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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 5/2026
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift über die 10. Sitzung des Gemeinderates Klotten 09.12.2025

über die 10. Sitzung des Gemeinderates Klotten am 09.12.2025 im Haus Moselschiefer

– Einladung vom 01.12.2025 –

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:19 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Uli Oster

Als Mitglieder:

Miriam Balthasar

Jörg Comes

Mario Cornely

Alexander Clausen

Amelie Fritschle

Werner Fritschle

Wilfried Johann

Patrick Knobloch

Volker Linden

Hans-Theo Loosen

Thorsten Loosen

Fabian Mentenich

Frank Schmitz

Dorote Schönberg

Peter Weinand

Entschuldigt:

Thomas Rossi

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Schriftführerin:

Melanie Lütz, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 23.10.2025 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

- Gemeindearbeiter

Der Gemeindearbeiter Herr Reiner Müntnich ist seit dem 27.11.2025 mit der Eingliederung wieder im Dienst und wird voraussichtlich ab dem 05.01.2026 wieder vollständig zur Verfügung stehen.

- St. Martinsabend

Der Vorsitzende bedankt sich herzlich für den wunderschönen Sankt Martin Abend, den alle gemeinsam verbracht haben. Die Teilnahme von vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, das Engagement der vielen Helfer und das begeistere Miteinander haben diesen Abend zu einem tollen Erlebnis gemacht. Dieser Abend hat erneut gezeigt wie wichtig Zusammenhalt und Traditionspflege sind. Auch in diesem Jahr konnte die Gemeinde wieder einen Sponsor für die St. Martinsbrezeln gewinnen. Ein herzlicher Dank an den Jagdpächter der Gemeinde, Herrn Hubert Hennes.

- Seniorentag

Am 26.10.2025 fand der Seniorentag statt. Der Tag war gut besucht und die anwesenden Seniorinnen und Senioren hatten durch ein abwechslungsreiches Programm viel Unterhaltung und Freude. Ein besonderer Dank gilt dem Team des Dorfladens, das mit viel Engagement für eine gemütliche Atmosphäre im Bürgersaal und eine hervorragende Bewirtung gesorgt hat.

- Kirmes

Die nächste Kirmes findet vom 12.06 2026 bis 14.06.2026 statt. Am Freitag übernehmen die Klottener Burgnarren, am Samstag die Pirkeltje und am Sonntag der Moselschieferchor die Ausrichtung der Kirmes. Der Kirmesmontag entfällt somit. Mit den Schaustellern wurde vereinbart, dass der Platz wieder wie im letzten Jahr gestaltet wird.

- Terminabsprache

Am 23.11.2025 fand die Terminabsprache mit den Vereinsvorsitzenden sowie den Vertretern der Interessensgemeinschaften statt. Die Übersicht der Veranstaltungen in Klotten wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

- Spende Basar Handarbeiterkreis

Die Ortsgemeinde hat eine Spende i.H.v. 500,00 €, vertreten durch Renate Fuhrmann und Marita Brandt, vom Erlös des Basar Handarbeiterkreis, erhalten.

- Dankeschön des Vorsitzenden

„Liebe Ratsmitglieder, ich möchte mich bei euch allen ganz herzlich für die Unterstützung bedanken, die ich bei meiner Arbeit erfahren darf.

Ein ganz besonderer Dank gilt den beiden Beigeordneten Thorsten Loosen und Jörg Comes, die in ihren jeweiligen Bereichen herausragende Arbeit leisten. Diese tatkräftige Hilfe und den Einsatz für unsere Gemeinde weiß ich sehr zu schätzen. Ohne euch beide wäre die Umsetzung vieler Projekte und Aufgaben nicht möglich.

Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und danke euch allen für euren Einsatz.“

- Nächste Ratssitzung

Die nächste Sitzung findet am 24.02.2026 um 18:00 Uhr statt.

- Parkautomateneinnahmen

Bis zum heutigen Tage sind Einnahmen i.H.v. 8.365,25 € festzustellen.

Weiterhin teilt der Vorsitzende mit, dass die Verwaltung mit der Einrichtung der Bargeldlosen Bezahlung für diesen Automaten beauftragt wurde, sodass diese spätestens im Frühjahr nächstes Jahr in Betrieb genommen werden kann.

- Laterne ehemalige Grundschule

An dieser Laterne soll zukünftig ein Bewegungsmelder angebracht werden, sodass eine dauerhafte Beleuchtung sichergestellt werden kann.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.10.2025

Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.10.2025 bekannt.

3. Einführung von Geschäftsbereichen

a) Änderung der Hauptsatzung (Anzahl der Geschäftsbereiche, Aufwandsentschädigung)

b) Bildung und Besetzung der Geschäftsbereiche

Da der Vorsitzende und die Beigeordneten Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO RP haben, wirken diese nicht beratend oder entscheidend mit und nehmen in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes Platz. Den Vorsitz übernimmt für diesen Tagesordnungspunkt gem. § 36 Abs. 1 GemO RP Herr Wilfried Johann.

Seitens der Gemeinde wurde angeregt, dass für die Verwaltung der Ortsgemeinde zwei Geschäftsbereiche gebildet werden, welche auf die Beigeordneten zu übertragen sind.

a) Änderung der Hauptsatzung (Anzahl der Geschäftsbereiche, Aufwandsentschädigung)

Die Bildung von Geschäftsbereichen ist ein mehrstufiges Verfahren; hierbei sind zunächst die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Nach § 50 Abs. 3 S. 1 GemO RP kann ehrenamtlichen Beigeordneten die Leitung angemessener Geschäftsbereiche übertragen werden. Soweit Geschäftsbereiche gebildet und übertragen werden sollen, ist nach § 50 Abs. 4 S. 1 GemO deren Zahl in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde zu regeln.

