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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbands „Treis-Karden“ für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 04.12.2025

Die Verbandsversammlung hat am 30.09.2025 auf Grund § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 22. Dezember 1982 (GVBI. S. 476) zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 2. März 2017 (GVBI. S. 21) in Verbindung mit § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung und der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbands in der aktuell geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

2025

2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

179.060 €

174.950 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

159.900 €

143.980 €

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

19.160 €

30.970 €

2. im Finanzhaushalt

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

168.760 €

164.650 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

99.640 €

94.860 €

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

69.120 €

69.790 €

b) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

32.500 €

32.500 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-32.500 €

-32.500 €

c) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

32.500 €

32.500 €

- Aufnahme von Investitionskrediten

32.500 €

32.500 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

69.120 €

69.790 €

- Tilgung von Investitionskrediten

69.120 €

69.790 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

-36.620 €

-37.290 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste langfristige Kredite

32.500 €

32.500 €

zusammen auf

32.500 €

32.500 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftige Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

2025

2026

30.000 €

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

2025

2026

30.000 €

0 €

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

2025

2026

auf

173.500 €

178.500 €

§ 5 Umlage

Die Umlagen sind von den Verbandsmitgliedern wie folgt aufzubringen:

a) die jährlich nicht gedeckten Unterhaltungs- und Betriebskosten

nach der Zahl der Kinder (Stichtag 01.10. des Vorjahres) der Mitgliedsgemeinden

b) die nicht gedeckten Investitionsauszahlungen sowie die Zins- und Tilgungsauszahlungen

für die Investitions- und Liquiditätskredite je zur Hälfte

- nach der Einwohnerzahl (Stand vom 31.12. des Vorjahres) und

- nach der für die Berechnung der Verbandsgemeindeumlage maßgebenden Umlagegrundlagen der Mitgliedsgemeinden.

Die vorläufige Umlage beträgt

für das Haushaltsjahr 2025

166.760 €

und für das Haushaltsjahr 2026

162.650 €.

Die vorläufige Umlage ist in vierteljährlichen Abschlagszahlungen zum 15.02., 15.05., 15.08. und zum 15.11. fällig. Die endgültige Abrechnung der Verbandsumlage erfolgt beim Jahresabschluss nach den tatsächlich anfallenden Kosten.

Nach der Berechnung entfallen auf die Mitgliedsgemeinden die folgenden vorläufigen Beträge:

2025

2026

Brieden

6.810,22 €

6.648,62 €

Lütz

11.533,82 €

11.306,77 €

Pommern

25.146,61 €

24.294,27 €

Treis-Karden

123.269,35 €

120.400,34 €

Umlagesumme

166.760,00 €

162.650,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 betrug

- 26.866,10 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug

- 5.735,94 €

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug

14.713,07 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt

31.763,21 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt

65.313,21 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt

84.473,21 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2026 beträgt

115.443,21 €

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen

und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Haushaltsansatz mehr als 20 v.H. bzw. maximal ab einem Betrag von 2.000 € überschritten ist.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Cochem, den 04.12.2025
Kindergartenzweckverband „Treis-Karden“
gez. Lambertz (DS)
Wolfgang Lambertz (Verbandsvorsteher)

Hinweis

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

1. Genehmigungen

1.1 Verzinste Investitionskredite

Wir erteilen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.V.m. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 und 103 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die Genehmigung zur Festsetzung des

Gesamtbetrages der verzinsten Investitionskredite

im Haushaltsjahr 2025 auf

32.500 €

und

im Haushaltsjahr 2026 auf

32.500 €.

1.2 Kreditfinanzierte Verpflichtungsermächtigungen

Wir erteilen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 1 und 102 GemO die Genehmigung zur Festsetzung der Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

im Haushaltsjahr 2025 auf 30.000 €.

1.3 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Wir erteilen gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. den §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs. 3 GemO die Genehmigung zur Festsetzung des Höchstbetrages

der Kredite zur Liquiditätssicherung

im Haushaltsjahr 2025 auf

173.500 €

und

im Haushaltsjahr 2026 auf

178.500 €.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit von Montag, den 15.12.2025, bis Dienstag, den 23.12.2025, während der Bürostunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Zimmer 3.02 öffentlich aus.

Es wird um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme gebeten. Termine zur Einsichtnahme können telefonisch unter 02671 608-147 oder per E-Mail an carina.wiersch@vgcochem.de vereinbart werden.

Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wird hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wolfgang Lambertz
Verbandsvorsteher