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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 51/2025
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 6. Sitzung des Werks-, Bau- und Umweltausschusses am 02.12.2025 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

– Einladung vom 26.11.2025 –

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

18:10 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Philipp Thönnes, Treis-Karden

Jürgen Schneider, Klotten

Arno Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf

Dirk Mohrs, Faid

Werner Lauxen, Lieg

Bernd Schuwerack, Cochem

Günter Hammes, Cochem

Udo Marx, Lieg

Ulrich Burkholz, Cochem

Entschuldigt:

Gregor Fuhrmann, Cochem

Die Beigeordneten:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Marco Steuer, Cochem, Beigeordneter

Weiter anwesend:

Dirk Brück, Stellv. Werkleiter, VGV Cochem

Dipl.-Ing. (FH) Christoph Braun, Ingenieurbüro IBS, Alflen

Schriftführer:

Bernd Nitzsche, Werkleiter, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Herren des Werks-, Bau- und Umweltausschusses, die Beigeordnete(n), Herrn Braun vom Ingenieurbüro IBS sowie die Mitarbeiter des Abwasserwerkes. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Werks-, Bau- und Umweltausschusses fest.

Die letzte Sitzung fand am 29.10.2025 statt. Die Niederschrift hierzu wurde veröffentlicht im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 47/2025 am 21.11.2025. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen. Auf Vorschlag von Bürgermeister Lambertz wurde der TOP 2 – Beseitigung von Flutschäden an der Gewässersohle des Endertbaches innerhalb der Bachüberbauung des LBM; Vorstellung der Planung, als TOP 1 behandelt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der ursprüngliche TOP 1 – Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2026 wurde als TOP 2 behandelt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Beseitigung von Flutschäden an der Gewässersohle des Endertbaches innerhalb der Bachüberbauung des LBM; Vorstellung der Planung

Der Endertbach (Gewässer III. Ordnung) ist in der Cochemer Innenstadt (ab Notariat Schäfer bis zur TI Cochem) überbrückt (s. Anlage zur Beschlussvorlage). Mit der Fusion der Stadt Cochem im Jahr 2009 ist die Aufgabe der Gewässerunterhaltung auf die Verbandsgemeinde Cochem übergegangen; ebenso die Verpflichtung zur Unterhaltung der Gewässersohle, für die die Stadt Cochem bis dahin verpflichtet war.

Der LBM Cochem hat mitgeteilt, dass er Ende 2026 das Bauwerk der Endertbachüberbauung sanieren möchte. Da die Gewässersohle schadhaft ist (es fehlen Teile der Sohlbefestigung) sollen die Sanierungsarbeiten für die Sohlbefestigung durch die Verbandsgemeinde vorgezogen werden. Die ersten Kosten liefen sich nach einer ersten Kostenschätzung auf ca. 150.000,00 € (inkl. Nebenkosten).

Es wurde zwischenzeitlich Kontakt mit der SGD Nord aufgenommen, um eine 100%-ige Förderung über die Wiederaufbauhilfe zu erhalten. Für den Förderantrag ist die Bestätigung eines „Sachverständigen“ erforderlich. Hierzu wurde von der SGD Nord empfohlen, ein entsprechend befähigtes Ingenieurbüro zu beauftragen. Im Falle einer Förderung durch die Wiederaufbauhilfe sind die Ingenieurleistungen förderfähig. Die Maßnahme wurde im Maßnahmeplan zum 30.09.2025 des Landes RLP eingestellt (ca. 297.500 € brutto inkl. Nebenkosten), der zwischenzeitlich genehmigt ist.

Die Ingenieurleistungen wurden beauftragt. Erste Querschnitte der aktuellen Planung wurden in der Sitzung am 29.10.2025 vorgestellt. Fotos des Ingenieurbüros veranschaulichen die Situation des Bauwerks von innen.

Der betroffene Abschnitt hat eine Länge von ca. 150 lfdm. Folgende wesentlichen Arbeiten sind erforderlich:

-

Vorbereitung einer Zufahrtsrampe ins Bachbett (Nutzung vorhandene Rampe im Bereich der Sesselbahn)

-

Erneuerung der Bachsohlenbefestigung auf den ersten 50 m

-

Entfernung von Geschiebe auf einer Länge von ca. 100 m.

Die benötigten Mittel sind in den zukünftigen Haushalt der VG Cochem einzuplanen; ebenso die evtl. Förderung.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 29.10.2025 die Durchführung der Maßnahme beschlossen. Eine konkretisierte Planung mit Kostenschätzung war noch vorzulegen.

In der Sitzung wurden von Herrn Braun, Ingenieurbüros IBS, Alflen, die Maßnahme sowie die vorläufige Kostenschätzung vorgestellt, die sich auf 303.450,00 € beläuft.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss beschließt die Durchführung der Maßnahme auf der Grundlage der nunmehr vorgestellten Planung sowie der vorliegenden Kostenschätzung. Die Maßnahme ist zügig voranzutreiben. Fördermittel über die Wiederaufbauhilfe sind zu beantragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

2. Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2026

-Vorberatung-

Im Erfolgsplan ist bei Erträgen von 6.659.570 € (6.498.465 €) und Aufwendungen von 6.774.570 € (6.654.465 €) ein negatives Ergebnis von minus 115.000 € zu erwarten. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 10.292.500 € (9.084.000 €) nachgewiesen, wobei Investitionen von rund 8,42 Mio. € (7,1 Mio. €) geplant sind.

Die Beträge in Klammern beziehen sich auf das Jahr 2025.

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsaufwendungen beläuft sich auf 2.800.000,00 € (3.100.000,00€). Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 8.545.650 € (10.617.800 €) festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 2.150.000,00 € (2.150.00,00 €).

In dem Planentwurf (s. Anlage) wurden die für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossenen gemeinsamen Abwasserentgelte berücksichtigt.

Im Erfolgsplan sind folgende wesentlichen Positionen vorgesehen:

Auf Grund der aktuellen Inflations- und Preisentwicklungen wird, soweit es keine „direkte“ den Energiebezug (Strom, Heizöl, Gas etc.) betreffende Position ist, mit der für 2026 erwarteten Inflationsrate (1,9 %) gerechnet.

Die Erlöse aus der Sondergebühr Weinbau/Weinhandel beziehen sich lediglich noch auf den Sondereinleiter. Mit der Einführung der gemeinsamen Entgelte für alle Bereiche ist die Weinzusatzgebühr entfallen.

Die Benutzungsgebühren und der Wiederkehrenden Beitrag sind aufgrund der Festsetzungen 2024 und der Vorauszahlungen 2025 angepasst worden. Hier wurde gleichermaßen die angepasste gemeinsame Entgeltgrundlage herangezogen. Einflüsse und Schwankungen u. a. wegen der Inflation und der immer noch hohen Beschaffungskosten haben Berücksichtigung gefunden. Bei der Schmutzwassermenge wurde auf Grund der Abrechnung 2024 eine moderate Steigerung bei der Ermittlung des Planansatzes angenommen. Dies kann vor allem auf die positive Entwicklung bei den Gästezahlen zurückgeführt werden.

Auch bei der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (einmalige Beiträge, Investitionszuschüsse Straßenbaulastträger) wurde auf das Jahr 2024 und die in 2025 gezahlten sowie die für 2026 geplanten Einmalbeiträge und Investitionskostenanteile Oberflächenentwässerung abgestellt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen der Kläranlage Wirfus-Illerich wurde entsprechend aufgelöst und ist in der Position Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse inkludiert.

Die Erlöse aus Betriebsführungsverträgen berücksichtigen die Betriebskostenabrechnungen. Diese wurden an die möglichen Szenarien (u. a. Inflation, Preisgestaltung) für 2026 angepasst.

Die Stromkosten für die Kläranlagen und Pumpwerke wurden überarbeitet. Veränderungen aus Verschiebungen innerhalb der Abwasseranlagen wurden ebenso wie die aktuelle bzw. voraussichtliche Entwicklung für 2026 berücksichtigt.

Die Unterhaltungsaufwendungen für Kläranlagen und die Innensanierung der Kanalleitungen wurden entsprechend von etwaigen Preisänderungen sowie der Notwendigkeiten im Wirtschaftsjahr angepasst.

Die Unterhaltungsaufwendungen für die Flächenkanalisation/Haupt- u. Verbindungssammler werden auf Grund des Vorjahresergebnisses und der voraussichtlichen Entwicklung (Zwischenbericht), trotz leichter Verschiebungen innerhalb dieser Positionen, eingeplant. Verschiedene Unterhaltungsarbeiten wie zum Beispiel Reparaturen, die Druckluftspülung von Leitungen und die Sanierung von Schachtabdeckungen sind in die Planansätze eingerechnet.

Bei den Kosten der Klärschlammbeseitigung fanden die Preise der VKK GmbH (für die Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR) Anwendung. Dieses wurde entsprechend der ausgefahrenen Klärschlammmengen in 2025, die auch ungefähr für 2026 erwartet werden, angenommen und dargestellt. In diesem Ansatz sind bereits mögliche Eventualitäten für weitere und gegebenenfalls alternative Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigt. Für 2026 wird daher eine Steigerung vorgesehen.

Bei den Personalaufwendungen und dem Verwaltungskostenbeitrag waren tarifvertragliche und personelle Änderungen zu berücksichtigen. Es wurden die Kosten des leistungsorientierten Tarifs TV-V eingeplant.

Die Abschreibungen ergeben sich aus dem Ergebnis von 2024 zuzüglich der in 2025 voraussichtlich getätigten sowie der in 2026 geplanten Investitionen.

Der Höhe des Ansatzes bei den Zinsaufwendungen resultiert aus der planmäßigen Tilgung von Bankdarlehen. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtig.

Die Ansätze wurden entsprechend der anzuwendenden Vorschriften und Methoden kalkuliert. Auf Grund von verschiedenen Einflüssen bei den jeweiligen Planpositionen wird ein Jahresverlust eingeplant.

Im Vermögensplan sind Investitionen von rund 8,42 Mio € vorgesehen. Neben der Optimierung der Abwasseranlagen (Kläranlagen Treis und Brauheck-Dohr-Faid) liegt der Schwerpunkt wiederum in der Sanierung des Leitungsnetzes mit der Robotertechnik und der Erneuerung von Leitungen im offenen Bauverfahren.

Die vorgesehenen Leitungserneuerungen stehen in der Regel im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger.

Die weiteren investiven Maßnahmen können dem Wirtschaftsplan, der als Anlage beigefügt ist, entnommen werden.

Zur Finanzierung der Investitionen ist neben Kassenmitteln, Förderungen und Erstattungen auch die Aufnahme von Kreditmarktdarlehen erforderlich.

In die Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten fließen insgesamt 1,227 Mio. €. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtig.

Werkleiter Nitzsche erläuterte die aktuellen Schwerpunkte des vorliegenden Wirtschaftsplanentwurfes und ging auch auf die umfangreich, geplanten Investitionsmaßnahmen ein.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat Cochem vor, den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2026 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3. Umbau der Klärschlammentwässerung auf der Kläranlage Treis;

Ausführungsänderung der Dacheindeckung auf dem neuen Schlammentwässerungsgebäude im Zusammenhang mit der geplanten Dacherneuerung des benachbarten Rechengebäudes

Beim bestehenden Rechengebäude der Kläranlage Treis wurden an der Unterseite der Dacheindeckung Korrosionsschäden festgestellt. Bei der weiteren Überprüfung zeigten sich auch Schäden an der Tragkonstruktion.

Es wurde ursprünglich angedacht, die Dacheindeckung des Rechengebäudes über einen Folgeauftrag mit der zur Zeit laufenden Baumaßnahme „Neubau eines Schlammentwässerungsgebäudes“ zu erneuern. Hierbei sollte die Dacheindeckung entsprechend der beauftragten Dacheindeckung beim Klärschlammentwässerungsgebäude als Warmdach mit Stahltrapezprofilen und integrierter Wärmedämmung („Kalzip-Warmdach“) ausgeführt werden.

Alternativ wurde nun ein Bedachungssystem in Form von Sandwichelementen vorgeschlagen. Vom beauftragten Ingenieurbüro wurde daraufhin ein Variantenvergleich durchgeführt, der als Anlage beigefügt ist.

Es wird folgende weitere Vorgehensweise vorgeschlagen:

-

Für das zurzeit im Bau befindliche Klärschlammentwässerungsgebäude wird von der bauausführenden Firma ein Nachtragsangebot für eine Dacheindeckung in Sandwichbauweise angefordert. Hierfür wurde durch das beauftragte Ingenieurbüro im Vorfeld ein entsprechendes Leistungsverzeichnis erstellt. Das Ergebnis des Nachtragsangebotes lag vor und wurde von Werkleiter Nitzsche bekannt gegeben.

-

Die Erneuerung der Dacheindeckung des Rechengebäudes in Sandwichbauweise soll im Sommer nächstes Jahr erfolgen. Die Leistung wird im Rahmen einer Preisanfrage / beschränkten Ausschreibung vergeben.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Mitteilung einer Vergabeentscheidung;

KA Treis Schlammfaulung - Vergabe der Bauleistung (Los II-1)

Baufeldvorbereitung

Es wurde festgelegt, dass die Baufeldvorbereitung bereits sehr frühzeitig durchgeführt werden soll, um die weitere Bauausführung nicht zu behindern.

Zwischenzeitlich wurde in der Sitzung am 24.06.2025 durch das beteiligten Ingenieurbüros HSI/Dr. Siekmann die aktuelle Planung vorgestellt sowie die voraussichtlichen Kosten hierzu bekanntgegeben.

Die Ausschreibung sowie die Angebotsprüfung wurde daraufhin durchgeführt. Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat hierzu am 24.06.2025 einen Vorratsbeschluss gefaßt, wonach der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag erteilen darf.

Dies ist zwischenzeitlich auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Vergabevermerks erfolgt. Der Auftrag wurde mittlerweile an die niedrigstfordernde Firma erteilt.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nahm die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Mitteilung einer Vergabeentscheidung;

Sanierung von Entwässerungsleitungen in der "Dorfstraße" in Faid sowie im "Sonneneck" in Dohr (2. BA)

Nach Fertigstellung des Ausbaues der Dorfstraße in Faid sowie der Straße Sonneneck in Dohr soll nun der Kanal entsprechend dem vorliegenden Kanalsanierungskonzeptes in geschlossener Bauweise mittels Inliner (Renovation) saniert werden.

Um ein möglichst wirtschaftliches Ergebnis zu erzielen, wurden nun beide Sanierungsmaßnahmen in einer Maßnahme zusammen öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 04.11.2025 statt. Die Angebote wurden zwischenzeitlich geprüft und ein Vergabevorschlag erstellt, der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt war.

Entsprechend dem Beschluss des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.03.2025 wurde zwischenzeitlich durch den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten der Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter erteilt.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschusses nahm die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Mitteilung einer Vergabeentscheidung;

Durchführung der Kanalsanierungen in den Ortsgemeinden Ediger-Eller, Ernst und Senheim - Los 1 partielle Sanierung (Robotersanierung)

In den Ortsgemeinden Ediger-Eller, Ernst und Senheim erfolgte die Zweitbefahrung der Ortsnetzkanalisation. Auf der Grundlage der vorliegenden Sanierungsplanungen wurden die Maßnahmen öffentlich ausgeschrieben.

Die Submission fand am 05.11.2025 statt. Die Angebote wurden zwischenzeitlich geprüft und ein Vergabevorschlag erstellt, der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt war.

Entsprechend dem Beschluss des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.03.2025 wurde zwischenzeitlich das Benehmen mit den Beigeordneten hergestellt damit der Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter erteilt werden konnte.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan eingestellt.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nahm die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Mitteilung einer Vergabeentscheidung;

Durchführung der Kanalsanierungen in den Ortsgemeinden Ediger-Eller, Ernst und Senheim - Los 2 Renovation

In den Ortsgemeinden Ediger-Eller, Ernst und Senheim erfolgte die Zweitbefahrung der Ortsnetzkanalisation. Auf der Grundlage der vorliegenden Sanierungsplanungen wurden die Maßnahmen öffentlich ausgeschrieben.

Die Submission fand am 06.11.2025 statt. Die Angebote wurden zwischenzeitlich geprüft und ein Vergabevorschlag erstellt, der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt war.

Entsprechend dem Beschluss des Werks-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.03.2025 wurde zwischenzeitlich das Benehmen mit den Beigeordneten hergestellt damit der Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter erteilt werden konnte.

Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Wirtschaftsplan eingestellt.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss nahm die Vergabeentscheidung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Vorauskalkulation der lfde. Abwasserentgelte für die Jahre 2027 - 2031

- Vorberatung -

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat in seiner letzten Sitzung am 29.10.2025 dem Verbandsgemeinderat empfohlen, die Abwasserentgelte für das Jahr 2026 unverändert zu lassen.

Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, die Auswirkungen der zukünftigen und bereits in der Umsetzung befindlichen Maßnahmen auf die Abwasserentgelte für die Jahre 2027 – 2031 durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, darstellen zu lassen.

Das Honorarangebot der Mittelrheinischen Treuhand GmbH lag der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat, im Nachgang zur Empfehlung vom 29.10.2025, vor, die Vorauskalkulation der lfd. Abwasserentgelte für die Jahre 2027 – 2031 durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH, Koblenz, auf der Grundlage des vorliegenden Honorarangebotes, erstellen zu lassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

9. Mitteilungen und Verschiedenes

Klärschlammentwässerung für die Kläranlage Brauheck

Zwischenzeitlich wurde der Erlaubnisbescheid durch die SGD Nord erteilt. Das Ingenieurbüro sei aufgefordert, ggfs.die Kosten anzupassen, damit der Förderantrag aktualisiert werden kann.

Versicherungswechsel für das Abwasserwerk

Die bestehenden Versicherungen (bis auf die Glasversicherung für die Schlammlagerhallen auf der Kläranlage Treis) wurden fristgerecht gekündigt. Der neue Versicherungsschutz besteht ab 01.01.2026.