Ehrenamtlichen Beigeordneten, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, kann bei entsprechender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft und Zeit eine Aufwandsentschädigung gewährt werden. In Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern beträgt diese höchstens 30 v.H. der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 S. 1 KomAEVO. Zu beachten ist an dieser Stelle, dass die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters aufgrund der besonderen Arbeitsbelastung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KomAEVO bereits um 10 v.H. erhöht wurde (vgl. § 2 der Hauptsatzung).

Bei der weiteren Bildung der Geschäftsbereiche und bei entsprechender Zuteilung von umfangreichen Aufgaben ist davon auszugehen, dass durch die Verwaltung der Geschäftsbereiche Arbeitskraft und Zeit der Beigeordneten täglich nicht unerheblich beansprucht werden und somit die Festsetzung einer entsprechenden Aufwandsentschädigung als angemessen erachtet wird. Die Ortsgemeinde schlägt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 15 v.H. der Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO vor; dies entspricht einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 174,- €. Auch die Aufwandsentschädigung der Beigeordneten ist in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Klotten zu regeln.

Für die Bildung der Geschäftsbereiche wird demnach die Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Diese ist nach § 25 Abs. 2 GemO mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl zu beschließen. § 36 Abs. 3 Nr. 5 GemO RP sowie die VV Nr. 3 zu § 25 GemO RP sind zu beachten. Der Entwurf der Änderungssatzung hat den Ratsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Die Änderung der Hauptsatzung wird nach der Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

b) Bildung und Übertragung der Geschäftsbereiche

In einem weiteren Schritt kann sodann die Bildung und Übertragung der Geschäftsbereiche auf die Beigeordneten erfolgen. In der Ortsgemeinde Klotten soll ein Geschäftsbereich „Bauhof / Fähre“ und einer für „Dorfmoderation, Bauträgerschaft Kindergarten, Spielplatz, Windpark und Unterstützung Verwaltungstätigkeiten“ gebildet werden. Der Ortsbürgermeister beabsichtigt den Ersten Beigeordneten Thorsten Loosen mit der Leitung des Geschäftsbereichs „Dorferneuerung/Dorfentwicklung, Bauträgerschaft Kindergarten, Spielplatz, Windpark und Unterstützung Verwaltungstätigkeiten“ und den Beigeordneten Jörg Comes mit der Leitung des Geschäftsbereiches „Bauhof / Fähre“ zu beauftragen.

Die Bildung und Übertragung der Geschäftsbereiche können bereits jetzt vom Gemeinderat beschlossen werden. Jedoch kann aus rechtlichen Gesichtspunkten deren Umsetzung erst nach dem Wirksamwerden der Änderung der Hauptsatzung erfolgen.

Zu a)

1. Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Änderung der Hauptsatzung

hinsichtlich der Bildung von zwei Geschäftsbereichen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

2. Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Änderung der Hauptsatzung

hinsichtlich der Aufwandsentschädigung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Zu b)

Der Gemeinderat stimmt der Bildung und Übertragung der Geschäftsbereiche ab dem Inkrafttreten der Änderung der Hauptsatzung zu:

- Geschäftsbereich „Dorferneuerung/Dorfentwicklung, Bauträgerschaft Kindergarten, Spielplatz, Windpark und Unterstützung Verwaltungstätigkeiten“, Übertragung auf Thorsten Loosen

- Geschäftsbereich „Bauhof/Fähre“, Übertragung auf Jörg Comes

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Antrag des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Klotten e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der Jugendfeuerwehr

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Klotten e.V. hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gestellt, um die Jugendfeuerwehr zu unterstützen. Der Antrag liegt den Ratsmitgliedern zur Sitzung vor.

Der Gemeinderat begrüßt das ehrenamtliche Engagement des Fördervereins und beschließt die Nachwuchsarbeit mit einem Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Antrag des TuS 1919 Klotten e.V. auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der Jugendarbeit

Das Ratsmitglied Peter Weinand hat Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO RP und wirkt nicht beratend oder entscheidend mit.

Der TuS 1919 Klotten e.V. hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gestellt, um die Jugendarbeit zu unterstützen. Der Antrag liegt den Ratsmitgliedern zur Sitzung vor.

Der Gemeinderat begrüßt das ehrenamtliche Engagement des TuS Klotten und beschließt, die Jugendarbeit mit einem Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Antrag des Jugendrotkreuz Klotten auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung der Jugendförderung

Das Jugendrotkreuz Klotten hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gestellt, um die Jugendförderung zu unterstützen. Der Antrag liegt den Ratsmitgliedern zur Sitzung vor.

Der Gemeinderat begrüßt das ehrenamtliche Engagement des Jugendrotkreuz Klotten und beschließt, die Jugendförderung mit einem Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Garagen in Klotten, Kernstraße

Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nordwestliche Ortserweiterung“ gelegenen Grundstück in der Kernstraße zunächst eine Garage und in einem zweiten Bauabschnitt ein Mehrfamilienwohnhaus zu errichten. Für die Garage ist eine Abweichung von der festgesetzten Dachneigung beantragt. Der Gemeinderat hat bereits in einem Grundsatzbeschluss (19.04.2021) der Abweichung bezüglich der Dachneigung zugestimmt. Weitere gemeindliche Belange werden durch den Neubau der Garage sowie des Mehrfamilienwohnhauses nicht berührt.

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag (Garage) sowie der Bauvoranfrage (Mehrfamilienwohnhaus) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig