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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 50/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 39. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Stadt Cochem am 21.11.2023 im Sitzungssaal im Rathaus

- Einladung vom 21.11.2023 –

Beginn:

18:00 Uhr

Ende:

19:20 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Stadtbürgermeister Walter Schmitz

Als Mitglieder:

Hans Bleck

Bernd Gilberg

Holger Haupt

Rolf Haxel

Marco Mohr (Stellvertreter)

Birgit Morsch

Karl-Josef Oster (Stellvertreter)

Frank-Michael Uhle

Die Beigeordneten:

Josef Heimes, Erster Beigeordneter

Heinz Bremm, Beigeordneter

Wilfried Gerdes, Beigeordneter

entschuldigt:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Ausschussmitglied Ulrich Burkholz

Ausschussmitglied Stefan Marx

Auf Einladung:

Filip Zalewski, Fa. Zenz Massivhaus GmbH zu TOP 2 der öffentlichen Sitzung

Schriftführer:

Herbert Schneider, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung (ab 18:30 Uhr)

Der Vorsitzende eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung und begrüßt die Zuhörerinnen und Zuhörer. Die Tagesordnung wird auf Antrag des Vorsitzenden um folgenden Punkt einstimmig erweitert:

5. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten in Cochem, Kelberger Straße

1. Mitteilungen des Stadtbürgermeisters

Tag der Städtebauförderung am 04.05.2024

Die Stadt Cochem ist aufgefordert, am Tag der Städtebauförderung 2024 teilzunehmen. Über die Teilnahme soll in einer der kommenden Sitzungen beraten werden.

Weitergeleitete Bauanträge ohne Behandlung im Bau- und Planungsausschuss:

  • Errichtung eines Parkplatzes am Moselstadion in Cochem-Cond
  • Bauvoranfrage auf Errichtung einer Aufzugsanlage in Cochem, Bernstraße
  • Rückbau von Schaufensteranlagen und Einbau von Rolltoren in Cochem-Cond, Bergstraße
  • Erweiterung eines Wohnhauses in Cochem-Sehl, Ellerer Straße
  • Errichtung einer Lagerhalle in Cochem-Brauheck, Jean-Pastor-Straße
  • Errichtung einer Stützmauer in Cochem, Endertstraße
  • Einbau einer Außentür im Büro- und Lagergebäude, Endertstraße
  • Errichtung eines Sichtschutzzaunes in Cochem-Cond, Brauselaystraße
  • Umnutzung eines Wohnhauses zu drei Ferienwohnungen in Cochem, Endertstraße

Baumpflanzungen in Cochem-Brauheck

Es ist beabsichtigt, für die im vergangenen Jahr gefällten Bäume am Bolzplatz eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Die Fa. Kügler, welche in der Stadt Cochem mit den Baumpflegearbeiten beauftragt ist, schlägt vor, dort klimaverträgliche Baumarten zu pflanzen. Vorschlagen werden: amerikanischer Amberbaum oder die Deutsche Esskastanie.

Ausschussmitglied Haupt spricht sich für die Anpflanzung von Deutschen Esskastanien aus. Der Bau- und Planungsausschuss erklärt sich einverstanden.

2. Bauantrag auf Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser und Tiefgarage in Cochem-Sehl, Sehler Anlagen/Im Brühl - erneute Beratung

Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 über das Vorhaben beraten und das Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde nicht erteilt. Ein Auszug aus der Niederschrift der v. g. Ausschusssitzung liegt dem Ausschuss vor. Der Bauherr wurde entsprechend informiert und zur heutigen Sitzung eingeladen.

Der Bau- und Planungsausschuss erklärt sich einstimmig einverstanden, dass Herr Filip Zalewski von der Fa. Zenz-Hausbau an der Sitzung teilnimmt, um das Vorhaben mit ihm zu erörtern.

Herr Zalewski stellt die Planung vor. Er weist darauf hin, dass die rückwärtig angelegten Bereiche insbesondere als Aufstellflächen für die Feuerwehr benötigt werden. Auch soll eine Grundstücksteilung erfolgen, weshalb zwei Zu- bzw. Abfahrten zur Straße Im Brühl geplant sind.

Aus der Mitte des Ausschusses wird dargelegt, dass

  • eine kleingliedrige Untergliederung der Fassade erzielt werden müsse so wie es beispielsweise der Gestaltungsvorschlag des Ausschussmitgliedes Burkholz aufzeigt. Die Skizze des Ausschussmitgliedes Burkholz wird Herrn Zalewski übergeben. Eine rein farbliche Untergliederung sei nicht ausreichend. Versätze und Höhenversprünge in der Fassade sollen berücksichtigt werden. Ferner müsse die Tiefgaragenebene zu den Sehler Anlagen mit Wandscheiben geschlossen werden.
  • zur Entlastung der Straße Im Brühl die rückwärtigen Kfz-Einstellplätze direkt über die B49 an- und abgefahren werden sollen. Herr Zalewski erwidert, dass dies technisch nicht umsetzbar sei, da das Gebäude an den Sehler Anlagen unterkellert ist. Notwendige Rampenführungen könnten erst hinter dem Gebäude beginnen. Die verbleibenden Freiflächen seien nicht groß genug, um die notwendigen Stellplätze über Rampen erschließen zu können. Diesbezüglich wird entgegnet, dass die Tiefgarage ggf. unter dem ganzen Grundstück angelegt und/oder zur Straße Im Brühl eine gemeinsame breitere Ein-/Ausfahrt angelegt werden sollte, die auch als Feuerwehrzufahrt dient. Der Ruhe-Charakter in der Straße soll erhalten werden.
  • nicht ausgeschlossen werden kann, dass die hier beantragten Wohnungen künftig wieder als Ferienwohnungen umgenutzt werden und kein benötigter „Wohnraum“ entsteht. Die Stadt sei daher sensibler eingestellt als noch vor einigen Jahren.
  • sich die Fa. Zenz das im Jahr 2000 in der Bergstraße verwirklichte Wohnbauvorhaben auf dem Grundstück der ehemaligen Volksschule zum Vorbild nehmen sollte. Hier habe die Fa. Zenz-Hausbau einen gelungenen Baukörper entworfen, der sich harmonisch in das Stadtbild einfügt. Auf die in neuerer Zeit entstandenen Gebäude treffe dies leider nicht mehr zu.

Herr Zalewski verlässt nach der erfolgten Aussprache gegen 19:06 Uhr die Sitzung. Er wird die Anregungen firmenintern besprechen und prüfen, inwieweit diese umsetzbar und für sein Unternehmen darstellbar sind.

3. Bauantrag auf Umnutzung eines Wohnhauses zu einem Wohnhaus mit Pensionsbetrieb in Cochem-Sehl, Am Reilsbach

Der Vorsitzende informiert, dass der Bauantrag zurückgezogen wurde und eine Behandlung des Punktes daher entfällt.

4. Deckensanierung der Stadionstraße in Cochem-Cond;

a) Sachstand

b) Beauftragung weiterer Ingenieurleistungen

c) Durchführung der Maßnahme

Zu a)

Die Stadt Cochem hat für die Deckensanierung der Stadionstraße einen Förderantrag aus dem Investitionsstock beantragt, der zwischenzeitlich mit Bescheid vom 04.10.2023 durch das Land Rheinland-Pfalz positiv beschieden wurde. Bewilligt wurde eine Zuwendung in Höhe von 195.000,00 €. Der Maßnahme lagen zuwendungsfähige Kosten in Höhe von ca. 426.000,00€ zugrunde. Die Zuwendung ist unverzüglich dem Verwendungszweck zuzuführen. Mit der Maßnahme muss bis zum 30.06.2024 begonnen werden.

Im Haushaltsplan 2023 sind 411.000,00 € veranschlagt; fehlende Haushaltsmittel sind in den neuen Haushaltsplan aufzunehmen. Die Einnahmen (Landesförderung) sind auf die aktuelle Förderung anzupassen.

Zu b)

Mit der ingenieurtechnischen Betreuung wurde seinerzeit das Ingenieurbüro Senger Consult GmbH, Treis-Karden, für die Objektplanung Verkehrsanlagen auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 22.08.2022 beauftragt, damit die notwendigen Förderantragsunterlagen (Entwurfsplanung) kurzfristig erstellt werden konnten. Mit der Bewilligung der Fördermittel und der Umsetzung der Maßnahme ist über die weiteren Ingenieurleistungen (Lph. 5 – 9 sowie örtliche Bauüberwachung) zu entscheiden.

Zu c)

Zur weiteren Durchführung der Maßnahme ist die Ausführungsplanung zu erstellen und die Ausschreibung durchzuführen, damit die Umsetzung zeitnah erfolgen kann.

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Cochem

a) nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und bedankt sich für die gewährte Förderung beim Land Rheinland-Pfalz.

b) beschließt die Erbringung der notwendigen Ingenieurleistungen (LPh. 5-9 sowie die örtliche Bauüberwachung) durch das Ingenieurbüro Senger Consult GmbH, Treis-Karden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

c) beschließt die Durchführung der Maßnahme (Erstellung Ausführungsplanung und Durchführung der Ausschreibung).

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten in Cochem, Kelberger Straße

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Oberstadt der Stadt Cochem. Für das Grundstück gilt, dass die höchstzulässige Traufhöhe zur Straße 7,50 m beträgt. Das geplante Gebäude hat straßenseitig eine Traufhöhe von 8,40 m. Es wird angefragt, ob eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt werden kann. Auf die bestehende Nachbarbebauung, die jedoch vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Oberstadt entstanden ist, wird hingewiesen. Der Vorsitzende ergänzt, dass an gleicher Stelle bereits ein größeres Wohnhaus mit 15 Wohneinheiten genehmigt war. Diese Genehmigung jedoch abgelaufen ist.

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die talseitige Traufhöhe wie beantragt, überschreiten zu dürfen, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen