- Einladung vom 27.11.2023 -
| Beginn: | 19:34 Uhr |
| Ende: | 22:00 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Rainer Welches |
| Als Mitglieder: | Karl-Heinz Bleser |
| Elke Dax | |
| Ludwig Götz | |
| Andreas Hoppe | |
| Matthias Klein, ab TOP 1 e) ö.S. | |
| Bettina Lenz, ab TOP 1 f) ö.S. | |
| Rita Pearse-Danker, ab TOP 1 f) ö.S. | |
| Hermann-Josef Scheuren, Beigeordneter | |
| Sonja Weyrauch | |
| Michael Zelt | |
| Mario Zender, Erster Beigeordneter | |
| Entschuldigt: | Eileen Eschbach |
| Mark Grünewald | |
| Jens Kreutz | |
| Hubert Marx | |
| Alexander Zabel | |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Forstamtsleiter Andreas Hodapp, bis einschl. TOP 3 ö.S.) | |
| Revierleiterin Elisabeth Blaue, bis einschl. TOP 3 ö.S. ) | |
| Schriftführer: | VFA Philipp Hennen, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 23.10.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die öffentliche Tagesordnung um den Punkt 10:
Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Carports in der Gartenstraße und hier Abweichung von der festgesetzten Dachneigung erweitert.
Der Rat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| a) | Der Vorsitzende dankt allen Personen und Vereinen, die bei der Gestaltung des St. Martin- Umzuges mitgeholfen haben. |
| b) | Ebenso dankt der Vorsitzende mitwirkenden Vereinen und Personen, die beim Volkstrauertrag unterstützt haben. |
| c) | Die Gemeinde wird über den Winter neue Holzbohlen kaufen, damit zur neuen Saison verwilderte, beschädigte oder alte Holzbohlen durch HVV und VVV an den Sitzbänken ausgetauscht werden können. |
| d) | Die Mängel an der Kita sind behoben, zuletzt wurde der Feuchteschaden ausgebessert. |
| In Kürze wird ein neuer Kühlschrank für die Kita angeschafft werden müssen, da der bisherige Ausfallerscheinungen aufweist. | |
| e) | Der Fußweg unterhalb des Ahornweges wird ausgebessert werden, der Ingenieur der Verwaltung ist zurzeit entsprechende Angebote hierzu am Einholen. |
| f) | Ein erstes Treffen zur Begehung des 500. Todestages von Petrus Moselanus hat zwischenzeitlich stattgefunden, weitere Treffen folgen. Über die konkreten Vorschläge wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit informiert. |
| g) | Im kommenden Mitteilungsblatt wird über die künftige Parkregelung im Ortsteil Bruttig informiert werden. |
| h) | Die Kirche bietet im Bereich des oberen Pfarrgarten der Gemeinde eine Fläche zum Pachten an, die dann für Kirchen- und Friedhofsbesucher zum Parken genutzt werden kann. Dies wird durch den Rat grundsätzlich begrüßt, evtl. könnte die Anlage des Parkplatzes dann auch in der Maßnahme Friedhofsausbau Berücksichtigung finden. Der Rat bittet zudem um Anfrage bei der Kirchengemeinde, ob die Fläche seitens der Gemeinde erworben werden kann. |
| i) | Der Pächter der Strandbar ist an die Ortsgemeinde herangetreten mit der Bitte, die Stützpfähle über den Winter an dem Platz der Strandbar stehen zu lassen, da diese nur unter großem Aufwand zu entfernen bzw. zu installieren sind. Der Gemeinderat erklärt sich hiermit einverstanden, wenn die Pfähle entsprechend gekennzeichnet sind. |
| j) | Ein Angebot zum Austausch des Strommastes an der Strandbar steht noch aus, hier soll von Holz- auf Stahlmast gewechselt werden. |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.10.2023
Durch den Vorsitzenden werden die Beratungsergebnisse vom 23.10.2023 bekannt gegeben.
3. Festlegung der Brennholzpreise 2024
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Leiter des Forstamtes Andreas Hodapp sowie die Revierleiterin Elisabeth Blaue. Zunächst werden durch die Ratsmitglieder Fragen zum Holzverkauf dieses Jahrs gestellt und Optimierungspunkte festgelegt.
Unter anderem soll die Bedarfsmeldung künftig allein an die Revierleitung gerichtet werden, die Ortsgemeinde erhält nach Annahmeschluss eine Liste über die gemeldeten Bedarfe. Des Weiteren teilt die Revierleiterin mit, dass alle Bürgerinnen und Bürger aus Bruttig-Fankel, die rechtzeitig ihren Holzbedarf gemeldet haben, zwischenzeitlich auch Holz zugeteilt bekommen haben.
Ab dieser Wintersaison soll das Brennholz der privaten Endverbraucher in Festmetern veräußert werden.
Der Gemeinderat legt für Harthölzer (Buche, Ahorn, Esche, Eiche) auf einen Preis von 75 €/fm (brutto) fest. Dieser Preis berücksichtigt die erheblichen Preissteigerungen für die Aufarbeitung des Holzes. Für Großbestellungen über 20 fm gelten andere Preise. Über 20 fm erhöht sich der Preis auf 85 €/fm (brutto). Dies bedeutet, dass bei einer Abnahmemenge über 20 fm, bis zum 20 fm je 75 €, ab dem 20 fm für jeden weiteren fm 85 € zu zahlen sind.
Der Gemeinderat beschließt, die Brennholzpreise wie vorgenannt anzupassen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. I. Änderung der Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes zur Erhebung des Tourismusbeitrages der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel
Mit Beschluss des Ortsgemeinderates vom 29.11.2021 wurde erstmals eine Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes zur Erhebung des Tourismusbeitrages (Beitragssatzsatzung) beschlossen. In § 1 dieser Satzung wurde nur für die Jahre 2021 und 2022 ein Beitragssatz festgesetzt. Mithin steht die Festsetzung des Beitragssatzes für das Jahr 2023 noch aus. Grundsätzlich sind die Beitragssätze von der Ortsgemeinde jährlich nach den Haushaltsplanveranschlagungen zu kalkulieren. Mit der Beitragskalkulation wird dem Kostenüberschreitungsverbot Rechnung getragen. Für die Jahre 2021 und 2022 beträgt der Beitragssatz zur Erhebung des Tourismusbeitrages 8 v.H.
Nach der beigefügten Aufstellung zur Beitragskalkulation beläuft sich der umlagefähige Aufwand nach den Planzahlen 2023 auf rd. 59.000 €. Die Summe aller Messbeträge 2023 liegt geschätzt bei rd. 262.500 €. Der Messbetrag errechnet sich aus dem Jahresumsatz multipliziert mit dem Vorteilssatz und multipliziert mit dem Gewinnsatz. Der Beitragssatz ermittelt sich aus dem umzulegenden Aufwand geteilt durch die Messbetragssumme.
Bei Zugrundelegung eines Beitragssatzes von unverändert 8 v.H. würde sich nach der beigefügten Aufstellung ein Beitragsaufkommen von rd. 21.000 € bei einem freiwilligen Gemeindeanteil von rd. 38.000 € ergeben.
Der Ortsgemeinderat hat über den Beitragssatz für das Jahr 2023 zu entscheiden. Zur Minimierung des Verwaltungsaufwands schlägt die Verwaltung vor, den Beitragssatz für das Jahr 2023 auch für die Folgejahre festzusetzen.
Der Ortsgemeinderat stimmt der I. Änderung der Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes zur Erhebung des Tourismusbeitrages zu. Der Beitragssatz für das Jahr 2023 sowie für die Folgejahre wird auf 8 v.H. festgesetzt. Der Satz ist in der Beitragssatzsatzung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 3 Enthaltungen
5. Dorferneuerungsprogramm 2023; Sanierung des Rathauses in Fankel
Auftragsvergaben und weitere Verfahrensweise
Die Angelegenheit war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen des Gemeinderates.
Zwischenzeitlich hat die Ortsgemeinde eine Zuwendung aus dem Dorferneuerungsprogramm 2023 über 53.000 € erhalten. Die Maßnahme wurde somit zur Ausschreibung angeschoben.
Insgesamt gehen mit der Sanierung sechs Gewerke einher. So wurden
| - | Gerüstarbeiten |
| - | Dachdeckerarbeiten |
| - | Mauer- und Putzarbeiten |
| - | Schlosserarbeiten |
| - | Natursteinarbeiten sowie |
| - | Malerarbeiten |
jeweils vergabekonform (freihändige Vergabe VOB/A) ausgeschrieben.
Die Angebotseröffnung erfolgte am heutigen Montag, 04. Dezember 2023, durch die Verwaltung. Die Vorlage eines Vergabevorschlages in der gegenständlichen Sitzung war somit noch nicht möglich.
Es können dem Gemeinderat lediglich die ungeprüften Angebotssummen bekannt gegeben werden.
Um eine nochmalige Beratung und Beschlussfassung über die diesbezüglichen Auftragsvergaben entbehrlich zu machen, empfiehlt sich eine entsprechende Ermächtigung des Ortsbürgermeisters. Auch weitere Entscheidungen im Zuge der Baumaßnahme können auf den Ortsbürgermeister übertragen werden.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Er berät über die im Zuge des Vorhabens künftig notwendig werdenden Entscheidungen und Auftragsvergaben. Es besteht Einvernehmen, dass die im Zusammenhang mit dem Vorhaben stehenden Entscheidungen und Auftragsvergaben (insbesondere die Auftragsvergabe der Tiefbauarbeiten, vgl. obige Sachverhaltsdarstellungen) der Ortsbürgermeister treffen kann, er hierzu aber das Benehmen mit den Beigeordneten herzustellen hat. Eine spätere Mitteilung im Gemeinderat genügt. Hierdurch sollen Verzögerungen der Baumaßnahme vermieden und etwaigen Fristen Rechnung getragen werden.
Lediglich bei erheblichen Abweichungen und Komplikationen im Zuge der Maßnahme ist der Gemeinderat zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Das Ratsmitglied Elke Dax sieht sich aufgrund mangelnder Informationen durch technische Probleme nicht in der Lage, über diesen Tagesordnungspunkt zu befinden und hat bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
6. Dorferneuerungsprogramm 2024;
a) Sanierung des Alten Rathauses in Bruttig
b) Umgestaltung des Platzes "Am Bungert"
- Sachstand und weitere Verfahrensweise
a) Sanierung des Alten Rathauses in Bruttig
Die Angelegenheit war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen des Gemeinderates.
Es wird verwiesen auf TOP 3 öS der Gemeinderatssitzung vom 08. Mai 2023.
Die Ortsgemeinde hat einen Zuwendungsantrag aus dem Dorferneuerungsprogramm 2023 eingereicht, welcher nicht berücksichtigt werden konnte, da er nicht den denkmalpflegerischen Vorgaben entspricht.
Die vorliegende Planung der Pergola ist nicht konform. Folgende Punkte sind zu beachten:
| - | Der 90° Versatz um die Ecke kann aus denkmalpflegerischer Sicht nicht beibehalten werden. Die Pergola darf lediglich an der Gebäudevorderseite (moselseitig) verlaufen. Es darf keine direkte statische Verbindung zum Gebäude geben (freistehend). |
| - | Die Dachneigung der Pergola muss vom Gebäude wegführen, u. a. um Feuchtigkeitsschäden am Gebäude zu verhindern. |
| - | Die Konstruktion muss in dunklem, schlanken Stahl bzw. als Glaskonstruktion erfolgen. |
| - | Hinsichtlich der Beleuchtung hat der Gemeinderat bereits am 08. Mai 2023 beschlossen, diese zu erneuern. Diesbezüglich ist in Abstimmung mit der Denkmalpflege ein Beleuchtungskonzept zu erstellen, das möglichst dezent wirkt. Ein Entwurf der vorgesehenen Beleuchtung ist zu erarbeiten und der Unteren Denkmalbehörde/GDKE zur Abstimmung vorzulegen. |
| Der Gemeinderat hat zu entscheiden, | |
| - | ob an dem Vorhaben festgehalten wird und |
| - | ob fristgerecht zum 01. August 2024 ein neuer Zuwendungsantrag aus dem Dorferneuerungsprogramm eingereicht werden soll. |
Wenn ja, sind die o. g. Punkte zwingend zu beachten und die Planung der Pergola denkmalgerecht anzupassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der zurzeit beauftragte Architekt altersbedingt nur noch begrenzt zur Verfügung steht.
Aus 2022 wurden 9.169 € nach 2023 übertragen. In 2023 sind zudem 355.000 € veranschlagt. In 2024 sind keine Mittel veranschlagt.
Der Rat spricht sich dafür aus am Vorhaben festzuhalten und einen neuen Zuwendungsantrag zu stellen. Hierzu wird der zurzeit beauftragte Architekt beauftragt sich mit dem Denkmalamt in Verbindung zu setzen und die Planung nach den Vorgaben des Denkmalamtes zu erstellen. Die Gemeindeleitung wird eng in diesen Prozess mit eingebunden. Sobald konkrete Ergebnisse feststehen werden die Vereine, die am Alten Rathaus Bruttig Veranstaltungen ausführen, über die Planungen in Kenntnis gesetzt.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen 1 Enthaltung
b) Umgestaltung des Platzes „Am Bungert“ in Fankel
Die Angelegenheit war ebenfalls bereits Gegenstand der Beratungen des Gemeinderates.
Mit Beschluss vom 30. August 2021, TOP 5 öS, wurde die Auftragsvergabe über die Planungsleistungen beschlossen.
Das beauftragte Ingenieurbüro hat entsprechende Vermessungsleistungen erbracht; die Kosten beliefen sich auf rd. 1.350 €.
Weitere aktuelle Planungen hat die Ortsgemeinde bislang nicht vorgenommen.
Ein anderes Planungsbüro hatte in 2018 erstmals eine Planung vorgenommen, die Kosten in Höhe von rd. 5.000 € verursacht hatte.
Der Gemeinderat hat sich daher zu positionieren,
| - | ob an dem Vorhaben festgehalten wird und auch, |
| - | ob dieses Projekt ebenfalls im Dorferneuerungsprogramm fristgerecht zum 01. August 2024 beantragt werden soll. |
Bejahendenfalls müssen ausführungsreife Antragsunterlagen erarbeitet werden. Die Planungshoheit liegt bei der Ortsgemeinde.
Aus 2022 wurden 50.000 € nach 2023 übertragen, auch sie sind nach 2024 übertragbar.
In 2024 sind keine Mittel veranschlagt.
Sollte die Ortsgemeinde an der Umsetzung der Maßnahmen festhalten, muss die Finanzierung gesichert sein.
Der Rat spricht sich dafür aus, am Vorhaben festzuhalten und bis zum Stichtag die Antragsunterlagen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Mosellandtouristik Panorama-Höhenradweg
- Planungsstand und Kostenschätzung
Die Mosellandtouristik plant das Projekt Panorama-Höhenradweg (Arbeitstitel) als eigenständige und durchgängige Radroute an der gesamten Mosel anzulegen und diese als attraktive neue Marke im radtouristischen Angebot der Region zu positionieren.
Im Jahr 2022 wurden die Ortsgemeinden erstmals über das Projekt „Höhenradweg“ informiert. Seitdem wurden in einzelnen Streckenbereichen gemeinsam mit der Mosellandtouristik und dem Planungsbüro viele Gespräche mit Fachbehörden und Ortsgemeinden geführt, die in unserem Bereich noch nicht abgeschlossen sind.
Die Mosellandtouristik hat jetzt eine Kostenkalkulation der Streckenführung mit Planungsstand 23.10.23 vorgelegt. Wie letztes Jahr angekündigt, erhalten alle Gemeinden die geplanten Kosten, um dann zu entscheiden, ob die Ortsgemeinde das Projekt befürwortet und auch finanziell nach vorgelegter Kostenschätzung unterstützt. Bei den Kosten wurde für jede Gemeinde die Kosten für einen Rastplatz aufgenommen. Die gewünschte Möblierung wird aber erst vor der Antragstellung nochmal bei jedem abgefragt. Sollte der Rastplatz wegfallen, so reduzieren sich die veranschlagten Kosten um 1875 €.
In einzelnen Streckenbereichen der VG Cochem ist die Routenplanung noch nicht abgeschlossen und Einzelgespräche zusammen mit der Mosellandtouristik und dem Planungsbüro stehen noch aus. Ob das Projekt grundsätzlich umgesetzt werden kann, ist noch nicht gesichert, da die Zusage für ein Förderprogramm noch aussteht.
Die Ortsgemeinde nimmt die Vorlage der Kosten zur Kenntnis. Sie steht grundsätzlich dem Projekt positiv gegenüber. Aus Sicht der Ortsgemeinde müsste die Ortslage jedoch mehr im Streckenentwurf tangiert werden, als dies bisher der Fall ist. Die Gemeinde wartet daher auf die Anpassung des Streckenentwurfs und behandelt das Thema in einer der nächsten Sitzungen erneut.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Anschaffung eines Parkscheinautomaten für den Wohnmobilstellplatz
- Auftragsvergabe
Die Ortsgemeinde beabsichtigt die Anschaffung eines Parkscheinautomaten für den Wohnmobilstellplatz. Hierzu wurden Angebote für Automaten mit nachfolgenden Anforderungen bei drei Unternehmen angefordert:
| 1. Zahlungsmöglichkeiten | |
| - | Geldschein-, Kleingeld- und Kartenzahlungen |
| 2. Strombezug | |
| - | Solar mit Speicherbatterie |
| Lediglich eine Firma hat ein Angebot (siehe Anlage „Angebot Nr. 1“) in Höhe von 10.329,20 € abgegeben. Der Verkaufsleiter der anbietenden Firma gibt zusätzlich folgendes zu Bedenken: | |
| Geldscheinzahlung: | |
| Von dieser Option rät er aus folgenden Gründen ab: | |
| - | Erhöhtes Aufbruchsrisiko |
| - | Höherer Wartungsaufwand |
| - | Höhere Anschaffungskosten |
| - | Vorhalten und Nachbestückung von Kleingeld als Wechselgeld |
| - | Regelmäßige Leerung der Geldscheinkassette um beim Aufbruch den möglichen Schaden gering zu halten |
Kartenzahlung:
Hier sind zwei Optionen vorhanden:
| - | Kartenlesegerät ohne PIN-Eingabe (für Zahlbeträge bis 50,00 € keine PIN-Eingabe erforderlich) |
| Für jeden Tag ist ein separater Parkschein zu lösen, somit ist keine PIN-Eingabe erforderlich. | |
| - | Kartenlesegerät mit PIN-Eingabe (Aufpreis 770,00 €) |
| Z. B. Ein Stellplatznutzer möchte ein Parkticket für 8 Nächte (8 Nächte x 8 € = 56 €) lösen und somit ist eine PIN-Eingabe erforderlich. | |
| Solarmodul: | |
| - | Im Parkscheinautomat als Haube integriert. |
| - | Externer Mast mit Beschilderung „Hier Parkschein lösen“. (Aufpreis 425,00 €), Fundament muss entsprechend größer gebaut werden. |
| Der Verkaufsleiter hat ein alternatives Angebot (siehe Anlage „Angebot Nr. 2“) in Höhe von 7.946,82 € ausgearbeitet und empfiehlt der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel die Anschaffung eines Parkscheinautomaten mit folgender Ausstattung: | |
| 1. Zahlungsmöglichkeiten | |
| - | Kleingeld- und Kartenzahlungen ohne PIN-Eingabe |
2. Strombezug
| - | Solar mit Speicherbatterie im Parkscheinautomat integriert. |
Die Verwaltung merkt nochmals an, dass die Bewirtschaftung des Wohnmobilstellplatzes (Kontrolle der Parkscheine, Leerung des Parkscheinautomaten, Geldeinzahlung bei der Verbandsgemeindekasse usw.) von der Ortsgemeinde selbst durchzuführen ist. Ein entsprechender Wartungsvertrag ist ebenfalls noch abzuschließen, welcher rund 1.040,00 € im Jahr kostet (siehe Anlage „Wartung“). Sofern der Parkscheinautomat angeschafft wird, ist eine Zahlstelle ist bei der Verwaltung einzurichten und mit der Verbandsgemeindekasse abzustimmen.
Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Diskussion, dass zunächst mit dem Ordnungsamt der Verwaltung die Bewirtschaftung und Kontrolle des Stellplatzes geklärt sein muss. Sobald hierfür alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Ortsbürgermeister gemeinsam mit den Beigeordneten den Auftrag an die anbietende Firma vergeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
9. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen
Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahmen von Sponsoring-Leistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Ortsgemeinde Bruttig-Fankel wird folgende Spende angeboten:
| Verwendungs- zweck | Zuwendungs- betrag | Zuwendungs- geber | Anderweitiges Beziehungs- verhältnis zur Gemeinde |
| Spende für Spielgeräte | 1.000,00 € | Sparkasse Mittelmosel EMH, Cusanusstr. 24 a, 54470 Bernkastel-Kues | Geld-/ Kredit- analagen- institut |
Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen und dankt dem Zuwendungsgeber.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
10. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Carports in der Gartenstraße und hier Abweichung von der festgesetzten Dachneigung
Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Herrenstraße - Fausenburg“ gelegenen Grundstück ein Carport mit rd. 96 m² Grundfläche zu errichten. Es ist ein leicht geneigtes Dach mit rd. 5° geplant.
Der Bebauungsplan setzt eine Mindestdachneigung von 30° fest. Flachdächer sind auf Garagen und Nebengebäude bis zu einer Größe von 36 m² zulässig. Der Bauherr beantragt daher eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag, auch im Grundsatz für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, zu.
Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.