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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 5/2026
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 6. Sitzung des Gemeinderates Greimersburg am 07.10.2025 im Gemeindehaus (Ortsmitte)

– Einladung vom 30.09.2025 –

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

22:25 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Hans-Werner Junglas

Als Mitglieder:

Christoph Haußmann

Heiko Rösinger

Ruth Schiefelbein

Frank Schmitz

Stefan Seul

Jens Mindermann (bis TOP 3 öS)

Nils Bieler

Sabine Diederichs

Florian Gerhartz

Caroline Gräf

Entschuldigt:

Elmar Lescher

Philipp Willems

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

IBS Ingenieure Dipl. Ing. Sebastian Mertes (zu TOP 2 öS)

Schriftführer:

Hermann-Josef Andres, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 30.06.2025 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung. Einstimmig wurde die Tagesordnung um den TOP „Antrag auf Energiekostenzuschuss für den Dorfladen“ ergänzt, sowie die Reihenfolge der öffentlichen Sitzung geändert.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

a)

Der Wartungsvertrag für die Straßenbeleuchtung mit der SPIE/SAG GmbH wurde am 1.9.2025 unterzeichnet.

b)

Der Vertrag für den Grüngutsammelplatz in Greimersburg wurde von den Kreiswerken um ein Jahr bis 30.06.2026 verlängert.

c)

Der Waldbegang wird von Samstag dem 11.10.2025 auf Samstag den 25.10.2025 verschoben.

2. Tief-/ Straßenbau;

Errichtung eines Parkplatzes und Sanierung des Wirtschaftsweges entlang des Friedhofes

- Sachstand und weitere Vorgehensweise

Die Angelegenheit war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen des Gemeinderates.

Es wird verwiesen auf TOP 6 öS vom 30. November 2022, TOP 9 öS vom 19. Mai 2021 sowie TOP 3 öS vom 18. Dezember 2023.

Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt ist Herr Sebastian Mertes vom zuständigen Ingenieurbüro IBS aus Alflen anwesend. Er steht dem Gemeinderat für Fragen zur Angelegenheit zur Verfügung.

Gegenständlich ist die Sanierung des Wirtschaftsweges entlang des Friedhofes sowie die Errichtung eines dortigen Parkplatzes. Letztere erfährt eine Zuwendung aus dem Investitionsstock 2022 über 17.000 €.

Nachdem die Tief- und Straßenbauarbeiten öffentlich ausgeschrieben wurden, wurde der Auftrag an die Firma Martin Friedrich GmbH aus Hontheim erteilt.

Die Bauarbeiten wurden von der Firma Friedrich im Oktober 2024 aufgenommen, obwohl im Rahmen des Einweisungsgesprächs am 15. März 2024 eine Aufnahme der Bautätigkeit für KW 22/24 (entspricht Mai/Juni) 2024 zugesagt wurde. Da im Rahmen der Ausschreibung eine Fertigstellung bis KW 43 (Ende Oktober) 2024 eingeräumt wurde, konnte die Firma Friedrich bis dahin nicht in Verzug gesetzt werden.

Nachdem die Arbeiten vor Ort kurz vor Ablauf der Baubeginnsfrist aufgenommen wurden, war zunächst davon auszugehen, dass die Umsetzung zügig erfolgt, um vor den Wintermonaten fertig zu werden.

Beginnend mit den Tiefbauarbeiten wurde zur Herstellung des Planums zunächst ein Bodenaustausch vorgenommen, da der vorhandene Boden nicht ausreichend standfest war. Zu diesem Zweck wurde seitens der Firma Friedrich rd. 450m³ / 800 to Recycling-Material in das Baufeld eingefahren.

Ein geringer Teil des Austauschmaterials enthielt augenscheinlich Fremdstoffe, welche an der Zulässigkeit des Materials zweifeln ließen. Um den Einbau von zweifelhaftem Material zu unterbinden, wurde die Kreisverwaltung Cochem-Zell als Fachbehörde (Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde) eingeschaltet, wonach auch unmittelbar eine Inaugenscheinnahme vor Ort stattfand. Von dort wurde mündlich die Unzulässigkeit des Materials unterstellt. Da die Firma Friedrich – entgegen vertraglicher Pflichten – keine Eignungsnachweise zum Material vorlegte, war das Material zunächst als Abfall zu behandeln. Demzufolge waren die Bautätigkeiten vorläufig einzustellen. Jegliche Bemühungen, die Firma Friedrich zum Baustopp zu bewegen, verliefen jedoch erfolglos.

Trotz ausdrücklicher mündlicher Anweisungen der Bauüberwachung vor Ort sowie schriftlicher Aufforderungen durch die Verwaltung wurde das Recycling-Material weiterhin in das Baufeld eingefahren. Eine schriftliche Stellungnahme seitens der Kreisverwaltung bzw. eine dortige Untersagung an den Verursacher sowie die Ergreifung von Maßnahmen blieb wochenlang aus. Stattdessen sei die Ortsgemeinde als Bauherrin und Eigentümerin verantwortlich für den Zustand.

Wochen verliefen, innerhalb derer die vermeintliche Zuständigkeit zwischen der Kreisverwaltung als Untere und der SGD Nord als Obere Behörde geklärt werden müssten und ohne, dass eine konkrete Verfügung gegenüber der Ortsgemeinde erlassen wurde.

Da die Firma Friedrich sich den Anweisungen zur Bauunterbrechung widersetzte, war die Baugrundverbesserung schließlich eingebaut.

Es folgte der Einbau der Frostschutzschicht (rd. 800 to), welcher offensichtlich mit Material aus verschiedenen Produktionsstätten vorgenommen wurde (erkennbar an unterschiedlichen Farben, Bruch etc.). Aufgrund des bis dahin unbefriedigenden Verlaufs und auch, weil zu diesem Material ebenfalls keine Eignungsnachweise eingereicht wurden, wurde zur Überprüfung der Frostschutzschicht sicherheitshalber eine Untersuchung vorgenommen. Das beauftragte Labor attestierte im Rahmen der Beprobung, dass die Frostschutzschicht teilweise nicht regelkonforme Korngrößenverteilungen aufweist und damit insgesamt den technischen Anforderungen nicht entspricht.

Noch während das Labor die Proben auswertete und den Untersuchungsbericht erstellte, fertigte die Firma Friedrich vor Ort – entgegen der wiederholten Untersagungen – den Parkplatz (Randsteine, Betonsteinpflaster etc.) an.

Mit Datum vom 19. Dezember 2024 legte die Firma Friedrich schließlich die 1. Abschlagsrechnung zu den erbrachten Arbeiten vor.

Die Rechnung wurde mit einer Rechnungssumme von 90.557,13 € (brutto) eingestellt, nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung wurde vom Ingenieurbüro ein Auszahlungsbetrag von 56.117,24 € (brutto) festgestellt. Die Kürzungen erfolgten, weil teilweise angegebene Massen nicht mit den tatsächlich eingebauten Mengen übereinstimmen. Darüber hinaus wurden die Positionen für die Baugrundverbesserung, die Frostschutzschicht und die Schottertragschicht gestrichen (28.384,34 €, brutto), da hierfür teilweise, nachweislich nicht regelkonformes Material verwendet und/oder die erforderlichen Eignungsnachweise nicht vorgelegt wurden.

Da der Ausbau, die Entsorgung und der Einbau von neuem regelkonformen Material der Frostschutzschicht Kosten von insgesamt rd. 38.000 € erwarten ließen, sowie der Ausbau, die Entsorgung des als gefährlichen Abfalls verdächtigten Materials der Baugrundverbesserung einschließlich eines neuen Einbaus Kosten von rund 87.000 € erwarten ließ, wurde die Abschlagsrechnung bisher voll einbehalten, wozu ein Zurückbehaltungsrecht in doppelter Höhe der Schadensbeseitigung nach § 641 Abs. 3 BGB besteht.

Nach Herstellung des Parkplatzes fand bis heute keine Bautätigkeit mehr statt.

Witterungsbedingt war es der Firma Friedrich im Winter 2024 „glücklicherweise“ nicht mehr möglich, die noch fehlende Asphaltschicht auf die mangelhafte ungebundene Tragschicht aufzubringen.

Aufgrund der Problematiken fand am 16. Januar 2025 ein persönliches Gespräch mit Herrn Friedrich zwischen der Ortsgemeinde, der Verwaltung und dem Ingenieurbüro in der Verbandsgemeindeverwaltung statt.

Dabei zeigte Herr Friedrich sich weiter uneinsichtig und befand die Anforderungen an den Bauvertrag als übertrieben und schwachsinnig. Immerhin stellte er im Nachhinein Eignungsnachweise des verbauten Materials zur Verfügung, welches zur Prüfung an die Kreisverwaltung übermittelt wurde. Dortige Rückmeldungen verliefen erneut schleppend, wodurch sich der Fortschritt der Baumaßnahme weiter verzögerte. Schließlich wurde von dort eingeräumt, dass die Eignungsnachweise zwar unauffällig seien, jedoch wurde in Frage gestellt, dass diese zu dem anfänglich als belastet befundenen Material gehörten.

Nach zwischenzeitlicher Hinzunahme eines Rechtsanwaltes für Bau- und Architekten- sowie Vergaberecht wurde vor Ort also eine Baufeldöffnung an zwei Stellen des Planums vorgenommen und durch ein externes Prüflabor untersucht.

Parallel dazu schrieb der Anwalt die Firma Friedrich mit der Aufforderung zum Ausbau des Materials (Baugrundverbesserung und Frostschutzschicht) an, was bislang ohne Erfolg blieb.

Bei der Probenahme der Baugrundverbesserung wurden letztlich keine Auffälligkeiten festgestellt. Die Ergebnisse wurden der Kreisverwaltung überstellt. Nach wochenlanger Prüfung meldete die Kreisverwaltung: „die SGD Nord, Koblenz hat uns mit Schreiben vom 16.09.25 mitgeteilt, dass nach Vorlage des Laborberichtes gegen einen Verbleib des eingebauten RC-Materials in dem Weg aus bodenschutzfachlicher Sicht keine Bedenken

bestehen.

Da somit die Schadlosigkeit des Materials nachgewiesen wurde, bestehen auch aus abfallrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen den Verbleib des RC-Materials.“

Insofern ist nun nach rd. einem Jahr geklärt, dass das Material der Bodenverbesserung nicht als gefährlich gilt und nicht ausgebaut werden muss.

Damit verbleibt als Problem das nicht regelkonforme Frostschutzmaterial. Es wird verwiesen auf die nichtöffentliche Anlage zur Beschlussvorlage, worin das Ingenieurbüro auf alle Einzelheiten eingeht.

Der Gemeinderat hat darüber zu beraten und zu entscheiden, wie weiter verfahren werden soll.

Grundsätzlich könnte mit Einbau der Asphaltschicht die Maßnahme abgeschlossen werden. Dann hätte die Ortsgemeinde ein nicht regelkonformes Werk, was die Langlebigkeit beeinträchtigen könnte. Dies kann aus Gründen möglicher Folgekosten nicht im Eigeninteresse der Ortsgemeinde sein.

Es bestehen hingegen erhebliche Zweifel, dass die Firma Friedrich die Frostschutzschicht ausbaut und gegen regelkonformes Material ersetzt. Dies würde auch das Herausreißen des Parkplatzes erfordern.

Die Aussichten einer Ersatzvornahme/Fertigstellung durch einen Dritten müssten (anwaltlich) geprüft werden.

Eine gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Ansprüche an ein mangelfreies Werk könnte Jahre in Anspruch nehmen.

Ob ggf. eine Verlängerung der Gewährleistung oder eine Mängelansprüchebürgschaft als Sicherheit für mögliche (spätere) Mängel in Betracht kommt, ist bei der Firma Friedrich ebenfalls zweifelhaft.

Dem I-Stock wird die problematische Angelegenheit (erneut) mitgeteilt und um Verlängerung der Verwendungsfrist über den derzeit geltenden 31. Dezember 2025 hinaus gebeten.

Der Gemeinderat berät eingehend über den vorstehenden Sachverhalt. Wie empfohlen kann die derzeitige Situation nur dahingehende geregelt werden, dass hier zumindest eine 10-jährige Mängelbürgschaft hinterleget wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3. Dorferneuerungsprogramm 2027; "Neue Mitte Greimersburg"

- Sachstand und weitere Vorgehensweise

Die Angelegenheit war bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen des Gemeinderates und insbesondere des Arbeitskreises „Neue Mitte Greimersburg“. Es wird verwiesen auf TOP 4 öS vom 30. Juni 2025 und die Anlagen des Beschlusses.

Zwischenzeitlich fand am Donnerstag, 17. Juli 2025 am Bürgerhaus vor Ort eine kostenfreie Erstberatung durch einen Energieberater der Energieagentur RLP statt. Das Ergebnis wurde in einem Bericht zusammengetragen und liegt dem Gemeinderat als Anlage zur Beschlussvorlage vor.

Es wird insbesondere verwiesen auf Seite 8 des Berichtes, siehe „Exemplarische Handlungsempfehlung“.

Neben dem Architekturbüro wird somit auch die Beauftragung eines Fachplaners für Haustechnik erforderlich werden. Die Verwaltung hat dazu bereits Kontakt mit der Zentralen Vergabestelle Ulmen aufgenommen, die Art der Ausschreibung ist aufgrund des unklaren Auftragswertes jedoch noch nicht klar.

Es wird daher vorgeschlagen, einen Ermächtigungsbeschluss zu fassen.

Ziel ist es, zum 15. September 2026 einen Antrag auf Zuwendung aus dem

Dorferneuerungsprogramm 2027 zu stellen.

In 2025 stehen 20.000 € Mittel und in 2026 30.000 € Mittel für Planungskosten bereit.

Darüber hinaus sind in 2027 500.000 € veranschlagt und in 2028 weitere 500.000 €, welche in 2026 als VE bereitstehen. Später sollen nochmal 500.000 € eingestellt werden.

(Hinweis: der Doppelhaushalt 2025/2026 liegt z. Zt. zur Genehmigung bei der Kommunalaufsicht vor.)

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt, einen Antrag auf Zuwendung aus dem Dorferneuerungsprogramm zu stellen.

Aus Gründen der Verfahrenseffizienz wird der Vorsitzende gemeinsam mit der hierfür eingerichteten Arbeitsgruppe ermächtigt, künftige Entscheidungen, z. B. Auftragsvergaben, im Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme in Abstimmung mit der Verwaltung und in Benehmen mit den Beigeordneten zu treffen. Eine spätere Mitteilung im Gemeinderat genügt. Hierdurch sollen Verzögerungen der Maßnahme vermieden und etwaigen Fristen (Angebotsfristen im Zuge einer Vergabe von Bauleistungen, förderrechtliche Fristen etc.) Rechnung getragen werden. Lediglich bei erheblichen Abweichungen und Komplikationen im Zuge der Maßnahme ist der Gemeinderat zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Kindergartenangelegenheiten;

a) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Verbandsordnung Kindergartenzweckverband Landkern

b) Antrag an die Kreisjugendpflege die Ortsgemeinde Greimersburg aus der Zuteilung aus dem Kindergarten Landkern zu entlassen

a) In der Gemeinderatssitzung am 10.03.2025 wurde beschlossen, die Bildung eines Kindergartenzweckverbandes zusammen mit den Ortsgemeinden Kail, Landkern und Wirfus zu beantragen, um bautechnisch gemeinsame Entscheidungen bezüglich des Kindergartens Landkern treffen zu können. Hierfür ist eine Verbandsordnung zu vereinbaren. Ein entsprechender Entwurf liegt den Ratsmitgliedern vor.

Zu beraten hat der Gemeinderat über folgende Punkte:

Zu § 6 Stimmrecht in der Verbandsversammlung und Ausübung des Stimmrechts:

Die Stimmverteilung kann auf die Größe der Ortsgemeinden, die Kinderzahl im Kindergarten und unter Beachtung des Minderheitenschutzes abgestellt werden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie zum Beispiel

-

jeweils der Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin mit unterschiedlicher Stimmgewichtung oder

-

jeweils der Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin und zusätzlich einen oder zwei Beisitzer/-innen.

§ 13 Absatz 1: Deckung des Finanzbedarfs:

Die Verteilung der in Absatz 1 genannten Kosten auf die einzelnen Gemeinden kann unterschiedlich erfolgen, zum Beispiel:

-

Je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl sowie der für die Berechnung der Verbandsgemeindeumlage maßgebenden Umlagegrundlage der Mitgliedsgemeinde des Zweckverbandes.

-

Es kann auch die Kinderzahl der letzten fünf Jahre mitberücksichtigt werden.

b) Priorität hat die Gründung eines Kindergartenzweckverbandes. Sollte es jedoch nicht zu einer Bildung kommen, ist vorsorglich und zur Fristwahrung ein Antrag an die Kreisjugend-pflege zu stellen, die Ortsgemeinde Greimersburg aus der Zuteilung aus dem Kindergarten Landkern zu entlassen. Die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses, auf der auch der Kindergartenbedarfsplan verabschiedet wird, findet am 02.12.2025 statt.

a) Der Gemeinderat berät über die Verteilung des Stimmrechts sowie der Kosten auf die einzelnen Gemeinden und beschließt im Anschluss den ergänzten Entwurf der Verbandsordnung als Grundlage für die weiteren Verhandlungen. Hierbei ist eine Regelung dahingehend aufzunehmen, dass für Beschlüsse immer eine sog. „doppelte Mehrheit“ erforderlich ist. Die weiteren beteiligten Ortsgemeinden werden aufgefordert ebenfalls entsprechende gleichlautende Beschlüsse zu fassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

b) Der Gemeinderat beschließt diesen Punkt bis zur nächsten Sitzung zu vertagen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Beratung und Beschlussfassung über das Forderungspapier der Initiative "Jetzt reden wir"

Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.

Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.

Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Greimersburg befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:

Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“

Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.

Zentrale Forderungen sind:

- Finanzielle Eigenständigkeit:

Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen.

- Planungs- und Handlungshoheit:

Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei

Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur.

- Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes:

Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabekritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Land gegenüber Arbeitgebern.

Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.

Verfasser:

Berthold Schäfer, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Alflen

Thomas Schäfer, Erster Beigeordneter Ortsgemeinde Dohr

Stefan Thomas, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Faid

Matthias Hetger, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Hambuch

Johannes Hammes, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Zettingen

Kontakt: ortsgemeinden-stehen-auf@web.de

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Greimersburg schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.

Das Forderungspapier soll Mitte November 2025 am Rande des Plenums an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit Vertretern der angeschlossenen Gemeinden übergeben werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Der Ortsgemeinde Greimersburg wird folgende Spende angeboten:

Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Antrag auf Energiekostenzuschuss für den Dorfladen

Der Verein Dorfladen Greimersburg Oose Lade w.V. hat die Ortsgemeinde Greimersburg über die aktuelle finanzielle Lage des Dorfladens informiert. Laut Angaben des Vereins ist die wirtschaftliche Situation des Dorfladens angespannt. Hauptursachen sind die deutlich gestiegenen Lohn- und Energiekosten. Gleichzeitig konnte kein Anstieg der Umsätze verzeichnet werden.

Um ein noch höheres negatives Betriebsergebnis zu vermeiden, sieht der Verein sich gezwungen, Preiserhöhungen umzusetzen. Der Dorfladenverein beantragt zudem einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 5.000 €, um die finanzielle Belastung durch die gestiegenen Energiekosten teilweise abzufedern.

Der Rat beschließt, dem Dorfladenverein einen einmaligen Energiekostenzuschuss in Höhe von 5.000 € zu gewähren. Entsprechende Haushaltsmittel müssen außerplanmäßig finanziert werden. Der Verein wird gebeten alle Gemeinderatsmitglieder zur nächsten Versammlung einzuladen. Ebenso sollte eine Abschlussübersicht der letzten Jahre übermittelt werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig