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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Aus der Niederschrift

über die 15. Sitzung des Hauptausschusses am 26.01.2023 im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes, Zimmer-Nr. 2.04

- Einladung vom 17.01.2023 -

Beginn:

17:00 Uhr

Ende:

18:15 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz

Als Mitglieder:

Ute Arens, Mesenich

Gaby Franzen, Bremm

Fraktionsvorsitzender Volker Linden, Klotten

Ulrich Möntenich, Müden

Uli Oster, Klotten

Diane Lauxen, Lieg (in Vertretung von Röhrig, Volker)

Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem

Entschuldigt:

Jürgen Claßen, Treis-Karden

Christine Grünewald, Bruttig-Fankel

Udo Marx, Lieg

Volker Röhrig, Treis-Karden

Die Beigeordneten:

Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter

Entschuldigt:

Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete und

Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete

Auf Einladung:

Udo Bukschat, Fachbereichsleiter FB 2, VGV Cochem

Petra Junglas, Fachbereichsleiterin FB 4, VGV Cochem

Schriftführer:

Elmar Konzen, VGV Cochem

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Hauptausschusses, den Beigeordneten, den Wehrleiter der Verbandsgemeinde Cochem, Herrn Jörg Hirschen mit seinem Stellvertreter René Herter als Zuhörer sowie die Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Hauptausschusses fest. Die letzte Sitzung fand am 15.12.2022 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Ausschusses am 22.12.2022 über das Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung gestellt. Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe Nr. 1/2023 am 06.01.2023. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Vorsitzenden

a) Vorort-Seminar für Rats- und Mandatsträger zum Thema „Reform des kommunalen Finanzausgleichs und Altschuldenregelung“

Die Verwaltung hat für Mittwoch, den 01.03.2023 in der Zeit von 18:00 – 21:00 Uhr im Calmont-Forum Bremm, Calmontstr. 48, ein Vorort-Seminar bei der Kommunal-Akademie RP gebucht.

Referent des ca. 3-stündigen Seminars wird Herr Thomas Schäfer sein. Eingeladen zu diesem Seminar wurden alle Rats-/Mandatsträger der Verbandsgemeinde, der Stadt Cochem sowie der Ortsgemeinderäte. Die Einladung ist am 23.01.2023 per E-Mail erfolgt. Das Seminar dient zur Vorbereitung und zum besseren Verständnis für die anstehenden Haushaltsberatungen.

Ich würde mich über eine rege Teilnahme sehr freuen. Zwecks Planung und Koordinierung wird um eine Teilnahmemeldung gebeten.

b) Neuabgrenzung der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Cochem und Wechsel zur privaten bzw. staatlichen Beförsterung in den Forstrevieren Dohr und Bruttig-Fankel

Die Zentralstelle der Forstverwaltung in Neustadt hat mit Bescheid vom 22.12.2022 unter Auflösung der bisherigen Forstreviere Cochem, Bruttig-Fankel, Ediger-Eller und Senheim die Forstreviere Cochem, Bruttig-Fankel, Ediger-Eller/Senheim und Dohr neu gebildet.

Das Forstrevier Cochem umfasst hiernach den Körperschaftswald der Ortsgemeinden Valwig und Faid sowie der Stadt Cochem, die Staatswaldflächen im Forstbezirk Cochem Distrikt 1, die Waldflächen der Bundesstraßenverwaltung sowie den Privatwald.

Das Forstrevier Bruttig-Fankel umfasst die Waldflächen der Ortsgemeinden Bruttig-Fankel, Beilstein, Ernst, Greimersburg, Wirfus, Klotten und Ellenz-Poltersdorf sowie den Privatwald.

Das Forstrevier Ediger-Eller/Senheim umfasst die Waldflächen der Ortsgemeinden Ediger-Eller, Bremm, Senheim, Mesenich Briedern, den Privatwald sowie die Waldflächen der Bundesstraßenverwaltung.

Das Forstrevier Dohr (Kleinrevier mit privater Waldbewirtschaftung) umfasst die Waldflächen der Ortsgemeinde Dohr.

Nach dem Eintritt der kommunalen Förster Mews und Sprung in den Ruhestand und dem beabsichtigten Wechsel der zugehörigen Gemeinden hin zur staatlichen Beförsterung sorgen die neuen Revierzuschnitte und die Reviergrößen dafür, dass die Reviere zukunftsfähig aufgestellt und wirtschaftlich bewirtschaftet werden können.

Die Ortsgemeinde Dohr hat sich für eine Waldverpachtung ihres Kommunalwaldes entschieden. Eine kommunale Beförsterung erfolgt mit dem Revierleiter Körtgen nur noch im Forstrevier Ediger-Eller/Senheim.

Bedingt durch die Neuabgrenzung der Forstreviere und den sich teilweise vollziehenden Wechsel zur staatlichen Beförsterung bzw. die Waldverpachtung der Ortsgemeinde Dohr wird in Bezug auf die Versorgungslasten/Versorgungsaltlasten eine Splittung der Beförsterungsumlage in Aktiva und Passiva und damit ein Vorteilsausgleich erforderlich.

Die Bestandskraft des Forstrevier-Neuabgrenzungsbescheides der Zentralstelle der Forstverwaltung bleibt abzuwarten.

c) Gästebeitrag / Mitteilung zum aktuellen Sachstand

Auf Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 26.11.2020 stand in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 19.07.2021 die Einführung eines Gästebeitrages zur Aufrechterhaltung der touristischen Infrastruktur im Bereich der Verbandsgemeinde zur ersten Beratung an. Ziel ist es, durch zusätzliche Einnahmen den Haushalt der Verbandsgemeinde zu verbessern und hierdurch u. a. eine Entlastung für die Stadt und die Ortsgemeinden herbeizuführen.

Aufgrund der Komplexität des Themas beschloss der Verbandsgemeinderat, zunächst eine Informationsveranstaltung zum Thema Gästebeitrag für die Gremien, der Verbandsgemeinde, Stadt und Ortsgemeinden durchzuführen.

Anschließend könne dann über das weitere Vorgehen beraten werden. Die Verwaltung konnte als ausgewiesenen Fachmann Herrn Hollmann vom Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e.V. für dieses Thema gewinnen.

Die Informationsveranstaltung für alle interessierten Rats- und Mandatsträgern fand am 23.11.2021 im Kapuzinerkloster in Cochem statt.

Schnell stand fest, dass die notwendige, recht komplizierte Aufwands- und Beitragssatzkalkulation einer rechtssicheren Untersuchung bedarf. Für die Beauftragung eines entsprechenden Gutachters wurden im Haushaltsplan 2022 10.000 € zur Verfügung gestellt. Auf der Suche nach einem entsprechenden Gutachter konnte im 2. Halbjahr 2022 von der Verwaltung Herr Rechtsanwalt Richard Elmenhorst aus Bochum gewonnen werden. Herr Rechtsanwalt Elmenhorst hat nicht nur schon die Stadt Cochem bei der Einführung des Tourismusbeitrages unterstützt, sondern ist auch Berater des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz zu diesem Thema.

In Absprache mit Herrn Rechtsanwalt Elmenhorst fand während der Badesaison 2022 in den Schwimmbädern der Verbandsgemeinde Cochem eine Befragung bei ca. 8.000 Besuchern statt.

Im nächsten Schritt werden die Ergebnisse aus der Befragung an Herrn Elmenhorst weitergeleitet, ausgewertet und fließen in die zu erstellende Aufwands- und Beitragskalkulation sowie einen Satzungsentwurf ein.

Parallel hierzu ist die Touristinformation Treis-Karden damit beauftragt, Informationen zu am Markt bereits angebotenen Gäste-Kart-Modellen in anderen Ferienregionen, und Angebote für eine in der Umsetzung notwendige elektronische Fachanwendung einzuholen sowie den voraussichtlich anfallenden Personalaufwand zu ermitteln. Die Einführung und laufende Erhebung des Gästebeitrages wird in der Verwaltung und auch in den Beherbergungsbetrieben Arbeitskapazitäten binden und Kosten verursachen. Um diese so gering wie möglich zu halten, ist ein elektronisches Melde- und Abrechnungsverfahren notwendig.

Erst wenn die Ergebnisse aus dem beauftragten Gutachten und die mit der Einführung und Umsetzung verbundenen voraussichtlichen Kosten vorliegen, lassen sich die zur Entlastung des Haushalts erhofften zusätzlichen Einnahmen abschätzen.

d) Vorankündigung voraussichtlich nächster Sitzungstermin

Donnerstag, 20.04.2023, 17:00 Uhr

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.12.2022

In der Sitzung des Hauptausschusses am 15.12.2022 wurde in nichtöffentlicher Sitzung über zwei Personalangelegenheiten beraten und entschieden. Zum einen wurde der Ernennung einer Mitarbeiterin zur Verbandsgemeinde-Inspektorenanwärterin zum 01.07.2023 und zum anderen der Höhergruppierung eines Beschäftigten in die Entgeltgruppe 9b TVöD zum 01.01.2023 zugestimmt.

3. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023

a)

Verbandsgemeinde Cochem

b)

Fischereigenossenschaft Endert

c)

Fischereigenossenschaft Ellerbach

d)

Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück

a) Verbandsgemeinde Cochem

Einwohnerbeteiligung

Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe 02/2023, bekanntgemacht. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass die Einwohner und Einwohnerinnen der Verbandsgemeinde Cochem die Möglichkeiten haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 16.01.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan erfolgen. Sollten innerhalb der o.g. Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln. Bis zur Sitzung des Hauptausschusses liegen keine Vorschläge aus der Einwohnerschaft vor.

Die Entwürfe der Haushaltssatzungen mit Haushaltsplänen für das Haushaltsjahr 2023 der Verbandsgemeinde Cochem sowie der Fischereigenossenschaften Endert, Ellerbach und Mosel-Eifel-Hunsrück sind den Mitgliedern des Hauptausschusses mit der Einladung zur Sitzung zugegangen.

Bürgermeister Wolfgang Lambertz und Fachbereichsleiterin Petra Junglas stellen die Eckpunkte des Haushaltsentwurfs 2023 der Verbandsgemeinde Cochem und die wesentlichen Veränderungen im Vergleich zum Haushalt 2022 vor.

Ergebnishaushalt 2023

Der Ergebnishaushalt, der die doppischen Elemente wie Abschreibungen und Rückstellungen beinhaltet, weist Gesamterträge und Gesamtaufwendungen in Höhe von jeweils 19.412.620 € aus und ist somit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ausgeglichen.

Gegenüber der Planaufstellung des Vorjahres ergibt sich eineAbschlussverbesserung um 596.390 €, bedingt durch Mehrerträge von über 1 Mio € und Mehraufwendungen von rd. 411.000 €.

Finanzhaushalt 2023

Der Finanzhaushalt, der die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen des Kalenderjahres 2023 aufzeigt, weist im Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen einen Einzahlungsüberschuss von 877.160 € aus; gegenüber dem Vorjahr im Abschluss eine Verbesserung um 475.970 €.

Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen für das Jahr 2023 von 410.800 € zeigt der Finanzhaushalt eine freie Finanzspitze von 466.360 € auf. Somit ist auch der Finanzhaushalt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO ausgeglichen.

Für das Haushaltsjahr 2023 sind Investitionsauszahlungen von insgesamt 2.102.100 € veranschlagt. An Investitionseinzahlungen stehen 717.340 € gegenüber, so dass sich das Investitionsdefizit auf 1.384.760 € beläuft.

Die Investitionsein- und –auszahlungen verteilen sich auf die einzelnen Teilhaushalte wie folgt:

Teilhaushalt

Einzahlungen

Auszahlungen

Defizit

1 Organisation / zentrale Dienste

110.000 €

520.100 €

- 410.100 €

2 Bürgerdienste / Schule / Soziales / Sport

390.270 €

687.000 € -

296.730 €

3 Sicherheit und Ordnung

137.070 €

745.000 €

- 607.930 €

4 Finanzen und Liegenschaften

0 €

0 €

0 €

5 Natürliche Lebensgrundlagen, Bauen und Abwasserwerk

80.000 €

150.000 €

- 70.000 €

6 allgemeine Finanzwirtschaft

0 €

0 €

0 €

Summe

717.340 €

2.102.100 €

-1.384.760 €

Das Investitionsdefizit von 1.384.760 € wird wie folgt finanziert:

-

5.000 € über die Sonderumlage für die gemeinsame Tourismuswerbung Ferienland Cochem

-

299.660 € über die Verbandsgemeindeumlage (Einzahlungsüberschuss aus dem ordentlichen Bereich) und

-

1.080.100 € über die Neuaufnahme von Investitionskrediten.

Die geplanten investiven Maßnahmen, deren Finanzierung und voraussichtliche Kassenwirksamkeit wurden im Ausschuss einzeln vorgestellt, erläutert und besprochen.

Abzüglich der veranschlagten ordentlichen Tilgungsauszahlungen von insgesamt 410.800 € sowie der außerordentlichen Tilgungsauszahlung von 161.700 € ergibt sich in 2023 eine Nettoneuverschuldung von 507.600 €.

Zum Ende des Haushaltsjahres wird sich die Investitionsverschuldung der Verbandsgemeinde Cochem auf insgesamt rd. 10,32 Mio. € erhöhen (Pro-Kopf-Verschuldung von 518 €/Einwohner).

Umlagen der Verbandsgemeinde 2023

Der Umlagesatz der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 38,1 v.H. festgesetzt. Somit reduziert sich der Umlagesatz gegenüber dem Vorjahr von bisher 38,5 v.H. um 0,4 v.H.

Die Reduzierung wird möglich durch die enorm gestiegenen Umlagegrundlagen. Mit der Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG), das zum 01.01. 2023 in Kraft getreten ist, geht u.a. eine deutliche Anhebung der Nivellierungssätze für die Grund- und Gewerbesteuer einher. Dies hat sich merklich auf die Steuerkraft der Ortsgemeinden/Stadt und somit auf die Umlagegrundlagen zur Berechnung der Verbandsgemeindeumlage ausgewirkt. Bedingt durch die hierdurch gestiegenen Umlagebelastungen der Ortsgemeinden/Stadt wird durch die Absenkung des Umlagesatzes zumindest ein gewisser einmaliger Ausgleich für die verbandsangehörigen Kommunen geschaffen.

Die vorläufigen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2023 belaufen sich auf 31.164.487 € und haben sich im Vergleich zu den endgültigen Umlagegrundlagen 2022 um 7.367.420 € erhöht.

Der Umlagebetrag beziffert sich bei einem Umlagesatz von 38,1 v.H. auf rd. 11.873.650 €; gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres ein Plus von rd. 2.710.600 €.

Schlüsselzuweisungen nach dem neuen LFAG

Mit dem Landesgesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den kommunalen Gebietskörperschaften (LFAG) vom 07.12.2022 wurde eine neue Schlüsselzuweisung B sowie eine neue allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte eingeführt. Im Gegenzug sind die bisherigen Schlüsselzuweisungen B1 und B2 sowie auch die Investitionsschlüsselzuweisung entfallen.

Die Gewährung der neuen Zuweisungen orientiert sich ausschließlich nach dem Finanzbedarf im Verhältnis zur Finanzausstattung. Übersteigt der Finanzbedarf die Finanzkraft einer Kommune wird eine entsprechende Zuweisung gewährt.

Da die Finanzkraft der Verbandsgemeinde bei weitem den Finanzbedarf in 2023 übersteigt, erhält die Verbandsgemeinde für das Jahr 2023 weder eine Schlüsselzuweisung B noch eine allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte.

Durch den Wegfall der bisherigen Schlüsselzuweisungen B1 und B2 ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr im laufenden Bereich eine Ertragsminderung von über 2,183 Mio. €. Der Wegfall der Investitionsschlüsselzuweisung führt im Investitionsbereich zu einer Mindereinzahlung von rd. 98.640 €.

Kreisumlage

Nach dem neuen LFAG zählen zu den Umlagegrundlagen zur Berechnung der Kreisumlage neben der Schlüsselzuweisung A und der Steuerkraftmesszahl auch die allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte.

Bisher wurde zur Berechnung der Kreisumlage die Schlüsselzuweisung B2 herangezogen, die ja mit dem neuen LFAG zukünftig entfällt.

Wie erläutert, erhält die Verbandsgemeinde Cochem aufgrund ihrer guten Finanzausstattung für das Jahr 2023 keine allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte. Folglich entfällt für das Jahr 2023 auch die Umlagegrundlage zur Berechnung der Kreisumlage, so dass die Verbandsgemeinde Cochem für 2023 keine Umlage an den Landkreis abführen muss. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Einsparung von rd. 872.100 €.

Stellenplan

Der Stellenplan weist für das Haushaltsjahr 2023 eine Gesamtsumme von 112,59 Stellen aus. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Planstellen um 0,63 Stellen erhöht. Die wesentlichen Stellenveränderungen werden vom Vorsitzenden im Ausschuss erläutert.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen

Gem. 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Auch bei unausgeglichenem Ergebnishaushalt kann ein der Haushaltssituation angemessener Teilbetrag der Ansätze für übertragbar erklärt werden.

Bereits für das Planjahr 2021, wie auch für das Planjahr 2022, wurden Aufwands- bzw. Auszahlungsermächtigungen für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes unter der Buchungsstelle 5.1.1.01.56258000 zur Verfügung stellt.

Zur Entlastung des Haushaltsjahres 2023 sollen die in den Planjahren 2021 und 2022 nicht in Anspruch genommenen und weiter erforderlichen Mittel in das kommende Haushaltsjahr übertragen werden.

In 2021 wurden vom Planansatz in Höhe von 252.600 € lediglich rd. 30.700 € in Anspruch genommen. Von der noch zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigung von rd. 221.900 € werden rd. 57.400 € für das Planjahr 2022 benötigt. Die Haushaltsmittel sind mit dem Jahresabschluss 2021 in das Haushaltsjahr 2022 zu übertragen.

Durch diese Mittelübertragung aus 2021 steht die Aufwands-/Auszahlungsermächtigung aus 2022 von 200.000 € noch in voller Höhe zur Verfügung.

Die Haushaltsermächtigung aus 2022 ist vollständig in das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.

Für die Aufstellung des Landschaftsplans sowie des Flächennutzungsplanes wurden bis einschließlich 2022 Aufwendungen von rd. 109.090 € geleistet.

Für das Planjahr 2023 stehen einschließlich der Mittelübertragung aus 2022 weitere 230.000 € und in 2024 weiter 50.000 € zur Verfügung.

Die tatsächliche Übertragung der nicht in Anspruch genommenen und erforderlichen Mittel nach Ablauf des Haushaltsjahres steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verbandsgemeinderates.

b ) Fischereigenossenschaft „Endert“

Der Haushaltplanentwurf 2023 berücksichtigt im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 2.100 € und im Finanzhaushalt bei den Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls jeweils 2.100 €.

Die Pachteinnahmen (Los I bis V) von 2.100 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 210 € (= 10 % der Pachteinnahmen) sowie der Geschäftsaufwendungen von 20 € (Unfallversicherung) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt; wobei nach der Vereinbarung vom 12.06.2012 zwischen der Fischereigenossenschaft Endert und der Verbandsgemeinde Cochem der verbleibende Reinertrag entsprechend der anteiligen Uferlängen an die beteiligten Gebietskörperschaften zur Unterhaltung der Fischereigewässer abgeführt wird.

c) Fischereigenossenschaft „Ellerbach“

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 sieht im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 1.100 € und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls jeweils 1.100 € vor. Die Pachteinnahmen, bestehend aus einem Los, von 1.100 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 110 € (= 10 % der Pachteinnahmen) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt; wobei nach der Vereinbarung vom 10.06.1986 zwischen der Fischereigenossenschaft Ellerbach und der Verbandsgemeinde Cochem (als Rechtsnachfolger der Verbandsgemeinde Cochem-Land) der verbleibende Reinertrag in Höhe von 990 € entsprechend der anteiligen Uferlängen an die beteiligten Gebietskörperschaften zur Unterhaltung der Fischereigewässer abgeführt wird.

d) Fischereigenossenschaft „Mosel-Eifel-Hunsrück“

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen von jeweils 5.400 € und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls jeweils 5.400 € vor. Die Pachteinnahmen von 5.400 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 2.700 € (= 50 % der Pachteinnahmen gemäß der Vereinbarung vom 17.11.2001 zwischen der Fischereigenossenschaft und der ehem. Verbandsgemeinde Treis-Karden) sowie der Geschäftsaufwendungen von 200 € (Verzehrkosten) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt.

Der Hauptausschuss verweist die vorliegenden Entwürfe der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Cochem für das Haushaltsjahr 2023 sowie die Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen der Fischereigenossenschaften „Endert“, „Ellerbach“ und „Mosel-Eifel-Hunsrück“ für das Haushaltsjahr 2023 zur weiteren Vorberatung in die Fraktionen des Verbandsgemeinderates.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

4. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Verbandsgemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Der Verbandsgemeinderat hat die Entscheidung bis zu einem Spendenbetrag von 10.000 € auf den Hauptausschuss delegiert. Der Verbandsgemeinde werden folgende Spenden angeboten:

Verwendungs-zweck

Zuwendungs-betrag

Zuwendungs-geber

Anderweitiges Beziehungs-

verhältnis zur

Gemeinde

FFW Klotten (Jugendfeuer-wehr)

500,00 €

VR Bank Rhein-Mosel eG, Langendorfer Straße 147, 56564 Neuwied

Geld-/Kredit-anlageninstitut

Der Hauptausschuss bedankt sich bei der Spenderin für die großzügige finanzielle Unterstützung. Er hat keine Bedenken und beschließt die angebotene Zuwendung anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.