Am Donnerstag, dem 22.12.2022, 18:00 Uhr, findet in der Elztalhalle in Moselkern eine Sitzung des Gemeinderates Moselkern statt.
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Mitteilungen des Ortsbürgermeisters |
| 3. | Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.08.2022 |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspläne 2023 und 2024 |
| 5. | Festlegung der Brennholzpreise |
| 6. | Zuwendung zu einem klimaangepassten Waldmanagement |
| - Bekanntgabe einer Eilentscheidung | |
| 7. | Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) - Anhebung der Hebesätze der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer zum 01.01.2023 |
| 8. | Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen |
| 9. | Spende der Ortsgemeinde für die Kriegsgräberfürsorge |
| 10. | Friedhofsangelegenheiten |
| a) Änderung der Friedhofssatzung | |
| b) Änderung der Friedhofsgebührensatzung | |
| c) Bestattung von Ortsfremden | |
| 11. | Hochwasserschutzmaßnahme am Elzbach; |
| a) Sicherung und Erhöhung der linksseitigen Uferböschung oberhalb der Pegelbrücke | |
| b) Abschluss einer Nutzungsvereinbarung oder eines Kauf-/Tauschvertrages mit dem Grundstückseigentümer | |
| c) Fördermittel - Vorratsbeschluss | |
| d) Vergabe von Ingenieurleistungen - Vorrratsbeschluss | |
| e) Wasserrechtlichen Genehmigung - Vorratsbeschluss | |
| 12. | Sanierung der straßenseitigen Stützmauer zwischen dem Elzbach und der Straße "Elztal" gegenüber den Wohnhäusern Elztal 4 - 16; |
| a) Vergabe von Ingenieurleistungen | |
| b) Beantragung von Fördermittel | |
| 13. | Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Ringelsteiner Mühle" im Zusammenhang mit einem konkreten Bauvorhaben |
| 14. | Gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zur Errichtung einer Stützmauer und Errichtung eines Carports im Außenbereich |
| Nichtöffentliche Sitzung | |
| 1. | Mitteilungen des Ortsbürgermeisters |
| 2. | Grundstückangelegenheiten |
Hinweis:
Mit dem Inkrafttreten der LVO zu Schutzmaßnahmen für mit dem Coronavirus infizierte Personen am 26.11.2022 ist die Quarantänepflicht für Infizierte entfallen. Anstelle der Isolationspflicht für positiv getestete Personen außerhalb der eigenen Wohnung besteht nunmehr eine durchgehende Maskenpflicht (FFP 2 oder med. Maske).