2. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte in der Förderperiode 2023-2029!
Bis zum 05.03.2025 können wieder Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden!
Das Umsetzen von LEADER-Projekten wäre für kleinere Projekte relativ aufwändig. Deshalb gibt es für kleine, ehrenamtliche Projekte eine einfachere Lösung.
Und so funktioniert es:
| 1. | Interessensbekundung bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und -beschreibung einreichen (Wer macht was? Welche Kosten entstehen? Wann erfolgt die Umsetzung?) Ein entsprechender Vordruck ist auf der Homepage verfügbar. Die unterzeichnete Interessensbekundung bitte bevorzugt digital einreichen! |
| 2. | Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung |
| 3. | Nach Durchführung des Projektes: Abgabe einer Projektdokumentation inkl. Fotos und Einreichen der Rechnungen plus Zahlungsbeleg (Kontoauszug). |
| 4. | Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle. |
Was kann gefördert werden?
| - | Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird. |
| - | Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt. |
| - | Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine eigenen Arbeitsleistungen. |
Was kann nicht gefördert werden?
| - | Projekte von Kommunen und kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung Verkehrssicherungspflicht) |
| - | Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte) |
| - | Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste) |
Wer darf eine Förderung beantragen?
| - | gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen |
| - | keine Beteiligung von parteipolitischen Initiativen, kommunalen Körperschaften und Unternehmen möglich |
Welche Förderung gibt es?
| - | Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden, mindestens mit 500 €. |
| - | Wenn mehr Projekte eingereicht werden, als Mittel zur Verfügung stehen, behält sich die LAG eine Kürzung der Mittel pro Projekt vor. |
| - | Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen. |
| - | Das Projekt muss vorfinanziert werden, im Anschluss wird nach Vorlage der bezahlten Rechnungen der Förderbetrag ausgezahlt. |
| - | In einer Förderperiode kann der gleiche Projektträger höchstens 5 Mal gefördert werden. |
| Fördermittel-Budget: | 30.000 € |
| (Mittel des Landes Rheinland-Pfalz; vorbehaltlich der Bewilligung und Mittelzuweisung des Landes) |
| Datum des Aufrufes: | 15.01.2025 |
| Einreichungsfrist für Projektskizzen: | 05.03.2025 (Ausschlussfrist) |
| Projektauswahl durch die LAG: | voraussichtlich 14.04.2025 |
| Frist für die Schlussabrechnung: | 15.10.2025 (Letzter Termin für die Einreichung der Rechnungen bei der LAG-Geschäftsstelle.) |
| Unterzeichnete Interessenbekundung einreichen bei: | Geschäftsstelle der LAG Mosel bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich |
Weitergehende Informationen sind zu finden unter www.lag-mosel.de
Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Interessensbekundungen in die Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte einbezogen werden können.
Die Lokale Aktionsgruppe Mosel ist ein Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner, der Zivilgesellschaft sowie der öffentlichen Verwaltung. Unter dem Motto „LAG Mosel – eine Lebens- und Urlaubsregion, die nachhaltig, vielfältig, innovativ und vernetzt ist“ hat sie eine Entwicklungsstrategie erarbeitet. Für deren Umsetzung stellen die Europäische Union, der Bund, das Land Rheinland-Pfalz und die Kommunen der Region Fördermittel zur Verfügung.
Die Geschäftsstelle der LAG bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich steht Ihnen gerne zur Beratung zur Verfügung!
Philipp Goßler
Geschäftsstelle LAG Mosel
Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
Zimmer: S 304 - Gebäude S –Sparkasse
Tel.: 06571 14-2262
Fax: 06571 14-42262
philipp.gossler@bernkastel-wittlich.de
Alina Rass
Geschäftsstelle LAG Mosel
Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich
Zimmer: S 303 – Gebäude S- Sparkasse
Tel.: 06571 14-2298
Fax: 06571 14-42298
alina.rass@bernkastel-wittlich.de