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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 51/2022
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 12. Sitzung des Verbandsgemeinderates Cochem am 17.11.2022 im Bürgerhaus in Ediger-Eller

– Einladung vom 08.11.2022 –

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

18:50 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Fraktionsvorsitzender Volker Linden, Klotten

Anke Beilstein, Ernst

Gaby Franzen, Bremm

Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Elisabeth Geipel-van Hauth, Cochem

Bernhard Himmen, Ediger-Eller

Diane Lauxen, Lieg

Kilian Moritz, Pommern

Uli Oster, Klotten

Volker Röhrig, Treis-Karden

Walter Schmitz, Cochem

Jürgen Schneider, Klotten

Angela Schwarz-Bleser, Müden

Marco Steuer, Cochem

Fraktionsvorsitzender Hans Bleck, Cochem

Ute Arens, Mesenich

Jürgen Claßen, Treis-Karden

Christine Grünewald, Bruttig-Fankel (bis einschl. TOP 12 öS)

Ralf Pauken, Treis-Karden

Klaus Zucchet, Valwig

Fraktionsvorsitzender Horst Pullich, Cochem

Peter Krötz, Ediger-Eller

Caroline Lauxen, Cochem

Tanja Schmidt, Valwig

Christina Krämer, Treis-Karden

Entschuldigt:

Gregor Fuhrmann, Cochem

Stephan Hilken, Cochem

Heike Raab, Cochem

Udo Marx, Lieg

Peter Mauer, Treis-Karden

Fraktionsvorsitzender Hubert Blümmert, Klotten

Ulrich Möntenich, Müden

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Entschuldigt:

Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter

Auf Einladung:

Elmar Konzen, Büroleiter, VGV Cochem

Bernhard Fuhrmann, FB-Leiter 2, VGV Cochem

Petra Junglas, FB-Leiterin 4, VGV Cochem

Bernd Nitzsche, Leiter Abwasserwerk und FB-Leiter 5, VGV Cochem

Planungsbüro WeSt Dipl. Ing. Rolf Weber, Planungsbüro West

Büro Gutschker-Dongus Katinka Peerenboom, Büro Gutschker-Dongus

Schriftführer:

Stephan Weber, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister/Beigeordneten, die Vertreter der Presse, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Er bedankte sich bei Ortsbürgermeister Bernhard Himmen für die Bereitstellung des Sitzungsraumes im Bürgerhaus in Ediger-Eller. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 29.03.2022 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 20.06.2022 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde der öffentliche Teil der Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 25/2022 am 26.06.2022. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden

a) Feuerwehrangelegenheiten

-

Anschaffung eines Hilfeleistungs- und Löschgruppenfahrzeuges (HLF 20) für die FFW Cochem und

-

Anschaffung eines Kleinlöschfahrzeuges (KLF) für die FFW Lütz

Nach dem für die Jahre 2019 bis 2023 beschlossenen Feuerwehrfahrzeugkonzept sollte bereits im Jahr 2022 für die FFW Cochem ein HLF 20 und für die FFW Lütz ein KLF angeschafft werden. Bedingt durch die Corona-Pandemie und Lieferverzögerungen bei der Beschaffung anderer Fahrzeuge war dies bisher nicht möglich. Nach der aktuellen Marktlage sind die Lieferzeiten weiterhin als sehr lang (16 – 20 Monate) zu bezeichnen. Da die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates wiederholt verschoben werden musste, hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 21.07.2022 einstimmig beschlossen, den Beschaffungsprozess für die genannten Fahrzeuge einzuleiten und, wie bei den vorausgegangenen Beschaffungen auch, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung zu beauftragen.

Die Entscheidung über die Auftragsvergaben soll im Rahmen der für den 19.12.2022 geplanten 13. Sitzung des Verbandsgemeinderates erfolgen. Mit der Lieferung der Fahrzeuge wäre dann Ende 2023 bzw. Anfang 2024 zu rechnen. Im Haushaltsplan 2022 wurde für die Anschaffung der beiden Fahrzeuge jeweils eine Verpflichtungsermächtigung (VE) veranschlagt.

Der Rat nimmt von der eingeleiteten Fahrzeugbeschaffung zustimmend Kenntnis und ist mit der beschriebenen Vorgehensweise einverstanden.

b) Weitere Feuerwehrangelegenheiten

-

Der Verbandsgemeinderat hat in früheren Sitzung beschlossen, ehemalige Lagerräume im Parkhaus Cochem zu einer Atemschutzwerkstatt umzubauen.

Sowohl die Ausschreibungen als auch die Verfügbarkeit von Handwerksbetrieben gestaltete sich in diesem Jahr aufgrund den bekannten welt- und wirtschaftspolitischen Gründen außerordentlich schwer. Dennoch ist es gelungen die Arbeiten bzw. Gewerke an überwiegend einheimischen Handwerksbetrieben zu vergeben. In der nächsten Woche werden noch die Installationsarbeiten für die Lüftungsanlage sowie die Elektroarbeiten durchgeführt. Im Januar 2023 wird dann abschließend die Inneneinrichtung montiert, so dass nach aktuellem Sachstand mit einer Inbetriebnahme der Atemschutzgerätwerkstatt im Februar 2023 gerechnet werden kann. Die im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel werden voraussichtlich ausreichen. Die Verwaltung beabsichtigt eine offizielle Inbetriebnahme vorzunehmen und hierzu auch Vertreter der Gremien einzuladen.

-

Für die Feuerwehrgerätehäuser in Treis sowie Cochem wurden im Haushaltsplan Mittel für energetische Maßnahmen eingesetzt. Damit eine entsprechende Förderung erfolgen kann, muss ein Antrag durch einen sog. Energie Effizienz Experten (EEE) begleitet werden. Dieser muss zertifiziert sein. Aufgrund voller Auftragsbücher konnte die Verwaltung zunächst keinen EEE finden. Im Juni hat sich dann ein EEE bereit erklärt, den Antrag für die Maßnahme im FGH Cochem zu übernehmen, für weitere Anträge hatte er keine Kapazitäten mehr frei, so dass die Maßnahme für das FGH Treis zunächst bis 2023 zurückgestellt werden muss.

-

Im FGH Cochem wurde zwischenzeitig mit den Arbeiten begonnen. Es wurden neue Deckenheizlüfter in der Fahrzeughalle installiert, die komplette Beleuchtung wurde energetisch ausgetauscht und in Kürze wird die Hallendecke gedämmt.

Durch diese Maßnahmen ist mit einer sehr hohen Energieeinsparung zu rechnen, da die neuen Deckenheizlüfter deutlich effektiver sind und durch die Deckendämmung und dem Abhängen der Decke mindestens 350 Kubikmeter Raum weniger beheizt werden muss.

c) Projektstand und Kostenentwicklung „Energetische Sanierung u. a. Altgebäude VGV Cochem

Der Einbau der neuen Fenster incl. Sonnenschutz, die Verbesserung der Fassadendämmung und der Außenanstrich sind zwischenzeitlich abgeschlossen.

Abweichend von der ursprünglichen Planung waren im Zusammenhang mit dem Einbau der Fenster im Erdgeschoss bereits im September/Oktober 2022 Abbruch- und auch Heizungsbauarbeiten erforderlich.

Um die Fensterbauarbeiten zum Abschluss bringen zu können, wurden deshalb für die in kleinerem Umfang erforderlichen Heizungsbauarbeiten und auch für die Arbeiten zur Aufwertung des Eingangsbereichs/Empfangs (Sammelgewerk: Abbruch, Innenputz-, Trockenbau-, Bodenbelags- und Malerarbeiten) bereits Angebote eingeholt und die Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Anbieter vergeben. Die erteilten Aufträge liegen alle im Rahmen der ursprünglichen Kostenschätzung. Im Einzelnen wurden Heizungsbauarbeiten zum Angebotspreis von 3.534,30 € und das „Sammelgewerk“ Abbruch-, Putz-, Trockenbau-, Bodenbelags- und Malerarbeiten zum niedrigstfordernden Angebotspreis von 37.407,08 € vergeben. Die Ausführung dieser Arbeiten erfolgt ebenso wie die Neugestaltung und Erneuerung der Eingangstür mit Windfang größtenteils im zeitigen Frühjahr 2023 im Rahmen des geplanten 3. Bauabschnitts.

Die zu erwartenden Gesamtprojektkosten lassen sich aufgrund der allgemeinen Preissteigerungen u. a. in Folge des Krieges in der Ukraine derzeit nur schwer abschätzen. Nach dem derzeitigen Projektstand und den bereits abgerechneten Kosten werden sich die voraussichtlichen Mehrkosten jedoch bei 50.000,-- bis 80.000,-- EURO (ursprünglich geschätzte Projektgesamtkosten 630.700 EURO) noch in vertretbarem Rahmen bewegen. Unklar ist, ob sich im Rahmen dieser Kosten auch die geplante Erneuerung der Aufzugsanlage im Altgebäude realisieren lässt. Eine erste Ausschreibung im Jahr 2022 hatte hier nach einer Verdopplung der Kosten dazu geführt, dass diese aufgehoben werden musste. Es ist hier eine erneute Ausschreibung im Frühjahr 2023 vorgesehen. Die Veranschlagung der Mehrkosten ist bereits im Rahmen des Haushaltes 2022 bzw. als VE in 2023 erfolgt.

d) Bundesweiter Warntag 2022

Das Ministerium des Innern und für Sport RLP hat mit Schreiben vom 20.10.2022 einen Bundesweiten Warntag für den 08.12.2022 angekündigt. Am gemeinsamen Aktionstag von Bund, Ländern und kommunalen Stellen soll die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden. Ziel ist es dabei die Bürgerinnen und Bürger für das Thema Warnung zu sensibilisieren und die Warnprozesse sowie die verfügbaren Warnmittel (z. B. Sirenen, Warn-Apps) ins Bewusstsein zu rücken. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) löst am 08.12. um 11:00 Uhr alle an das Modulare Warnsystem (MoWaS) angeschlossenen Warnmittel zentral aus. Dies umfasst insbesondere die Warn-Apps NINA und KATWARN u.a.. Parallel zur Auslösung des Bundes und der Länder wurden die kommunalen Stellen, die mit ihren Warnmitteln nicht an MoWaS angeschlossen sind, aufgefordert, ebenfalls auszulösen. Im Landkreis Cochem-Zell und in der Verbandsgemeinde Cochem wird dies weitgehend nicht erfolgen, da die hier verfügbaren reinen Feuerwehrsirenen (noch) nicht über entsprechende Module verfügen.

Die Entwarnung wird vom BBK um 11:45 Uhr vorgenommen.

e) Workshop Balkon-Solarmodule – Strom vom eigenen Balkon

In Zusammenarbeit mit der Hochschule Koblenz fand am Sonntag, dem 02.10.2022, in der Turnhalle Bruttig-Fankel ein Workshop „Balkon-Solarmodule – Strom vom eigenen Balkon“ mit rund 150 Teilnehmer(innen) statt.

Die Strompreise kennen derzeit nur eine Richtung – nach oben. Prof. Dr. Johannes Stolz und sein Team von der Hochschule Koblenz zeigten in einem zweistündigen Workshop, wie man selbst eine Balkon-PV-Anlage aufbaut, einrichtet und auch sicher betreibt.

Die große Resonanz und Nachfrage des Workshops zeigt, dass die Stromkosten und die allgemein stark steigenden Nebenkosten die Bevölkerung aktuell stark beschäftigen. Solarmodule auf Balkonen können sicher neben Einsparmaßnahmen in jedem Haushalt einen wirksamen Beitrag dazu leisten, die aktuelle Energiekriese und stark steigenden Kosten zu bewältigen.

f) Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes

Der Hauptausschuss hatte sich in seiner letzten Sitzung am 21.07.2022 dafür ausgesprochen, auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes (Erweiterungsbau) eine Photovoltaikanlage zu errichten. Ziel ist es neben der Senkung der Stromkosten in der Verwaltung (die erzeugte Energie soll ausschließlich dem Eigenverbrauch dienen) einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die Verwaltung wurde ermächtigt, ein Planungsbüro zu beauftragen. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit Herrn Ehl, Klimaschutzbeauftragter bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell und durch ein Fachunternehmen, wurde von der Beauftragung eines Planungsbüros Abstand genommen. Da für die Errichtung von PV-Anlagen im öffentlichen Bereich lt. Herrn Ehl aktuell keine Zuwendungen fließen, sollen die Kosten so gering wie möglich gehalten werden. Förderantragsunterlagen sind nicht erforderlich. Die Verwaltung strebt deshalb an, die angedachte Projektmaßnahme mit der Unterstützung von Herrn Ehl selbst zu planen und ggf. beschränkt auszuschreiben, soweit eine freihändige Vergabe mit Vergleichsangeboten aufgrund der zu erwartenden Projektkosten nicht möglich ist.

Der Markt ist Bereich der PV-Anlagen aktuell überlaufen. Angebote sind kaum zu erhalten und benötigen längere Zeit. Parallel hierzu steigen die Kosten quasi wöchentlich. Zudem gib es in der Verwaltung im zuständigen Fachbereich 1 bekannte personelle Engpässe. Die Verwaltung ist vor diesem Hintergrund um einen weiteren Fortgang in der Angelegenheit bemüht.

Die reinen Elektrokosten (Solarmodule u.a.) belaufen sich auf rd. 55.000 bis 60.000 EURO. Hinzu kommen die Kosten für den Dachdecker (Eindecken der Dachhaken) und die Kosten für die notwendige Gerüststellung.

Der Rat nimmt von der beabsichtigten Realisierung der Maßnahme im Jahr 2023 zustimmend Kenntnis.

g) Sitzungen der VG-Gremien im Dezember 2022

Der Terminkalender sieht in der Vorausplanung für Dezember 2022 folgende Sitzungstermine vor, an denen festgehalten werden soll:

- 08.12.2022 Werks-, Bau- und Umweltausschuss

- 12.12.2022 Ausschuss für Freizeiteinrichtungen

- 13.12.2022 Ältestenrat

- 14.12.2022 Ortsbürgermeisterdienstbesprechung

- 15.12.2022 Hauptausschuss

- 19.12.2022 Verbandsgemeinderat

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 29.03.2022

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung am 29.03.2022 wurden keine Beschlüsse gefasst.

3. Einwohnerfragestunde

Es lagen keine Anfragen vor.

Der Vorsitzende der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“, Horst Pullich, erkundigte sich beim Vorsitzenden, ob die Region auf einen möglichen Blackout vorbereitet sei und insbesondere der Betrieb von versorgenden Einrichtungen aufrecht erhalten werden könne.

Bürgermeister Lambertz wies darauf hin, dass vereinzelte Tankstellen mit Notstromgeneratoren ausgestattet seien. Zudem sei die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sichergestellt. Die Kläranlagen seien hingegen nur teilweise mit Notstromversorgungen ausgerüstet.

Verbandsgemeinderatsmitglied Ute Arens fragte nach dem aktuellen Sachstand hinsichtlich der Ehrenamtskarte.

Der Vorsitzende erläuterte, dass inzwischen Rückfragen zur Umsetzung der Ehrenamtskarte an das zuständige Ministerium gerichtet wurden. Die Angelegenheit werde weiter nachgehalten.

4. Neufassung des Flächennutzungsplanes;

Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme

Der Verbandsgemeinderat hat die Neufassung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Hierzu wurde mit Schreiben vom 25.11.2021 die landesplanerische Stellungnahme nach § 20 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der zuständigen Unteren Landesplanungsbehörde, Kreisverwaltung Cochem-Zell, beantragt.

Die erforderliche Zustimmung der Oberen Landesplanungsbehörde, SGD Nord, wurde eingeholt und das Benehmen mit der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hergestellt. Das Planungsbüro WeSt hat die Stellungnahme ausgewertet und einen Abwägungsvorschlag erarbeitet. Herr Weber vom Büro WeSt wird mit Zustimmung des Rates die Abwägung mit den entsprechenden Beschlussvorschlägen erläutern.

Bürgermeister Lambertz informierte einleitend über den aktuellen Verfahrensstand und übergab das Wort an Herrn Dipl. Ing. Rolf Weber, Planungsbüro WeSt.

Herr Weber gab den Verbandsgemeinderatsmitgliedern einen Überblick über die wesentlichen Aussagen der nunmehr vorliegenden landesplanerischen Stellungnahme und zeigte auf, dass die vorgetragene Schwellenwertberechnung im Siedlungskonzept Zustimmung erfahren habe. Unter dem Strich stehen nach dem jetzigen Planungsstand bei einem Schwellenwert i.H.v. ca. 23 ha noch rd. 4,3 ha für die Ausweisung von Wohnbauflächen in der Verbandsgemeinde zur Verfügung.

Hr. Weber wies auch nochmals auf das parallel vorangetriebene Planungsverfahren „PV-Freiflächenanlagen“ hin; hier seien Flächen in einer Größenordnung i.H.v. 142 ha aufgenommen worden.

Weiter trug Hr. Weber die wesentlichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Im Anschluss wurden die einzelnen Ortsgemeinden betrachtet und die Besonderheiten erläutert:

-

In Ediger-Eller ist für die Aufnahme des Wohnmobilstellplatzes ein Zielabweichungsverfahren notwendig; dieses kann ggf. parallel vorangetrieben werden und beispielsweise in einer Fortschreibung des Flächennutzungsplans eingebracht werden.

-

In Faid müssen Gespräche mit dem Wasserwerk und der SGD wegen Vorrangflächen „Grundwasserschutz“ geführt werden.

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In Klotten können mehrere Planungsziele nicht eingehalten werden. Auch hier müssten Zielabweichungsverfahren angestrebt oder alternative Flächen für die Siedlungsentwicklung gesucht werden.

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In Müden ist ebenfalls ein Zielabweichungsverfahren für die Aufnahme eines Wohnmobilstellplatzes parallel anzustreben.

-

In Treis-Karden gestaltet sich die weitere Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen aufgrund der topografischen Verhältnisse als schwierig. Hier soll ebenfalls parallel weiter geprüft und ggf. Zielabweichungen beantragt werden.

In den übrigen Ortsgemeinden können die Planungen nach entsprechender Abwägung weiter vorangetrieben werden, so Hr. Weber abschließend.

Die vorgestellte positive Entwicklung wurde von den Verbandsgemeinderatsmitgliedern begrüßt. Allerdings wurde auch gefordert, dass der Flächennutzungsplan zukünftig regelmäßig geprüft und ggf. fortgeschrieben werden muss.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die dargelegten Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und die Planunterlagen entsprechend zu überarbeiten. Die Ortsgemeinden sollen für die erforderlichen Zielabweichungsverfahren die entsprechenden Unterlagen und Untersuchungen erarbeiten und die Zielabweichungsverfahren beantragen. Nach Vorlage einer positiven Entscheidung wird sich der Verbandsgemeinderat erneut mit den Planungen und den dann erforderlichen Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes befassen.

Im laufenden Verfahren werden die entsprechenden Planungen aufgrund der erheblichen Mehrkosten sowie der zeitlichen Verzögerungen zunächst einmal nicht berücksichtigt. Die Verwaltung ist mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte zu beauftragen.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die in der Anlage dargelegten Hinweise zur Kenntnis, die Planunterlagen sind entsprechend zu überarbeiten. Die Ortsgemeinden sollen für die erforderlichen Zielabweichungsverfahren die entsprechenden Unterlagen und Untersuchungen erarbeiten und die Zielabweichungsverfahren beantragen. Nach Vorlage einer positiven Entscheidung wird sich der Verbandsgemeinderat erneut mit den Planungen und den dann erforderlichen Fortschreibungen des Flächennutzungsplanes befassen. Im laufenden Verfahren werden die entsprechenden Planungen aufgrund der erheblichen Mehrkosten sowie der zeitlichen Verzögerungen nicht berücksichtigt.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte beauftragt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Erstellung des Landschaftsplanes zum Flächennutzungsplan;

Sachstand und Vorstellung der Ziele des Landschaftsplanes

Im Zusammenhang mit der Neufassung des Flächennutzungsplanes wurde ebenfalls der Auftrag zur Neufassung des Landschaftsplanes der Verbandsgemeinde Cochem an das Büro Gutschker – Dongus, aus Odernheim, erteilt. Die zuständige Mitarbeiterin, Frau Peerenboom, ist zur Sitzung anwesend und wird mit Zustimmung des Rates über den Sachstand zur Erstellung des Landschaftsplanes informieren.

Der Vorsitzende begrüßte Frau Peerenboom, Büro Gutschker-Dongus, und erteilte ihr das Wort.

Frau Peerenboom erläuterte den Verbandsgemeinderatsmitgliedern nochmals die wesentlichen Aufgaben und Ziele der Landschaftsplanung und gab einen Überblick über den aktuellen Bearbeitungsstand im Zusammenhang mit der Neufassung des Flächennutzungsplans.

Der Hauptausschuss hat die Ausführungen in seiner Sitzung am 08.11.2022 zur Kenntnis genommen.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Antrag des TuS Bremm auf Gewährung eines Zuschusses für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik am Sportplatz Bremm

– Bekanntgabe einer Eilentscheidung –

Der TuS Bremm 1920 e. V. beabsichtigt die bestehende Flutlichtanlage am Sportplatz in Bremm auf energiesparende LED-Technik umzurüsten. Die vorhandene Flutlichtanlage besteht aus HQL-Strahlern, die zum einen sehr viel Strom verbrauchen und zum anderen können wegen einem gesetzlichen Verbot seit 2015 keine Ersatzleuchten mehr beschafft werden.

Die Maßnahme wird auch vom Sportbund Rheinland gefördert; die Höhe der zuwendungsfähigen Kosten beträgt 50.000,00 €. Nach Ziffer II 3 b der Richtlinien der Verbandsgemeinde Cochem über die Förderung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen beträgt der Zuschuss 10 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der richtliniengemäße Zuschuss beläuft sich somit auf 5.000,00 €.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2022 eingestellt.Im Rahmen der laufenden Landesförderung über den Sportbund Rheinland war es zwischenzeitlich erforderlich, dass alle Zuschussgeber eine verbindliche Zusage über die Förderhöhe abgeben.

Der Vorsitzende hat im Benehmen mit den Beigeordneten dem TuS Bremm daher den beantragten Zuschuss in Höhe von 5.000 € gewährt.

Der Verbandsgemeinderat nimmt von der getroffenen Eilentscheidung zustimmend Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem mit Schlussbesprechung

Auszüge aus dem Entwurf des Prüfungsberichtes der Mittelrheinischen Treuhand GmbH, Koblenz (18 Seiten -inklusive Bestätigungsvermerk- sowie die Bilanz und GuV), haben den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und können im Ratsinformationssystem der Verwaltung eingesehen werden.

Die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz hat den Jahresabschluss 2021 des Abwasserwerkes Cochem geprüft und den Bestätigungsvermerk erteilt. Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 47.016.474,22 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust von 53.415,47 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 842.736,05 €.

Der anwesende Werkleiter erläuterte dem Verbandsgemeinderat kurz das Wirtschaftsjahr und wies in Zusammenhang mit der Feststellung des Jahresabschlusses auf folgendes hin:

-

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

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Der Jahresabschluss entspricht den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.

-

Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

-

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach Beurteilung der Prüfungsgesellschaft keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

-

Die Eigenkapitalausstattung des Werkes beträgt zum Bilanzstichtag 55,1 % (Vorjahr: 54,4 %) und kann als ausreichend bezeichnet werden.

Die Fraktionen nahmen die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und bedankten sich für die geleistete Arbeit.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.09.2022 einstimmig die Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses beschlossen.

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 08.11.2022 mit dem Jahresabschluss beschäftigt und schlägt dem Verbandsgemeinderat Cochem einstimmig vor, die Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem zum 31. Dezember 2021 und die Verwendung des Jahresverlustes 2021 wie folgt zu beschließen:

1.

Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 47.016.474,22 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust von 53.415,47 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 842.736,05 €.

Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Form festgestellt.

2.

Der Jahresverlust 2021 von 53.415,47 EUR wird in das nächste Jahr vorgetragen.

Der Liquiditätsüberschuss von 842.736,05 EUR wird für ausgabenwirksame Jahresverluste künftiger Jahre verwendet.

Der Verbandsgemeinderat Cochem stellt den Jahresabschluss des Abwasserwerkes der Verbandsgemeinde Cochem zum 31. Dezember 2021 fest und beschließt die Verwendung des Jahresverlustes 2021 wie folgt:

1.

Die Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit 47.016.474,22 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung einen Jahresverlust von 53.415,47 € aus. Dieser beinhaltet einen Liquiditätsüberschuss von 842.736,05 €. Der Jahresabschluss wird in der vorliegenden Form festgestellt.

2.

Der Jahresverlust 2021 von 53.415,47 EUR wird in das nächste Jahr vorgetragen.

Der Liquiditätsüberschuss von 842.736,05 EUR wird für ausgabenwirksame Jahresverluste künftiger Jahre verwendet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Feststellung der Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 der Verbandsgemeinde Cochem

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 18.10.2022 sowie am 31.10.2022 unter dem Vorsitz von Herrn Kilian Moritz die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Jahre 2014, 2015 und 2016 der Verbandsgemeinde Cochem geprüft.

Im Rahmen der Prüfung wurden insbesondere die Ein- und Auszahlungsbelege der Bereiche: zentrale Dienste, Ordnungsamt, Feuerwehren, Grundschulen und Soziale Sicherung stichprobenweise kontrolliert. Unregelmäßigkeiten oder sonstige Rechtsverstöße wurden nicht festgestellt. Die Prüfungen führten zu keiner Beanstandung.

Folgende Ergebnisse der Jahresabschlüsse wurden festgestellt:

a) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014

Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 14.327.702,07 EUR und Gesamtaufwendungen von 13.290.391,26 EUR weist einen Überschuss von 1.037.310,81 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 594.760,81 EUR verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen betragen 14.119.073,83 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 14.103.722,96 EUR und Zinseinzahlungen = 15.350,87 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 11.620.970,06 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 10.543.925,71 EUR und Zinsauszahlungen = 1.077.044,35 EUR). Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 2.498.103,77 EUR der sich gegenüber der Planaufstellung um 26.381,78 EUR verbessert hat.

Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 534.022,27 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 1.157.986,66 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 623.964,39 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 777.110,61 EUR). Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 1.874.139,38 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelüberschuss um 914.944,38 EUR verbessert.

Es ergeben sich Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 1.519.500 EUR. Hier wurde die übertragene Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2013 in Anspruch genommen. Die Tilgungsauszahlungen belaufen sich insgesamt auf 518.272,61 EUR. Somit ergab sich in 2014 eine Nettoneuverschuldung von 1.001.227,39 €.

Unter Berücksichtigung der Bewegungen der durchlaufenden Gelder (Verwahrgelder) von -14.054,58 € weist die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2014 in der Summe einen liquiden Mittelüberschuss der Verbandsgemeinde von 2.861.312,19 € aus. Im Vergleich zum Planansatz entspricht dies einer Verbesserung um 1.465.477,19 €. (ohne Berücksichtigung der Finanzrechnungs-Posten 51 bis 53, die die Liquiditätsbewegung der Einheitskasse betreffen). Die Liquiditätsverbesserung ist insbesondere auf die Neuaufnahme des Investitionskredites sowie auf die Einsparungen im Investitionsbereich zurückzuführen.

Die Finanzrechnung ist folglich auch nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO a.F. ausgeglichen.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 60.756.563,49 EUR ab.

Das Anlagevermögen beläuft sich auf 45.468.821,89 EUR und das Umlaufvermögen auf 15.022.831,91 EUR. Das Umlaufvermögen weist u.a. die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Hierunter fallen auch die Forderungen im Rahmen der Führung der Einheitskasse in Höhe von 3.069.629,84 €.

Der Kassenbestand (Bilanzposten 2.4) gibt den Bestand der Einheitskasse wieder, der sich in 2014 um 2.001.679,56 € auf 9.620.637,18 € erhöht hat. Der Kassenbestand der Verbandsgemeinde selbst hat sich einmal durch den Liquiditätsüberschuss nach der Finanzrechnung (= 2.861.312,19 €) und durch die Fusion mit Teilen der ehem. Verbandsgemeinde Treis-Karden (= 54.748,91 €) insgesamt um 2.916.061,10 € erhöht.

Somit konnte der zu Beginn des Haushaltsjahres ausgewiesen Liquiditätskredit der Verbandsgemeinde von 1.129.875,99 € vollständig ausgeräumt und ein positiver Kassenbestand von 1.789.185,11 € ausgewiesen werden.

In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 1.037.310,81 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich somit auf 12.436.888,30 EUR.

Die Eigenkapitalquote ist von 23,67 % auf 20,47 % gesunken.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

- Sonderposten in Höhe von 11.027.758,71 EUR

- Rückstellungen in Höhe von 14.690.854,28 EUR

- Verbindlichkeiten in Höhe von 21.292.492,71 EUR

Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 9.883.923,50 EUR (= 494.798,53 EUR mehr als im Vorjahr). Diese Steigerung ist auf die Fusion mit Teilen der ehem. Verbandsgemeinde Treis-Karden zurückzuführen. Außerdem enthalten die Verbindlichkeiten auch die Verbindlichkeiten im Rahmen der Führung der Einheitskasse, die sich in der Summe auf 10.904.081,91 € beziffern.

b) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015

Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 17.283.957,66 EUR und Gesamtaufwendungen von 15.877.072,94 EUR weist einen Überschuss von 1.406.884,72 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 825.434,72 EUR verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen betragen 15.944.615,22 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 15.940.836,93 EUR und Zinseinzahlungen = 3.778,29 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 13.979.211,07 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 12.897.398,30 EUR und Zinsauszahlungen = 1.081.812,77 EUR). Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 1.965.404,15 EUR der sich gegenüber der Planaufstellung um 1.088.209,15 EUR verbessert hat.

Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 260.849,38 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 1.567.745,62 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Fehlbetrag von 1.306.896,24 EUR (Verschlechterung gegenüber der Planaufstellung um 483.561,24 EUR). Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 658.507,961 EUR.

Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelüberschuss um 604.647,91 EUR verbessert.

In 2015 haben sich keine Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten ergeben. Die veranschlagten Kreditermächtigungen wurden nicht in Anspruch genommen. Die Tilgungsauszahlungen belaufen sich insgesamt auf 687.222,24 EUR.

Unter Berücksichtigung der Bewegungen der durchlaufenden Gelder (Verwahrgelder) von -107,59 € weist die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2015 in der Summe einen liquiden Mittelabfluss der Verbandsgemeinde von 26.338,95. € aus. Im Vergleich zum Planansatz entspricht dies einer Verbesserung um 131.626,05 €. (ohne Berücksichtigung der Finanzrechnungs-Posten 51 bis 53, die die Liquiditätsbewegung der Einheitskasse betreffen).

Die Finanzrechnung ist nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO a.F. ausgeglichen, da der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 1.965.404,15 € die ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 687.222,24 € decken kann.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 60.635.609,33 EUR ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 46.013.846,3 EUR und das Umlaufvermögen auf 14.297.577,47 EUR. Das Umlaufvermögen weist u.a. die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Hierunter fallen auch die Forderungen im Rahmen der Führung der Einheitskasse in Höhe von 2.976.185,55 €.

Der Kassenbestand (Bilanzposten 2.4) gibt den Bestand der Einheitskasse wieder, der sich in 2015 um 273.069,67 € auf 9.347.567,51 € reduziert hat. Der Kassenbestand der Verbandsgemeinde selbst hat sich aufgrund des Mittelabflusses in 2015 von 26.338,95 € auf 1.759.846,16 € reduziert.

In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss 1.406.884,72 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital beläuft sich auf 13.844.923,02 EUR. Die Eigenkapitalquote beträgt 22,83 %.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

- Sonderposten in Höhe von 10.857.708,60 EUR

- Rückstellungen in Höhe von 14.793.477,45 EUR

- Verbindlichkeiten in Höhe von 20.115.577,26 EUR

Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 9.202.093,03 EUR (= 681.830,47 EUR weniger als im Vorjahr). Dieser Kreditstand beinhaltet noch sämtliche Investitionskredite der ehem. Verbandsgemeinde Treis-Karden. Eine Aufteilung dieser Investitionskredite auf die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch und Kastellaun wurde bis Ende 2015 vertragsmäßig von den Kreditinstituten noch nicht umgestellt. Außerdem enthalten die Verbindlichkeiten auch die Verbindlichkeiten im Rahmen der Führung der Einheitskasse, die sich in der Summe auf 10.554.003,92 € beziffern.

c) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016

Feststellung der Ergebnisrechnung:

Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 18.344.512,75 EUR und Gesamtaufwendungen von 16.715.528,95 EUR weist einen Überschuss von 1.628.983,80 EUR aus. Gegenüber dem Haushaltsansatz hat sich das Ergebnis um 1.257.028,80 EUR verbessert. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Feststellungen zur Finanzrechnung:

Die ordentlichen Einzahlungen betragen 15.207.807,20 EUR (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 15.202.469,39 EUR und Zinseinzahlungen = 5.337,81 EUR) und die ordentlichen Auszahlungen betragen 14.082.233,03 EUR (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit = 13.109.796,76 EUR und Zinsauszahlungen = 972.436,27 EUR).

Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 1.125.574,17 EUR der sich gegenüber der Planaufstellung um 608.484,17 EUR verbessert hat.

Die Investitionseinzahlungen belaufen sich auf 969.470,38 EUR und die Investitionsauszahlungen auf 665.858,70 EUR. Das ergibt im Investitionsbereich einen Einzahlungsüberschuss von 303.611,68 EUR (Verbesserung gegenüber der Planaufstellung um 1.695.981,68 EUR).

Zusammen mit dem Überschuss im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 1.429.185,85 EUR. Im Vergleich zur Planaufstellung hat sich der Finanzmittelüberschuss um 2.304.465,85 EUR verbessert.

In 2016 haben sich abermals keine Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten ergeben. Die veranschlagte Kreditermächtigung aus 2016 in Höhe von 1.246.270 € wurde nicht in Anspruch genommen. Die Tilgungsauszahlungen belaufen sich insgesamt auf 793.005,86 EUR. Neben den ordentlichen Tilgungsleistungen beinhalten die Tilgungsauszahlungen auch außerordentliche Tilgungen von 294.962,04 €, da mit Ablauf von Zinsbindungsfristen von einer Umschuldung abgesehen und die Kredite endgetilgt wurden.

Unter Berücksichtigung der Bewegungen der durchlaufenden Gelder (Verwahrgelder) von 7.769,91 € weist die Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2016 in der Summe einen liquiden Mittelüberschuss der Verbandsgemeinde von 635.191,85. € aus. Im Vergleich zum Planansatz entspricht dies einer Verbesserung um 1.031.886,85 €.

(ohne Berücksichtigung der Finanzrechnungs-Posten 51 bis 53, die die Liquiditätsbewegung der Einheitskasse betreffen).

Die Finanzrechnung ist nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO a.F. ausgeglichen, da der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 1.125.574,17 € die ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 498.043,82 € decken kann.

Feststellungen zur Schlussbilanz:

Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 59.452.828,77 EUR ab. Das Anlagevermögen beläuft sich auf 45.197.874,33 EUR und das Umlaufvermögen auf 13.961.310,07 EUR. Das Umlaufvermögen weist u.a. die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben. Hierunter fallen auch die Forderungen im Rahmen der Führung der Einheitskasse in Höhe von 2.227.536,02 €.

Der Kassenbestand (Bilanzposten 2.4) gibt den Bestand der Einheitskasse wieder, der sich in 2016 um 1.176.487,51 € auf 10.524.055,02 € erhöht hat. Der Kassenbestand der Verbandsgemeinde selbst hat sich aufgrund in 2016 um 635.191,85 € auf 2.395.038,01 € erhöht.

In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss 1.628.983,80 EUR aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist. Das Eigenkapital hat sich entsprechend auf 15.473.906,82 EUR erhöht.

Die Eigenkapitalquote beträgt 26,03 %.

Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:

- Sonderposten in Höhe von 10.536.126,92EUR

- Rückstellungen in Höhe von 15.562.538,08 EUR

- Verbindlichkeiten in Höhe von 18.105.207,02 EUR

Die Verbindlichkeiten enthalten unter anderem die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 7.276.649,45 EUR (= 1.925.443,58 EUR weniger als im Vorjahr). Neben den Tilgungsleistungen in 2016 ist der Rückgang des Kreditstandes auch darauf zurückzuführen, dass in 2016 die Investitionskredite der ehem. Verbandsgemeinde Treis-Karden von den Kreditinstituten auf die jeweiligen Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch und Kastellaun vertragsmäßig aufgeteilt wurden.

Außerdem enthalten die Verbindlichkeiten auch die Verbindlichkeiten im Rahmen der Führung der Einheitskasse, die sich in der Summe auf 10.449.491,31 € beziffern.

Da die Prüfung der Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Verbandsgemeinderat vor, die Jahresabschlüsse der Verbandsgemeinde Cochem festzustellen.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Hans Bleck, bemängelte die Rückstände bei den Jahresabschlüssen. Er forderte, dass die zurückliegenden Jahresabschlüsse zeitnah festgestellt werden sollen, damit der Rechnungsprüfungsausschuss wieder in die Prüfung der aktuellen Jahresrechnung einsteigen kann. Nur so könne die eigentliche Aufgabe des Ausschusses wahrgenommen werden, so Bleck weiter.

Der Verbandsgemeinderat stellt die Jahresabschlüsse der Verbandsgemeinde Cochem für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 fest.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

9. Feststellung der Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 der Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Eifel-Mosel-Hunsrück

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 18.10.2022 sowie am 31.10.2022 unter dem Vorsitz von Herrn Kilian Moritz die vollständig vorgelegten Rechnungsprüfungsunterlagen der Fischereigenossenschaften der Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.

Die Prüfungen der Jahresabschlüsse führten zu folgenden Ergebnissen:

a) Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2014

1. Fischereigenossenschaft Endert

Ergebnisrechnung:

Erträge

4.679,18 €

Aufwendungen

3.822,50 €

Jahresüberschuss

856,68 €

Finanzrechnung:

ordentliche Einzahlungen

2.741,88 €

ordentliche Auszahlungen

3.819,65 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-1.7077,77 €

Zur Deckung des negativen Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen wurden zum Ende des Haushaltsjahres liquide Mittel in Höhe von 1.077,77 € entnommen.

Der Kassenbestand reduzierte sich somit zum 31.12.2014 auf 1.770,10 €.

2. Fischereigenossenschaft Ellerbach

Ergebnisrechnung:

Erträge

1.325,94 €

Aufwendungen

1.325,94 €

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

0 €

Finanzrechnung:

ordentliche Einzahlungen

1.325,94 €

ordentliche Auszahlungen

1.322,02 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

3,92 €

Der Überschuss in Höhe von 3,92 € der ordentlichen Ein- und Auszahlungen hat den Kassenbestand zum 31.12.2014 auf insgesamt 994,89 € erhöht.

3. Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück

Ergebnisrechnung:

Erträge

5.802,56 €

Aufwendungen

5.796,00 €

Jahresüberschuss  —  6,56 €

Finanzrechnung:

ordentliche Einzahlungen

5.802,56 €

ordentliche Auszahlungen

5.796,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

6,56 €

Der Überschuss in Höhe von 6,56 € der ordentlichen Ein- und Auszahlungen hat den Kassenbestand zum 31.12.2014 auf insgesamt 693,39 € erhöht.

b) Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2015

1. Fischereigenossenschaft Endert

Ergebnisrechnung:

Erträge

3.811,73 €

Aufwendungen

3.811,73 €

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

0 €

Finanzrechnung:

ordentliche Einzahlungen

2.992,35 €

ordentliche Auszahlungen

5.998,82 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-3.006,47 €

Zur Deckung des negativen Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen wurden zum Ende des Haushaltsjahres die restlichen noch vorhandenen liquiden Mittel in Höhe von 1.770,10 € entnommen. Zusätzlich musste ein Liquiditätskredit in Höhe von 1.236,37 € aufgenommen werden.

2. Fischereigenossenschaft Ellerbach

Ergebnisrechnung:

Erträge

1.323,34 €

Aufwendungen

1.323,34 €

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

0 €

Finanzrechnung:

ordentliche Einzahlungen

1.323,34 €

ordentliche Auszahlungen

2.096,70 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-773,36 €

Zur Deckung des negativen Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen musste zum Ende des Haushaltsjahres liquide Mittel in Höhe von 773,36 € entnommen werden.

Der Kassenbestand reduzierte sich somit auf 221,53 €.

3. Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück

Ergebnisrechnung:

Erträge

3.533,85 €

Aufwendungen

3.359,53 €

Jahresüberschuss

174,32 €

Finanzrechnung:

ordentliche Einzahlungen

2.550,81 €

ordentliche Auszahlungen

2.803,23 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-252,42 €

Zur Deckung des negativen Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen erfolgte zum Ende des Haushaltsjahres eine Liquiditätsentnahme in Höhe von 252,42 €. Der Kassenbestand reduzierte sich somit auf 440,97 €.

c) Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2016

1. Fischereigenossenschaft Endert

Ergebnisrechnung:

Erträge

3,65 €

Aufwendungen

15,61 €

Jahresfehlbetrag

-11,96 €

Der Endertbach war im Haushaltsjahr 2016 aufgrund fehlender Pachtangebote nicht verpachtet.

Finanzrechnung:

ordentliche Einzahlungen

2.853,65 €

ordentliche Auszahlungen

15,61 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

2.838,04 €

Mit dem Einzahlungsüberschuss konnte der Liquiditätskredit in Höhe von 1.236,37 € getilgt und ein liquider Mittelbestand von 1.601,67 € ausgewiesen werden.

2. Fischereigenossenschaft Ellerbach

Ergebnisrechnung:

Erträge

1.102,09 €

Aufwendungen

1.102,09 €

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

0 €

Finanzrechnung:

ordentliche Einzahlungen

1.102,09 €

ordentliche Auszahlungen

880,80 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

221,29 €

Der Überschuss in Höhe von 221,29 € hat den Kassenbestand zum 31.12.2014 auf insgesamt 442,82 € erhöht.

3. Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück

Ergebnisrechnung:

Erträge

3.181,51 €

Aufwendungen

2.858,47 €

Jahresüberschuss

323,04 €

Finanzrechnung:

ordentliche Einzahlungen

1.456,51 €

ordentliche Auszahlungen

2.196,71 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-740,20 €

Um den Fehlbetrag in 2016 zu Decken wurden die noch verfügbaren liquiden Mittel in Höhe von 440,97 € entnommen. Darüber hinaus musste zur Deckung ein Liquiditätskredit in Höhe von 299,23 € aufgenommen werden.

Da die Prüfung der Jahresabschlüsse 2014, 2015 und 2016 der Fischereigenossenschaft Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück zu keinerlei Beanstandungen geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Verbandsgemeinderat vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 der Fischereigenossenschaften festzustellen.

Der Verbandsgemeinderat stellt die Jahresabschlüsse der Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück für die Haushaltsjahre 2014, 2015 und 2016 fest.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

10. Entlastungserteilung für die Haushaltsjahre 2014, 2015, 2016

a)

der Verbandsgemeinde Cochem

b)

der Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück

Der Vorsitzende, Herr Bürgermeister Lambertz, sowie die I. Beigeordnete, Frau Balthasar-Schäfer, dürfen aufgrund der Ausübung ihres Amtes als Beigeordnete in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gem. § 22 GemO RP nicht mitwirken.

Den Vorsitz übernimmt die Beigeordnete Frau Roberta Kastor.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.10.2022 einstimmig vorgeschlagen, dem damaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde Cochem sowie den Beigeordneten Entlastung für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016 zu erteilen.

Die Entlastungserteilung für

a) die Verbandsgemeinde Cochem

und

b) die Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück

wird zur Abstimmung gestellt.

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Entlastung der Betroffenen für die Haushaltsjahre 2014 bis 2016

a) für die Verbandsgemeinde Cochem

und

b) für die Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück

zu.

Abstimmungsergebnis:

zu a) einstimmig

zu b) einstimmig

Anschließend übernimmt Bürgermeister Lambertz wieder den Vorsitz.

11. Kreisenergiegesellschaft (KEG) - Gründung und Beitritt der Verbandsgemeinde Cochem als Gesellschafter

Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat entsprechend der Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates in der Sitzung vom 29.03.2022 die Gründung einer Kreisenergiegesellschaft (KEG) vorbereitet:

Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind Kernziele der Lokalen Agenda 21. Über die anvisierte KEG wird die Möglichkeit geschaffen, durch Umsetzung von erneuerbaren Energieprojekten einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.

Der Kreistag hat bereits in der Sitzung am 25.03.2022 einen entsprechenden „Grundsatzbeschluss“ zur Gründung der KEG und zum Beitritt als Gesellschafter gefasst. In der Folgezeit haben auch die Verbandsgemeinden gleichlautende Beschlüsse gefasst. Parallel wurde der Gesellschaftsvertrag erarbeitet und die beabsichtigte Gründung und der Beitritt gemäß § 92 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) der Aufsichtsbehörde (ADD Trier) mit Schreiben vom 23.05.2022 angezeigt. Der Gesellschaftsvertrag wurde in einer gemeinsamen Info-Veranstaltung für Kreis- und VG-Gremien am 27.06.2022 in Kaisersesch vorgestellt und zur Diskussion gestellt.

Auf Basis der Stellungnahmen der ADD Trier vom 20.06.2022 und vom 28.07.2022 wurde im engen Dialog mit der ADD und der unteren Kommunalaufsichtsbehörde der eingereichte Gesellschaftsvertrag weiterentwickelt. Mit finaler Stellungnahme vom 20.09.2022 hat die ADD dann mitgeteilt, dass auf Basis der final eingereichten Unterlagen keine Bedenken gegen die Gründung der KEG bestehen.

Der Gesellschaftsvertrag enthält u. a. folgende Regelungen:

-

Zentraler Sitz der Gesellschaft in Cochem (§ 1 Abs. 2).

-

Weitgefasster inhaltlicher und räumlicher Gesellschaftszweck, der grds. auch eine Beteiligung an Energieprojekten außerhalb des Landkreises Cochem-Zell ermöglicht (§ 2 Abs. 1).

-

Aufgabenabgrenzung zwischen der KEG (überörtlicher Wirkungskreis) und den „Anstalten des öffentlichen Rechts“ (örtlicher Wirkungskreis).

-

Direkter Beitritt der Verbandsgemeinden (VG) als Gesellschafter, nicht über örtliche „Anstalten des öffentlichen Rechts“ (§ 5 Abs. 1).

-

Stammkapital i. H. v. insgesamt 25 T € (§ 5 Abs. 2).

-

Aufteilung der Gesellschaftsanteile zu jeweils 20% (= 5 Geschäftsanteile) auf die 4 Verbandsgemeinden und den Landkreis (§ 5 Abs. 3).

-

Vertretung der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung über mindestens eine(n) Vertreter:in, ab 5 Geschäftsanteilen können 2 Vertreter:innen entsendet werden (§ 7 Abs. 1).

-

Beschlussfassung mit Mehrheit des in der Gesellschafterversammlung vertretenen Stammkapitals, wobei bei der Umsetzung von Projekten im Gebiet eines Gesellschafters zusätzlich dessen Zustimmung erforderlich ist (§ 11 Abs. 4).

-

Vertretung der Gesellschaft durch mind. einen Geschäftsführer, alt. durch zwei Geschäftsführer bzw. einen Geschäftsführer und einen Prokuristen (§ 12).

-

Aufnahme einer Absichtserklärung zum Vorteilsausgleich, wonach die Gesellschafter erklären, etwaige finanzielle Vorteile, die aus dem Sitz der Gesellschaft entstehen, auszugleichen (§ 17).

Darüber hinaus wurden im Vorfeld mit den Verbandsgemeinden folgende Punkte abgestimmt:

-

Verzicht auf eine explizite Regelung zur Zulässigkeit eigener Energieprojekte der Gesellschafter, unabhängig zur KEG in § 8.

-

Übernahme der Geschäftsführung auf Wunsch der Verbandsgemeinden durch die Kreiswerke, Eigenbetrieb Klima & Energie.

-

Verzicht auf die Einrichtung eines Aufsichtsrats.

Ergänzend wird auf die umfangreiche Vorlage zur Fassung des „Grundsatzbeschlusses“ verwiesen.

Aufgrund der im Anzeigeverfahren seitens der ADD vorgetragenen Fragen und Bedenken ergab sich gegenüber der in der Info-Veranstaltung vorgestellten Version nochmals ein Anpassungsbedarf im Gesellschaftsvertrag und darüber hinaus auch in der Analyse nach § 92 GemO.

Zunächst wurde seitens der ADD u. a. eine Bewertung der finanziellen Risiken in Bezug auf die umzusetzenden Projekte gefordert. Durch Einschränkung des Gesellschaftszwecks in § 2 Abs. 1 S. 2 (Streichung „und Umsetzung“) wurde klargestellt, dass die KEG nicht das Ziel verfolgt, eigene Projekte umzusetzen, sondern dass diese primär in noch zu gründenden Projektgesellschaften umgesetzt werden sollen.

Weiterhin wurde eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen den örtlichen „Anstalten des öffentlichen Rechts“ (AÖR) und der KEG gefordert. Hintergrund war die Situation, dass die Verbandsgemeinden Ulmen und Zell die Aufgabe „Energieversorgung“ auf die örtlichen AÖR‘s übertragen haben. In Abstimmung mit den betroffenen und den übrigen Verbandsgemeinden, der unteren Kommunalaufsichtsbehörde und der ADD wurde dieser Aufgabenkonflikt dann letztlich durch eine Schärfung des Gesellschaftsgegenstandes gelöst. Konkret wurde in § 2 des Gesellschaftsvertrages ein neuer Absatz 2 eingefügt. Demnach übernimmt die KEG, in Verbandsgemeinden, in denen AÖR‘s tätig sind, primär eine Unterstützungsfunktion, um auch größere, komplexere Projekte umsetzen zu können, die auf andere Planungszusammenhänge abstellen, nämlich eine über die VG-Grenzen hinausgehende energiewirtschaftliche Betätigung, die aufgrund der wirtschaftlichen Notwendigkeit größere Strukturen erfordert und eine erweiterte Zielsetzung hat. Das Tätigwerden der KEG betrifft somit einen überörtlichen Wirkungskreis, wo hingegen sich das Tätigwerden der AÖR auf einen örtlichen Wirkungskreis begrenzt. Auch die Rollenverteilung wurde konkretisiert.

So soll sich die KEG in den noch zu gründenden Projektgesellschaften prioritär in der Rolle des Komplementärs wiederfinden, während die örtlichen AÖR die Möglichkeit haben, sich an diesen Projekten als Kommanditist zu beteiligen (siehe Schema, Anlage 1). Insofern werden dann eine Konkurrenz zwischen den örtlichen AÖR und der KEG sowie Doppelstrukturen vermieden und gleichzeitig eine klare Aufgabentrennung gewährleistet.

Neben der Erweiterung von § 11 (Versammlungen und Beschlüsse der Gesellschafter) um die Möglichkeit, bei Bedarf auch Videokonferenzen durchführen zu können (§ 11 Abs. 9) und einigen redaktionellen Änderungen, wurde § 16 (Ergebnisverwendung) um einen Abs. 3 ergänzt und dort ein Vorbehalt zur Nachschusspflicht aufgenommen.

Das Schema zur Veranschaulichung des Aufbaus der KEG (Anlage 1), der finale Gesellschaftsvertrag (Anlage 2) und die finale Analyse nach § 92 GemO (Anlage 3) haben den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Die formelle Gründung der KEG soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Unter Berücksichtigung der i. R. d. Gründungsprozesses noch umzusetzenden Schritte (notarielle Beurkundung, Einzahlung Stammkapital, Anmeldung Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Anmeldung Finanzamt, Erstellung Wirtschaftsplan, etc.) wird die operative Arbeit voraussichtlich erst im Jahr 2023 aufgenommen.

Der Hauptausschuss hat dem Verbandsgemeinderat durch einstimmigen Beschluss in seiner Sitzung am 08.11.2022 folgende Beschlussfassung empfohlen:

Die Verbandsgemeinde Cochem tritt als Gesellschafter der „Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH“ bei und beteiligt sich mit einem Geschäftsanteil von 5.000 € am Stammkapital der Gesellschaft. Dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt. Die Gesellschaftsgründung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

Die Verbandsgemeinde Cochem tritt als Gesellschafter der „Kreisenergiegesellschaft Cochem-Zell GmbH“ bei und beteiligt sich mit einem Geschäftsanteil von 5.000 € am Stammkapital der Gesellschaft. Dem beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags wird zugestimmt. Die Gesellschaftsgründung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

12. Schiedsamtsangelegenheiten;

Schiedsamtsbezirk III - Nachfolge für Hr. Rudolf Stauf

Der Schiedsmann des Schiedsamtsbezirks III (Stadt Cochem) ist am 07.07.2022 plötzlich verstorben. Auch an dieser Stelle wird Hr. Stauf besonderen Dank und Anerkennung für seine geleisteten Dienste ausgesprochen.

Die aufgekommenen Fälle wurden dankenswerterweise von der vertretenden Schiedsperson, Hr. Peter Bison (Schiedsamtsbezirk II), übernommen.

Damit auch in Zukunft die wichtigen und z.T. vorgeschriebenen Schlichtungsverfahren durchgeführt werden können, muss – entsprechend der einschlägigen Regelungen der Schiedsamtsordnung (SchO RP) eine Nachfolgerin / ein Nachfolger vom Verbandsgemeinderat benannt und vom Amtsgericht Cochem berufen werden.

Nach Rücksprache mit dem Ältestenrat wird Hr. Bernd Schuwerack, 56812 Cochem, als Schiedsmann für den Bezirk III (Stadt Cochem) vorgeschlagen.

Der Verbandsgemeinderat schlägt dem Amtsgericht Cochem vor, Herrn Bernd Schuwerack zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk III (Stadt Cochem) zu bestellen. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Verfahrensschritte in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

13. Mittagsverpflegung an Ganztagsschulen;

- Höhe der Elternbeteiligung

Der Hauptausschuss hatte im vergangenen Jahr beschlossen, die Elternbeteiligung an dem Mittagessen in den Grundschulen zu vereinheitlichen und sich hierbei an der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SVEV) zu orientieren. Der Essenpreis wurde beginnend mit dem Schuljahr 2021/22 für alle Grundschulen in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Cochem auf 3,50 € festgelegt.

Mit der 12. Verordnung zur Änderung der SVEV vom 06.12.2021 wurde der Wert für Mahlzeiten ab dem 01.01.2022 auf 3,57 € für ein Mittag- oder Abendessen festgesetzt.

Hiernach wäre eine Anpassung des Elternbeitrages auf 3,60 € vorzunehmen.

Aufgrund der seit März 2022 extrem gestiegenen Preise u.a. von Lebensmitteln, Energiekosten und Erhöhung des Mindestlohnes haben verschiedene Caterer unserer Grundschulen die Essenspreise bereits erhöht. Es ist daher zu überlegen, die Elternbeteiligung über die Anlehnung an die SVEV hinaus zur Entlastung des Haushalts zu erhöhen.

Die Essenspreise stellen sich für unsere Schulen aktuell wie folgt dar:

Zusätzlich fallen Sachkosten (Kfz, Reinigung, Wäsche, Strom, Wasser, Küchengeräte etc.) an.

Die Anzahl der Mittagessen an allen Grundschulen betrug:

2018:

19.252

2019:

23.038

2020:

Corona Jahr, nicht relevant

2021:

14.946; aufgrund Corona auch hier weniger Mittagessen

2022:

Jan.-Sept.: tatsächlich 18.505; geschätzte Essen Jan-Dez: rd. 24.000

Bei einer Unterdeckung von derzeit durchschnittlich ca. 2,50 € pro Essen würden bei rd. 24.000 Essen ungedeckte Kosten von ca. jährlich 60.000 € anfallen.

Bei den umliegenden Verwaltungen im Kreis Cochem-Zell werden zz. folgende Elternbeiträge für Mittagessen verlangt:

Kreisverwaltung

Cochem-Zell:

Erhöhung von 3,50 € auf 4,50 € seit 01.05.2022 (Erhöhung um 28,57 %)

VG Ulmen:

Erhöhung von 3,50 € auf 4,00 € seit 01.09.2022 (Erhöhung um 14,29 %)

VG Kaisersesch:

4,50 €, derzeit keine Erhöhung geplant

VG Zell (Mosel):

3,50 €, derzeit keine Erhöhung geplant

Finanziell benachteiligte Familien werden seit dem 01.08.2019 über einen Antrag aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes komplett von der Elternbeteiligung an der Mittagsverpflegung befreit. Darüber hinaus besteht für finanziell bedürftige Familien, die keinen Anspruch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, die Möglichkeit der Unterstützung aus dem Sozialfond des Landes Rheinland-Pfalz, der einen sozial angemessenen Eigenanteil von 1,- € pro Mittagessen vorsieht.

Eine vollständige Kostendeckung durch den Elternbeitrag für das Mittagessen war in der Vergangenheit nicht gegeben und wird auch künftig kaum realisierbar sein.

Mehreinnahmen aus einer Erhöhung des Eigenanteils führen zu einer Verbesserung der Refinanzierung.

Bürgermeister Lambertz ergänzte, dass die Kreisverwaltung Cochem-Zell aktuell eine Erhöhung des Elternbeitrags auf 5,- € je Mittagessen anstrebe und schlug vor, die Beiträge, wie im Hauptausschuss vorberaten, auf 4,50 € je Mittagessen anzuheben und zeitgleich die weitere Entwicklung zu beobachten.

Das Mitglied des Verbandsgemeinderats, Tanja Schmidt, monierte, dass vorliegend im Verhältnis zu den sonstigen hohen Ausgaben der Verbandsgemeinde lediglich ein kleiner Teil betroffen sei und schlug vor, auf eine Erhöhung der Beiträge zu verzichten, um die Eltern zu entlasten.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Volker Linden, erwiderte, dass bei der vom Hauptausschuss vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge auf 4,50 € nur ein Bruchteil der Kosten weitergegeben werden und sprach insoweit immer noch von einer großzügigen Regelung.

Hans Bleck, Fraktionsvorsitzender der SPD, wies darauf hin, dass die Entscheidung des Hauptausschusses auch bereits einige Zeit her sei und die aktuelle Situation neu bewertet werden könne.

Er beantragte die Vertagung der Angelegenheit bis vor Beginn des neuen Schuljahres, um dann die aktuelle Preisentwicklung in die Entscheidung über die Höhe der Elternbeiträge mit einzubeziehen. Der Antrag wurde mit 14 Nein-Stimmen, 10 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Elternbeiträge für das Mittagessen aufgrund der eingetretenen Kostenentwicklung auf 4,50 € je Mittagessen zu erhöhen.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Elternbeitrag für das Mittagessen an Grundschulen auf 4,50 € pro Essen zu erhöhen. Die Anpassung der Elternbeiträge erfolgt ab 01.01.2023.

Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

14. Verwaltungsvereinbarung Schulgebäudekomplex Jahnstraße 21, Cochem

Nach dem Umzug der Grundschule Cochem in den sanierten Schulgebäudetrakt zum Schuljahreswechsel 2021/2022 ist die bisherige Verwaltungsvereinbarung (seit dem 01.08.2010 in Kraft) den aktuellen Verhältnissen anzupassen. Den Sanierungsmaßnahmen für die künftige Unterbringung der Grundschule Cochem war eine Neustrukturierung des Eigentums vorausgegangen. Eigentümerin des ehemaligen Hauptschultraktes ist die Verbandsgemeinde in dem jetzt in weiten Teilen die Grundschule Cochem komplett untergebracht ist. Der Landkreis Cochem-Zell ist Eigentümer der Doppelturnhalle mit darüber liegendem Klassenraumgeschoss sowie des unmittelbar an das Kindergartengebäude angrenzenden Gebäudetraktes (Gebäude, in dem bis Sommer 2021 im 1. und 2. Obergeschoss Teile der Grundschule Cochem untergebracht waren).

Aufgrund der Neuordnung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse fanden auf Verwaltungsebene Verhandlungen mit Vertretern des Landkreises über die Änderung der seinerzeit abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung statt. Das Ergebnis ist dem beigefügten Vereinbarungsentwurf zu entnehmen. Entsprechend der aktuellen Situation ist anstatt der bisherigen hälftigen Kostenverteilung nunmehr eine Kostentragung von 45,5 % durch den Landkreis und von 54,5 % durch die Verbandgemeinde vorgesehen. Die Kosten für den Betrieb der Sporthallen sollen wie bisher hälftig aufgeteilt werden.

Die Vereinbarung soll rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten.

Der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung hat den Verbandsgemeinderatsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen und kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

Die grundstücks- und gebäudebezogenen Kosten für das Schulgebäude in der Jahnstraße sind im Ergebnishaushalt 2022 des Teilhaushalts bei dem Produkt 2.1.1.02 (Grundschule Cochem) weitestgehend eingeplant. Die Kosten für 2023 werden im Rahmen der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 08.11.2022, dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung über die Verwaltung der Schulgebäude in der Jahnstraße in Cochem mit dem Landkreis Cochem-Zell zuzustimmen.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem beigefügten Verwaltungsvereinbarungsentwurf über die Verwaltung der Schulgebäude in der Jahnstraße in Cochem mit dem Landkreis Cochem-Zell zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig