Titel Logo
Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 51/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Niederschrift

über die 19. Sitzung des Hauptausschusses am 07.12.2023 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

- Einladung vom 28.11.2023 –

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

19:00 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Ute Arens, Mesenich

Jürgen Claßen, Treis-Karden

Jürgen Schneider, Klotten (in Vertretung von Franzen, Gaby ab TOP 4 der ö.S. )

Fraktionsvorsitzender Volker Linden, Klotten

Udo Marx, Lieg

Ulrich Möntenich, Müden

Volker Röhrig, Treis-Karden

Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem

Entschuldigt:

Gaby Franzen, Bremm (wurde vertreten durch Schneider, Jürgen)

Christine Grünewald, Klotten

Ortsbürgermeister Uli Oster, Klotten

(Vertreter Markus Fuhrmann ist ebenso entschuldigt)

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter

Auf Einladung:

Petra Junglas, Fachbereichsleiterin 4, VGV Cochem zu TOP 3 ö. S.

Planungsbüro WeSt Dipl. Ing. Rolf Weber zu TOP 4 ö.S.

Angela Mohr, FB 5 zu TOP 4 ö.S.

Udo Bukschat, Fachbereichsleiter 3, VGV, Cochem,

Jörg Hirschen, Wehrleiter VG Cochem und

René Herter, Stellv. Wehrleiter VG Cochem zu TOP’s 7 und 8 ö.S.

Philipp Hennen, VGV Cochem, Vorsitzender des Personalrates

Schriftführer:

Elmar Konzen, Büroleiter VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Damen und Herren des Hauptausschusses, die/den Beigeordnete(n), Herrn Weber vom Planungsbüro West, die Wehrleitung in Person von Herrn Hirschen und Herrn Herter, die Fachbereichsleiter Konzen, Bukschat und Junglas sowie Frau Mohr, Sachbearbeiterin und Herrn Hennen, Personalratsvorsitzender der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem.

Anschließend stellt er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 06.09.2023 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Ausschusses am 28.09.2023 über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe Nr. 40 am 06.10.2023.

Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift sowie gegen die Tagesordnung der aktuellen Sitzung werden nicht erhoben. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Beratungsreihenfolge einvernehmlich geändert. Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 der ö. S. werden vorgezogen und im Anschluss von TOP 4 ö.S. behandelt. Ansonsten werden keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden

a) Projektstand Sanierung und Teilmodernisierung Altbau Verbandsgemeindeverwaltung Cochem

Die Projektmaßnahme „Sanierung – und Teilmodernisierung Altbau Verbandsgemeindeverwaltung Cochem“ konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Die Abnahme des neuen Aufzugs durch den TÜV-Rheinland erfolgte am 27.11.2023. Die Projektgesamtkosten nach Abschluss der Maßnahme betragen 699.642,84 €. Aus dem Investitionsstock konnte hierzu eine Landeszuwendung in Höhe von 310.000 € vereinnahmt werden. Die im Jahr 2020 geschätzten Kosten lagen bei 630.700 €. Die Mehrkosten von rd. 70.000 € sind auf allgemeine Preissteigerungen in den letzten zwei Jahren (Krieg in der Ukraine) und unvorhersehbare Mehrkosten im Zusammenhang mit der notwendigen Ertüchtigung des alten Aufzugsschachtes zurückzuführen.

b) Ärztliche Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem – Maßnahmen zur Verbesserung der Situation

Der Verbandsgemeinderat Cochem hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2023 für die Durchführung verschiedener Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung und gesundheitlichen Situation in der Verbandsgemeinde Cochem ausgesprochen. Betreffend die Finanzierung dieser freiwilligen Aufgaben liegt in der Zwischenzeit eine positive Stellungnahme der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell vor. Die Projekte „Gründung eines Weiterbildungsverbundes“ und „Frühe Hilfen“ wurden angestoßen und befinden sich auf dem Weg. Betreffend die finanzielle Unterstützung von ansiedlungswilligen Ärzten weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass eine „Einheitlichkeit“ zu gewährleisten ist, weshalb vorab Förderkriterien in einer Satzung festzulegen sind.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.09.2023

In der nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses am 14.09.2023 wurde vorberatend über die Anschaffung einer neuen Finanzsoftware für die Verwaltung und das Abwasserwerk Cochem beraten und dem Verbandsgemeinderat eine entsprechende Beschaffung sowie die Zustimmung zum Eingehen einer Verpflichtung zu Lasten der Haushalte 2025 und 2026 empfohlen.

Darüber hinaus wurde dem Verbandsgemeinderat empfohlen, der von der Verwaltung beabsichtigten Ausschreibung der Büroleiterstelle sowie der Stelle der Sachgebietsgruppenleitung 1.1 (Zentrale Dienste, IT, Verwaltungsmodernisierung) zuzustimmen.

Der Einstellung/Übernahme einer Beamtin des gehobenen Dienstes von der Stadt Essen zur Verwendung bei der Verbandsgemeinde Cochem als Sachgebietsgruppenleiterin 2/3.3 (Soziales) wurde zugestimmt.

3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

a) Verbandsgemeinde Cochem

b) Fischereigenossenschaft Endert

c) Fischereigenossenschaft Ellerbach

d) Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück

a) Verbandsgemeinde Cochem

Bürgermeister Lambertz stellt einleitend eine Grafik vor und gibt einen ersten Überblick zur Entwicklung der Steuerkraftmesszahl, den Schlüsselzuweisungen und der Umlagebeträge aus den vergangenen Jahren im Vergleich zum Haushalt 2024.

Anschließend werden durch Frau Junglas, die neben dem Vorsitzenden verantwortlich für die Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2024 zeichnet, Einzelheiten zu den satzungsmäßigen Festsetzungen erläutert. Bürgermeister Lambertz stellt die Veränderungen im Stellenplan 2024 im Vergleich zum laufenden Jahr 2023 vor.

Neu ist, dass bei der Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage auch die Finanzkraft der Stadt und einzelnen Ortsgemeinden im Planjahr berücksichtigt und gewürdigt werden muss. „Dies“, so Frau Junglas und Herr Lambertz, „ist vorliegend entsprechend erfolgt“. Dem dahingehenden Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 12.07.2023 wird insoweit Rechnung getragen. „Bis auf unsere drei Entschuldungsgemeinden“, so der Vorsitzende, „errechnet sich bei 20 unserer 23 Gemeinden ein Liquiditätsüberschuss“.

Aus der Mitte der Ortsbürgermeister wird in der Dienstbesprechung am 04.12.2023 vor dem Hintergrund stetig steigender Unterhaltungskosten die Bitte an den Ausschuss und Verbandsgemeinderat herangetragen, noch einmal über Zweckbestimmung und Bedarf der Schulturnhallen und hier insbesondere über die Turnhalle Bremm zu sprechen.

Zum Haushalt selbst:

Ergebnishaushalt 2024

Der Ergebnishaushalt, der die doppischen Elemente wie Abschreibungen und Rückstellungen beinhaltet, weist Gesamterträge und Gesamtaufwendungen in Höhe von jeweils 20.580.420 € aus und ist somit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ausgeglichen.

Gegenüber der Planaufstellung des Vorjahres haben sich die Erträge und Aufwendungen um jeweils 1.167.800 € erhöht.

Finanzhaushalt 2024

Der Finanzhaushalt, der die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen des Kalenderjahres 2024 aufzeigt, weist im Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen einen Einzahlungsüberschuss von 545.310 € aus; gegenüber dem Vorjahr im Abschluss ein Rückgang von 331.850 €. Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen für das Jahr 2024 von 427.680 € zeigt der Finanzhaushalt eine freie Finanzspitze von 117.630 € auf. Somit ist auch der Finanzhaushalt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO ausgeglichen.

Für das Haushaltsjahr 2024 sind Investitionsauszahlungen von insgesamt 2.920.630 € veranschlagt. An Investitionseinzahlungen stehen 1.221.250 € gegenüber, so dass sich das Investitionsdefizit auf 1.699.380 € beläuft.

Die Investitionsein- und –auszahlungen verteilen sich auf die einzelnen Teilhaushalte wie folgt:

Das Investitionsdefizit von 1.699.380 € wird wie folgt finanziert:

- 5.000 € über die Sonderumlage für die gemeinsame Tourismuswerbung Ferienland Cochem

- 5.000 € über die Sonderumlage für die Touristinformation Treis-Karden

- 107.630 € über die Verbandsgemeindeumlage (Einzahlungsüberschuss aus dem ordentlichen Bereich)

- 1.581.750 € über die Neuaufnahme von Investitionskrediten.

Abzüglich der veranschlagten ordentlichen Tilgungsauszahlungen ergibt sich in 2024 eine Nettoneuverschuldung von 1.154.070 €.

Zum Ende des Haushaltsjahres wird sich die Investitionsverschuldung der Verbandsgemeinde Cochem auf insgesamt rd. 10,1 Mio. € erhöhen (Pro-Kopf-Verschuldung von 511 €/Einwohner).

Umlagen der Verbandsgemeinde 2024

Der Umlagesatz der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 37,9 v.H. festgesetzt. Somit reduziert sich der Umlagesatz gegenüber dem Vorjahr von bisher 38,1 v.H. um 0,2 v.H. Die vorläufigen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2024 belaufen sich auf 32.456.171 € und haben sich im Vergleich zu den endgültigen Umlagegrundlagen 2023 um 1.275.983 € erhöht.

Der Umlagebetrag beziffert sich bei einem Umlagesatz von 37,9 v.H. auf rd. 12.300.870 €; gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres ein Plus von 427.220 €.

Schlüsselzuweisungen nach dem neuen LFAG

Die neue Schlüsselzuweisung B sowie die Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte orientieren sich nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz, das zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, ausschließlich nach dem Finanzbedarf im Verhältnis zur Finanzausstattung. Übersteigt der Finanzbedarf die Finanzkraft einer Kommune wird eine entsprechende Zuweisung gewährt.

Wie schon für das Haushaltsjahr 2023 so erhält auch die Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2024 weder eine Schlüsselzuweisung B noch eine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte, da die Finanzkraft der Verbandsgemeinde bei weitem den Finanzbedarf übersteigt.

Kreisumlage

Nach dem neuen LFAG zählen zu den Umlagegrundlagen zu Berechnung der Kreisumlage neben der Schlüsselzuweisung A und der Steuerkraftmesszahl auch die allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte.

Da die Verbandsgemeinde Cochem aufgrund ihrer guten Finanzausstattung auch für das Jahr 2024 keine allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte erhält, entfällt wiedermal die Umlagezahlung an den Landkreis Cochem-Zell.

Stellenplan

Der Stellenplan weist für das Haushaltsjahr 2024 eine Gesamtsumme von 115,19 Stellen aus. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Planstellen um 2,6 Stellen erhöht.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen

Gem. 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Auch bei unausgeglichenem Ergebnishaushalt kann ein der Haushaltssituation angemessener Teilbetrag der Ansätze für übertragbar erklärt werden.

Für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes wurden mit der Planung 2023 unter der Haushaltsstelle 5.1.1.01.5/76258000 ein Aufwand/Auszahlung von 30.000 € zur Verfügung stellt. Diese Ermächtigung wurde bisher nicht in Anspruch genommen.

Zur Entlastung des Haushaltsjahres 2024 schlägt die Verwaltung vor, den Planansatz aus 2023 nach 2024 zu übertragen.

Die übertragene Haushaltsermächtigung aus 2022 in Höhe von 364.542,83 € wurde im Laufe des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von 105.337,31 € in Anspruch genommen. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsausgabereste dürfen nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben nicht weiter übertragen werden. Diese Mittel verfallen bzw. bleiben erspart.

Die tatsächliche Übertragung der nicht in Anspruch genommenen und erforderlichen Mittel nach Ablauf des Haushaltsjahres steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verbandsgemeinderates.

Der Hauptausschuss spricht zunächst keine Beschlussempfehlung für den Verbandsgemeinderat aus. Die Beratungen über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Cochem 2024 sowie über die Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen der Fischereigenossenschaften „Endert“, „Ellerbach“ und „Mosel-Eifel-Hunsrück“ für das Haushaltsjahr 2024 werden einvernehmlich zur weiteren Vorberatung und Diskussionen in die Fraktionen verwiesen.

4. Neufassung des Flächennutzungsplanes;

Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen

Der Verbandsgemeinderat hat nach der Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme zur Neufassung des Flächennutzungsplanes die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit beauftragt.

Die Unterlagen mit dem Landschaftsplan haben in der Zeit vom 06.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 öffentlich ausgelegen. Verschiedene Behörden haben um Fristverlängerung zur Abgabe ihrer Stellungahme gebeten. Diese wurden auch gewährt. In der Zwischenzeit hat das Planungsbüro WeSt die vorliegenden Stellungnahmen ausgewertet und Abwägungsvorschläge zu den erhobenen Bedenken und Anregungen erarbeitet. Diese werden mit Zustimmung des Ausschusses von Herrn Weber in der Sitzung des Ausschusses zusammenfassend vorgestellt und erläutert.

„Im Ergebnis“, so Herr Weber, „sind nur einige wenige Fragen offen, die noch einer Abstimmung und Klärung bedürfen“. Auf die Frage aus der Mitte des Ausschusses nach der weiteren Vorgehensweise zeigte sich Herr Weber zuversichtlich, dass vorbehaltlich der Beschlussfassung im Verbandsgemeinderat im weiteren Verfahrensschritt bereits Ende Januar 2024 die Offenlage erfolgen kann.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, über die vorliegenden Stellungnahmen, wie von Herrn Weber vom Büro WeSt empfohlen, abzuwägen und zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5. Feuerwehrangelegenheit

hier: Fortschreibung des Feuerwehrfahrzeugkonzeptes für die Jahre 2024 bis 2031

Die Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge wird in der Verbandsgemeinde Cochem seit vielen Jahren auf Grundlage eines erstellten und vom Rat genehmigten Feuerwehrfahrzeugkonzeptes durchgeführt. Ein solches Fahrzeugkonzept bietet neben der Übersicht für künftige Beschaffungen auch einer gesicherten Finanzplanung folgender Jahre. Die vergangenen Fahrzeugbeschaffungen haben gezeigt, dass das stringente Arbeiten nach diesem Plan gerade aus finanziellen Gesichtspunkten heraus für die Verbandsgemeinde vorteilhaft ist. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 die Verwaltung beauftragt, die Risikoklassen der Ortsgemeinden Briedern, Senheim und Faid zu überprüfen und die entsprechenden Ergebnisse in das für die Jahre 2024 bis 2031 fortzuschreibende Fahrzeugkonzept einzuarbeiten. Anschließend soll der Entwurf dem Verbandsgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Die Überprüfung der Risikoklasseneinteilungen in den genannten Ortsgemeinden wurde in der 48. Kalenderwoche durchgeführt. Eine Änderung der bereits bestehenden Risikoklasse B2 kommt nach dem Ergebnis der Überprüfung in keiner der genannten Gemeinden in Betracht. Folglich wurden die nach der Feuerwehrverordnung vorzuhaltenden Fahrzeuge entsprechend im Fahrzeugkonzept aufgenommen.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, das vorliegende Feuerwehrfahrzeugkonzept für die Jahre 2024 bis 2031 zu beschließen. Eine Nachbesserung und Optimierung des Konzeptes wird empfohlen, sobald das aktuell auf Landkreisebene noch diskutierte Katastrophenschutzkonzept vorliegt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

6. Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für die FFW Klotten

Die Freiwillige Feuerwehr Klotten hat im Laufe des Jahres über verschiedene Möglichkeiten Spendengelder gesammelt um ein Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) anzuschaffen. Nachdem seitens der Wehrführung insgesamt drei Angebote eingeholt wurden, beabsichtigt die Wehrführung den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Kosten für das Neufahrzeug belaufen sich auf 59.461,92 €.

Durch die FFW Klotten wurden Spendengelder in Höhe von 33.512,50 € gesammelt.

Des Weiteren wurde ein Antrag bei der Kreisverwaltung gestellt, um aus der Dispositionsreserve des Landkreises eine Zuwendung zu erhalten. Diese beläuft sich auf maximal 13.000 € und wird zu einem späteren, noch nicht feststehenden Zeitpunkt, ausgezahlt werden. Die 13.000 € sind bis zur Auszahlung durch die Verbandsgemeinde vorzufinanzieren.

Die Feuerwehr Klotten stellt daher den Antrag auf Vorfinanzierung der 13.000 €, sowie auf Kostenübernahme des noch fehlenden Betrages in Höhe von 12.949,42 €.

Der Hauptausschuss begrüßt das Engagement der FFW Klotten und erklärt sich mit der Vorfinanzierung, sowie der Übernahme der Restkosten in der beantragten Höhe einverstanden.

Der Ausschuss sieht darüber hinaus generellen Handlungs- und Diskussionsbedarf, was die Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren mit Mannschaftstransportfahrzeugen anbelangt. Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Wehrleitung beauftragt, ein Konzept für die gesamte Verbandsgemeinde zu entwickeln, das bedarfsgerecht ist, gleichzeitig aber auch der Finanzierbarkeit einer flächendeckenden Beschaffung gerecht wird.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

7. Kommunale Wärmeplanung im Konvoi

Durch das Gesetz für die Kommunale Wärmeplanung, welches zum 01. Januar 2024 in Kraft treten wird, sollen die Länder bundesgesetzlich verpflichtet werden, eine Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Die Länder werden diese Verpflichtung i. d. R. an die Kommunen weiterreichen. Die Wärmeplanung soll in einem rechtlich verbindlichen Wärmeplan münden, der aufgrund der formalen und inhaltlichen Anforderungen erlassen wird, die das Bundesgesetz vorgibt.

Inhalt von Wärmeplänen

-

Ausgangspunkt bildet eine Bestandsanalyse, die z. B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur umfasst. Sie beinhaltet auch eine Energie- und THG-Bilanz.

-

Potenzialanalyse: Identifikation von Potenzialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme.

-

Basierend auf der Potenzialanalyse werden Szenarien entwickelt wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll.

-

Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs mit Zeitplan. Zusätzlich müssen für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet werden.

-

Außerdem: Verstetigungsstrategie, Controlling-Konzept mit Indikatoren, Kommunikationsstrategie und Konzept für die Partizipation relevanter Verwaltungseinheiten und Akteure.

Fristen

Die Wärmeplanung wird verpflichtend und flächendeckend für alle Städte und Gemeinden eingeführt. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Für alle anderen endet die Frist am 30. Juni 2028.

Förderkulisse im Rahmen der Kommunalrichtlinie – NKI

Für Unterstützung bei der Umsetzung hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine attraktive Förderung von bis zu 100% bereit.

Antragsberechtigt sind Kommunen und Kommunalverbände. Landkreise sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

-

Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben; bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 gilt ein erhöhter Zuschuss von 90 %.

-

Für finanzschwache Kommunen beträgt der Zuschuss 80 %; bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 gilt ein erhöhter Zuschuss von 100 %.

Im Rahmen der hauptamtlichen Bürgermeisterdienstbesprechung vom 25. September 2023 wurde den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden eine mögliche Projektteilnahme des Landkreises Cochem-Zell am Beratungsprojekt „Interkommunale Wärmeplanung – Beratung von Landkreisen bei der Gründung und Koordination von Konvois mit Kommunen“ vorgestellt. Hierbei wurde insbesondere auf die attraktive Förderkulisse (90% Förderung bei Antragstellung bis 31.12.2023) hingewiesen, da nicht absehbar ist, wie sich die Förderbedingungen und die rechtlichen Gegebenheiten ändern, sobald das Land Rheinland-Pfalz die kommunale Wärmeplanung gesetzgeberisch umsetzt. Hierzu haben sich alle vier VG-Bürgermeister positiv positioniert.

Ziel ist es nun, mit Unterstützung des Landkreises Cochem-Zell, bis zum 31.12.2023 einen gemeinsamen Förderantrag zu stellen, um den erhöhten Zuschuss von 90% erhalten zu können (ab 2024 nur noch ein Zuschuss von 60%).

In einem ersten Abstimmungsgespräch wurden die weiteren Arbeitsschritte abgestimmt:

-

Der Landkreis Cochem-Zell übernimmt die Datenzusammenführung und bereitet die Unterlagen zur Antragstellung vor. Die Verbandsgemeinde Cochem übernimmt bei positiver Beschlussfassung die „konvoianführende“ Funktion.

-

Im Projektfortschritt begleitet der Landkreis Cochem-Zell die gemeinsame Ausschreibung und die Projektkommunikation.

Kostenermittlung

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können Kommunen bis ca. 10.000 Einwohner mit Kosten von ca. 50.000 Euro rechnen. Da die „Pro-Kopf-Kosten“ in der Regel mit zunehmender Größe der Kommune erheblich sinken, ist für kleinere Kommunen im vereinfachten Verfahren eine gemeinsame Wärmeplanung mit anderen Kommunen („Konvoi-Verfahren“) möglich und sinnvoll.

Haushaltsrechtliche Beurteilung:

Nach Angaben des BMWSB sind pro Einwohner:in Kosten von etwa 5,- Euro zu kalkulieren. Dies entspricht für die Verbandsgemeinde Cochem bei einer Einwohnerzahl von 19.757 (30.06.2023) Kosten in Höhe von etwa 100.000 €. Nach Fördermittelbewilligung ist mit einem Eigenanteil von 10.000 € zu rechnen.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat Cochem, der Projektteilnahme zur gemeindeübergreifenden Wärmeplanung und somit einer Antragstellung bis zum 31.12.2023 zuzustimmen. Die Umsetzung soll im Konvoi gemeinsam mit den weiteren Verbandsgemeinden im Landkreis Cochem-Zell erfolgen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

8. Hochwasserschutz in der Verbandsgemeinde Cochem

- Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenkonzeptes/ Auftragsvergabe

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 beschlossen, für die Verbandsgemeinde Cochem ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erstellen zu lassen. In der Verbandsgemeinderatssitzung am 29.03.22 wurde festgelegt, dass die Erstellung dieses Konzeptes auf drei Gruppen aufgeteilt werden soll, welche nacheinander abzuarbeiten sind. Die Arbeiten für die Konzepte der ersten Gruppe, bestehend aus der Stadt Cochem sowie den Ortsgemeinden Bruttig-Fankel, Ellenz-Poltersdorf, Klotten, Moselkern, Müden, Pommern und Treis-Karden werden voraussichtlich im I. Quartal 2024 abgeschlossen sein.

Nach Auffassung der Verwaltung können die Konzepte für die Gruppe 2 und 3 zusammen erstellt werden, da diese aufgrund der bisher gesammelten Erfahrungen nicht so arbeitsintensiv sein werden (z.B. Höhengemeinden ohne größere Gewässer).

Es wird daher vorgeschlagen, die Konzepte für die Ortsgemeinden Bremm, Ernst, Senheim, Mesenich, Beilstein, Briedern, Nehren, Valwig, Dohr, Faid, Lieg, Greimersburg und Wirfus gemeinsam erstellen zu lassen. Es wurden bereits entsprechende Angebote eingeholt.

Derzeit werden in Rheinland-Pfalz zahlreiche solcher Konzepte erstellt, sodass nur wenige Anbieter freie Kapazitäten haben. Insgesamt wurden 5 Büros angeschrieben.

Ein Angebot abgegeben haben lediglich die Ingenieurbüros Björnsen, Koblenz und Dr. Siekmann, Thür. Das Ingenieurbüro Björnsen hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Dieser Anbieter ist derzeit bereits mit der Erstellung des Konzeptes der 1. Gruppe beauftragt und erfüllt den Auftrag zur vollsten Zufriedenheit. Es wird daher vorgeschlagen dem Ingenieurbüro Björnsen, Koblenz den Auftrag zur Erstellung der Konzepte für die Ortsgemeinden der Gruppe 2 und 3 zu erteilen.

Die Maßnahme wird mit 90% gefördert, ein entsprechender Antrag wird vor Auftragserteilung gestellt.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2024 aufzunehmen und den Auftrag zur Erstellung der Konzepte für die Ortsgemeinden Bremm, Ernst, Senheim, Mesenich, Beilstein, Briedern, Nehren, Valwig, Dohr, Faid, Lieg, Greimersburg und Wirfus an das Büro Björnsen beratende Ingenieure, Koblenz, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

9. Wirtschaftsplan 2024 der Mosellandtouristik GmbH

Der Wirtschaftsplan 2024 der Mosellandtouristik GmbH wurde den Gesellschaftern in der Aufsichtsratssitzung am 30.11.23 vorgelegt.

Die Verlustübernahme insgesamt beläuft sich auf 931,58 T€ und liegt - ohne Berücksichtigung der Finanzierung aus Rücklagen - um 52,79 T€ über dem Verlustübernahmebetrag 2023 (878,79 T€). Unter der Berücksichtigung der Finanzierung aus Rücklagen liegt der von den Gesellschaftern aufzubringende Verlustübernahmebetrag im Jahr 2024 bei 827,59 T€ und damit um 27,97 T€ über dem von den Gesellschaftern aufzubringendem Verlustübernahmebetrag des Vorjahres (799,62 T€). Im Plan 2024 sind 103,98 T€ für Projekte eingeplant, die aus vorhandenen Rücklagen finanziert werden.

Nach dem festgelegten Modell zur Aufteilung des Verlustübernahmebetrages auf die Gesellschafter beläuft sich der von der Verbandsgemeinde Cochem aufzubringende Anteil im Jahr 2024 nach dem Entwurf des Wirtschaftsplans auf 49.753,16 Euro. Er ist damit um 1.124,41 Euro höher als der Verlustübernahmebetrag im Jahr 2023 (48.628,75 Euro).

Erläuterung zur Erhöhung des Verlustübernahmebetrages für die Verbandsgemeinde Cochem:

Die Verteilung der Verlustübernahmebeträge auf die Gesellschafter der Mosellandtouristik erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag unter anderem anhand der Übernachtungszahlen und Gästeankünfte des Statistischen Landesamtes. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen „Anteile an den Gesamtübernachtungen“, nicht auf Grundlage der absoluten Zahlen. Hierzu ist anzumerken, dass ab Januar 2021 die Privatquartiere und gewerblichen Kleinbetriebe mit weniger als 10 Betten nicht mehr Bestandteil der Beherbergungsstatistik des Statistischen Landesamtes sind. Schon dadurch kommt es zu Veränderungen bei den Finanzierungsanteilen der Gesellschafter.

Darüber hinaus haben wir noch den Effekt, dass die Übernachtungszahlen insgesamt in der Region gesunken sind, aber eben nicht gleichmäßig bei allen Gesellschaftern, so dass Gesellschafter, bei denen die Übernachtungszahlen vergleichsweise geringer als der Durchschnitt gesunken sind, anteilig mehr als im Vorjahr bezahlen müssen. Bei den Gesellschaftern, deren Übernachtungszahlen vergleichsweise höher als der Durchschnitt gesunken sind, haben genau den gegenteiligen Effekt, nämlich einen geringeren Verlustübernahmeanteil als im Vorjahr.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 mit den zugehörigen Erläuterungen und einer Übersicht zu den geplanten Projekten ist den Damen und Herren Mitglieder des Hauptausschusses mit der Einladung zur Sitzung zugegangen.

Der Vorsitzende stellt den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes der Mosellandtouristik GmbH 2024 zur Diskussion.Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Wirtschaftsplan der Mosellandtouristik GmbH 2024 entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Das stellvertretende Ausschussmitglied Jürgen Schneider war bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend. Er hatte den Sitzungsraum verlassen.

10. Abschluss einer Zweckvereinbarung "Prozessdesign" zwischen den Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell

Seit 2018 beschäftigen die vier Verbandsgemeinden im Kreis Cochem-Zell, nämlich die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell gemeinsam einen Prozessdesigner. Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit werden die Aufgaben des Prozessdesigns von analogen Verwaltungsabläufen hin zu digitalen Prozessen mithilfe von Formularmanagementsystemen erstellt und den Bürgern online zur Verfügung gestellt.

Diese Bündelung von Personalressourcen funktioniert seit nunmehr sechs Jahren komplikationslos und erfolgreich. Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden paritätisch zu je ¼ von jeder beteiligten Verbandsgemeinde getragen.

Einstellungsbehörde ist die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen. Dieses Modell ist zukunftsweisend. Auch der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt in seinem Organisationsmodell „Gemeinde 3.0“ die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zu nutzen.

Um für alle Parteien Rechtssicherheit zu gewährleisten soll eine Zweckvereinbarung „Prozessdesign“ nach dem Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) geschlossen werden. Die Zweckvereinbarung und die dazugehörende Zusatzvereinbarung liegen den Gremienmitgliedern in nichtöffentlicher Anlage vor.

Nach Unterzeichnung aller vier Vertreter der Verbandsgemeinden und entsprechender Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Cochem-Zell) wird die Zweckvereinbarung in den amtlichen Mitteilungsblättern (Bekanntmachungsorgan) der Verbandsgemeinden veröffentlicht.

Für den eingestellten Prozessdesigner (EG 10, Stufe 4) fallen jährlich rd. 80.000,-- € Personalkosten an. Gemäß KGSt-Gutachten sind 9.700,-- € an Sachkosten anzusetzen. Die Gesamtkosten von 89.700,-- € werden je zu 25 % von den beteiligten Verbandsgemeinden getragen.

Dies entspricht einem Betrag von rd. 22.425,-- € je Verbandsgemeinde.

Die Stelle wird ab dem Haushaltsjahr 2024 bei der Einstellungsbehörde Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen im Stellenplan mit einer Vollzeitstelle (1,0) ausgewiesen. In der Bemerkungspalte wird der Hinweis aufgenommen: Finanzierung zu je 25% durch die VG’en Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell (Zweckvereinbarung Prozessdesign).

Der 25%-Anteil der Verbandsgemeinde Cochem wird (wie bisher) als Personal- und Sachkostenerstattung aus dem laufenden Haushalt unter Haushaltsstelle 1.1.4.05.52543000 finanziert. Ein Nachweis im Stellenplan der Verbandsgemeinde Cochem erfolgt nicht.

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, der Zweckvereinbarung „Prozessdesign“ mit der dazugehörenden Zusatzvereinbarung über die Aufteilung der Personal- und Sachkosten zu zustimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Das stellvertretende Ausschussmitglied Jürgen Schneider war bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend. Er hatte den Sitzungsraum verlassen.

11. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 S. 5 der Gemeindeordnung entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung bis zu einem Spendenbetrag von 10.000 € auf den Hauptausschuss delegiert. Der Verbandsgemeinde werden folgende Spenden angeboten:

Verwendungs-

zweck

Zuwendungs-

betrag

Zuwendungs-

geber

Anderweitiges Beziehungs-

verhältnis

zur Gemeinde

Ferienspaß-

aktion 2023

1.500,00 €

Sparkassenstiftung für den Landkreis Cochem-Zell, Cusanusstr. 24 a, 54470 Bernkastel-Kues

----

Spende

FFW Karden

400,00 €

Der Zuwendungsgeber möchte nicht genannte und nicht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden (siehe vorliegende Anlage)

----

Spende MTF

Feuerwehr Klotten

1.000,00 €

Tourismus- und Kulturverein Klotten e.V., Im Weingarten 1, 56818 Klotten

----

Spende FFW

Ediger-Eller,

PKW-Anhänger

750,00 €

Sparkasse Mittelmosel EMH, Cusanusstr. 24 a, 54470 Bernkastel-Kues

Geld-/Kredit-

anlageninstitut

Spende FFW

Ediger-Eller, PKW-Anhänger

Angeboten:

1.500,00 €

Raiffeisenbank MEHR eG, Koblenzer Str. 52, 56759 Kaisersesch

Geld-/Kredit-

anlageninstitut

Sponsoring: Mannschafts-

transportfahrzeug für die FFW Klotten

Angeboten:

1.000,00 €

Westenergie AG, Rauschermühle, 56648 Saffig

Strom-/Energie_

lieferant

Der Hauptausschuss bedankt sich bei allen Spendern für die großzügige finanzielle Unterstützung. Er hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.