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Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 8/2024
Veröffentlichungen der Stadt Cochem und der Ortsgemeinden
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Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Valwig

der Wahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Ortsgemeinderats sowie für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Valwig

Ergänzend zur Bekanntmachung der Landrätin vom 25.01.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Ortsgemeinderats in Valwig sind 8 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 16 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Die Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats und die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters bedürfen nach § 16 Abs. 2 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG keiner Unterstützungsunterschriften.

III.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsgemeinderats sind bei der Gemeindewahlleiterin, Bergstraße 8, 56812 Valwig, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstr. 61, 1.OG, Zimmer 2.15 oder 2.16, 56812 Cochem, einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters sind bei der Wahlleiterin für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters, Bergstraße 8, 56812 Valwig, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstr. 61, 1. OG, Zimmer 2.15 oder 2.16, 56812 Cochem einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft am Montag, den 22. April 2024, 18:00 Uhr ab.

IV.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

Valwig, den 23.02.2024
Angela Balensiefen
Wahlleiterin für die Wahl des Ortsgemeinderats
und Wahlleiterin für die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters