- Einladung vom 14.01.2025 -
| Beginn: | 20:00 Uhr |
| Ende: | 22:00 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Peter Görgen |
| Als Mitglieder: | Frank Barden |
| Manuel Bigos | |
| Dirk Friederich | |
| Peter Fuhrmann | |
| Martin Hoff | |
| Peter Kolb | |
| Maike Lenartz | |
| Andreas Pisanu | |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Revierleiter Thomas Körtgen (zu TOP 3 und 4 öS) | |
| Schriftführerin: | Carmen Wendel-Benz, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 16.10.2024 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters | ||
| a) | In den Kamin in der Alten Schule wurde ein neues Abgasrohr eingezogen und die Kaminabdeckung neu verfugt, Kosten 1.554,60 €. | |
| b) | Die Rechnungen für das Gastgeberverzeichnis in Höhe von 821,10 € und für die Website in Höhe von 214,20 € wurden bezahlt. | |
| c) | Für den Moselsteig wurden Rechnungen für die Unterhaltung und Vermarktung in Höhe von 711,62 € und für das Wegemanagement in Höhe von 398,09 € bezahlt. | |
| d) | Es wurde ein gebrauchter Düngestreuer (Salzstreuer) für den Traktor zum Preis von 100,00 € angeschafft. | |
| e) | In der Alten Schule (Büro) wurden die Fenster neu abgedichtet. Kosten: 128,52 €. | |
| f) | Die neue Heizung in der Schule ist eingebaut. Kosten: 20.600,46 €. | |
| g) | Die Parzelle an der Kreuzung Kapellenstraße – Wiesengrund (2,5 m²) wurde vermessen. | |
| h) | Die Einnahmen vom Wohnmobilstellplatz belaufen sich auf 11.521,20 €. Für den Wohnmobilstellplatz sind Müllgebühren in Höhe von 1.018,00 € und Stromkosten in Höhe von 24,00 € entstanden. Die Wasserrechnung liegt noch nicht vor. | |
| i) | Der Baumschnitt wurde durchgeführt. Kosten: 4.065,64 €. | |
| j) | Ein herzliches Dankeschön an die Freiwillige Feuerwehr für die schnelle Säuberung des Uferweges nach dem Hochwasser. | |
| k) | Die Busse des ÖPNV fahren entgegen der getroffenen Vereinbarung durch den Birkenweg. Die Verwaltung wird vom Vorsitzenden beauftragt, die Kreisverwaltung und das Busunternehmen anzuschreiben, mit dem Ziel, sich an die vorgegebene Linie zu halten. | |
| 2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.10.2024 |
Die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.10.2024 wurden bekanntgegeben.
| 3. Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung des Forsteinrichtungswerks |
Das Forsteinrichtungswerk stellt die mittelfristige Betriebsplanung über einen Zeitraum von zehn Jahren dar. Die Waldbesitzer legen in dieser Planung ihre Ziele der Waldbewirtschaftung selbst fest. Die Betriebspläne werden nach Wahl der Waldbesitzenden entweder durch das Land oder durch private Sachverständige aufgestellt. Die Aufstellung durch das Land erfolgt über die Körperschaften kostenfrei.
Bei der Aufstellung durch private Sachverständige übernimmt das Land die zuwendungsfähigen Kosten in voller Höhe (nicht zuwendungsfähig ist die Mehrwertsteuer). In der Sitzung vom 21.04.2021 hat der Gemeinderat entschieden, die Aufstellung des Forsteinrichtungswerks durch Landesforsten Rheinland-Pfalz durchführen zu lassen. Mit Schreiben vom 24.09.2024 teilt das Forstamt Cochem nun mit, dass sich die Aufstellung durch das Land aufgrund der Borkenkäferkalamität und den damit verbundenen Arbeitsspitzen in der Forsteinrichtung erheblich verzögert.
Das Forstamt schlägt daher vor, die Beauftragung durch Landesforsten Rheinland-Pfalz zurückzuziehen und die Aufstellung des Forsteinrichtungswerks an einen privaten Sachverständigen zu vergeben.
Der Gemeinderat beschließt, die Erstellung des Betriebsplanes durch das Land zurückzuziehen und die Aufstellung des Forsteinrichtungswerks an einen privaten Sachverständigen zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 4. Beratung und Beschlussfassung der Forstwirtschaftspläne 2025 und 2026 |
Planung 2025
Im Produktionsplan Holz ist ein Holzeinschlag von 245 FM geplant. (Der Hiebsatz der altersbedingt überholten Forsteinrichtung liegt bei 228 FM).
Dieser gliedert sich wie folgt auf:
| - | 75 FM Eiche, davon 11 FM als Stammholz) |
| - | 140 FM Buche, davon 40FM als Stammholz, die restliche Menge wird als Brennholz vermarktet |
| - | 30 FM Fichte |
Das Laubholz wird im Wesentlichen in Abt. 1d eingeschlagen. Dazu einzelne abgängige Eichen und Fichten über den gesamten Betrieb.
Den geplanten Einnahmen aus dem Holzverkauf in Höhe von ca. 19.252,00 € stehen Ausgaben für Holzeinschlag und –rücken in Höhe von ca. 11.175,00 € gegenüber.
Der Plan Sonstiger Forstbetrieb umfasst u.a. Schutz- und Pflegearbeiten mit einem Gesamtausgabevolumen in Höhe von 28.450,00 €.
Dem stehen Einnahmen durch Fördergelder u.a. aus dem klimaangepassten Waldmanagement und Wegeinstandsetzung in Höhe von insgesamt 29.960,00 €, sowie eine Wildschadenverhütungspauschale in Höhe von 130,00 € gegenüber.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen bzw. Ausgabepositionen geplant:
| Jungbestandspflege, Erschließung, Wertastung | 600,00 € |
| Wildschutz (Gatterneubau) | 2.100,00 € |
| Verkehrssicherung, Müll | 500,00 € |
| Wegeinstandsetzung inkl. Wasserrückhalt | 23.800,00 € |
| Wegeunterhaltung | 1.200,00 € |
| Material, Kraftstoff etc. | 250,00 € |
Hinzu kommen:
Forstumlage an die Verbandsgemeinde, Berufsgenossenschaft, Grundsteuer, Versicherungen und sonstige Beiträge in Höhe von insgesamt 8.240,00 €.
Es ist mit einem Betriebsergebnis in Höhe von ca. 1.477 € zu rechnen.
Planung 2026
Für das Haushaltsjahr 2026 verändern sich mehrere Positionen:
| - | Bei der Wegeunterhaltung sollen nur noch Ausgaben in Höhe von 2.000,00 € veranschlagt werden. |
| - | Im Bereich der Wildschutzmaßnahmen lediglich 500,00 €. |
Die anderen Positionen bleiben bestehen.
Unter Berücksichtigung der Förderung ist im Haushaltsjahr 2026 somit von einem Betriebsergebnis in Höhe von 8.677,00 € auszugehen.
Der Gemeinderat stimmt den vorliegenden Entwürfen der Forstwirtschaftsplänen 2025 und 2026 zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 5. Erhöhung der Stellplatzgebühr für den Wohnmobilstellplatz |
Die Ortsgemeinde erhebt aktuell für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes eine Gebühr von 8,00 €/Nacht. Es ist beabsichtigt, diese Gebühr ab der diesjährigen Saison auf 10,00 €/Nacht zu erhöhen.
Der Gemeinderat beschließt die Gebühren für die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes auf 10,00 € pro Tag zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 6. Anschaffung einer Infotafel für den Wohnmobilstellplatz |
Der Vorsitzende schlägt vor, im Kreuzungsbereich Birkenweg/Moselstraße eine Informationstafel für die Nutzer des Wohnmobilstellplatzes anzubringen. it dieser Tafel soll u.a. die Benutzungsordnung oder sonstige für die Wohnmobillisten relevanten Informationen veröffentlicht werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Kosten 1.000 € nicht übersteigen.
Der Gemeinderat beschließt eine Infotafel für den Wohnmobilstellplatz anzuschaffen und beauftragt den Vorsitzenden damit Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 7. Bauantrag zum Umbau bzw. Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses in der Römerstraße |
Es ist beabsichtigt, auf dem im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „An der Brückbach“ gelegenen Grundstück das bestehende Wohnhaus in ein Zweifamilienwohnhaus um- bzw. auszubauen. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist bei zweigeschossiger Bauweise ein Kniestock sowie der Ausbau des Dachgeschosses nicht zulässig. Die Dachneigung darf 30° nicht übersteigen. Nach den vorliegenden Unterlagen ist die Nutzung des Dachgeschosses als Gästeappartement vorgesehen.
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu. Es sind ausreichend Stellplätze nachzuweisen.
Aufgrund von Ausschließungsgründung nimmt das Ratsmitglied Maike Lenartz an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 8. Übertragung der Aufgabe "Ärztliche Versorgung" auf die Verbandsgemeinde gem. § 67 Abs. 4 GemO |
Eine gute und ausreichende haus- und fachärztliche Versorgung einer Region bestimmt maßgeblich die Standortattraktivität und bildet die Grundlage für Lebensqualität für Jung und Alt, Tourismus, Wachstum und Entwicklung. Um sich den zukünftigen Herausforderungen und dem stetig wachsenden Wettbewerb um Haus- und Fachärzte zu stellen, hat der Verbandsgemeinderat in der Sitzung vom 21.09.2023 beschlossen, diverse Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem in Angriff zu nehmen und entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen. Neben dem bereits umgesetzten Projekt „Frühe Hilfen – Hebamme Plus“ wurde eingehend über eine finanzielle und bedarfsgerechte Unterstützung ansiedlungswilliger Ärzte beraten und diese grundsätzlich befürwortet. Gemäß der Rücksprache mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Cochem-Zell sollen die entsprechenden Voraussetzungen zur Handlungsfähigkeit in diesem Bereich geschaffen werden. Da die medizinische bzw. ärztliche Versorgung keine Selbstverwaltungsaufgabe der Verbandsgemeindeverwaltung ist, sondern in die Allzuständigkeit der Ortsgemeinden fällt, ist ein Beschluss zur Aufgabenübernahme durch die Verbandsgemeinde gemäß § 67 Abs. 4 GemO erforderlich. Darüber hinaus ist Voraussetzung für die Aufgabenübernahme, dass die gemeinsame Erfüllung im dringenden öffentlichen Interesse liegt. Dies wird sowohl von der hiesigen Verwaltung als auch seitens der Kommunalaufsicht als gegeben angesehen. Ohne die erforderliche Aufgabenübernahme nach § 67 Abs. 4 GemO durch die Verbandsgemeinde Cochem, müssen die Ortsgemeinden/die Stadt Cochem selbst entsprechende Strukturen schaffen. Die Übernahme der Aufgaben ist an die Bedingung geknüpft, dass die Verbandsgemeinde (der positive Beschluss wurde am 05.09.2024 gefasst) und mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zustimmen und in den zustimmenden Ortsgemeinden die Mehrzahl der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt. Die Kommunalaufsicht fordert zudem den Erlass einer Förderrichtlinie, die insbesondere Zweckbindung, Gegenstand und Höhe der Förderung sowie die Zuwendungsvoraussetzungen regeln soll, um die Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 Grundgesetz in den Grundzügen der Ärzteförderung zu verankern und festzulegen. Eine entsprechende „Richtlinie zur Förderung der haus- und fachärztlichen Versorgung in der Verbandsgemeinde Cochem“ wird in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates beraten. Eckpunkt ist eine mögliche direkte Förderung in Höhe von 20 T€ und eine Unterstützung im investiven Bereich der Praxisausstattung z.B. in Form eines Ultraschallgerätes. Beide Förderungen sollen eine Aufrechterhaltung des medizinischen Angebotes für zumindest fünf Jahre garantieren.
Die am 06.11.2024 im Ärztehaus des Cochemer Marienkrankenhaus gestartete Kinderarztpraxis von Dr. Jansen wurde im Vorgriff auf die vorstehende Regelung und in enger Abstimmung mit der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung sowie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) noch ohne diese Förderung konzipiert und realisiert.
Da viele Verbandsgemeinden bereits Ansiedlungen von Ärzten direkt fördern, erscheint ein Förderprogramm auch für die Verbandsgemeinde Cochem als notwendig. Durch die Förderung des investiven Bereichs erhofft man sich eine bessere Sicherstellung des Förderziels. Die Stadt Cochem und die Ortsgemeinden haben nun darüber zu entscheiden, ob der Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 4 GemO auf die Verbandsgemeinde Cochem zugestimmt werden soll. Die Verbandsgemeindeverwaltung arbeitet derweil weiter an der Ausgestaltung der Förderrichtlinie, um einer aktuellen Anfrage zur Unterstützung einer Praxisnachfolge zeitnah nachkommen zu können.
Der Rat stimmt der Aufgabenübernahme nach § 67 Abs. 4 GemO im Hinblick auf die Unterstützung ansiedlungswilliger Haus- und Fachärzte durch die Verbandsgemeinde Cochem zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 9. Technische Ausstattung der Ortsbürgermeister/innen |
Die Ortsbürgermeister/innen der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Cochem sollen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der neuen Legislaturperiode mit einer einheitlichen EDV-Hardware ausgestattet werden.
In der vergangenen Legislaturperiode haben die Ortsbürgermeister/innen zur Bewältigung der täglichen Aufgaben ihre private EDV-Hardware genutzt. Dies soll sich für die kommende Legislaturperiode ändern. Die Verbandsgemeinde beabsichtigt bei der Ausstattung der Ortsbürgermeister/innen einen einheitlichen EDV-Standard zu etablieren. Dieser umfasst:
| - | Ausstattung mit einer einheitlichen EDV-Hardware (Notebook samt Zubehör) |
| - | Anbindung an die digitale Telefonanlage (RingCentral) |
EDV-Hardware:
Die Ortsbürgermeister erhalten für die neue Legislaturperiode ein Notebook, inklusive Zubehör. Die Notebooks werden durch das Sachgebiet EDV der Verbandsgemeinde Cochem betreut und verwaltet. Bei EDV-Problemen mit dem Gerät erhalten die Ortsgemeinden innerhalb der Kernarbeitszeit (Remote per Team Viewer) Unterstützung.
Um die Sicherheit und ein einheitliches Arbeiten zu gewährleisten, erfolgt der Zugriff auf die Terminalserver der Verwaltung. Diese werden durch das Sachgebiet EDV zentral betreut. Updates, sicherheitsrelevante Einstellungen und Anpassungen müssen nicht durch die Ortsgemeinden vorgenommen werden. Der Zugriff auf die Terminalserver erfolgt per sicherer zwei-Faktor-Authentifizierung. Es wird lediglich eine Internetverbindung benötigt. Den Ortsbürgermeister/innen werden auf der Arbeitsumgebung der Verwaltung alle Funktionen, Programme (Word, Excel etc.), sowie eine eigene Ordnerstruktur und ein Austauschordner (Transfer von Daten) zur Verfügung gestellt.
Vorteile:
| - | Zentrale Anbindung an die EDV-Infrastruktur der Verwaltung. |
| - | Umfangreicher Support zu den Kernarbeitszeiten. |
| - | Einführung einer einheitlichen EDV-Ausstattung sowie eine sichere Arbeitsplattform (Daten- und Internetsicherheit). |
| - | Durch die Nutzung der Terminalserver und der damit verbundenen Dateistruktur sind die Daten der Ortsgemeinden Teil der Datensicherung der Verwaltung. Die Daten können somit durch das Sachgebiet EDV im Problemfall wiederhergestellt werden. |
| - | Nutzung der Softwarekomponenten der Verwaltung (z.B. MS Office) über die Terminalserver. |
| - | Das Ausdrucken von größeren gemeindebezogenen Druckaufträgen kann, durch die Arbeit auf den Terminalservern, vereinfacht auf den Kopierern der Verwaltung durchgeführt werden. Kleinere Druckaufträge können auf Druckern der Gemeinde vorgenommen werden (Zusätzliche Drucker sind nicht Teil der gestellten Ausstattung). Vorhandene Drucker können durch das Sachgebiet EDV softwareseitig auf den Notebooks installiert werden. |
Kosten:
| - | Notebook Fujitsu Lifebook E559 15,6 Zoll (39,6 cm) samt Zubehör 440,00 € |
| - | Virenschutz (1. Anschaffungsjahr) 65,00 € |
Die laufenden jährlichen Lizenzgebühren (Fachanwendungen, MS-Office, Virenschutz etc.) werden von Seiten der Verbandsgemeinde getragen. Der Verwaltung ist bewusst, dass die Ortsbürgermeister/innen mit unterschiedlicher EDV-Hardware arbeiten und in vielen Fällen auch individuelle EDV Komponenten (2er Bildschirm, WLAN Stick etc.) nutzen. Die Verwaltung wird die Ortsbürgermeister/innen bei der Anpassung der EDV-Hardware an die individuellen Bedürfnisse unterstützen.
Hinweis:
Die technische Ausstattung der Ortsbürgermeister/innen ist ein Angebot der Verwaltung.
Es besteht keine Pflicht zur Nutzung der Ausstattung. Sofern sich die Ortsgemeinde für die Nutzung von privater Hardware entscheidet, ist ein technischer Support über das Sachgebiet EDV der Verwaltung nicht möglich.
Auslieferung und Schulung
Nach einer positiven Beschlussfassung erfolgt die kurzfristige Auslieferung der EDV-Hardware. Mit der Auslieferung der EDV-Hardware ist eine Einführung/ EDV Schulung verbunden.
Digitale Telefonanlage
Zusätzlich zu der neuen Hardware sollen die Ortsgemeinden zukünftig an der digitalen Telefonanlage der Verbandsgemeinde angebunden werden. Jede Ortsgemeinde erhält eine dienstliche Telefonnummer der Verwaltung. Die Nutzung der Telefonanlage erfolgt per App über ein Smartphone mit Internetverbindung oder alternativ per Telefon, welches bei der Verwaltung angefragt werden kann. Diese Telefone benötigen lediglich eine bestehende LAN-Internetverbindung. Durch die Anbindung ist eine einfachere Kommunikation mit der Verwaltung möglich. Zusätzlich ist die Übergabe der Kommunikationskomponenten bei einem Wechsel des Ortsbürgermeister/in vereinfacht.
Die Ortsgemeinde stimmt der Beschaffung der technischen Ausstattung der Ortsbürgermeister zu. Die Kosten werden von der Ortsgemeinde getragen.
Aufgrund von Ausschließungsgründen nimmt der Vorsitzende an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Abstimmungsergebnis: einstimmig