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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 7/2024
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 23. Sitzung des Gemeinderates Valwig am 31.01.2024 im Bürgerhaus

- Einladung vom 18.01.2024 –

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

21:10 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzende:

Ortsbürgermeisterin Angela Balensiefen

Als Mitglieder:

Peter Beuter

Oliver Cornely

Carsten Hummes

Ralf Schilberz

Christian Schneemann

Daniel Jobelius, Beigeordneter

Entschuldigt:

Pierre Fritz

Anneliese Fuchs

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Beigeordneter:

Klaus Zucchet (nicht gewähltes Ratsmitglied)

Schriftführerin:

Angela Mohr, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Tagesordnung wird einstimmig um den TOP „Jagdangelegenheiten“ in der nichtöffentlichen Sitzung ergänzt. Die Niederschrift über die Sitzung vom 29.11.2023 wird einstimmig gebilligt. Die Vorsitzende begrüßt die Ratsmitglieder sowie den Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin

-

Während des Krankenhausaufenthaltes ab dem 13.02.2024 wird die Vorsitzende vom Beigeordneten Daniel Jobelius vertreten.

-

Die Ingenieurkosten der Verbandsgemeinde für die Estricharbeiten an der Garage im Gemeindehaus belaufen sich auf 759,67 €.

-

Das jährliche Nutzungsentgelt für den Musikverein für die Nutzung des Gemeindehauses beläuft sich auf 153 € und wird gegen die Auftritte des Musikvereins anlässlich der Dorffeste verrechnet.

-

Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Durchführung des Karnevalsumzuges liegt vor.

2. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "L 98 - vor der Ortslage Valwig";

a)

Beratung und Beschlussfassung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen

b)

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung der Offenlage

Der Gemeinderat von Valwig hat in seiner Sitzung am 01.02.2023 die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „L 98 – vor der Ortslage Valwig“ beschlossen. Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Anpassung bereits vorhandener Anlagen, Einrichtungen und Nutzungen im Moselvorgelände und die Festsetzung einer Fläche für die Gastronomie. Der Bebauungsplanentwurf lag in der Zeit vom 09.10.2023 bis einschließlich 09.11.2023 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden öffentlich aus. Das Planungsbüro WeSt hat die eingegangenen Anregungen ausgewertet und einen Abwägungsvorschlag erarbeitet, der den Ratsmitgliedern mit der Einladung zugegangen ist. Frau Mohr wird mit Zustimmung des Rates das Wort erteilt. Sie erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

a)

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Abwägungsvorschläge einzeln. Die Beschlüsse ergeben sich aus der Anlage 1 zur Niederschrift.

b)

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplanentwurf unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen und Anpassungen fortzuschreiben und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

3. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Valwig

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden in der derzeit gültigen Tourismusbeitragssatzung (TBS) die Vorteils- und Gewinnsätze vorläufig festgesetzt. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinnsätze durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für das Erhebungsjahr 2022 ist nun eine Änderung der TBS erforderlich. Die Vorteilssätze sind hiervon nicht betroffen und bleiben unverändert. Mit der erforderlichen Satzungsänderung werden die vorläufigen Vorteils- und Gewinnsätze für das Beitragsjahr 2022 nun endgültig vom Gemeinderat festgesetzt. Weiterhin ist eine Betriebsart in der anliegenden Betriebsartentabelle zu ergänzen.

Erläuterung zur Maßstabskomponente „Gewinnsatz“

Der sog. „Gewinnsatz“ beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgründen regelmäßig angepasst.

Hierzu wurden die zum Jahresende 2023 vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Gewinnsätze für das Jahr 2022 in die nachstehende Satzungsänderung übernommen.

Die geänderten Gewinnsätze für das Jahr 2022 sind rot gekennzeichnet.

Zum Vergleich liegt die Betriebsartentabelle mit den Gewinnsätzen aus dem Jahr 2021 den Ratsmitgliedern vor.

Erläuterung zur Ergänzung einer Betriebsart

Bei Satzungserstellung wurden in die Betriebsartentabelle nur die Betriebsarten aufgenommen, die auch den damals in der Ortsgemeinde Valwig angesiedelten Betrieben zuzuordnen waren. Zwischenzeitlich ist jedoch ein weiterer tourismusbeitragspflichtiger Betrieb hinzugekommen, dessen Betriebsart nicht in der bisherigen Betriebsartentabelle enthalten ist. Daher ist die Betriebsartentabelle um die folgende Betriebsart zu ergänzen; der Vorteilssatz ist vom Gemeinderat zu beschließen.

Nachrichtlich:

Betriebsart

Bezeichnung

Vorteilssatz übrige Ortsgemeinden im Bereich der VG Cochem

EA04

Kosmetikbehandlung, Nageldesign, Schönheitspflege, Massagen, Bäder, Inhalation, Wellnessdienstleistungen (auch mobil); einschl. Handel mit entspr. Waren; Tattoostudio

2 – 15 v. H.

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages zu.

Der Vorteilssatz der zu ergänzenden Betriebsart wird wie folgt festgesetzt:

EA04

Kosmetikbehandlung, Nageldesign, Schönheitspflege, Massagen, Bäder, Inhalation, Wellnessdienstleistungen (auch mobil); einschl. Handel mit entspr. Waren; Tattoostudio

5 v. H.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

4. Gemeindliches Einvernehmen zur Errichtung eines Nebengebäudes und einer Garage auf dem Valwigerberg und hier Abweichung von der festgesetzten Dachneigung

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück am Kapellenweg ein Nebengebäude abzureißen und durch ein neues Nebengebäude (rd. 82 m²) sowie eine Garage und ein Carport (jeweils rd. 27 m² groß) zu ersetzen. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Valwigerberg“. Der Bebauungsplan setzt eine Mindestdachneigung von 30° fest. Flachdächer sind nur auf Garagen bis maximal 36 m² zulässig. Der Bauherr beantragt daher eine Abweichung von der festgesetzten Dachneigung.

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Abweichung, auch im Grundsatz für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.