beantwortet werden kann. “Wir vermuten nicht nur die „eine“ Ursache für den Rückgang des Falters. Vielmehr vermuten wir eine Vielzahl an Faktoren, die für den Rückgang verantwortlich sind. Hier benötigen wir mehr wissenschaftliche Studien, um eine klare Aussage zu treffen.“
Frau Balthasar Schäfer betont nochmal, dass man zunächst sicher sein muss, was der Auslöser für den Rückgang ist, bevor man Maßnahmen einleitet, wie zum Beispiel ein Verbot für den Einsatz von Pestiziden im Weinbau.
Herr Hilgers gibt Frau Balthasar-Schäfer grundsätzlich recht. „Natürlich ist die Suche nach den Ursachen wichtig, jedoch liegt die primäre Aufgabe der Stiftung für Natur und Umwelt im Erhalt des Apollofalters. Dazu müssen Maßnahmen getroffen werden. Die Suche nach den Ursachen muss von den Universitäten in wissenschaftlichen Studien aufgearbeitet werden.“
Der Vorsitzende fragt nach, ob diese Untersuchungen an den Universitäten bereits laufen.
Herr Hilgers bejaht dies.
Das Ratsmitglied Frau Heike Raab stimmt Frau Balthasar-Schäfer ebenfalls zu. Am Apolloweg hat sich nichts verändert. „Eine wissenschaftliche Untersuchung ist unbedingt notwendig bevor einschneidende Maßnahmen getroffen werden. Ich habe auch Bedenken, dass die Hubschrauber-Spritzungen zum Aussterben des Apollofalters beigetragen haben. Es müssen noch andere Faktoren Einfluss haben.“
Das Ratsmitglied Ulrich Möntenich bedauert, dass es keine Initiative zum Erhalt der Steillagen in den Weinbergen gibt. Diese Flächen müssten vorgehalten und freigestellt werden.
Herr Hilgers entgegnet, dass die Steillagen in den Weinbergen nicht der primäre Lebensraum des Apollofalters sind. „Leider ist der Apollofalter, der sich grundsätzlich in Bodennähe aufhält, mit der Zeit in den Steilhang gewandert. Warum der Apollofalter diesen lebensuntypischen Bereich gewählt hat, wissen wir nicht. Allerdings bieten die Nebengebiete seitlich der Weinberge gute Rahmenbedingungen um den Apollofalter dort anzusiedeln. „In diesen Flächen können wir aktiv etwas tun, mehr als in den Steillagen.“
Nach einer lebhaften Diskussion fährt Herr Hilgers mit der Vorstellung der Projektflächen fort. Auf Grund der begrenzten Fördersumme wurden spezielle Flächen an der Mosel ausgesucht, die sich besonders gut für die Durchführung des Projektes eignen.
Projektgebiete:
| - | Rabenlei bei Klotten |
| - | Kadenbachtal bei Klotten (Schwerpunkt für die Raupenauslassung) |
| - | Pommerbachtal Pommern |
Das Ratsmitglied Kilian Moritz fragt nach, ob sich die Flächen im Pommerbachtal im Privatbesitz befinden oder ob es sich um Flächen der Ortsgemeinde handelt.
Herr Hilgers erläutert, dass es sich hierbei um private Flächen handelt.
Herr Moritz weist auf eine Fläche hin, die sich auf der anderen Bachseite befindet. „Bei dieser Fläche handelt es sich um eine aufgegebene Weinbergsfläche. Diese Fläche verfügt über einen Fangzaun und ist im Besitz der Gemeinde. Diese Fläche ist mit geringem Aufwand freizustellen. Warum ist diese Fläche nicht in Betracht gekommen?“
Herr Hilgers erläutert den Ratsmitgliedern, dass die Auswahl der Flächen nur nach „Biotop-Kriterien“ erfolgt. „Sollten sich bei der ausgewählten Fläche die Eigentümer weigern, gäbe es die Möglichkeit die Flächen per Allgemeinverfügung für den Naturschutz freizustellen.
Dazu sollte es aber nicht kommen. Man sollte hier mit den Eigentümern in den Dialog treten.“ Bezüglich der von Herrn Moritz vorgeschlagenen Fläche verspricht Herr Hilgers sich diese anzuschauen. Am Ende des Vortrages gibt Herr Hilgers noch ein paar abschließende Infos zum geplanten Zeitplan und der Projektsumme. Das Projekt zum Schutz des Mosel-Apollofalters soll über einen Zeitraum von zwei Jahren laufen und hat ein Volumen von 480.000 €.
Das Ratsmitglied Kilian Moritz bedankt sich bei Herrn Hilgers für den interessanten Vortag.
„Für mich als betroffener Winzer und die vielen Winzer an der Mosel ist es schlimm keine Planungssicherheit zu haben. Wir wissen immer noch nicht, wie der Pflanzenschutz im kommenden Jahr aussieht. Dürfen wir den Hubschrauber einsetzen oder nicht? Für mich ist es frustrierend, wenn gegen das „Hubschrauber-Spritzen“ blind vorgegangen wird. Wir müssen gemeinsam den Dialog suchen, um den Tod der Steillagen zu verhindern. Vielen Dank das Sie auch andere Faktoren als Ursache für den Rückgang des Apollofalters in Betracht ziehen als nur die Hubschrauberspritzung.“
Der Vorsitzende unterstreicht die Wichtigkeit der Aussage des Ratsmitgliedes Moritz. Aus diesem Grund fördern wir den Dialog und den Austausch untereinander. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Hilgers für den Vortag und freut sich auf den Austausch und die konstruktive Zusammenarbeit.
3. Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht.
4. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Ortsbürgermeister(innen) und Beigeordnete in der Verbandsgemeinde
Die Ortsgemeinde Valwig ist die einzige Ortsgemeinde in der Verbandsgemeinde Cochem die noch nicht über eine(n) Ortsbürgermeister(in) und Beigeordnete verfügt. Aus diesem Grund wurde der Vorsitzende von der Aufsichtsbehörde zum Beauftragten der Ortsgemeinde Valwig ernannt. Am 26.11.2024 findet die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Der Vorsitzende ist sicher, dass sich eine Kandidatin oder ein Kandidat für das Amt des Ortsbürgermeisters findet.
2. Beirat für Migration und Integration
Auf Grund der Anzahl der Personen mit Migrationshintergrund, welche im Kreis und in der Stadt Cochem gemeldet sind, muss ein Beirat für Migration und Integration gebildet werden.
Auf der Ebene der Verbandsgemeinde besteht eine solche Pflicht nicht. Im Ausschuss für soziales Miteinander wurde über die Möglichkeit diskutiert, ein Mitglied mit Migrationshintergrund in den Ausschuss zu wählen. Dies wurde zunächst zurückgestellt.
Zunächst sollen die Wahlen im Kreis und bei der Stadt Cochem abgewartet werden.
3. Ärztliche Versorgung – Kinderarzt in der Verbandsgemeinde
Die Praxis des neuen Kinderarztes, Herrn Dr. Reinhold Jansen, ist fertig eingerichtet. Die Praxis eröffnet am kommenden Mittwoch (06.11.2024) und steht den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises zur Verfügung. Mittlerweile wurde der Kontakt zu einer weiteren Ärztin aufgenommen. Es bestehen gute Chancen die junge Ärztin als Verstärkung für Herrn Dr. Jansen nach Cochem zu holen.
4. Seminarangebote für Ratsmitglieder – Seminar Kommunales Haushaltsrecht
Der Vorsitzende erinnert an das letzte der drei Seminare für neue und alte Ratsmitglieder.
- Kommunales Haushaltsrecht am 16.11.2024
Die beiden vorherigen Seminare waren sehr gut besucht. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Referenten für die umfassenden und wichtigen Informationen.
5. Infoveranstaltung für Ortsbürgermeister(innen) am 13.11.2024
Am 13.11.2024 findet eine Infoveranstaltung für die neuen aber auch für die erfahrenen Bürgermeister statt. Den Ortsbürgermeistern soll eine erste Orientierung über die Aufgaben, Unterstützung, Ansprechpartner in der Verwaltung und über die kommende EDV-Ausstattung gegeben werden.
6. Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Cochem
Der neue Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Cochem (hat alle Ortsgremien durchlaufen und ist damit beschlossen und genehmigt) wurde zwischenzeitlich genehmigt und öffentlich bekanntgemacht.
7. Regionales Zukunftsprogramm
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein regionales Zukunftsprogramm mit einem Volumen von 200 Millionen € für die Kommunen in Aussicht gestellt. Für die Verbandsgemeinde Cochem wurden 3,1 Millionen € und für den Kreis 1,5 Millionen € angekündigt.
8. Breitbandausbau
Für einen Großteil der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde ist der Breitbandausbau für das Frühjahr 2025 vorgesehen. Auch der geförderte Breitbandausbau durch den Kreis wird im gleichem Zeitraum starten.
