- Einladung vom 21.11.2023 –
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 19:20 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Stadtbürgermeister Walter Schmitz |
| Als Mitglieder: | Hans Bleck |
| Bernd Gilberg |
| Holger Haupt |
| Rolf Haxel |
| Marco Mohr (Stellvertreter) |
| Birgit Morsch |
| Karl-Josef Oster (Stellvertreter) |
| Frank-Michael Uhle |
| Die Beigeordneten: | Josef Heimes, Erster Beigeordneter |
| Heinz Bremm, Beigeordneter |
| Wilfried Gerdes, Beigeordneter |
| entschuldigt: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Ausschussmitglied Ulrich Burkholz |
| Ausschussmitglied Stefan Marx |
| Auf Einladung: | Filip Zalewski, Fa. Zenz Massivhaus GmbH zu TOP 2 der öffentlichen Sitzung |
| Schriftführer: | Herbert Schneider, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben.
Öffentliche Sitzung (ab 18:30 Uhr)
Der Vorsitzende eröffnet den öffentlichen Teil der Sitzung und begrüßt die Zuhörerinnen und Zuhörer. Die Tagesordnung wird auf Antrag des Vorsitzenden um folgenden Punkt einstimmig erweitert:
5. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten in Cochem, Kelberger Straße
1. Mitteilungen des Stadtbürgermeisters
Tag der Städtebauförderung am 04.05.2024
Die Stadt Cochem ist aufgefordert, am Tag der Städtebauförderung 2024 teilzunehmen. Über die Teilnahme soll in einer der kommenden Sitzungen beraten werden.
Weitergeleitete Bauanträge ohne Behandlung im Bau- und Planungsausschuss:
Baumpflanzungen in Cochem-Brauheck
Es ist beabsichtigt, für die im vergangenen Jahr gefällten Bäume am Bolzplatz eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Die Fa. Kügler, welche in der Stadt Cochem mit den Baumpflegearbeiten beauftragt ist, schlägt vor, dort klimaverträgliche Baumarten zu pflanzen. Vorschlagen werden: amerikanischer Amberbaum oder die Deutsche Esskastanie.
Ausschussmitglied Haupt spricht sich für die Anpflanzung von Deutschen Esskastanien aus. Der Bau- und Planungsausschuss erklärt sich einverstanden.
2. Bauantrag auf Errichtung zweier Mehrfamilienhäuser und Tiefgarage in Cochem-Sehl, Sehler Anlagen/Im Brühl - erneute Beratung
Der Bau- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 über das Vorhaben beraten und das Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde nicht erteilt. Ein Auszug aus der Niederschrift der v. g. Ausschusssitzung liegt dem Ausschuss vor. Der Bauherr wurde entsprechend informiert und zur heutigen Sitzung eingeladen.
Der Bau- und Planungsausschuss erklärt sich einstimmig einverstanden, dass Herr Filip Zalewski von der Fa. Zenz-Hausbau an der Sitzung teilnimmt, um das Vorhaben mit ihm zu erörtern.
Herr Zalewski stellt die Planung vor. Er weist darauf hin, dass die rückwärtig angelegten Bereiche insbesondere als Aufstellflächen für die Feuerwehr benötigt werden. Auch soll eine Grundstücksteilung erfolgen, weshalb zwei Zu- bzw. Abfahrten zur Straße Im Brühl geplant sind.
Aus der Mitte des Ausschusses wird dargelegt, dass
Herr Zalewski verlässt nach der erfolgten Aussprache gegen 19:06 Uhr die Sitzung. Er wird die Anregungen firmenintern besprechen und prüfen, inwieweit diese umsetzbar und für sein Unternehmen darstellbar sind.
3. Bauantrag auf Umnutzung eines Wohnhauses zu einem Wohnhaus mit Pensionsbetrieb in Cochem-Sehl, Am Reilsbach
Der Vorsitzende informiert, dass der Bauantrag zurückgezogen wurde und eine Behandlung des Punktes daher entfällt.
4. Deckensanierung der Stadionstraße in Cochem-Cond;
a) Sachstand
b) Beauftragung weiterer Ingenieurleistungen
c) Durchführung der Maßnahme
Zu a)
Die Stadt Cochem hat für die Deckensanierung der Stadionstraße einen Förderantrag aus dem Investitionsstock beantragt, der zwischenzeitlich mit Bescheid vom 04.10.2023 durch das Land Rheinland-Pfalz positiv beschieden wurde. Bewilligt wurde eine Zuwendung in Höhe von 195.000,00 €. Der Maßnahme lagen zuwendungsfähige Kosten in Höhe von ca. 426.000,00€ zugrunde. Die Zuwendung ist unverzüglich dem Verwendungszweck zuzuführen. Mit der Maßnahme muss bis zum 30.06.2024 begonnen werden.
Im Haushaltsplan 2023 sind 411.000,00 € veranschlagt; fehlende Haushaltsmittel sind in den neuen Haushaltsplan aufzunehmen. Die Einnahmen (Landesförderung) sind auf die aktuelle Förderung anzupassen.
Zu b)
Mit der ingenieurtechnischen Betreuung wurde seinerzeit das Ingenieurbüro Senger Consult GmbH, Treis-Karden, für die Objektplanung Verkehrsanlagen auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 22.08.2022 beauftragt, damit die notwendigen Förderantragsunterlagen (Entwurfsplanung) kurzfristig erstellt werden konnten. Mit der Bewilligung der Fördermittel und der Umsetzung der Maßnahme ist über die weiteren Ingenieurleistungen (Lph. 5 – 9 sowie örtliche Bauüberwachung) zu entscheiden.
Zu c)
Zur weiteren Durchführung der Maßnahme ist die Ausführungsplanung zu erstellen und die Ausschreibung durchzuführen, damit die Umsetzung zeitnah erfolgen kann.
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Cochem
a) nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und bedankt sich für die gewährte Förderung beim Land Rheinland-Pfalz.
b) beschließt die Erbringung der notwendigen Ingenieurleistungen (LPh. 5-9 sowie die örtliche Bauüberwachung) durch das Ingenieurbüro Senger Consult GmbH, Treis-Karden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
c) beschließt die Durchführung der Maßnahme (Erstellung Ausführungsplanung und Durchführung der Ausschreibung).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
5. Bauvoranfrage auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten in Cochem, Kelberger Straße
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Oberstadt der Stadt Cochem. Für das Grundstück gilt, dass die höchstzulässige Traufhöhe zur Straße 7,50 m beträgt. Das geplante Gebäude hat straßenseitig eine Traufhöhe von 8,40 m. Es wird angefragt, ob eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt werden kann. Auf die bestehende Nachbarbebauung, die jedoch vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Oberstadt entstanden ist, wird hingewiesen. Der Vorsitzende ergänzt, dass an gleicher Stelle bereits ein größeres Wohnhaus mit 15 Wohneinheiten genehmigt war. Diese Genehmigung jedoch abgelaufen ist.
Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen zur beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, die talseitige Traufhöhe wie beantragt, überschreiten zu dürfen, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen