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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 8/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 23. Sitzung des Gemeinderates Klotten am 31.01.2023 im Haus Moselschiefer

– Einladung vom 25.01.2023 –

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

21:30 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzender:

Ortsbürgermeister Holger Becker

Als Mitglieder:

Jörg Comes

Alexander Clausen

Werner Fritschle

Rainer Holtbrink

Wilfried Johann

Johanna Kyek

Fraktionsvorsitzender Volker Linden

Hans-Theo Loosen

Thorsten Loosen

Heike Nehren

Uli Oster

Thomas Rossi

Frank Schmitz

Dorote Schönberg

Entschuldigt:

Amelie Fritschle

Fabian Mentenich

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Hannah Bertram, VGV Cochem

Schriftführerin:

Melanie Lütz, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnungwerden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 01.12.2022 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters

Der Vorsitzende gibt seinen Rücktritt von den Amtsgeschäften des Ortsbürgermeisters zum 28.02.2023 bekannt und erläutert der Zuhörerschaft die dahinterstehenden persönlichen Gründe.

Der Vorsitzende bedankt sich bei allen ehrenamtlichen Helfern und Unterstützern der Ortsgemeinde für ihre geleisteten Dienste, die den Ort damit weiter vorangebracht haben.

Weiterhin bedankt er sich bei seinen Beigeordneten und den Sachbearbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung für ihre immer professionelle Unterstützung und gibt einen Ausblick auf die weitere Verfahrensweise, die sein Rücktritt nun erforderlich macht.

Eine Neuwahl des Ortsbürgermeisters für die verbleibende Amtszeit ist demnach zusammen mit der Landratswahl am 18.06.2023 vorgesehen.

2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.12.2022

Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 01.12.2022 bekannt.

3. Ankauf des denkmalgeschützten Bahnhofgebäudes

In der Sitzung am 19.10.2022 hat der Gemeinderat den Ankauf des Bahnhofsgebäudes zu einem Preis von 20.000,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht, beschlossen. Diesbezüglich hat die Verwaltung bei der Kommunalaufsicht eine Vorabgenehmigung für die Maßnahme erbeten. Die Vorabgenehmigung wurde versagt.

Die Kommunalaufsicht fordert ein Verkehrswertgutachten, ein tragbares Nutzungskonzept und ein Finanzierungskonzept.

Mit Schreiben vom 22.01.2023 beantragt die CDU-Fraktion den Ankauf des Grundstückes erneut zu beschließen. Der Antrag liegt den Ratsmitgliedern vor. Hierin nimmt die CDU-Fraktion auch Stellung zu den geforderten Konzepten.

Welches Nutzungskonzept zum Tragen kommt ist von der Ortsgemeinde auszuarbeiten.

Das Finanzierungskonzept geht mit dem Nutzungskonzept einher und ist in enger Absprache mit der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde zu erstellen.

Das von der Kommunalaufsicht geforderte Verkehrswertgutachten ist einzuholen.

Aus der Mitte des Rates werden Mitglieder bestimmt, welche das Nutzungskonzept und die diesbezügliche Finanzierung in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiten.

Ferner beschließt der Gemeinderat ein Verkehrswertgutachten für das Bahnhofsgebäude in Auftrag zu geben. Der Vorsitzende lässt prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage dieses Gutachten gefordert wird und ob dieses auch durch den zuständigen Gutachterausschuss zu günstigeren Konditionen erstellt werden kann. Er wird ermächtigt, wenn möglich den Gutachterausschuss, ansonsten einen öffentlich bestellten Gutachter hiermit zu beauftragen.

Die Kosten des Gutachtens trägt die Ortsgemeinde.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4. Natursteinarbeiten an der Friedhofsmauer und Stützwand an der Kernstraße in der OG Klotten

Die Ortsgemeinde Klotten sieht dringenden Bedarf an der Erneuerung bzw. Instandsetzung des Torpfeilers am Friedhof sowie die Instandsetzung der Stützwand an der Kernstraße. Der Zustand der o.g. Maßnahmen hat sich in der Vergangenheit erheblich verschlechtert. Um dieses wiederherzustellen und die Dauerhaftigkeit aufrecht zu erhalten, soll nunmehr eine umfangreiche Sanierung vorgenommen werden. Daraufhin wurde die Verbandsgemeindeverwaltung von der Ortsgemeinde Klotten beauftragt, eine Preisanfrage bzw. Kostenvoranschlag für die Sanierung der betroffenen Natursteinmauern durchzuführen.

Für die o.g. Arbeiten wurde ein Ortstermin mit der Fa. Ditandy, Oberfell, vereinbart um sich die Schäden anzuschauen. Die Firma kam der Anfrage nach und hat ein Angebot eingereicht.

Der Gemeinderat beschließt, den Vorsitzenden im Benehmen mit seinen Beigeordneten zu beauftragen zwei weitere Angebote einzuholen und den Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED-Technik

- Förderung und Auftragsvergabe

Zum Erreichen der kommunalen Energie- und Klimaschutzziele beabsichtigt die Ortsgemeinde Klotten, ihre Straßenbeleuchtungsanlage auf LED-Technik umzurüsten.

Eine solche Maßnahme ist Bestandteil des „kommunalen Energiekonzeptes (KEK)“ der Westenergie AG. Westenergie unterstützt daher die Kommune bei diesem Vorhaben im rechtlich zulässigen Rahmen des § 3 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV).

Hierzu hat die Westenergie AG (beauftragte Straßenbeleuchtungswartungsfirma in Klotten) eine entsprechende Fördervereinbarung sowie ein Angebot vorgelegt.

Der Rat stimmt der grundsätzlichen Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlage auf LED-Technik zu und beauftragt die Verwaltung weitere Förderprogramme zu prüfen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Einführung Mobilitäts-App "Smartes Wohnen im Alltag"

- Bedarfsabfrage

Im Rahmen des von der Kreisverwaltung Cochem-Zell initiierten Projekts „Smartes Wohnen im Alltag“ wurde in der Zeit von Juli 2019 bis März 2022, zusammen mit der Universität Koblenz-Landau und mehreren Testgemeinden aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem, eine Mobilitäts-App entwickelt. Trotz der Einschränkungen der Corona-Pandemie ist es gelungen, das Projekt planmäßig abzuschließen und eine voll funktionsfähige App, die auf die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Kommunen im Landkreis Cochem-Zell zugeschnitten ist, zur Verfügung zu stellen. Die sog. „SWiA-App“ ist auf nahezu allen mobilen Endgeräten (iOS, Android) und als Web-App über den Desktop-PC nutzbar. Hierdurch kann eine hohe Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit erreicht werden.

In einem Demo-Video (www.kurvenkreis.de/wohnen/mobilitaet#swia) wird die „SWiA-App“ (siehe Detailpräsentation) mit ihren wesentlichen Funktionen und Anwendungsbereichen vorgestellt.

Ziel des Projektes war es ursprünglich, unter dem Titel „Smartes Wohnen im Alter“ die Mobilität von Menschen mit abnehmender bzw. eingeschränkter Mobilität zu verbessern, sodass diese Menschen ein mobiles, eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im ländlichen Raum führen können, dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert und gleichzeitig ein Beitrag zur Entlastung von Familienangehörigen geleistet wird. Aufgrund der Einschränkungen während der Corona-Pandemie wurde die Zielgruppe auf alle Menschen im jeweiligen Gemeindegebiet mit Mobilitätsbedarf erweitert. Diese Maßnahme hat letztlich durch den breiteren Nutzerkreis auch zur Verbesserung der Akzeptanz der neuen Lösung beigetragen. Das Projekt verfolgte auch den strategischen Ansatz der „Mobilität bei Bedarf“. Über die App können alle Fahrangebote, sowohl regelmäßige Fahrangebote (z. B. ÖPNV, DB), wie auch ehrenamtliche Fahrangebote oder sonstige Angebote (z. B. Taxis, Bürgerbusse) gebündelt, kombiniert und gebucht werden. In einer weiteren Entwicklungsstufe ist es auch möglich, neben Mobilitätsangeboten, weitere Angebote (z. B. Besuchsdienste, Lieferdienste, Hausmeisterdienste, Nachhilfe) zu integrieren.

Die neue „SWiA-App“ unterscheidet sich wesentlich von herkömmlichen Mobilitäts-Apps.

So wurden in den Testgemeinden (Dohr, Lieg, Ellenz-Polsterdorf, Moselkern) ehrenamtliche Arbeitskreise gebildet und geschult. Gleichzeitig haben die Mitglieder der Arbeitskreise den Input für die bedarfsgerechte Entwicklung der App geliefert. Weiterhin war es Aufgabe der Arbeitskreise, zusammen mit Ortsvereinen, dem Gemeinderat und sonstigen ehrenamtlichen Engagierten Gemeinschaftsangebote zu schaffen, die über die App buchbar und nutzbar sind. Dies sollte dazu beitragen, die Akzeptanz und somit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung zu steigern. Gleichzeitig sollte dazu auch das soziale Miteinander vor Ort gestärkt werden. So können beispielsweise einzelne Vereine regelmäßige Angebote (z. B. Eis essen für Senioren) über die App anbieten. Auch Vereinsfahrten (z. B. Fahrt zu Auswärtsspielen oder Auftritten) können über die App organisiert werden.

Ein Mehrwert zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum liegt in der Kombinierbarkeit verschiedener Angebote (z. B. ÖPNV, DB, ehrenamtliche Fahrangebote, Taxis). Die Schnittstelle zu einem Taxi-Unternehmen wurde bereits entwickelt. Ebenfalls eingebunden sind bereits die Fahrpläne des VRM. Die Buchung eines ÖPNV-Angebots (inkl. Bezahlung) ist allerdings erst Gegenstand einer weiteren Entwicklungsstufe.

Interessierte Ortsgemeinden und Städte aus dem Landkreis Cochem-Zell haben nun nach Beendigung der Pilotphase die Chance, die „SWiA-App“ zu nutzen und in ihrer Kommune einzuführen. Die Lizenz und die App können kostenlos für die Kommunen und Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Die Kreiswerke Cochem-Zell sind bereit, die lfd. Lizenzkosten für den Betrieb der App auf einem Server der UNI Koblenz-Landau und die Kosten für den technischen Support, zunächst für die nächsten beiden Jahre (2023 - 2024), zu übernehmen. Abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kommunen ist darüber hinaus auch grds. eine kostenlose Projektbegleitung in der Einführungsphase möglich. Eine Konkretisierung kann nach Abschluss der Interessensabfrage erfolgen.

Um eine erfolgreiche Einführung und Etablierung gewährleisten zu können sind folgende Unterstützungsleistungen geplant:

Leistungsumfang:

-

Bildung und Schulung eines örtlichen Arbeitskreises,

-

Vorbereitung, Moderation und Durchführung Bürger-Info-Veranstaltung und Workshop,

-

Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit und Nutzerakquise,

-

Unterstützung bei weiteren akzeptanzfördernden Maßnahmen,

-

Unterstützung bei der Entwicklung von Gemeinschaftsangeboten,

-

Support.

Eine erfolgreiche Projektumsetzung kann vor Ort nur gelingen, wenn das entsprechende ehrenamtliche Engagement vor Ort vorhanden ist (Arbeitskreis mit zentralem Kümmerer, Unterstützung Ortsbürgermeister / Gemeinderat / Vereine) und mit einem Arbeitskreis vor Ort dauerhafte Strukturen geschaffen werden. Die Einführung der „SWiA-App“ kann auch eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Projektideen und Ergebnisse aus dem Projekt „Zukunfts-Check Dorf“ umzusetzen, sofern die Ortsgemeinde hieran teilgenommen hat.

Darüber hinaus gibt Ihnen die Kreisverwaltung Cochem-Zell den Ausblick, dass die Kreiswerke, Eigenbetrieb Klima & Energie, im kommenden Jahr ein Förderprogramm für die Anschaffung von Dorfautos im E-Carsharing auflegen werden. Im Falle einer Teilnahme könnte auch dieses Angebot in die App integriert werden.

Bei Interesse an der Einführung der „SWiA-App“, wird um die Abgabe einer entsprechenden Interessensbekundung seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell bis spätestens zum 31.03.2023 gebeten.

Der Gemeinderat hat Interesse an einer Einführung der „SWiA-App“ durch die Kreiswerke Cochem-Zell, Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation, und ist bereit, die Einführung und dauerhafte Implementierung aktiv mitzugestalten bzw. zu begleiten. Hierfür wird eine weitere Arbeitsgruppe gebildet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. "Projekt KuLaDig-RLP" der Ortsgemeinde Klotten

Das Land Rheinland-Pfalz hat eine Ausschreibung der 5. Förderphase des Projekts KuLaDig-RLP für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht. Mit dem Modellvorhaben „Digitale Erfassung und Präsentation von Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz“ können Kommunen mit Unterstützung der Universität Koblenz-Landau und der SGD Süd ihre Kulturlandschaftselemente in ein digitales Kataster einbringen.

In der Ortsgemeinde Klotten hat sich ein Arbeitskreis gebildet, der sich dem Thema widmen und das Projekt in Eigeninitiative erarbeiten möchte.

Der Rat begrüßt das Engagement zur Digitalisierung der örtlichen Kulturlandschaft und beschließt, das Projekt zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

8. Zustimmung zur Annahme von Zuwendungen

Nach § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung entscheidet der Gemeinderat über die Annahmen von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen.

Der Ortsgemeinde Klotten wird folgende Spende angeboten:

Der Gemeinderat hat keine Bedenken und beschließt die angebotenen Zuwendungen anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.