9. Interkommunale Zusammenarbeit ZUCK – Gemeinsame Vergabestelle
Die vier Verbandsgemeinden des Kreises haben im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit das gemeinsame Projekt „Zentrale Vergabestelle“ gestartet. Der Projektantrag mit dem Ziel einer Förderung der Personalkosten wurde form- und fristgerecht eingereicht. Die Leistung ist allerdings umsatzsteuerpflichtig. Diesbezüglich finden noch Gespräche mit dem Ministerium und der ADD statt.
5. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 05.09.2024
In der nicht öffentlichen Sitzung wurde über Personalangelegenheiten entschieden.
6. Erweiterung des Förderbudgets zur Fortführung der Kreisförderprogramme "Solarstromspeicher" und "Clever heizen, einfach sanieren" für Privathaushalte in der Verbandsgemeinde Cochem
In der Sitzung des Verbandsgemeinderates Cochem vom 21.09.2023 wurde beschlossen, sich an dem von der Kreisverwaltung Cochem-Zell vorgestellten Projekt „Förderung von Privathaushalten zur Anschaffung von Solarstromspeichern oder zu Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen“ mit einer Summe von bis zu 62.500 € zu beteiligen. Die Summe wird aus beantragten und im Februar 2024 bewilligten Fördermitteln des Landes über das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) zur Verfügung gestellt und dient der Umsetzung von Klimaschutzprojekten. Insgesamt erhält die Verbandsgemeinde Cochem dafür eine Summe von 566.177,64 €, die sich nach Abzug des Förderprojekts für Privathaushalte i.H.v. 62.500 € mit 503.677,64 € jeweils hälftig auf Projekte der Verbandsgemeinde Cochem und die Ortsgemeinden /Stadt aufgliedert. Insgesamt wurden sieben Teilprojekte im KIPKI Antrag eingereicht und bewilligt. Das Teilprojekt „Förderprogramm für Haushalte der Kreisverwaltung Cochem-Zell“ startete am 15.04.2024 mit Inkrafttreten der beiden Richtlinien. Im Juli 2024 informierte die Kreisverwaltung Cochem-Zell darüber, wie gut die Bevölkerung der Verbandsgemeinde Cochem die Förderungen in Anspruch nimmt. Das Förderprogramm Solarstromspeicher verzeichnete 90 eingereichte Anträge mit bewilligten Mitteln i.H.v. 41.844,50 €. Das Förderprogramm Clever heizen – einfach sanieren verzeichnete 27 Anträge mit bewilligten Mitteln i.H.v. 17.468,93 €, wovon 22 Anträge zum Austausch von Fenstern und Haustüren eingereicht wurden. Da bereits drei Monate nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie kaum noch Mittel seitens der Verbandsgemeinde Cochem zur Verfügung stehen, wurden die seit 09.07.2024 eingereichten Anträge vorerst zurückgestellt. Der aktuelle Stand vom 19.09.2024 beläuft sich auf eine verbleibende Restsumme von 3.686,57 €. Seit dem 09.07.2024 sind bereits 34 weitere Anträge eingereicht worden (21 Solarstromspeicher; 13 Clever heizen- einfach sanieren). Grundsätzlich ist zu bedenken, dass bei Fördermittelabrufen die bewilligte Summe nicht automatisch abgerufen wird. Wenn z.B. die Speicher kleiner sind als erwartet oder die Kosten der Sanierung geringer als erwartet oder ein Widerrufbescheid auf Grund vorzeitigem Maßnahmenbeginn erteilt werden muss, werden ggf. noch weitere Mittel zur Auszahlung frei, was derzeit jedoch nicht abgeschätzt werden kann.
Die Kreisverwaltung möchte zeitnah zum einen Antragssteller informieren, die seit dem 09.07.2024 einen Antrag gestellt haben sowie Personen, die möglicherweise zukünftig einen Antrag stellen. Daher gilt es zu entscheiden, ob das Förderbudget bei der ursprünglich geplanten Summe von 62.500 € erschöpft ist oder ob eine Erweiterung des Förderbudgets auf Grund der hohen Nachfrage in der Bevölkerung in Betracht kommt. Eine zusätzliche Budgetplanung gleicht auch die Unwägbarkeiten zwischen bewilligten Mitteln und tatsächlichen Kosten aus und sichert somit den Fördermittelabruf beim Land in voller Höhe von 62.500 €. Wenn alle bisher eingegangen Anträge noch bewilligt werden sollen, wird ein zusätzliches Budget i.H.v. rund 15.000 € benötigt. Hierfür besteht die Möglichkeit, eventuell freiwerdende Mittel aus anderen KIPKI Teilprojekten (1 bis 6) auf dieses Teilprojekt zu übertragen. Sollten widererwarten keine Mittel aus anderen Projekten zur Übertragung freiwerden, kann das vorgeschlagene Budget von den eingereichten KIPKI Teilprojekten 5 „Photovoltaikanlage mit Energiespeicher auf dem Verwaltungsgebäude“ und/oder 6 „Energetische Teilsanierung der Grundschule Cochem“ der Verbandsgemeinde Cochem in Abzug gebracht und übertragen werden.
Das Ratsmitglied Hans Bleck ist der Meinung, dass sich der Rat dem Votum der Ausschüsse anschließen sollte. „Es ist das richtige Signal und es wäre schade, wenn die offenen Anträge nicht bewilligt werden könnten. Bei den anderen Förderprojekten (Fördersumme in Cochem) wird es zu Einsparungen kommen. Aus diesem Grund unterstützt die SPD-Fraktion die Maßnahme.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Cochem, das Förderbudget um den Betrag von 15.000 € zu erweitern, um die Kreisförderprogramme „Solarstromspeicher“ und „Clever heizen – einfach sanieren“ für Privathaushalte unter Berücksichtigung der hohen Nachfrage in der Verbandsgemeinde Cochem weiterfortzuführen bzw. die aktuell vorliegenden Anträge zu bedienen. Die Mittel werden aus dem KIPKI Programm entsprechend der Verfügbarkeit intern zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
7. KiTa Lieg- Antrag der Ortsgemeinde Lieg auf Übertragung der Trägerschaft auf die Verbandsgemeinde Cochem
Die Kinder aus Lahr und Zilshausen waren bisher dem Kindergarten Lieg zugeordnet.
Dazu bestand ein Zweckverband der drei Ortsgemeinden. Angesichts anstehender Investitionen im Kindergarten Lieg und des Neubaus des Kindergartens in Mörsdorf, kam von Seiten der Ortsgemeinden Lahr und Zilshausen der Wunsch auf, ihre Kinder dem Kindergarten in Mörsdorf zuzuordnen. Nach langen Beratungen haben sich die drei Ortsgemeinden auf eine Auflösung des Zweckverbands und der Unterzeichnung einer Zweckvereinbarung geeinigt. Diese regelt, dass die Kinder aus Lahr und Zilshausen auch weiterhin den Kindergarten Lieg unter vollem Kostenersatz besuchen können. Diese Zweckvereinbarung gilt ab dem 01.01.2025. Mit ihr geht die Betriebs- und die Bauträgerschaft auf die Ortsgemeinde Lieg über. Bereits in der Zweckvereinbarung ist die Möglichkeit genannt, dass die Betriebsträgerschaft übertragen werden könnte. Der Gemeinderat Lieg hat in seiner Sitzung am 31.07.2024 beschlossen, die Übernahme der Betriebsträgerschaft durch die Verbandsgemeinde Cochem ab dem 01.01.2025 zu beantragen. Die Gebäudeträgerschaft soll bei der Ortsgemeinde Lieg verbleiben- auch unter dem Aspekt, dass dort ein Neubau des Kindergartens erfolgen soll. Bei der Trägerschaft einer KiTa handelt es sich gemäß § 2 Absatz 1 GemO um eine Selbstverwaltungsangelegenheit einer Ortsgemeinde.
Ortsgemeinden können jedoch nach § 67 Absatz 5 GemO der Verbandsgemeinde mit deren Zustimmung Selbstverwaltungsangelegenheiten zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. Durch den Antrag der Ortsgemeinde Lieg auf Übernahme der Betriebsträgerschaft hat die Verbandsgemeinde daher zu entscheiden, ob sie diese Selbstverwaltungsangelegenheit eigenverantwortlich wahrnehmen möchte. Sofern der Verbandsgemeinde hierdurch Mehrkosten entstehen kann nach § 32 Absatz 2 LFAG eine Sonderumlage erhoben werden. Die Übernahme der Betriebsträgerschaft ist mittlerweile in vielen Verbandsgemeinden gängige Praxis. Die Trägerschaft einer Kindertagesstätte ist mit vielfältigen Aufgaben verbunden, die durch die ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister/innen kaum noch zu leisten sind. Neben einem umfassenden, detailreichen Fachwissen in verschiedenen Bereichen (z.B. förderrechtliche Fragen, Personalführung, Konfliktmanagement etc.) ist auch eine spezielle Trägerqualifizierung nach § 24 Absatz 4 KitaG notwendig. In der Verbandsgemeinde Cochem befinden sich aktuell neben der KiTa Lieg nur noch die KiTas Ellenz-Poltersdorf, Bremm und Cochem in der Trägerschaft der jeweiligen Kommunen.
Auch für diese Ortsgemeinden könnte künftig eine Übernahme der Trägerschaft in Frage kommen, sofern diese beantragt werden würde. Eine Trägerqualifikation wird u.a. durch die Vorhaltung einer pädagogischen Fachkraft sichergestellt, so dass die Verbandsgemeinde bei einer Übernahme der (Betriebs) Trägerschaft Personen vorzuhalten hat, die entsprechende Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen nachweisen können. Im Nachgang der Übernahme der Trägerschaft müssen noch umfangreiche Regelungen in einem Vertrag zwischen der OG Lieg und der VG Cochem getroffen werden (z.B. Essenverpflegung, Personalübernahme, Finanzierung etc.). Der Ausschuss für Soziales Miteinander hat sich bereits mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 30.09.2024 befasst und begrüßt die Übernahme der Trägerschaft in der beantragten Form. Außerdem hat sich auch der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 15.10.2024 für die Übernahme ausgesprochen.
Das Ratsmitglied Hans Bleck führt aus, dass die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister mit einer Fülle an Aufgaben zu kämpfen haben. „Besonders die Aufgabe der Kita-Verwaltung ist ein Aufwand der von den ehrenamtlichen nicht mehr geleistet werden kann. Wir können nachvollziehen, dass sich die Ortsgemeinde Lieg für diese Maßnahme entschieden hat. Wir verstehen die Verbandsgemeinde auch als Servicedienstleister der Gemeinden. Aus diesem Grund begrüßen wir die Entscheidung der Verbandsgemeinde diese Aufgabe zu übernehmen. Es ist ein gutes Signal auch an die anderen Ortsgemeinden.“
Die Fraktionsvorsitzende der CDU Frau Nicole Jobelius-Schausten stimmt Herrn Bleck zu. „Wir haben in der Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung und auch in den Fraktionssitzungen intensiv darüber diskutiert. Es ist ein gutes Zeichen hier einen Grundsatzbeschluss zu fassen und diese Möglichkeit auch für andere Ortsgemeinden zu ermöglichen.
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Übernahme der Betriebsträgerschaft der Kindertagesstätte Lieg gemäß § 67 Absatz 5 GemO für die Zeit ab dem 01.01.2025 zu.
Darüber hinaus sollen künftige Anträge auf Übernahme der Trägerschaft anderer Kommunen ebenfalls positiv entschieden werden.
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
8. Grundschulen der Verbandsgemeinde Cochem;
Elternbeitrag für die Betreuung der Schulkinder in den Grundschulen
Das Betreuungsangebot an den Grundschulen unserer Verbandsgemeinde wurde in den Jahren 2018/2019 ausgeweitet. Seither ist es möglich, dass Eltern ihre Kinder flexibel von montags bis freitags zum Teil bis 16:15 Uhr betreuen lassen können. Die Betreuungsbeiträge für die Eltern wurden trotz der Ausweitung der Betreuung noch nie erhöht. Der Jahresbeitrag zur Betreuung für ein Kind beträgt 180 Euro und für jedes weitere Kind der gleichen Familie 155 Euro. Der Beitrag wird zu Beginn des Schuljahres in der Gesamtsumme eingezogen, sofern aufgrund geringem Einkommen keine Ratenzahlung vereinbart wurde. Nimmt das Kind nicht mehr an der Betreuung teil, gibt es nach der geltenden Betreuungsordnung keine Rückerstattung. Eine Übernahme der Kosten durch Bildung und Teilhabe (BUT) ist nicht möglich.
Eine Umfrage bei den Verbandsgemeinden in unserem Landkreis hat ergeben, dass die Betreuungsbeiträge zu Jahresbeginn- oder zum Schuljahresbeginn erhöht wurden.
Der Beitrag in der VG Zell liegt beispielsweise bei 300 Euro, in der VG Kaisersesch zwischen 144 Euro und maximal 624 Euro, je nach Nutzung der Betreuung. Die VG UImen berechnet an einer Schule 1 Euro pro Tag und Kind, an einer anderen Schule 200 Euro Jahresbeitrag.
Eine Berechnung der ungedeckten Personalkosten für das Schuljahr 2022/2023, die nicht durch Landeszuwendungen und Elternbeiträge gedeckt wurden, ergibt folgendes Ergebnis:
| Grundschule Müden: | 19.603,61 € : 24 Kinder = 816,82 €/ Kind |
| Grundschule Lieg: | 19.814,25 € : 19 Kinder = 1.042,86 €/ Kind |
| Grundschule Ellenz-Poltersdorf: | 19.623,20 € : 20 Kinder = 981,16 €/ Kind |
Somit verbleiben für die Verbandsgemeinde Cochem durchschnittlich Betreuungskosten in Höhe von 937 € im Jahr an ungedeckte Personalkosten pro Kind.
Da die Personalkosten in den letzten Jahren stark gestiegen sind, und das Betreuungsangebot für Kinder seit 2018 stark ausgedehnt wurde sind die Kosten entsprechend gestiegen. Eine Erhöhung des Elternbeitrages ist daher, auch unter Berücksichtigung des § 94 (1) GemO, erforderlich. Zu ergänzen ist, dass die Verbandsgemeinde die Trägerschaft der Betreuung für die Kinder der Grundschule Cochem-Dohr vom Förderverein übernommen hat. Hier wird voraussichtlich ab dem kommenden Schuljahr eine Ausdehnung der Betreuungszeiten erfolgen, so dass dann in allen Grundschulen die angebotenen Betreuungszeiten annähernd gleich sind.
Der Hauptausschuss hat sich mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 15.10.24 efasst und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, den Elternbeitrag auf jährlich 220 festzulegen. Für jedes weitere Kind sollte der Beitrag 190 Euro betragen.
Das Ratsmitglied Hans Bleck führt aus, dass die in der Beschlussfassung aufgeführten Beträge moderat sind. Wir sind froh, dass die Beträge jetzt niedriger sind als die Beträge die die Verwaltung vorgeschlagen hat. Der Beitrag ist eine Ausgabe die für sozial schwache Familien nicht einfach zu leisten ist. Wir sind mit dem erarbeiteten Ergebnis aus dem Hauptausschuss zufrieden.
Das Ratsmitglied Nicole Jobelius-Schausten ist ebenfalls mit dem Ergebnis zufrieden. „Die Beträge sind moderat und sozial verträglich.“
Das Ratsmitglied Ulrich Möntenich erläutert, dass es sich hierbei um eine Ausgabe handelt, mit der wir in die Zukunft unserer Kinder investieren. „Wir sollten bei der Wahl der zukünftigen Projekte mehr darauf achten, in die Zukunft unserer Kinder zu investieren.“
Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass es sich bei der Betreuung um eine Pflichtaufgabe handelt. In Zukunft wird ein gesetzlicher Anspruch darauf bestehen. Es könnte daher sein, dass in 2 Jahren nochmal über die Beiträge diskutiert wird.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Elternbeitrag für die Betreuung in den Grundschulen auf jährlich (Schuljahr) 220 Euro je Kind festzulegen. Für die Teilnahme eines jeden weiteren Kindes aus derselben Familie wird ein Beitrag in Höhe von 195 Euro festgelegt. Die Erhöhung soll anteilig im 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2024/2025 beginnen.
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
9. Teilfortschreibung des regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald 2017 zum Kapitel 3.2 "Energiegewinnung und - versorgung"
Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes werden die Länder verpflichtet, Flächenbeitragswerte zur Ausweisung von Windenergiegebieten (Vorranggebiete) in zwei Stufen zu erreichen. Rheinland-Pfalz ist somit verpflichtet, bis zum 31.12.2027 (1. Stufe) mindestens 1,4 % der Landesflächen und bis zum 31.12.2032 (2. Stufe) 2,2 % als Windenergiegebiete auszuweisen. Das Landeswindenergiegesetz (LWindGG) setzt diese Vorgaben auf Landesebene um. Alle Planungsgemeinschaften werden verpflichtet, die Regionalen Raumordnungspläne (RROP) entsprechend fortzuschreiben. Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald führte daher in der Zeit vom 03.09. bis einschließlich 14.10.2024 die Offenlage zur 1. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes 2017, Steuerung Windenergieanlagen sowie Freiflächenphotovoltaikanlagen, durch. Der Entwurf kann auf der Internetseite der Planungsgemeinschaft eingesehen werden.
https://mittelrheinwesterwald.de/index.php/teilfortschreibung-erneuerbare-energien.
Eine Bekanntmachung im Stadt- und Landboten ist in der Ausgabe 35/2024 vom 30.08.2024 erfolgt. Insgesamt weist der Entwurf des RROP 12.258 ha Windenergieflächen aus. Das sind 1,91% der Gebietsfläche. Die 1. Stufe wird somit erreicht. Bis zur 2. Stufe sind weitere 1.093 ha auszuweisen.
Den Ortsgemeinden wurden die Pläne durch das mit der generellen Fortschreibung unseres Flächennutzungsplanes beauftragte Planungsbüro WeSt zur Verfügung gestellt, in denen die geplanten Vorrangflächen aus dem Gesamtplan des RROP auf ein Luftbild übertragen wurden.
Nach dem Entwurf Ziel 148 a RROP ist in den Vorranggebieten Windenergienutzung der Bau und der Betrieb von raumbedeutsamen Windenergieanlagen Ziel der Regionalplanung. Alle Funktionen und Nutzungen, die mit der Windenergienutzung nicht vereinbar sind, sind in diesem Gebiet ausgeschlossen.
Nach einer internen Beteiligung fordern folgende Ortsgemeinden die Erweiterung und Ergänzung der Vorranggebiete Windenergienutzung und somit Z 148 a (Gesamtkarte) des RROP.
Bremm
Die Ortsgemeinde Bremm führt Gespräche mit Investoren für die Errichtung von Windkraftanlagen. Die Flächen sind in der Ortsgemeinde Bremm insgesamt für Erneuerbare Energie vorgesehen und in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes dargestellt. Dies ist entsprechend in den RROP zu übernehmen und zu berücksichtigen. Die im Entwurf des RROP genannten Teilflächen 111 a – 111c werden durch diesen Bereich insgesamt mit abgedeckt.
Bruttig-Fankel
Da seitens der Ortsgemeinde bereits Gespräche mit Investoren geführt werden, bittet sie um Aufnahme weiterer Vorrangflächen in der RROP. Die Flächen 109 a – 109 i in Entwurf des RROP werden durch den Bereich mit abgedeckt.
Ellenz-Poltersdorf
Seitens der Ortsgemeinde wurde ein Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung von Flächen für PV Anlagen eingeleitet. Sofern diese Bereiche mit Vorranggebieten Z 148 a überlappen, ist dies mit der gemeindlichen Planung anzupassen. Die Fläche überlappt nicht.
Ernst
Seitens der Ortsgemeinde wurde ein Bebauungsplanverfahren zur Ausweisung von Flächen für PV Anlagen eingeleitet. Sofern diese Bereiche mit Vorranggebieten Z 148 überlappen, ist dies mit der gemeindlichen Planung anzupassen. Betroffen ist die im Entwurf des RROP aufgeführte Fläche Nr. 110 a, welche zugunsten der Entwicklung von PV Anlagen als Vorrangfläche Windkraft aus der Planung herauszunehmen ist.
Faid
Die Ortsgemeinde fordert die Ergänzung der Vorrangflächen um ein weiteres Flurstück.
Klotten
Seitens der Ortsgemeinde werden konkrete Gespräche mit einem Investor geführt. Die Flächen sind entsprechend als Vorrangflächen zu übernehme. Hierdurch wird die Fläche im Entwurf des RROP Nr. 101 a mit überdeckt.
Lieg
Seitens der Ortsgemeinde wurde ein Vertrag zur Ausweisung von Sonderbauflächen für PV Anlagen abgeschlossen. Diese Bereiche sind aus den Vorranggebieten Windkraft herauszunehmen. (Teilbereich Nr. 108 e und 108 k teilweise, siehe Lageplan).
Des Weiteren wird beantragt, die Flächen Nr. 107 insgesamt (lt. Gemeinderatsbeschluss) aus der Planung zu nehmen.
Müden
Seitens der Ortsgemeinde wurden Gespräche mit einem Investor zur Errichtung von Windkraftanlagen geführt. Die Flächen sind entsprechend als Vorrangflächen zu übernehmen.
Pommern
Seitens der Ortsgemeinde werden konkrete Gespräche mit einem Investor geführt.
Hierbei handelt es sich um Flächen in der Gemarkung Kail, Verbandsgemeinde Kaisersesch, die bereits im Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Treis-Karden als Vorranggebiet für die Windkraft dargestellt wurden. Die Fläche Nr. 103 d ist im Entwurf RROP als Vorrangfläche für die Windkraft vorgesehen. Es besteht somit kein weiterer Handlungsbedarf.
Senheim
Seitens der Ortsgemeinde werden konkrete Gespräche mit dem Investor geführt. Die Flächen sind als Vorrangflächen Windkraft zu übernehmen.
Hierdurch werden die im RROP dargestellten Flächen Nr. 113 a – 113 c überlappt.
Die Pläne mit den ausgewiesenen Flächen sind der Niederschrift als Anlage im Bürgerinformationssystem beigefügt.
10. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem
Der Entwurf des Prüfungsberichtes der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz, ist auszugsweise (19 Seiten -inklusive Bestätigungsvermerk- sowie die Bilanz und GuV), als Anlage für die Ratsmitglieder beigefügt.
Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz hat den Jahresabschluss 2023 des Abwasserwerkes Cochem geprüft und den Bestätigungsvermerk erteilt. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 43.093.271,20 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust von 43.741,83 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 400.752,23 €.
Die Werkleitung weist auf folgendes hin:
| - | Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. |
| - | Der Jahresabschluss entspricht den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. |
| - | Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
| - | Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach Beurteilung der Prüfungsgesellschaft keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. |
| - | Die Eigenkapitalausstattung des Werkes beträgt zum Bilanzstichtag 57,5 % (Vorjahr: 56,5 %) und kann als ausreichend bezeichnet werden. |
| Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat den Tagesordnungspunkt in der öffentlichen Sitzung am 22.09.2024 vorberaten. Der Vorsitzende wird die Beschlussempfehlung in der Sitzung mitteilen. | |
Das Ratsmitglied Hans Bleck stellt fest, dass der Prüfbericht ein gutes Instrument ist, möchte aber anmerken, dass die hervorragenden Zahlen nur durch die gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abwasserwerks zustande gekommen sind. Er bedankt sich aus diesem Grund ausdrücklich beim Leiter des Abwasserwerkes und seinem Team für die hervorragende Arbeit.
Der Verbandsgemeinderat Cochem, stellt den Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem zum 31. Dezember 2023 fest und beschließt die Verwendung des Jahresverlustes 2023 wie folgt:
| 1. | Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 43.093.271,20 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust von 43.741,83 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 400.752,23 €. Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Form festgestellt. |
| 2. | Der Jahresverlust 2023 von 43.741,83 EUR wird in das nächste Jahr vorgetragen. |
Der Liquiditätsüberschuss von 400.752,23 EUR wird für ausgabenwirksame Jahresverluste künftiger Jahre verwendet.
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
11. Festsetzung der Entgelte 2025 für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
Die Abwasserentgelte für die Einrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinden Cochem-Land und Treis Karden sowie der Stadt Cochem wurden im Jahre 2021 neu kalkuliert und erstmals ab dem Jahre 2022 einheitlich festgelegt.
Durch inflationsbedingte Mehrkosten und durch Preiserhöhungen bei der Energie, dem Warenbezug, den Dienstleistungen etc. sowie durch die anhaltenden Krisensituationen mussten die Entgelten (Schmutzwasser und wiederkehrender Beitrag) für das Wirtschaftsjahr 2024 erstmals angehoben werden (Schmutzwassergebühr auf 2,77 €/Kubikmeter und der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser auf 0,40 €/qm).
Bisher konnten entsprechende Verluste mit den Gewinnvorträgen aus Vorjahren gedeckt werden. Die wirtschaftliche Situation des Abwasserwerkes stellt sich aktuell so dar, dass die Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2025 unverändert bleiben können und wie folgt festgesetzt werden können:
a) Benutzungsgebühren für Schmutzwasser — 2,77 €/m³
b) wiederkehrender Beitrag für die Einleitung von Niederschlagswasser — 0,40 €/m²
c) Abwasserabgabe für Kleineinleiter (je Einwohner) — 17,89 €
d) Laufender Kostenbeitrag für die Oberflächenentwässerung der
Gemeindestraßen — 0,65 €/m²
e) Beitragssatz Investitionskostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für Gemeindestraßen - für die erstmalige Herstellung — 14,33 €/m²
- für Kanalerneuerungen in offener Bauweise — 24,05 €/m²
- für Kanalerneuerungen in geschlossener Bauweise — 9,45 €/m²
f) Einmaliger Beitrag für die Abwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung)
- Beitragsanteil Schmutzwasser — 11,09 €/m²
- Beitragsanteil Niederschlagswasser — 16,22 €/m²
g) Gebühr für die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen — 55,00 €/m³
h) Gebühr für die Beseitigung von Abwasser aus geschlossenen Gruben — 36,17 €/m³
Vor dem Hintergrund bevorstehender Aufgaben (Bau, Erweiterung und Unterhaltung von Abwasseranlagen und Anpassung der Infrastruktur) wird die Situation zu beobachten und für 2026 erneut zu beurteilen sein.
Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Abwasserentgelte für 2025 unverändert beizubehalten.
Der Beratungspunkt wurde in der Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses sowie in der Sitzung des Hauptausschusses vorberaten. Über das Beratungsergebnis wird der Vorsitzende in der Sitzung informieren.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, die Abwasserentgelte 2025 unverändert beizubehalten.
Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.
Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen