- Einladung vom 10.11.2023 -
| Beginn: | 15:00 Uhr |
| Ende: | 16:25 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz (ohne Stimmrecht) |
| Als Mitglieder: | Volker Ahnen, Ortsbürgermeister Senheim |
| Tobias Desoye, Senheim |
| Björn Schmitz, Senheim |
| Peter Görgen, Ortsbürgermeister Briedern |
| Peter Serwazi, Ortsbürgermeister Mesenich |
| Entschuldigt: | Olaf Freimuth, Mesenich |
| Peter Fuhrmann, Briedern |
| Frank Liebfried, Ortsbürgermeister Nehren |
| Birgit Röder, Kath. Kita gGmbH (beratend) |
| Auf Einladung: | Marie Henzgen, VGV Cochem (zu TOP 1 - 6) |
| Andreas Bartz, Elternvertreter |
| Daniela Pisanu, stellv. Leiterin Kita Senheim |
| Schriftführer: | Gerd Lampen, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 01.06.2021 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren der Verbandsversammlung und eröffnet die Sitzung. Die Mitglieder legen einstimmig fest, dass das ihnen zustehende Sitzungsgeld der Kita Senheim gespendet wird.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Feststellung der Jahresrechnungen 2015 bis 2020 des Kindergartenzweckverband Senheim
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 unter dem Vorsitz von Herrn Serwazi und dem weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitglied Herrn Görgen die vollständig vorgelegten Unterlagen für die Jahre 2015 bis 2020 geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 führte zu folgendem Ergebnis:
Feststellung zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 37.007,97 € und Gesamtaufwendungen von 33.544,31 € weist einen Überschuss von 3.463,66 € aus.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 31.813,35 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 25.455,70 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 6.357,65 €.
Investitionseinzahlungen ergeben sich lediglich in Höhe von 275,00 €, welche sich aus der Investitionszuwendung vom privaten Bereich für einen Gefrierkühlschrank ergeben haben. Diesen Investitionseinzahlungen stehen Investitionsauszahlungen für Baumaßnahmen an der Photovoltaikanlage in Höhe von 2.068,20 € gegenüber. Somit ergibt sich hier ein Fehlbetrag in Höhe von 1.793,20 €. Wird der vorher genannte Fehlbetrag vom Überschuss im ordentlichen Finanzbereich abgezogen, so ergibt sich zum Jahresende ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 4.564,45 €.
Im Haushaltsjahr 2015 wurden ordentliche Tilgungsauszahlungen in Höhe von 9.555,93 € geleistet. Um den Finanzhaushalt zu finanzieren, mussten zum Ende des Haushaltsjahres liquide Mittel in Höhe von 4.991,48 € entnommen werden.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 531.986,07 € ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 521.653,19 € und das Umlaufvermögen beläuft sich auf 10.332,88 € und weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Die liquiden Mittel des Kindergartenzweckverbandes Senheim belaufen sich zum Jahresende auf 9.969,48 €.
Der Kindergartenzweckverband weist ein Eigenkapital in Höhe von 23.657,22 € aus, welches sich zum Vorjahr um 3.463,66 € erhöht hat.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 323.128,75 € |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 185.200,10 € |
Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten aus den Investitionskrediten in Höhe von 179.840,29 €.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 führte zu folgendem Ergebnis:
Feststellung zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 33.154,68 € und Gesamtaufwendungen von 28.480,07 € weist einen Überschuss von 4.674,61 € aus.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 29.374,51 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 14.077,52 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 15.296,99 €.
Investitionseinzahlungen ergeben sich in Höhe von 14.700 €. Zum einen wurde eine Zuwendung in Höhe von 300 € zurückgezahlt (Tiefkühlschrank) und der Kindergartenzweckverband hat eine Zuwendung vom Land in Höhe von 15.000 € zur Erweiterung des Kindergartens erhalten. Diesen Investitionseinzahlungen stehen Investitionsauszahlungen für die Erweiterung der Kita um eine 3. Gruppe in Höhe von 24.932,60 € gegenüber. Somit ergibt sich hier ein Fehlbetrag in Höhe von 10.232,60 €.
Wird der vorher genannte Fehlbetrag vom Überschuss im ordentlichen Finanzbereich abgezogen, so ergibt sich zum Jahresende ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 5.064,39 €.
Im Haushaltsjahr 2016 wurden ordentliche Tilgungsauszahlungen in Höhe von 11.433,84 € geleistet.
Um den Finanzhaushalt zu finanzieren, mussten zum Ende des Haushaltsjahres liquide Mittel in Höhe von 6.369,45 € aus der Einheitskasse entnommen werden.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 536.768,59 € ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 533.168,56 € und das Umlaufvermögen beläuft sich auf 3.600,03 € und weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Die liquiden Mittel des Kindergartenzweckverbandes Senheim belaufen sich zum Jahresende auf 3.600,03 €.
Der Kindergartenzweckverband weist ein Eigenkapital in Höhe von 28.331,83 € aus, welches sich zum Vorjahr um 4.674,61 € erhöht hat.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 336.441,34 € |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 171.995,42 € |
Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten aus den Investitionskrediten in Höhe von 168.406,45 €.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 führte zu folgendem Ergebnis:
Feststellungen zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 36.186,68 € und Gesamtaufwendungen von 25.407,81 € weist einen Überschuss von 10.778,87 € aus.
Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 5.248,87 € verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 30.335,23 € und Zinseinzahlungen = 0,00 €) betragen 30.335,23 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 18.385,92 € und Zinsauszahlungen = 2.355,76 €) 20.741,68 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 9.593,55 €, der sich gegenüber der Planaufstellung um 3.106,45 € verschlechtert hat.
Für die Erweiterung der Kita um eine 3. Gruppe erhielt der Kindergartenzweckverband Investitionszuwendungen vom Land in Höhe von 64.000 €.
Für die Baumaßnahme sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 182.039,99 € entstanden. Außerdem wurde in 2017 ein Tiefkühlschrank in Höhe von 1.299,48 € angeschafft. Somit ergeben sich insgesamt Investitionsauszahlungen in Höhe von 183.339,47 €. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit weist somit einen Fehlbetrag in Höhe von 119.339,47 € aus.
Wird der vorher genannte Fehlbetrag vom Überschuss im ordentlichen Finanzbereich abgezogen, so ergibt sich zum Jahresende ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 109.745,92 €.
Im Haushaltsjahr 2017 wurden ordentliche Tilgungsauszahlungen in Höhe von 11.666,99 € geleistet.
Um den Finanzhaushalt zu finanzieren, wurden die restlichen liquiden Mittel des Kindergartenzweckverbandes in Höhe von 3.600,03 € entnommen. Darüber hinaus mussten Liquiditätskredite in Höhe von 117.812,88 € aufgenommen werden.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 709.133,73 € ab und hat sich zum Vorjahr um 172.365,14 € erhöht.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 702.418,20 € und das Umlaufvermögen beläuft sich auf 6.715,53 € und weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Der Zweckverband weist keine liquiden Mittel mehr aus.
Der Kindergartenzweckverband weist ein Eigenkapital in Höhe von 39.110,70 € aus, welches sich zum Vorjahr um 10.778,87 € erhöht hat.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 394.319,69 € |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 275.539,37 € |
Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten aus der Investitionskrediten in Höhe von 156.739,46 € sowie den Liquiditätskredit in Höhe von 117.812,88 €.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 führte zu folgendem Ergebnis:
Feststellungen zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 38.332,99 € und Gesamtaufwendungen von 28.032,81 € weist einen Überschuss von 10.300,18 € aus.
Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 2.520,18 € verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 33.141,96 € und Zinseinzahlungen = 0,00 €) betragen 33.141,96 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 15.679,96 € und Zinsauszahlungen = 2.084,69 €) 17.764,65 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 15.377,31 €, der sich gegenüber der Planaufstellung um 467,31 € verbessert hat.
Für die Erweiterung der Kita um eine 3. Gruppe erhielt der Kindergartenzweckverband Investitionszuwendungen vom Land in Höhe von 91.507,50 €. Für die Baumaßnahme sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 52.308,34 € entstanden. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit weist somit einen Überschuss in Höhe von 39.199,16 € aus.
Wird der vorher genannte Überschuss mit dem Überschuss im ordentlichen Finanzbereich zusammengezogen, so ergibt sich zum Jahresende ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 54.576,47 €. Der Finanzmittelüberschuss in 2018 wurde verwendet um die ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 10.806,34 € zu decken, der restliche Betrag in Höhe von 43.770,13 € wurde verwendet um den Liquiditätskredit zu tilgen.
Außerdem wurde im Haushaltsjahr 2018 ein Investitionskredit in Höhe von 66.960 € aufgenommen um den zur Vorfinanzierung aufgenommenen Liquiditätskredit zu tilgen.
Insgesamt konnte somit die Liquiditätsverschuldung um 110.730,13 abgelöst werden.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 749.981,18 € ab und hat sich zum Vorjahr um 40.847,45 € erhöht.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 740.608,92 € und das Umlaufvermögen beläuft sich auf 9.372,26 € und weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Der Zweckverband weist keine liquiden Mittel aus.
Der Kindergartenzweckverband weist ein Eigenkapital in Höhe von 49.410,88 € aus, welches sich zum Vorjahr um 10.300,18 € erhöht hat.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 479.823,16 € |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 220.583,17 € |
Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten aus der Investitionskrediten in Höhe von 212.893,12 € und noch eine Liquiditätsverschuldung von 7.082,75 €.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 führte zu folgendem Ergebnis:
Feststellungen zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 65.442,93 € und Gesamtaufwendungen von 66.624,71 € weist einen Fehlbetrag von 1.186,78 € aus.
Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 10.296,78 € verschlechtert.
Der Fehlbetrag ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 59.254,67 € und Zinseinzahlungen = 0,00 €) betragen 59.254,67 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 36.476,67 € und Zinsauszahlungen = 3.032,33 €) 39.509 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 19.745,67 €, der sich gegenüber der Planaufstellung um 3.455,67 € verbessert hat. Investitionszuwendungen hat der Kindergartenzweckverband Senheim in 2019 nicht erhalten.
Für die Baumaßnahme „Erweiterung des Kindergartens um eine 3. Gruppe“ sind Investitionsauszahlungen in Höhe von 51.960,64 € entstanden. Außerdem wurde ein Dampfbackofen in Höhe von 1.500 € angeschafft. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit weist somit einen Fehlbetrag in Höhe von 53.460,64 € aus.
Wird der vorher genannte Fehlbetrag von dem Überschuss im ordentlichen Finanzbereich abgezogen, so ergibt sich zum Jahresende ein Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 33.714,97 €.
Im Haushaltsjahr 2019 wurden ordentliche Tilgungsleistungen in Höhe von 9.200 € getätigt.
Zur Finanzierung der Finanzrechnung musste ein weiterer Liquiditätskredit in Höhe von 42.914,97 € aufgenommen werden.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 775.945,59 € ab und hat sich zum Vorjahr um 25.964,41 € erhöht.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 775.945,59 €, ein Umlaufvermögen wird nicht ausgewiesen. Weiterhin verfügt der Kindergartenzweckverband über keinerlei liquiden Mittel.
Der Kindergartenzweckverband weist ein Eigenkapital in Höhe von 47.755,99 € aus, welches sich zum Vorjahr um 1.186,78 € vermindert hat.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 472.746,07 € |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 255.443,53 € |
Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten aus den Investitionskrediten in Höhe von 203.693,12 € sowie den Liquiditätskredit in Höhe von 49.997,72 €.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 führte zu folgendem Ergebnis:
Feststellungen zur Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 38.961,90 € und Gesamtaufwendungen von 42.022,81 € weist einen Fehlbetrag von 3.060,91 € aus.
Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 5.020,91 € verschlechtert.
Der Fehlbetrag ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 31.858,99 € und Zinseinzahlungen = 0,00 €) betragen 31.858,99 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 21.041,77 € und Zinsauszahlungen = 2.848,20 €) 23.889,97 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 7.969,02 €, der sich gegenüber der Planaufstellung um 1.300,98 € verschlechtert hat.
Für die Erweiterung der Kita um eine 3. Gruppe erhielt der Kindergartenzweckverband Investitionszuwendungen vom Land in Höhe von 15.996 €. Weiterhin hat sich eine Gutschrift in Höhe von 118,82 € ergeben. Für die Baumaßnahme sind keine weiteren Investitionsauszahlungen entstanden. Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit weist somit einen Überschuss in Höhe von 16.114,82 € aus.
Wird der vorher genannte Überschuss mit dem Überschuss im ordentlichen Finanzbereich zusammengezogen, so ergibt sich zum Jahresende ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 24.083,84 €. Der Finanzmittelüberschuss in 2020 wurde verwendet um die ordentlichen Tilgungsleistungen in Höhe von 9.265,96 € zu decken, der restliche Betrag in Höhe von 14.817,88 € wurde verwendet um den Liquiditätskredit zu tilgen.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 758.127,31 € ab und hat sich zum Vorjahr um 17.818,28 € verringert.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 755.714,48 € und das Umlaufvermögen beläuft sich auf 2.412,83 € und weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Der Zweckverband weist keine liquiden Mittel aus.
Der Kindergartenzweckverband weist ein Eigenkapital in Höhe von 44.695,08 € aus, welches sich zum Vorjahr um 3.060,91 € vermindert hat.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
| - | Sonderposten in Höhe von 480.837,83 € |
| - | Verbindlichkeiten in Höhe von 232.594,40 € |
Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten aus der Investitionskrediten in Höhe von 194.427,16 € sowie den Liquiditätskredit in Höhe von 35.179,84 €.
Da die Prüfung der Haushaltsjahre 2015 bis 2020 zu keinerlei Beanstandung geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss der Zweckverbandsversammlung vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 des Kindergartenzweckverband Senheim festzustellen.
Die Kindergartenzweckverbandsversammlung stellt die Jahresabschlüsse des Kindergartenzweckverband Senheim für die Haushaltsjahre 2015, 2016, 2017, 2018, 2019 und 2020 fest.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
2. Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 2015 - 2017
Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO liegen bei diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 die Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung ausgesprochen, dem damaligen Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem, Herrn Helmut Probst, einschließlich dessen Vertreter, sowie dem damaligen stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Lothar Stenz, Entlastung für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 zu erteilen.
Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2020 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2018
Der Verbandsvorsteher, Herr Bürgermeister Lambertz, nimmt wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Den Vorsitz übernimmt der stellvertretende Verbandsvorsteher Herr Volker Ahnen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 die Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung ausgesprochen, dem damaligen Verbandsvorsteher und ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem (bis 28.02.2018), Herrn Helmut Probst, einschließlich dessen Vertretern, sowie dem damaligen stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herrn Lothar Stenz, sowie dem Verbandsvorsteher (ab dem 02.05.2019) und Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herrn Wolfgang Lambertz (ab dem 01.03.2018), einschließlich dessen Vertretern, Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.
Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2018 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2019
Der Verbandsvorsteher, Herr Bürgermeister Wolfgang Lambertz, sowie der stellvertretende Verbandsvorsteher Herr Volker Ahnen, nehmen wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Den Vorsitz führt das an Lebensjahren älteste anwesende Mitglied Peter Görgen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 die Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung ausgesprochen, dem damaligen stellvertretenden Verbandsvorsteher Herrn Lothar Stenz, als auch dem heutigen stellvertretenden Verbandsvorsteher Herrn Volker Ahnen, sowie dem Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herrn Wolfgang Lambertz, einschließlich dessen Vertreter, Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.
Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2019 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2020
Der Verbandsvorsteher, Herr Bürgermeister Wolfgang Lambertz, sowie der stellvertretende Verbandsvorsteher, Herr Volker Ahnen, nehmen wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Den Vorsitz führt das an Lebensjahren älteste anwesende Mitglied Peter Görgen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 die Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung ausgesprochen, dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Herrn Volker Ahnen, sowie dem Bürgermeister und Verbandsvorsteher Herrn Wolfgang Lambertz, einschließlich dessen Vertreter, Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2020 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Kindergartenzweckverbandes Senheim für die Jahre 2023/2024
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Frau Marie Henzgen von der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem und erteilt ihr mit Zustimmung der Verbandsversammlung das Wort.
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Nr. 13/2023, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinden, welche dem Kindergartenzweckverband Senheim angehören, die Möglichkeit haben, innerhalb der 14 Tage ab dem 03.04.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen. Sollten innerhalb dieser Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen des Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln. Es wurden keine Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht.
Haushaltsplan 2023
Im vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird bei Gesamterträgen von 59.450 € und Gesamtaufwendungen von 57.180 € ein Jahresüberschuss in Höhe von 2.270 € ausgewiesen. Der ordentliche Finanzhaushalt 2023 weist einen Überschuss von 12.800 € aus. Dieser Überschuss resultiert aus der veranschlagten Verbandsumlage und dient zur Finanzierung der ordentlichen Tilgungsleistungen. Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2023 auf insgesamt 48.840 € festgesetzt. Die Veranschlagung für die Auszahlung aus Investitionstätigkeit beträgt 102.000 €.
Diesen stehen keine Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gegenüber, so dass sich ein Saldo von -102.000 € ergibt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind für die Erweiterung des Kindergartens sowie für die Anschaffung von Vermögensgegenständen veranschlagt. Zur Ausfinanzierung des Haushaltsjahres 2023 werden die restlichen liquiden Mittel in Höhe von rd. 20.000 € entnommen und ein Investitionskredit in Höhe von 82.000 € veranschlagt.
Haushaltsplan 2024
Im Haushaltsjahr 2024 wird bei Gesamterträgen von 65.400 € und Gesamtaufwendungen von 61.720 € ein Jahresüberschuss von 3.680 € ausgewiesen.
Der ordentliche Finanzhaushalt 2024 weist einen Überschuss von 14.170 € aus. Dieser Überschuss resultiert, wie im Vorjahr, aus der veranschlagten Verbandsumlage und dient zur Finanzierung der ordentlichen Tilgungsleistungen. Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 54.800 € festgesetzt. Die Veranschlagung für die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 102.000 €. Wie im Vorjahr stehen diesen Investitionsauszahlungen keine Investitionseinzahlungen gegenüber, so dass sich ein Saldo der Investitionstätigkeit von -102.000 € ergibt. Auch in 2024 dienen diese Gelder für die Erweiterung des Kindergartens sowie für die Anschaffung von Vermögensgegenständen. Zur Ausfinanzierung muss ein weiterer Investitionskredit in Höhe von 102.000 € aufgenommen werden. Weitere Einzelheiten können dem der Haushaltssatzung angefügten Vorbericht entnommen werden.
Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
7. Perspektivische Ausrichtung der Kita Senheim
Die Kita Senheim stößt bekanntlich an ihre Kapazitätsgrenzen. Ohne eine räumliche Erweiterung der Kita können zukünftig über die jetzt vorhandene Betriebserlaubnis hinaus keine weiteren Kinder mehr aufgenommen werden.
Nach entsprechendem Beschluss der Verbandsversammlung wurde zwischenzeitlich ein Architekturbüro mit einer räumlichen Bedarfsermittlung beauftragt. In diesem Zusammenhang wurde auch geprüft, welche Erweiterungsmöglichkeiten auf dem jetzigen Grundstück möglich sind.
Der Vorsitzende erläutert hierzu den aktuellen Sachstand. Die Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung Anfang 2024 ausführlich erörtert werden. Hierzu wird dann auch das beauftragte Architekturbüro eingeladen.
Ortsbürgermeister Serwazi äußert sich skeptisch, ob die Ortsgemeinde Mesenich zukünftig finanziell noch in der Lage ist, größere Bauprojekte mit zu finanzieren.
8. Mitteilungen des Vorsitzenden
Die Beleuchtung in der Kindertagesstätte wurde zwischenzeitlich sukzessive fast vollständig auf LED-Leuchten umgestellt.
Für das Kita-Gebäude wird im Rahmen der Verlegung von Glasfaserkabel ebenfalls ein Anschluss vorgesehen.