- Einladung vom 27.11.2023 –
| Beginn: | 16:00 Uhr |
| Ende: | 17:10 Uhr |
Anwesend
| Als Vorsitzender: | Verbandsvorsteher Bürgermeister Wolfgang Lambertz (ohne Stimmrecht) |
| Als Mitglieder: | Ortsbürgermeister Hans-Josef Bleser, Treis-Karden |
| Ortsbürgermeister Wilhelm Loosen, Pommern | |
| Ortsbürgermeisterin Simone Nick, Lütz | |
| Entschuldigt: | Ortsbürgermeister Erwin Thönnes, Brieden |
| Auf Einladung: | Birgit Röder, Kath. Kita gGmbH |
| Tanja Schäfer, Leiterin Kita Treis-Karden | |
| Schriftführer: | Gerd Lampen, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit der Verbandsversammlung fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 03.11.2020 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren der Verbandsversammlung und eröffnet die Sitzung.
Öffentliche Sitzung
1. Feststellung der Jahresrechnungen 2017, 2018, 2019 und 2020
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 unter dem Vorsitz von Herrn Willi Loosen und dem weiteren Rechnungsprüfungsausschussmitglied Frau Simone Nick, die vollständig vorgelegten Unterlagen der Jahre 2017, 2018 und 2019 geprüft. Beanstandungen oder ausdrückliche Feststellungen haben sich dabei nicht ergeben.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017, 2018 und 2019 führte zu folgenden Ergebnissen:
a) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 40.999,44 € und Gesamtaufwendungen von 84.964,23 € weist einen Fehlbetrag von 43.964,79 € aus. Der Fehlbetrag ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsvorjahres mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 28.957,97 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) auf 38.771,80 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Fehlbetrag von 9.813,83 €.
Weiterhin ergeben sich Investitionseinzahlungen von 325.217,00 € undInvestitionsauszahlungen von 8.876,13 €, so dass ein Saldo der Investitionstätigkeit von 316.340,87 € ergibt. Unter Berücksichtigung des Fehlbetrages im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 306.527,04 €, der ausschließlich zur Tilgung der Liquiditätsverschuldung herangezogen wird.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.512.898,97 € ab.
Auf der Aktivseite beläuft sich das Anlagevermögen auf 2.429.319,44 € und das Umlaufvermögen auf 585,12 €. Der auf der Aktivseite erstmals ausgewiesene „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ beläuft sich auf 82.969,41 €.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresfehlbetrag von 43.964,79 € aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist.
Der Zweckverband verfügt über kein Eigenkapital.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
- Sonderposten in Höhe von 749.445,16 €
- Verbindlichkeiten in Höhe von 1.763.453,81 €
Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 1.677.761,00 € sowie Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten in Höhe von 77.398,00 € (=306.5247,04 € weniger als zum Vorjahr).
b) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 95.494,94 € und Gesamtaufwendungen von 86.342,60 € weist einen Überschuss von 9.152,34 € aus. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsvorjahres mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 86.197,29 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) auf 29.631,23 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 56.566,06 €.
Weiterhin ergeben sich Investitionseinzahlungen von 52.000 € und Investitionsauszahlungen von 6.325,59 €, so dass ein Saldo der Investitionstätigkeit von 45.674,41 € ergibt. Unter Berücksichtigung des Überschusses im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 102.240,47 €. Dieser Überschuss wird zur Finanzierung der ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 50.337 € und zur weiteren Tilgung der Liquiditätsverschuldung um 51.903,47 € herangezogen.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.458.462,51 € ab.
Auf der Aktivseite beläuft sich das Anlagevermögen auf 2.384.621,11 €. In 2018 weist die Bilanz kein Umlaufvermögen aus. Der auf der Aktivseite ausgewiesene Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag beläuft sich auf 73.817,40 €.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 9.152,01 € aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist.
Der Zweckverband verfügt über kein Eigenkapital.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
- Sonderposten in Höhe von 791.605,90 €
- Verbindlichkeiten in Höhe von 1.666.856,61 €
Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 1.627.424,00 € (= 50.337 € weniger zum Vorjahr) sowie Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten in Höhe von 25.494,53 € (=51.903,47 € weniger als zum Vorjahr).
c) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019
Feststellung der Ergebnisrechnung:
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 112.146,68 € und Gesamtaufwendungen von 88.691,00 € weist einen Überschuss von 23.455,68 € aus. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und im Jahresabschluss des Haushaltsvorjahres mit der Kapitalrücklage zu verrechnen.
Feststellungen zur Finanzrechnung:
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 97.683,05 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) auf 35.036,64 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 62.646,41 €. Weiterhin ergeben sich keine Investitionseinzahlungen und Investitionsauszahlungen von 33.558,89 €, so dass ein Saldo der Investitionstätigkeit von -33.558,89 € ergibt. Unter Berücksichtigung des Überschusses im ordentlichen Bereich beläuft sich der Finanzmittelüberschuss am Jahresende auf 29.087,52 €. Dieser Überschuss deckt nur zum Teil die in 2019 gezahlten ordentlichen Tilgungsauszahlungen von 67.116 € ab. Letztlich muss zur Ausfinanzierung eine weitere Liquiditätsverschuldung von 38.028,48 € aufgenommen werden.
Feststellungen zur Schlussbilanz:
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.416.958,96 € ab.
Auf der Aktivseite beläuft sich das Anlagevermögen auf 2.362.077,64 € und das Umlaufvermögen auf 4.496,60 €. Der auf der Aktivseite ausgewiesene Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag beläuft sich auf 50.361,72 €.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Schlussbilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 23.455,68 € aus, der auf die neue Rechnung vorzutragen ist.
Der Zweckverband verfügt über kein Eigenkapital.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
- Sonderposten in Höhe von 781.347,51 €
- Verbindlichkeiten in Höhe von 1.635.611,45 €
Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 1.560.308,00 € (= 67.116 € weniger zum Vorjahr) sowie Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten in Höhe von 63.523,01 € (=38.028,48 € mehr als zum Vorjahr).
d) Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020
Feststellung der Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung mit Gesamterträgen von 129.042,19 € und Gesamtaufwendungen von 105.546,57 € weist einen Überschuss von 23.495,62 € aus. Der Überschuss ist gem. § 18 GemHVO auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Jahresabschluss des Haushaltsfolgejahres mit der Kapitalrücklage bzw. mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag zu verrechnen.
Feststellungen zur Finanzrechnung
Die ordentlichen Einzahlungen (lfd. Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinseinzahlungen) betragen 123.302,58 € und die ordentlichen Auszahlungen (lfd. Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit und Zinsauszahlungen) 49.005,98 €. Somit ergibt sich im ordentlichen Bereich ein Überschuss von 74.296,60 €
Investitionseinzahlungen ergaben sich insgesamt von 2.206,50 €. Diesen Investitionseinzahlungen stehen Investitionsauszahlungen von 26.853,88 € gegenüber, weshalb sich hier ein Fehlbetrag in Höhe von 24.647,38 € ergibt.
Der Finanzmittelüberschuss beläuft sich somit zum Jahresende auf 49.649,22 €.
Nach Abschluss der Baumaßnahme „Neubau Kindergarten“ wurden die Liquiditätskredite in Höhe von 63.523,01 € sowie das Defizit im investiven Bereich in Höhe von 24.647,38 € durch die Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 94.900 € abgelöst.
Der Überschuss aus dem ordentlichen Bereich in Höhe von 74.296,60 € wurde zur Tilgung der Investitionskredite in Höhe von 67.706,20 € verwendet.
Zum Jahresende ergibt sich noch ein Überschuss von 13.320,01 €.
Dieser Überschuss wird zum Guthaben bei der Einheitskasse zugeführt, sodass der Kindergartenzweckverband Treis-Karden erstmalig einen positiven liquiden Mittelbestand in Höhe von 13.20,01 € ausweisen kann.
Feststellungen zur Schlussbilanz
Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva mit einer Bilanzsumme von 2.366.404,34 € ab.
Das Anlagevermögen beläuft sich auf 2.325.951,46 € und das Umlaufvermögen auf 13.564,78 €. Das Umlaufvermögen weist die Forderungen aus, die sich nach dem Kassenabschluss zum Bilanzstichtag ergeben haben.
In Übereinstimmung mit der Ergebnisrechnung weist die Bilanz auf der Passivseite einen Jahresüberschuss von 23.495,62 € aus.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beläuft sich auf 50.361,72 € und hat sich um den Betrag des Jahresüberschusses reduziert. Der Kindergartenzweckverband Treis-Karden verfügt über kein Eigenkapital.
Weiterhin werden auf der Passivseite ausgewiesen:
- Sonderposten in Höhe von 773.287,33 €
- Verbindlichkeiten in Höhe von 1.593.117,01 €
Die Verbindlichkeiten enthalten insbesondere die Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten in Höhe von 1.587.501,80 €.
Da die Prüfung der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 zu keinerlei Beanstandung geführt hat, schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss der Zweckverbandsversammlung vor, die Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020 des Kindergartenzweckverbandes Treis-Karden festzustellen.
Die Zweckverbandsversammlung stellt die Jahresabschlüsse des Kindergartenzweckverbandes Treis-Karden für die Haushaltsjahre 2017, 2018, 2019 und 2020 fest.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
2. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2017
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 die Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung ausgesprochen, dem damaligen Verbandsvorsteher, Herr Philipp Thönnes, sowie dem damaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde, einschließlich dessen Vertreter, Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 zu erteilen.
Der Kindergartenzweckverband Treis-Karden stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2017 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2018
Der Verbandsvorsteher, Herr Bürgermeister Lambertz nimmt wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Den Vorsitz führt das an Lebensjahren älteste Mitglied Herr Loosen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 die Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung ausgesprochen, dem damaligen Verbandsvorstehers, Herr Philipp Thönnes, sowie dem stellvertretenden Verbandsvorstehers, Herr Erwin Thönnes, als auch dem Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herr Wolfgang Lambertz, sowie dem ehemaligen Bürgermeister der Verbandsgemeinde, einschließlich deren Vertretern, Entlastung für das Haushaltsjahr 2018 zu erteilen.
Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2018 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
4. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2019
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt führt Herr Loosen den Vorsitz, da für den Verbandsvorsteher, Herr Bürgermeister Lambertz, weiterhin Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vorliegen und dieser nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen darf.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 die Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung ausgesprochen, dem Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herr Wolfgang Lambertz, sowie dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herr Erwin Thönnes, einschließlich der Vertreter des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, Entlastung für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilen.
Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2019 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2020
Auch zu diesem Tagesordnungspunkt führt Herr Loosen den Vorsitz, da für den Verbandsvorsteher, Herr Bürgermeister Lambertz, weiterhin Ausschließungsgründe gem. § 22 GemO vorliegen und dieser nicht an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen darf.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.07.2022 die Empfehlung an die Zweckverbandsversammlung ausgesprochen, dem Verbandsvorsteher und Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herr Wolfgang Lambertz, sowie dem stellvertretenden Verbandsvorsteher, Herr Erwin Thönnes, einschließlich der Vertreter des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde, Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen.
Die Zweckverbandsversammlung stimmt der Entlastungserteilung der Betroffenen für das Haushaltsjahr 2020 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
6. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023-2024
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zur Einsichtnahme durch die Einwohner/innen verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem sowie der Verbandsgemeinde Kaisersesch, Ausgabe Nr. 13/2023, bekanntgegeben. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass die Einwohner/innen der Ortsgemeinden, welche dem Kindergartenzweckverband Treis-Karden angehören, die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 03.04.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 bei der Verbandsgemeinde Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgen.
Es wurden keine Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf des Kindergartenzweckverbandes Treis-Karden für die Jahre 2023 und 2024 eingereicht.
Haushaltsplan 2023
Im vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird bei Gesamterträgen von 155.870 € und Gesamtaufwendungen von 112.330 € ein Jahresüberschuss in Höhe von 43.540 € ausgewiesen.
Der ordentliche Finanzhaushalt 2023 weist ebenfalls einen Überschuss aus in Höhe von 91.550 €. Dieser Überschuss resultiert aus der veranschlagten Verbandsumlage und dient zur Finanzierung der ordentlichen Tilgungsleistungen sowie der Investitionsauszahlungen.
Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2023 auf insgesamt 143.590 € festgesetzt. Die Veranschlagung für die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 22.500 €. Diesen Investitionsauszahlungen stehen keine Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gegenüber, so dass sich ein Saldo von -22.500 € ergibt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind für die Erweiterung der Beschattungsanlage sowie für die Anschaffung von Vermögensgegenständen veranschlagt. Da der Kindergartenzweckverband Umlagefinanziert ist, wird keine anderweitige Finanzierung notwendig.
Haushaltsplan 2024
Im Haushaltsplan 2024 wird bei Gesamterträgen von 135.760 € und Gesamtaufwendungen von 112.210 € ein Jahresüberschuss von 23.550 € ausgewiesen.
Der ordentliche Finanzhaushalt 2024 weist ebenfalls einen Überschuss aus in Höhe von 71.560 €. Dieser Überschuss resultiert, wie auch im Vorjahr, aus der veranschlagten Verbandsumlage und dient zur Finanzierung der ordentlichen Tilgungsleistungen sowie der geplanten Investitionsauszahlungen.
Die Verbandsumlage wird für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 123.480 € festgesetzt. Die Veranschlagung für die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt 2.500 €. Diesen Auszahlungen stehen keine Einzahlungen aus Investitionstätigkeit gegenüber, so dass sich ein Saldo von -2.500 € ergibt. Diese Gelder wurden für die Anschaffung von Vermögensgegenständen veranschlagt.
Da der Kindergartenzweckverband Umlagefinanziert ist, wird auch in 2024 keine anderweitige Finanzierung notwendig.
Weitere Einzelheiten können dem der Haushaltssatzung angefügten Vorbericht entnommen werden.
Im Hinblick auf die notwendige räumliche Erweiterung der Kita Treis-Karden beschließt die Verbandsversammlung, einen Betrag von 10.000 € für eine Machbarkeitsstudie durch ein Architekturbüro als Investitionsauszahlung im Haushaltsplan 2024 aufzunehmen. Die Verbandsumlage soll entsprechend erhöht/angepasst werden.
Die Verbandsversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
7. Perspektivische Ausrichtung der Kita Treis-Karden
Die Kita Treis-Karden stößt bekanntlich an ihre Kapazitätsgrenzen. Ohne eine räumliche Erweiterung der Kita können zukünftig über die jetzt vorhandene Betriebserlaubnis hinaus keine weiteren Kinder mehr aufgenommen werden.
Der Vorsitzende erläutert hierzu den aktuellen Sachstand. Nach eingehender Erörterung beschließt die Verbandsversammlung, dass ein Architekturbüro eine Machbarkeitsstudie erstellen soll, welche Erweiterungsmöglichkeiten auf dem Grundstück möglich sind.
Nach Vorlage dieser Studie wird sich die Verbandsversammlung erneut mit der Angelegenheit befassen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Mitteilungen des Vorsitzenden
| a) | Die Reparatur der Wärmepumpen konnte zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen werden. |
| b) | Durch die starke tägliche Beanspruchung sind verschiedene Malerarbeiten in den Gruppenräumen erforderlich. Nach Besichtigung der Schäden stimmt die Verbandsversammlung einstimmig der Behebung zu. |
| c) | Der Sonnenschutz im Außengelände wurde wie beschlossen um eine weitere Markise und einen großen Sonnenschirm erweitert. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat hierzu einen Zuschuss bewilligt. |
| d) | Für das Kita-Gebäude wurde bei der Fa. Deutsche Glasfaser die Verlegung eines Glasfaseranschlusses beantragt. |
| e) | Die Waldgruppe an der Hauptmannshütte wird von den Kindern gut angenommen und soll auch im kommenden Jahr fortgeführt werden. Ortsbürgermeister Bleser teilt in diesem Zusammenhang mit, dass der Weg zur Hütte im Rahmen der geplanten Wegebaumaßnahmen durch die Ortsgemeinde Treis-Karden instandgesetzt wird. Die Kita-Leiterin Frau Schäfer teilt hierzu noch ergänzend mit, dass der Essenstransport zur Hauptmannshütte weiterhin durch das Kita-Personal erfolgt. |
| f) | Nach Mitteilung der Kita-Leitung wäre es wünschenswert, wenn im Außengelände eine weitere Abtrennung eines U2-Bereiches durch einen Doppelstab-Gitterzaun mit Tor geschaffen würde. Nach eingehender Beratung legt die Verbandsversammlung einstimmig fest, dass dieses Vorhaben zurückgestellt wird, bis die Erweiterungsmöglichkeiten zu TOP 7 auf dem Grundstück geprüft sind. |
| g) | Der Kita wurde ein Federspielgerät (Doppelwippe) als Spende angeboten. Die Verbandsversammlung steht der Spende einstimmig positiv gegenüber. Hierbei ist zunächst noch zu prüfen, ob und in welchem Umfang hierfür ein Fallschutz notwendig ist. Eine Aufstellung des Gerätes kann zudem erst erfolgen, wenn die Erweiterungsmöglichkeiten zu TOP 7 auf dem Grundstück geprüft sind. |