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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 5/2026
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 14. Sitzung des Gemeinderates Treis-Karden am 11.12.2025 in der Knabenschule

– Einladung vom 02.12.2025 –

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

21:51 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Hans-Josef Bleser

Als Mitglieder:

Christoph Oster-Daum

Andreas Balmes

Michael Bröhl

Matthias Engel

Marco Freimuth

Tobias Hafer

Chantal Linde

Sven Linde

Andreas Sarazin

René Stoffel

René Thomas

Entschuldigt:

Kilian Beckenkamp

Petra Boos

Richard Castor

Matthias Knaup

Raphael Vogelmann

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Frida Pöschel, VGV Cochem

Sophie Bröhl, VGV Cochem

Michael Nikolay

Maximilian Senger

Schriftführerin:

Anja Weber, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 13.11.2025 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Dame und die Herren des Rates sowie Herrn Mansfeld, Ingenieurbüro Kocks aus Koblenz und die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

1.1. Sanierung der L202 zwischen Mittelstrimmig und Treis-Karden

Gemeinsam mit allen Anliegergemeinden wurde der Landesbetrieb Mobilität auf die dringende Sanierungsbedürftigkeit des besagten Straßenabschnitts hingewiesen.

1.2. Zuwendungsbescheid Regionales Zukunftsprogramm

Regional.Zukunft.Nachhaltig (RZN)

Die Ortsgemeinde Treis-Karden hat von der Verbandsgemeinde Cochem einen Zuwendungsbescheid über je 4.000 € für die Aufwertung der Spielplätze und die Ausstattung der Jugendräume erhalten.

1.3. Sitzungstermine 2026

Die Sitzungstermine für das kommende Jahr wurden den Ratsmitgliedern mitgeteilt.

1.4. Landtagswahlen

Die Wahlhelferliste wurde den Ratsmitgliedern bekannt gegeben.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.11.2025

Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse zu der Mietangelegenheit und den Grundstücksangelegenheiten aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 13.11.2025 bekannt.

Die Angelegenheiten werden erneut im nichtöffentlichen Teil thematisiert und erläutert.

3. 12. Änderung des Bebauungsplanes "Südliche Ortserweiterung" im Bereich des Schul- und Sportzentrums zur Festsetzung von Wohnbauflächen;

- Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen

- Beratung und Beschlussfassung über den Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.07.2025 nach der Vorstellung der Planung die Durchführung der 12. Änderung des Bebauungsplanes „Südöstliche Ortserweiterung“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Änderung einer Teilfläche der bisherigen Gemeinbedarfsfläche „Schul- und Sportzentrum“ in ein „Allgemeines Wohngebiet“ zur Umsetzung eines Wohnbauprojektes mit rd. 28 Wohneinheiten.

Aufgrund der vorliegenden Voraussetzungen wurde ein beschleunigtes Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt. Die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes (Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) fand in der Zeit vom 11.08.2025 bis 12.09.2025 statt. Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Abwägungsempfehlungen des mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beauftragten Planungsbüro Kocks, Koblenz, liegen als Anlage bei. Herr Mansfeld ist in der Sitzung anwesend und erläutert mit Zustimmung des Rates die Abwägung (Anlage 1), die den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen ist.

1. Kreiswerke Cochem-Zell – Wasserversorgung | Abfallwirtschaft, Vor den Birken 6, 56814 Faid, Schreiben vom 03.09.2025

Abwägungsergebnis/ Beschluss:

Die Stellungnahme der Kreiswerke Cochem-Zell – Wasserversorgung | Abfallwirt werden zur Kenntnis genommen. Die Angaben zur Löschwasserversorgung werden in den Hinweisen der textlichen Festsetzungen ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung

2. Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Emy-Roeder-Straße 5, 55129 Mainz, Schreiben vom 08.09.2025

Abwägungsergebnis / Beschluss

Die Stellungnahme der Kreiswerke Cochem-Zell – Wasserversorgung | Abfallwirt werden zur Kenntnis genommen. Die Angaben zur Löschwasserversorgung werden in den Hinweisen der textlichen Festsetzungen ergänzt.

Abstimmungsergebnis: 10 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung

3. SGD Nord - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, Schreiben vom 02.09.2025

Abwägungsergebnis / Beschluss

Der angeregten Prüfung einer alternativen Oberflächenwasserbewirtschaftung wurde gefolgt. Die Entwässerungskonzeption des Plangebiets wird auf Basis dieser Alternativprüfung aber unverändert weiterverfolgt. Die Dokumentation dieser Prüfung sowie die angeregte Klarstellung erfolgt in der Begründung der Satzungsfassung. Die weiteren Anregungen werden gemäß Beschlussempfehlung zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung

4. Petent / Petentin 1, Schreiben vom 09.09.2025 mit Unterschriftenliste (36 Petenten)

Es wurde insbesondere vorgebracht:

-

Das Bauvorhaben mit 28 Wohneinheiten fügt sich nicht in die Nachbarschaft einer Schule und der vorhandenen Ein- und Zweifamilienhäuser ein. Es sollte Wohnraum durch Einfamilienhäuser geschaffen werden.

-

die Verkehrssicherheit, insbesondere für die zahlreichen Schulkinder,

-

die ökologische Situation durch Verlust von Grünflächen, Bäumen und zunehmende Versiegelung,

-

das Ortsbild und den gewachsenen Charakter der bestehenden Wohnsiedlung,

-

die Lebensqualität von Anwohnern und Schülern durch Lärm, Parkdruck und zusätzliche Belastungen,

-

die Berücksichtigung des Klimawandels, da Risiken durch Starkregen, Hitzeentwicklung und erhöhte CO₂-Emissionen verstärkt werden,

-

die Bedarfsfrage, da zweifelhaft ist, ob tatsächlich ein so hoher Bedarf an Eigentumswohnungen besteht und ob damit bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird,

-

die bestehenden Straßen und deren ohnehin schlechte Substanz, die durch zusätzlichen Verkehr und Bauarbeiten weiter geschädigt würden.

-

Wir bitten daher um eine grundlegende Überarbeitung des Bauvorhabens und eine erneute, ausgewogene Abwägung der Belange der Anwohnerschaft und insbesondere der Schulkinder.

-

Herr Mansfeld geht auf die einzelnen Punkte ein und erläutert die Würdigung (Anlage 1) hierzu.

-

Aus der Mitte des Rates wird nachgefragt, wie viele Wohnungen maximal gebaut werden könnten, mit der Erhöhung der Wohneinheiten würde sich auch die Anzahl der erforderlichen Parkplätze erhöhen. Des Weiteren wurde nach einem Konzept für die Sicherstellung von Fluchtwegen und dem Einsatz von Rettungsfahrzeugen für die Schule und Sportveranstaltungen gefragt. Der Schulbus- und Schülerverkehr ist bereits jetzt intensiv. Ein Parkkonzept muss sicherstellen, dass die angrenzenden Wohnstraßen nicht zugeparkt werden. Herr Mansfeld geht auf die Fragen unter Bezugnahme auf die vorliegende schriftliche Abwägung in der Anlage ein.

Der Vorsitzende ermahnt die anwesenden Zuhörer (rd. 20 Personen) und bittet um Ruhe.

Abwägungsergebnis/Beschluss:

Die Anregungen werden gemäß Stellungnahme der Verwaltung gewürdigt.

Die vorgetragenen Bedenken werden nicht geteilt.

Abstimmungsergebnis: 5 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltungen

5. Petent / Petentin 2, Schreiben vom 28.08.2025

Abwägungsergebnis/Beschluss

Die Anregungen werden gemäß Stellungnahme der Verwaltung gewürdigt.

Die vorgetragenen Bedenken werden nicht geteilt.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltungen

6. Petent / Petentin 3, Schreiben vom 09.09.2025 (Unterschriftsliste wie Punkt 4)

Abwägungsergebnis/Beschluss

Die Anregungen werden gemäß Stellungnahme der Verwaltung gewürdigt.

Die vorgetragenen Bedenken werden nicht geteilt.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltungen

7. Örtlicher Personalrat der Konrad-Adenauer-Schule Grund- und Realschule plus, Im Schafsberg 22, 56253 Treis-Karden, Schreiben vom 11.09.2025

Abwägungsergebnis/Beschluss:

Die Anregungen werden gemäß Stellungnahme der Verwaltung gewürdigt.

Die vorgetragenen Bedenken werden nicht geteilt.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltungen

8. Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2, 56812 Cochem-Zell,

Schreiben vom 19.09.2025

Abwägungsergebnis/Beschluss:

-

Untere Bauaufsichtsbehörde: Die Anregung der Unteren Bauaufsichtsbehörde werden zur Kenntnis genommen. Die empfohlene Aufnahme der textlichen Festsetzungen in die Planzeichnung wird nicht gefolgt.

-

Untere Naturschutzbehörde: Der angeregten (vertiefenden) artenschutzrechtlichen Untersuchung bzgl. Hirschkäfer und einer pot. Natternart wurde gefolgt. Die Grundzüge der verfolgten Planung werden von den Ergebnissen dieser Untersuchung nicht berührt.

-

Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde: Die in den textlichen Festsetzungen bereits getätigten (bodenschutzrelevanten) Hinweise werden redaktionell um die für die die spätere Bauausführung betreffenden Vermeidungsstrategien zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden ergänzt. Die sonstigen Anregungen werden zur Kenntnis genommen.

-

Untere Denkmalschutzbehörde: Die Hinweise der Unteren Denkmalschutzbehörde werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 1 Nein, 2 Enthaltungen

9. Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen, Schreiben vom 14.08.2025

Abwägungsergebnis/Beschluss:

Die Hinweise zur Prüfung einer Entschädigungspflicht werden an die Kreisverwaltung weitergeleitet. Die Anregung zur Entschädigungspflicht wird in diesem Bauleitplanverfahren zur Kenntnis genommen. Der Anregung bzgl. der Planzeichnung (hier Kanaldarstellung) wird gemäß Stellungnahme der Verwaltung im Sinne einer Klarstellung gefolgt.

Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 3 Enthaltungen

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat unter Berücksichtigung der vorgenannten Abwägung den Bebauungsplan als Satzung und billigt die Begründung.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

4. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Der Ortsgemeinde Treis-Karden wird folgende Spende angeboten:

Verwendungszweck

Zuwendungsbetrag

Zuwendungsgeber

Anderweitiges Beziehungsverhältnis zur Gemeinde

Kompuskopf

525,20 €

Verschiedene Einzahler, Eingezahlt durch Rolf Vogelmann, Unter den Weinbergen 13, 56253 Treis-Karden

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Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.