– Einladung vom 25.09.2025 –
| Beginn: | 18:00 Uhr |
| Ende: | 19:15 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Gregor Fuhrmann, Cochem |
| Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf |
| Diane Lauxen, Lieg |
| Lisa Loosen, Cochem |
| Thomas Schäfer, Dohr |
| Ortsbürgermeister Hermann-Josef Scheuren, Bruttig-Fankel |
| Jürgen Schneider, Klotten |
| Ortsbürgermeister Stefan Thomas, Faid |
| Philipp Thönnes, Treis-Karden |
| Jakob Zenzen, Pommern |
| Ute Arens, Mesenich |
| Günter Hammes, Cochem |
| Jens Mindermann, Greimersburg |
| Ralf Pauken, Treis-Karden |
| Thomas Basten, Ellenz-Poltersdorf |
| Markus Breidtscheidel, Cochem |
| Fabian Mentenich, Klotten |
| Ulrich Möntenich, Müden |
| Ortsbürgermeisterin Tanja Schmidt, Valwig |
| Peter Krötz, Ediger-Eller |
| Heinz Bremm, Cochem |
| Entschuldigt: | Gaby Franzen, Bremm |
| Ortsbürgermeister Bernhard Himmen, Ediger-Eller |
| Ortsbürgermeisterin Nicole Jobelius-Schausten, Ellenz-Poltersdorf |
| Kilian Moritz, Pommern |
| Ortsbürgermeister Uli Oster, Klotten |
| Thomas Rings, Cochem |
| Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem |
| Hans Bleck, Cochem |
| Heike Raab, Cochem |
| Bernd Schuwerack, Cochem |
| Caroline Lauxen, Cochem |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete |
| Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter |
| Auf Einladung: | Stephan Weber, Büroleiter, VGV Cochem |
| Udo Bukschat, Fachbereichsleiter, VGV Cochem |
| Schriftführer: | Alexander Schröder, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister / Beigeordneten, die Vertreter der Presse, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Er bedankte sich bei Ortsbürgermeister Frank Liebfried für die Bereitstellung des Sitzungsraumes im Weingut Liebfried in Nehren. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 03.07.2025 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 18.07.2025 im Ratsinformationssystem hochgeladen. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 39/2025 am 03.09.2025. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende den Antrag den Tagesordnungspunkt 3 „Vorstellung der Mosellandtouristik GmbH“ auf die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates zu vertagen. Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine weiteren Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Vorsitzenden
a) Wahl der deutschen Weinkönigin
Der Vorsitzende berichtet über die Wahl zur Deutschen Weinkönigin. Anna Zenz aus Ediger-Eller wurde zur 77. Deutschen Weinkönigin gewählt.
b) 1. Platz der Ortsgemeinde Ediger-Eller
Die Ortsgemeinde Ediger-Eller hat im Gebietsentscheid „Unser Dorf hat Zukunft“ den 1. Platz erreicht und hat sich damit für den Landesentscheid qualifiziert. Das Ergebnis des Landesentscheides steht noch aus.
c) Wahl des Bürgermeisters der VG Cochem am 28.09.2025
Der Vorsitzende erteilt der Ersten Beigeordneten Stephanie Balthasar-Schäfer das Wort. Die Erste Beigeordnete berichtet, dass der Wahlausschuss am gestrigen Tag das Wahlergebnis zur Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Cochem amtlich festgestellt hat. Der Vorsitzende ist mit 81,5 % der Stimmen gewählt worden, bei einer Wahlbeteiligung von 37,5 %. Die Wahlergebnisse werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.
d) Sachstand RZN – Regionale Zukunft Nachhaltig
Der Förderantrag zum Zukunftsprogramm „Regional.Zukunft.Nachhaltig“ wurde mit insgesamt 27 Projekten am 29.08.2025 fristgerecht bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Der Ältestenrat hat den o.g. Projekten in finaler Fassung am 27.08.2025 zugestimmt. Die Verwaltung geht von einer baldigen Bewilligung aus.
e) Situation der Schwimmbäder in der VG Cochem
Der Vorsitzende berichtet über die Nutzung der Schwimmbäder in der Verbandsgemeinde. In der vergangenen Saison wurden insgesamt 54.556 Eintrittskarten verkauft. Dies unterstreiche die starke Frequentierung der drei Bäder in der Verbandsgemeinde. Der Vorsitzende stellt fest, dass in allen drei Bädern ein Investitions- und Erhaltungsbedarf besteht.
f) Sachstand Breitbandausbau
Der Vorsitzende berichtet über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus in der Verbandsgemeinde Cochem. Im Stadtteil Cochem-Sehl wurde der erste Spatenstich am 01.09.2025 durchgeführt. In Cochem-Cond begannen die Arbeiten zum Breitbandausbau am 15.09.2025. Derzeit laufen Abstimmungen bzgl. eines Doppelausbaus im Stadtteil Cond sowie zum Ablauf der anstehenden Arbeiten im Bereich der Endert, im Stadtteil Brauheck und in der Ortsgemeinde Dohr. Beim geförderten Ausbau hat den Zuschlag die Glasfaser plus erhalten (Tochter der Deutschen Telekom).
g) Kindertagesbetreuung in den KiTas der VG Cochem
Der Vorsitzende berichtet über die derzeitige Situation in den Kindergärten in der Verbandsgemeinde. In der Ortsgemeinde Müden wird über einen Erweiterungsbau der Kita diskutiert. In Lieg hat die Verbandsgemeinde die Einrichtungsträgerschaft der Kita übernommen und auch hier gibt es Überlegungen für eine räumliche Verbesserung. Eine besondere Situation besteht im der Kita Landkern/ Greimersburg.
Dort wird aktuell über die Einrichtung eines Zweckverbandes diskutiert. Dies soll in der kommenden Sitzung des Ortsgemeinderates Greimersburg behandelt werden.
h) Ganztagsbetreuung in den Grundschulen der VG Cochem
Der Vorsitzende trägt den derzeitigen Sachstand über die Einführung der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen der Verbandsgemeinde Cochem vor.Vorgesehen ist eine Vereinheitlichung und Zusammenarbeit unter den Grundschulen der Verbandsgemeinde Cochem. Derzeit ist noch offen, wie die Abwicklung bzgl. der Mittagsverpflegung erfolgen soll. i) Einstellung Schulrektor Grundschule LiegDer Vorsitzende berichtet über die Einstellung des neuen Rektors in der Grundschule Lieg.
j) Bezahlkarte
Voraussichtlich Ende 2025 wird die Bezahlkarte im Bereich der sozialen Sicherung eingeführt. Der monatlich abhebbare Bargeldbetrag beträgt für Haushaltsvorstände und volljährige Haushaltsangehörige 130 €. Minderjährige Personen können maximal 50 € Bargeld abheben.
k) Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG)
Der Vorsitzende berichtet über das Länder- und Kommunal-Infrastrukturgesetz (LuKIFG). Das Gesetz regelt die Finanzierung von Infrastrukturprojekten in Deutschland und stellt den Ländern und Kommunen insgesamt 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Gelder werden nach dem Königssteiner Schlüssel verteilt und dem Kreis Cochem-Zell stehen etwa 50 Millionen Euro, verteilt auf 12 Jahre, zur Verfügung.
l) Neues Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz
Die Änderungen zum neuen Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz werden vom Vorsitzenden vorgetragen. Eine Festlegung der Bestattungsform ist zu Lebzeiten vorzunehmen. Die neuen Bestattungsformen müssen schriftlich durch die zukünftig verstorbenen Personen festgehalten werden. Ohne eine schriftliche Erklärung ist eine Bestattung nur mit den bisherigen Formen (Sarg- und Urnenbestattung) möglich.Weitergehend besteht nun die Möglichkeit einer Bestattung außerhalb des Friedhofes. Zusätzlich wurde eingeführt, dass Tuchbestattungen möglich sind. Die Sargpflicht bei Erdbestattungen wurde aufgehoben. Sternenkinder die vor der 24. Schwangerschaftswoche geboren werden oder weniger als 500 Gramm wiegen, dürfen nun bestattet werden. Aufgrund der jüngst in Kraft getretenen Änderungen, sind auch für die Verbandsgemeinde einige organisatorische Punkte zu besprechen.Darunter fällt beispielsweise die Vereinheitlichung der Friedhofssatzungen sowie die Darstellung der Friedhofspläne.
m) Digitales Immobilien- Flächenportal
Das digitale Immobilien- und Flächenportal wird in Zusammenarbeit mit dem Kreis und den umliegenden Verbandsgemeinden aufgebaut. Der Beschluss zurRealisierung des Projektes wurde vor ca. 3 Jahren gefasst. Rechtlich zulässig ist das Projekt nach den Bestimmungen des § 85 GemO. Vorliegend handelt es sich um die Priorisierung der Innenentwicklung sowie um die Förderung des Standortmarketings.
Die Verbandsgemeinde tritt nicht als Makler auf; es werden keine Provisionen gezahlt. Weitergehend sind keine Preisverhandlungen möglich. Das Kommunale Immobilienportal (KIP) soll private Angebote ergänzen und zu Beginn an gebührenfrei sein.
n) Hinweisgeberschutzgesetz
Es ist beabsichtigt, eine gemeinsame Meldestelle für den Kreis und die 4 Verbandsgemeinden beim Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt einzurichten. Die Kosten betragen ca. 500 € pro Jahr und pro Kommune. Die Ansprechpartnerinnen beim Rechnungsprüfungsamt sind Frau Nicole Fronczak und Kristina Thielen. Nach den geltenden Bestimmungen im HinSchG entbindet die Einrichtung einer gemeinsamen Meldestelle den jeweiligen Arbeitgeber nicht von der Pflicht einen festgestellten Verstoß durch geeignete Maßnahmen abzustellen. Daher ist in jeder Behörde ein Ansprechpartner zu benennen.
o) Neue Finanzsoftware KIS – Firma OrgaSoft Kommunal
Die Einführung der neuen Finanzsoftware KIS von der Firma OrgaSoft Kommunal ist zum 01.01.2026 vorgesehen. Die Migration der ersten Bürgerdaten und der Haushaltsdaten für die Ortsgemeinden ist bereits erfolgt. Zurzeit werden Mitarbeiterschulungen für die Erarbeitung in das System durchgeführt. Die Firma OrgSoft bietet neben der eigentlichen Finanzsoftware noch einige Zusatzmodule an. Mögliche Zusatzmodule wären: Fakturierung, KiTas/Schulen, Vertragsnachweise, Verwahrgeld, Vergnügungssteuer und das Modul Friedhofsverwaltung. Ziel ist die vollständige digitale Bearbeitung von Arbeitsvorgängen. Zum 01.01.2026 wird auch der digitale Rechnungsworkflow eingeführt. Ab dem Jahr 2026 können Rechnungen standortunabhängig bearbeitet werden.
p) Klärschlamm Kläranlage Treis Karden
Der Vorsitzende berichtet über die Erweiterung der Kläranlage in Treis-Karden. Der Zuschuss in Höhe von 3,66 Millionen € wurde bewilligt. Damit kann die Kläranlage in Treis-Karden auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden.
q) Änderung der Organisationsstruktur – Neuer Fachbereich in der VG Cochem
Zum 01.01.2026 wird in der Organisationsstruktur der Verbandsgemeinde ein neuer Fachbereich (Abwasserwerk und Bauen und Umwelt) gebildet. Die Stelle des neuen Fachbereichsleiters wurde ausgeschrieben und ein geeigneter Bewerber wurde gefunden. Der Bewerber ist verbeamtet und wird zum 01.01.2026 zur Verbandsgemeinde Cochem versetzt.
r) Besuch der Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel
Der Vorsitzende berichtet, dass ein Besuch des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 in Büchel geplant ist. Ein konkreter Termin steht derzeit noch aus, wird aber in den kommenden Wochen bekanntgegeben. Die Einladung erfolgt durch Herrn Oberst Samuel Mbassa.
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 03.07.2025
Der Vorsitzende gibt die Ergebnisse der aus der nicht öffentlichen Sitzung bekannt. Es wurde über Personalangelegenheiten entschieden.
3. Vorstellung der Mosellandtouristik GmbH
Vor Eintritt in die Sitzung hat der Vorsitzende den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes auf die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates gestellt.Dem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
4. Feuerwehrangelegenheiten
a) Förderantrag der FFW Faid für ein MTF
b) Zukünftige Regelung für die Gewährung eines Zuschusses beim Kauf eines MTF
Der Hauptausschuss der VG Cochem hat sich in seiner Sitzung am 07.12.23 mit einem Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für die FFW Klotten befasst und beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von etwa 13.000 Euro zu gewähren.Gleichzeitig hat der Hauptausschuss generellen Handlungs- und Diskussionsbedarf betreffend der Ausstattung der Feuerwehren mit MTF´s gesehen und die Verwaltung beauftragt, hier eine Regelung vorzuschlagen.
Die Feuerwehr Faid hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines MTF gestellt.Der Arbeitskreis Brand- und Katastrophenschutz hat sich in seiner Sitzung am 25.08.25 sowohl mit dem Antrag der FFW Faid als auch mit einer möglichen Zuschussregelung für künftige Anträge befasst und dem Hauptausschuss einen entsprechenden Regelungsentwurf vorgelegt.
Zu a) Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 22.09.25 über den Antrag der FFW Faid auf Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines MTF beraten und hierbei die vom Arbeitskreis vorgeschlagene Regelung für künftige Anträge bereits berücksichtigt, sodass ein Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro bewilligt wurde.
Da diese Entscheidung jedoch auch auf mögliche Anträge anderer Feuerwehren Auswirkungen hat, soll vom VG Rat eine grundsätzliche Entscheidung über den Umgang mit künftigen Anträgen erfolgen.
Zu b) Der Hauptausschuss trägt die Empfehlung des Arbeitskreises mit und hat in seiner Sitzung beschlossen, dem VG Rat zu empfehlen, diesen Regelungen ebenfalls zuzustimmen.
Diese Empfehlungen lauten wie folgt:
Bei künftigen Anschaffungen von MTF´s soll ein Zuschuss in Höhe von 20.000 Euro gewährt werden, sofern es sich um ein Neufahrzeug handelt oder einem solchen gleichzusetzen ist (weniger als 20.000 KM Laufleistung und nicht älter als 18 Monate).
Für angeschaffte Fahrzeuge, die nicht unter die Kategorie Neufahrzeuge fallen, soll der zuvor genannte Zuschuss entsprechend der Abschreibungsdauer eines Feuerwehrfahrzeuges (15 Jahre) gekürzt werden.Zuschüsse werden grundsätzlich nur ausgezahlt, wenn in dem jeweiligen Feuerwehrhaus auch ein Stellplatz vorhanden ist. Die Anmietung von Garagen etc. zur Unterbringung eines Fahrzeuges scheidet grundsätzlich aus. Die Fahrzeuge müssen auch für den Feuerwehrdienst zur Verfügung gestellt werden.
Der Verbandsgemeinderat stimmt der zukünftigen Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 20.000 Euro zum Kauf eines MTF`s unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Neufahrzeug oder vergleichbares Fahrzeug handelt zu.
Das Fahrzeug muss auch für den Brand- und Katastrophenschutz der VG Cochem zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus muss in dem jeweiligen Feuerwehrgerätehaus ausreichend Platz zur Unterbringung eines MTF`s vorhanden sein. Der Zuschuss verringert sich bei Nichtneufahrzeugen entsprechend der Abschreibungsdauer um jährlich 1.333,33 Euro, ausgehend von einer Abschreibungsdauer von 15 Jahren (ab Erstzulassung).
Über die Vergabe des Zuschusses entscheidet grundsätzlich der Bürgermeister. Der Hauptausschuss ist entsprechend zu informieren.
Das Ratsmitglied Thomas Schäfer begrüßt die Entscheidung und lobt die Arbeit im neu gegründeten Arbeitskreis. Das Ratsmitglied führt aus, dass die Mitglieder des Arbeitskreises schnell zu der o.g. Entscheidung gekommen seien. Die heutigen Feuerwehreinsätze seinen nicht mehr nur auf Gemeindegrenzen begrenzt und erfordern ein modernes und flexibles Fahrzeug. Aus diesem Grund seien die MTF´s nicht mehr aus dem Feuerwehr-Alltag wegzudenken.Günther Hammes begrüßt ebenfalls die Entscheidung des Arbeitskreises, fragt sich aber warum die Vergabe eines solchen Auftrages durch den Bürgermeister erfolgen solle und nicht durch das zuständige Gremium.Der Vorsitzende erläutert, dass es sich hierbei um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Dies läge in der Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
5. Einrichtung von First Responder Einheiten
a) FR für die Ortsgemeinden Bruttig-Fankel und Ediger-Eller
b) FR für die Stadt Cochem
a) Durch Mitglieder der Feuerwehren Bruttig-Fankel und Ediger-Eller wurde angeregt, in den zuvor genannten Wehren jeweils eine Ersthelfergruppe „First Responder“ einzurichten. Für die Einrichtung eines Ersthelfer-Systems ist nach § 32 GemO ein Ratsbeschluss erforderlich. Hiervon wurde in der Vergangenheit mehrfach Gebrauch gemacht, jedoch ausschließlich an eine Hilfsorganisation (bspw. DRK-Ortsverein).
Der nun von den Feuerwehren Bruttig-Fankel und Ediger-Eller angeregte Ersthelfergruppe steht keine Hilfsorganisation vor. Vielmehr sollen sie im Rahmen des allgemeinen, örtlichen Feuerwehrwesens installiert werden. Dies bedeutet, dass die VG Cochem auch die Beschaffungskosten für die entsprechenden Materialien sowie die Ausrüstung tragen muss.
Der Arbeitskreis Brand- und Katastrophenschutz hat sich in seiner Sitzung am 25.08.2025 mit der Einrichtung von Frist Responder Einheiten bei den Feuerwehren der VG Cochem befasst und die Einrichtung unter folgenden Bedingungen empfohlen:
1) Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, sollen von der VG künftig auch Kosten für die beauftragten First Responder Einheiten übernommen werden, welche unter der Organisation eines DRK Ortverbandes stehen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass es sich um die Kosten handelt, die auch für die bei der Feuerwehr angegliederten First Responder Einheiten entstehen (z.B. Kosten für PSA, Verbandsmaterial etc.). Entsprechende Haushaltmittel sollen eingestellt werden, wobei man von derzeit etwa jährlich 10.000 € ausgeht.
2) Der/ die First Responder Helfer/ in in dieser neuen First Responder Einheit muss Mitglied der Feuerwehren der VG Cochem sein.
3) Es muss mindestens die gleiche Ausbildung vorhanden sein, wie sie bei den Helfern der First Responder Einheiten des DRK gefordert wird. Hierfür ist eine Kontaktaufnahme des Vorsitzenden mit dem DRK erforderlich, um abzustimmen, ob dieses künftig die notwendigen/ zu erbringenden Ausbildungen und Fortbildungen überwacht und gegebenenfalls anbieten kann.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.09.25 mit den Empfehlungen des Arbeitskreises befasst und sich ebenfalls für diese ausgesprochen.
Zwischenzeitig liegt eine erste Kostenschätzung über die Erstausstattung der einzurichtenden Einheiten Bruttig-Fankel und Ediger-Eller vor, welche als Anlage zu der Beschlussvorlage beigefügt ist.
b) Zu Mit Schreiben vom 24.09.25 (Eingang 25.09.25) hat das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Cochem-Zell e.V. für die Stadt Cochem die Zustimmung zur Einrichtung eines Ersthelfersystems (First Responder System) beantragt.
Bei der Einrichtung eines Ersthelfersystems handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung. Die (Verbands)Gemeinde entscheidet, ob und mit wem sie ein solches Ersthelfersystem einrichten will. Es erfolgt daher eine Beauftragung durch die (Verbands)Gemeinde. Ziel der Einrichtung eines Ersthelfersystems ist die Verkürzung des sog. therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des organisierten Rettungsdienstes.
Für die Einrichtung eines Ersthelfersystems ist ein Ratsbeschluss erforderlich (§ 32 Abs. 1, Abs. 2 GemO). Ein Geschäft der laufenden Verwaltung liegt bei der Einrichtung eines Ersthelfersystems nicht vor.Eine „Anerkennung“ durch den Bürgermeister oder ein „stillschweigendes Einverständnis“ ist nicht ausreichend. Öffentlich-rechtliche Ersthelfersysteme können nur auf der Grundlage des § 17 Abs. 1 LBKG gebildet werden. Ausreichend ist im Rahmen der Vereinbarung nach § 17 Abs. 1 LBKG jedoch die Form eines Schreibens an den Leiter der Hilfsorganisation/ sonstige Einrichtung. Die „Vertragsform“ muss nicht gewählt werden.Beauftragt die (Verbands)Gemeinde eine Hilfsorganisation oder eine sonstige Einrichtung mit der Aufgabe eines Ersthelfersystems, werden die Helfer im Auftrag des kommunalen Aufgabenträgers tätig, so dass dieser Aufgabenträger als „Anstellungskörperschaft“ auch im Rahmen der Amtshaftung für Schäden einstehen muss, die ein Helfer einem Dritten schuldhaft zufügt. Dieses zivilrechtliche Risiko muss von den kommunalen Haftpflichtversicherern abgedeckt werden. Die Rückmeldung auf unsere Anfrage an den Haftpflichtversicherer hat hierzu ergeben, dass bei Anmeldung beim kommunalen Haftpflichtversicherer eine beitragsfreie Haftpflichtversicherung für die Ersthelfer besteht.
Die entsprechende materielle und persönliche Ausstattung ist für den Bereich der Stadt Cochem bereits vorhanden.
Die Einrichtung eines Ersthelfersystems wird von der Verwaltung begrüßt, die technische Ausstattung sowie die erforderlichen Fachkenntnisse sind vorhanden, so dass dies eine deutliche Verbesserung zu Gunsten von Hilfesuchenden darstellt, wenn der Rettungsdienst des DRK nicht rechtzeitig zur Verfügung stünde.Der Verbandsgemeinderat hatte einem Ersthelfersystem bereits für die Ortsgemeinden Faid, Dohr, Klotten, Treis-Karden sowie dem Stadtteil Cochem-Brauheck zugestimmt.
Der Vorsitzende erläutert die Funktionalität der First Responder und beantwortet die Fragen der Ratsmitglieder.
a) Der Verbandsgemeinderat stimmt der Einrichtung von First Responder Einheiten bei den Feuerwehren Bruttig-Fankel und Ediger-Eller unter Berücksichtigung der zuvor genannten Regelungen zu. Im Falle der Zustimmung wird die Verwaltung beauftragt die Einheiten entsprechend auszustatten. Im Haushaltsplan künftiger Jahre sollen entsprechende Haushaltsmittel für die Ausstattungen der Einheiten aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
b) Der Verbandsgemeinderat stimmt der Einrichtung eines Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Cochem, für die Stadt Cochem, zu. Der Kreisverband Cochem-Zell hat der Verbandsgemeinde Cochem jährlich eine Übersicht über die Einsätze der jeweiligen Ersthelfergruppen vorzulegen.
Die Beauftragung erfolgt zunächst bis 31.12.2026. Eine Verlängerung ist rechtzeitig zu beantragen. Sollte kein Antrag auf Verlängerung eingehen, so endet die Zustimmung der Verbandsgemeinde automatisch zum 01.01.2027.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
6. Beratung und Beschlussfassung über das Forderungspapier der Initiative "Jetzt reden wir"
Die Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz – insbesondere der verbandsangehörigen Gemeinden – verschlechtert sich zusehends; fehlende finanzielle Mittel und damit Spielräume für Interessen und Bedürfnisse der örtlichen Gemeinschaft, überlastetes Ehrenamt, mangelnde Unterstützung und eine überbordende Bürokratie sind nur einige wenige Aspekte, die ernsthaft angegangen werden müssen.
Die Politik auf Bundes- und Landesebene „muss sich endlich ehrlich machen“, soll die kommunale Selbstverwaltung i. S. d. Art. 28 Abs. 2 GG und Art. 49 Abs. 1 bis 3 LV-RP nicht kollabieren.Nach dem Motto: „Gemeinsam sind wir stärker – jetzt handeln“ haben sich zahlreiche Gemeinde- und Stadträte überparteilich und sachlich mit nachstehenden – ausgewählten – Forderungen an die Bundes- und Landesebene eingehend beschäftigt und tragen diese nach Beschlussfassung an Herrn Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer mit der dringenden Bitte um Einleitung spürbarer und ernsthafter Schritte – auch im Bundesrat – heran.
Der Verbandsgemeinderat befasst sich mit dem vorliegenden Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat. Dieses beinhaltet zusammengefasst:
Abstract – Forderungspapier „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“
Die Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz sehen ihre kommunale Selbstverwaltung insbesondere durch eine unzureichende Finanzausstattung, überbordende Bürokratie, eingeschränkte Planungshoheit und überlastetes Ehrenamt akut gefährdet. Das Forderungspapier richtet sich an Landes- und Bundespolitik mit dem Ziel, die Handlungsfähigkeit vor Ort nachhaltig zu sichern.
Zentrale Forderungen sind:
- Finanzielle Eigenständigkeit:
Reformansätze des bundesstaatlichen Finanzausgleichs zur Finanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten; Einführung eines bundesstaatlichen Konnexitätsprinzips bzw. Schärfung des Konnexitätsprinzips nach Art. 49 Abs. 5 LV-RP; Stärkung und Verstetigung der Finanzausgleichs- bzw. Gesamtschlüsselmasse und Abbau zweckgebundener Zuweisungen zugunsten allgemeiner Zuweisungen.
- Planungs- und Handlungshoheit:
Einschränkung übergeordneter Eingriffe; Sicherung von Abstandsflächen bei Energieanlagen; Erhalt wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und bedarfsgerechte Finanzierung von Infrastruktur.
- Entbürokratisierung und Stärkung des Ehrenamtes:
Vereinfachung von Vergabe- und Verwaltungsverfahren; Digitalisierung; flächendeckende Aufgabenkritik und Reduzierung von Standards auf ein unabdingbares Maß sowie Unterstützung des Ehrenamtes durch das Landgegenüber Arbeitgebern.
Die Gemeinden fordern spürbare gesetzliche und finanzielle Maßnahmen, um ihre Rolle als Fundament von Demokratie und Heimat im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken.
Verfasser:
Berthold Schäfer, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Alflen
Thomas Schäfer, Erster Beigeordneter Ortsgemeinde Dohr
Stefan Thomas, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Faid
Matthias Hetger, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Hambuch
Johannes Hammes, Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Zettingen
Kontakt: ortsgemeinden-stehen-auf@web.de
Die kommunale und parteiunabhängige Initiative war bereits Gegenstand zahlreicher Gemeinderatssitzungen in der Verbandsgemeinde Cochem.
Die Verbandsgemeinde Cochem unterstützt mit Nachdruck die Kernforderungen der Kampagne und setzt sich ebenfalls für eine bessere Finanzausstattung, weniger Bürokratie, die Entlastung des Ehrenamtes und die Bewahrung bzw. die Rückgewinnung der kommunalen Planungshoheit ein.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an das Ratsmitglied Thomas Schäfer (Mitbegründer der Initiative). Das Ratsmitglied stellt den Ratsmitgliedern die Ziele, Forderungen und die Lösungsansätze der Initiative vor. Bei der Initiative handele es sich um eine parteiübergreifende Initiative die von vielen Ortsgemeinden unterstützt wird. Es wird geschätzt, dass die teilnehmenden Gemeinden (Ratsbeschluss vorausgesetzt) im dreistelligen Bereich liegen werden. Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits ein Gesprächsangebot gemacht. Der Termin mit dem Ministerpräsidenten solle im November stattfinden. Die Ratsmitglieder nehmen die Ausführungen dankend zur Kenntnis und unterstützen die Initiative und das entsprechende Forderungspapier.
Der Verbandsgemeinderat schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschlussauszug digital bis spätestens Ende Oktober den Initiatoren der Initiative an ortsgemeinden-stehen-auf@web.de vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen