Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im September wurde an dieser Stelle auf die Verpflichtung hingewiesen, Rinnen und Abläufe, nach den Vorgaben des § 8 der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege, von Bodenmaterial, Pflanzen- oder Pflanzenteile und sonstigen Abfällen, zu befreien.
Zahlreiche Grundstückseigentümer sind ihrer Verpflichtung nachgekommen und mit gutem Beispiel vorangegangen. Vielen Dank dafür!
Der Arbeitskreis „Weinbau und Wege“ hat die Flächen erneut gesichtet und festgehalten, an welchen Stellen noch Handlungsbedarf besteht.
Wir bitten die Grundstückseigentümer, bis zum 15.01.2023 ihrer Verpflichtung nachzukommen und verweisen auf § 9 der Satzung, wonach es sich bei Nichterfüllung um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die mit einem Bußgeld geahndet werden wird.
Bitte helfen Sie mit, die Ortslage vor unkontrolliertem Wasserablauf bei Starkregenereignissen zu schützen.