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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 49/2025
Amtlicher Teil
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Zweckverband Wasserversorgung Eifel - Haushaltssatzung 2026

Bekanntmachung der Haushaltssatzung zum Wirtschaftsplan 2026 für den Zweckverband Wasserversorgung Eifel

Aufgrund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz sowie § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung in der jeweils geltenden Fassung und § 12 der Verbandsordnung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 07.10.2025 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen, der nach Kenntnisnahme durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier vom 25.11.2025 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Mit dem Wirtschaftsplan werden für das Wirtschaftsjahr 2026 festgesetzt:

im Erfolgsplan

Erträge mit Aufwendungen mit

625.250 EUR

626.250 EUR

im Vermögensplan

Einnahmen mit Ausgaben mit

1.410.000 EUR

1.410.000 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf

471.293 EUR

Verzinste Kredite auf

0 EUR

Zusammen auf

471.293 EUR

§ 3

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, werden auf 50.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5

Der Zweckverband erhebt für die Aufwendungen des Erfolgsplanes bzw. für die Ausgaben des Vermögensplanes jeweils Umlagen nach § 12 der Verbandsordnung.

Es entfallen auf die Verbandsmitglieder vorläufig folgende Beträge:

Verbandsmitglied

Aufwendungen Erfolgsplan

Ausgaben Vermögensplan

Gesamt

Zweckverband

Eifel-Ahr

373.480 €

163.249 €

536.729 €

Landkreis

Cochem-Zell

198.410 €

467.415 €

665.825 €

Verbandsgemeinde Kelberg

47.990 €

25.267 €

73.257 €

Landkreis Vulkaneifel

830 €

830 €

Gruppenwasserwerk

Daun

830 €

830 €

Verbandsgemeinde

Gerolstein

4.160 €

4.160 €

Gesamt

625.700 €

655.931 €

1.281.631 €

Gerolstein, 26.11.2025
gez. Julia Gieseking Verbandsvorsteherin

Hinweise:

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 08.12., bis Dienstag, den 16.12.2025, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindewerke Gerolstein, Bahnhofstraße 4, 54568 Gerolstein, Zimmer 8, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr, öffentlich aus.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.