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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 8/2023
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Aus der Niederschrift

über die 18. Sitzung des Gemeinderates Valwig am 01.02.2023 im Bürgerhaus

- Einladung vom 23.01.2023 -

Beginn:

20:00 Uhr

Ende:

22:10 Uhr

Anwesend

Als Vorsitzende:

Ortsbürgermeisterin Angela Balensiefen

Als Mitglieder:

Peter Beuter

Oliver Cornely

Anneliese Fuchs

Carsten Hummes

Ralf Schilberz

Christian Schneemann

Als Beigeordnete:

Daniel Jobelius

Klaus Zucchet (nicht gewähltes Ratsmiglied)

Auf Einladung:

Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem

Entschuldigt:

Pierre Fritz

Schriftführer:

Niklas Asche, VGV Cochem

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 28.11.2022 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzenden liegen keine Fragen zur Beantwortung vor.

2. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin

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Der Karnevalszug findet am 18.02.2023 statt. Karnevalswagen sind wegen der Änderung der Umzugsstrecke nicht zugelassen, es haben sich auch bereits einige Fußgruppen angemeldet. Nach dem Zug wird im Gemeindehaus gefeiert.

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Der Gemeindetraktor hat wieder eine gültige Hauptuntersuchung. Hierzu waren Materialkosten in Höhe von 500 € aufzuwenden, der Gemeindearbeiter hat die Arbeitszeiten über sein reguläres Arbeitszeitkonto abgerechnet.

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Der Gemeinde wurde seitens einer Firma die Aufstellung eines Lebensmittelautomaten außerhalb des Ortes angeboten. Hierfür wäre keine Pacht gezahlt worden, sondern die Gemeinde hätte die Stromkosten in Höhe von 900-1200 € übernehmen müssen.

Es wurde kein Interesse der Ortsgemeinde gemeldet.

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Die Aufbereitung der Wirtschaftswege ist erfolgt, es wurde allerdings ein Teil des Rechnungsbetrages einbehalten um Nacharbeiten zu garantieren.

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Die Neubesetzung des Postens der Weinmajestäten wird öffentlich ausgeschrieben.

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Am 08.07.2023 wird auf dem Spielpatz Valwigerberg ein Kinderfest durch den Radclub organisiert.

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Der Besitzer eines Grundstückes im Brevaweg möchte seinen brach liegenden Weinberg sowie ein Stück angrenzenden Wald rekultivieren, nach Absprache mit dem Winzer des angrenzenden Weinberges die Monorackbahn nutzen und diese Fläche für Schulen, Kindergärten etc. als Musterfläche zur Verfügung stellen.

Die Vorsitzende wird ihn über die haftungsrelevanten Punkte in Bezug auf Nutzung der Monorackbahn unterrichten.

3. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.11.2022

Die Vorsitzende informierte die anwesenden Zuhörer über die im Rahmen der letzten nichtöffentlichen Sitzung besprochenen Inhalte.

4. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Moselvorgelände

In der Ortsgemeinde sind Teilflächen des Moselvorgeländes durch den Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz“ überplant. Für die daran anschließenden Flächen gibt es bislang keinen Bebauungsplan. Mit der Planaufstellung sollen insbesondere die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine saisonale gastronomische Nutzung, die Vorhaltung sanitärer Anlagen und einem erweiterten Stellplatzangebot geschaffen werden.

Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich des Moselvorgeländes einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Plangebiet erstreckt sich auf die Flurstücke bzw. Teilflächen der Flurstücke in der Gemarkung Valwig, Flur 22, Flurstück 109 und Flur 23, Flurstück 23. Ziel der Planung ist es, insbesondere die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine saisonale gastronomische Nutzung, die Vorhaltung sanitärer Anlagen und ein erweitertes Stellplatzangebot zu schaffen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Moselvorgelände“. Die genaue Abgrenzung des Gebiets wird im weiteren Aufstellungsverfahren festgelegt.

Weiterhin soll eine Vergabe des Auftrags zur weiteren Planung direkt durch die Vorsitzende erfolgen nachdem die vorliegenden Angebote mit den Beigeordneten und dem Gemeinderat besprochen wurden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Naturbegräbnisstätte Moselhöhe Valwigerberg;

Anfragen auf Rückgabe von Nutzungsrechten an Grabstätten und Erstattung von gezahlten Friedhofsgebühren

Der Vorsitzenden liegen mehrere Anfragen auf Rückgabe von Nutzungsrechten und damit verbundener Rückerstattung von bereits gezahlten Friedhofsgebühren vor. Teilweise werden persönliche Gründe angegeben oder eine andere Grabstätte war attraktiver bzw. Angehörige haben sich im Nachhinein für einen anderen Bestattungsort entschieden.

Gemäß § 11 - Rückgabe von Nutzungsrechten - der Friedhofssatzung kann das Nutzungsrecht an Grabstätten zurückgegeben werden. Gezahlte Friedhofsgebühren werden nicht erstattet.

Durch Vertrag mit der Ortsgemeinde als Friedhofsträger erwirbt der/die Nutzungsberechtige das Nutzungsrecht an einer bestimmten Grabstätte, der mit der Begleichung der festgesetzten Gebühren rechtsgültig ist. Zudem erkennen die Vertragspartner mit dem Erwerb des Nutzungsrechts die bestehende Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung an. Aufgrund der eindeutigen Regelung in der Friedhofssatzung sowie dem ablehnenden Beschluss auf einen Antrag im Jahre 2020 sollen auch künftig keine Ausnahmen zugelassen werden.

Die Vorsitzende lässt den Gemeinderat in der Sitzung über den Tagesordnungspunkt beschließen.

Der Gemeinderat beschließt dass keine Änderung der aktuell geltenden Satzung erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

6. Zuwendung zu einem klimaangepassten Waldmanagement

Die Bundesregierung hat ein Programm zur finanziellen Unterstützung der Waldbesitzenden beschlossen. Ziel ist es, Waldökosysteme in ihrer Anpassungsfähigkeit vor dem Hintergrund des Klimawandels zu stärken. Die Waldbesitzenden sollen mit der finanziellen Unterstützung in die Lage versetzt werden, die Entwicklung ihrer Wälder hin zu mehr Resilienz in Rahmen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung wahrzunehmen. Die Höhe der Zuwendung beträgt zwischen 55 und 100 Euro je Hektar und Jahr.

Die Beantragung der Zuwendung kann in Zusammenarbeit zwischen dem Forstamt und der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.

Eine Voraussetzung zur Gewährung der Zuwendung ist die Einhaltung der festgelegten Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements. Neben den gesetzlichen Vorgaben sowie den Kriterien der bestehenden PEFC-Zertifizierung gehören zu den Zuwendungsvoraussetzungen unter anderem drei langfristige Verpflichtungen, die der Waldbesitzende erfüllen muss. Diese sind:

Kleinflächige Sukzession

Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen.

Habitatbäume

Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen.

Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche

Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Waldbesitzenden 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maßnahme für Betriebe, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung.

Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald.

Der Nachweis hierüber erfolgt über eine Ergänzung der bestehenden PEFC-Zertifizierung.

Nach aktuellen Angaben belaufen sich die Kosten auf 3 € pro Hektar und Jahr.

Folgen

Mit Hilfe der Zuwendung sollen die Waldbesitzenden finanziell in die Lage versetzt werden,ihre Waldbestände angesichts des Klimawandels anpassungsfähiger zu gestalten. Zur Erhöhung der Biodiversität ist unter anderem auch ein gewisser Verzicht auf Holznutzung und Zulassen einer natürlichen Waldentwicklung erforderlich.

Die Anforderungen gehen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus.

Die Erfüllung der Anforderungen wird geprüft.

Das Forstamt schlägt vor, die Kriterien des klimaangepassten Waldmanagements im Gemeindewald umzusetzen. Die Beantragung der Zuwendung soll auf der Grundlage der erforderlichen Kriterien erfolgen.

Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag des Forstamts zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Einführung Mobilitäts-App "Smartes Wohnen im Alltag" - Bedarfsabfrage

Im Rahmen des von der Kreisverwaltung Cochem-Zell initiierten Projekts „Smartes Wohnen im Alltag“ wurde in der Zeit von Juli 2019 bis März 2022, zusammen mit der Universität Koblenz-Landau und mehreren Testgemeinden aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Cochem, eine Mobilitäts-App entwickelt. Trotz der Einschränkungen der Corona-Pandemie ist es gelungen, das Projekt planmäßig abzuschließen und eine voll funktionsfähige App, die auf die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Kommunen im Landkreis Cochem-Zell zugeschnitten ist, zur Verfügung zu stellen. Die sog. „SWiA-App“ ist auf nahezu allen mobilen Endgeräten (iOS, Android) und als Web-App über den Desktop-PC nutzbar. Hierdurch kann eine hohe Akzeptanz und Zukunftsfähigkeit erreicht werden.

In einem Demo-Video (www.kurvenkreis.de/wohnen/mobilitaet#swia) wird die „SWiA-App“ (siehe Detailpräsentation) mit ihren wesentlichen Funktionen und Anwendungsbereichen vorgestellt.

Ziel des Projektes war es ursprünglich, unter dem Titel „Smartes Wohnen im Alter“ die Mobilität von Menschen mit abnehmender bzw. eingeschränkter Mobilität zu verbessern, sodass diese Menschen ein mobiles, eigenständiges und selbstbestimmtes Leben im ländlichen Raum führen können, dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessert und gleichzeitig ein Beitrag zur Entlastung von Familienangehörigen geleistet wird. Aufgrund der Einschränkungen während der Corona-Pandemie wurde die Zielgruppe auf alle Menschen im jeweiligen Gemeindegebiet mit Mobilitätsbedarf erweitert. Diese Maßnahme hat letztlich durch den breiteren Nutzerkreis auch zur Verbesserung der Akzeptanz der neuen Lösung beigetragen. Das Projekt verfolgte auch den strategischen Ansatz der „Mobilität bei Bedarf“. Über die App können alle Fahrangebote, sowohl regelmäßige Fahrangebote (z. B. ÖPNV, DB), wie auch ehrenamtliche Fahrangebote oder sonstige Angebote (z. B. Taxis, Bürgerbusse) gebündelt, kombiniert und gebucht werden.

In einer weiteren Entwicklungsstufe ist es auch möglich, neben Mobilitätsangeboten, weitere Angebote (z. B. Besuchsdienste, Lieferdienste, Hausmeisterdienste, Nachhilfe) zu integrieren.

Die neue „SWiA-App“ unterscheidet sich wesentlich von herkömmlichen Mobilitäts-Apps.

So wurden in den Testgemeinden (Dohr, Lieg, Ellenz-Polsterdorf, Moselkern) ehrenamtliche Arbeitskreise gebildet und geschult. Gleichzeitig haben die Mitglieder der Arbeitskreise den Input für die bedarfsgerechte Entwicklung der App geliefert. Weiterhin war es Aufgabe der Arbeitskreise, zusammen mit Ortsvereinen, dem Gemeinderat und sonstigen ehrenamtlichen Engagierten Gemeinschaftsangebote zu schaffen, die über die App buchbar und nutzbar sind. Dies sollte dazu beitragen, die Akzeptanz und somit die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung zu steigern. Gleichzeitig sollte dazu auch das soziale Miteinander vor Ort gestärkt werden. So können beispielsweise einzelne Vereine regelmäßige Angebote (z. B. Eis essen für Senioren) über die App anbieten. Auch Vereinsfahrten (z. B. Fahrt zu Auswärtsspielen oder Auftritten) können über die App organisiert werden.

Ein Mehrwert zur Verbesserung der Mobilität im ländlichen Raum liegt in der Kombinierbarkeit verschiedener Angebote (z. B. ÖPNV, DB, ehrenamtliche Fahrangebote, Taxis). Die Schnittstelle zu einem Taxi-Unternehmen wurde bereits entwickelt. Ebenfalls eingebunden sind bereits die Fahrpläne des VRM. Die Buchung eines ÖPNV-Angebots (inkl. Bezahlung) ist allerdings erst Gegenstand einer weiteren Entwicklungsstufe.

Interessierte Ortsgemeinden und Städte aus dem Landkreis Cochem-Zell haben nun nach Beendigung der Pilotphase die Chance, die „SWiA-App“ zu nutzen und in ihrer Kommune einzuführen. Die Lizenz und die App können kostenlos für die Kommunen und Nutzer zur Verfügung gestellt werden. Die Kreiswerke Cochem-Zell sind bereit, die lfd. Lizenzkosten für den Betrieb der App auf einem Server der UNI Koblenz-Landau und die Kosten für den technischen Support, zunächst für die nächsten beiden Jahre (2023 - 2024), zu übernehmen. Abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kommunen ist darüber hinaus auch grds. eine kostenlose Projektbegleitung in der Einführungsphase möglich. Eine Konkretisierung kann nach Abschluss der Interessensabfrage erfolgen.

Um eine erfolgreiche Einführung und Etablierung gewährleisten zu können sind folgende Unterstützungsleistungen geplant:

Leistungsumfang:

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Bildung und Schulung eines örtlichen Arbeitskreises,

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Vorbereitung, Moderation und Durchführung Bürger-Info-Veranstaltung und Workshop,

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Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit und Nutzerakquise,

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Unterstützung bei weiteren akzeptanzfördernden Maßnahmen,

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Unterstützung bei der Entwicklung von Gemeinschaftsangeboten,

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Support.

Eine erfolgreiche Projektumsetzung kann vor Ort nur gelingen, wenn das entsprechende ehrenamtliche Engagement vor Ort vorhanden ist (Arbeitskreis mit zentralem Kümmerer, Unterstützung Ortsbürgermeister / Gemeinderat / Vereine) und mit einem Arbeitskreis vor Ort dauerhafte Strukturen geschaffen werden. Die Einführung der „SWiA-App“ kann auch eine sinnvolle Maßnahme sein, um die Projektideen und Ergebnisse aus dem Projekt „Zukunfts-Check Dorf“ umzusetzen, sofern die Ortsgemeinde hieran teilgenommen hat.

Darüber hinaus gibt Ihnen die Kreisverwaltung Cochem-Zell den Ausblick, dass die Kreiswerke, Eigenbetrieb Klima & Energie, im kommenden Jahr ein Förderprogramm für die Anschaffung von Dorfautos im E-Carsharing auflegen werden. Im Falle einer Teilnahme könnte auch dieses Angebot in die App integriert werden.

Bei Interesse an der Einführung der „SWiA-App“, wird um die Abgabe einer entsprechenden Interessensbekundung seitens der Kreisverwaltung Cochem-Zell bis spätestens zum 31.03.2023 gebeten.

Der Gemeinderat hat kein Interesse an einer Einführung der „SWiA-App“ durch die Kreiswerke Cochem-Zell, Eigenbetrieb Wirtschaft & Innovation, und ist nicht bereit, die Einführung und dauerhafte Implementierung aktiv mitzugestalten bzw. zu begleiten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Nichtöffentliche Sitzung

Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.