I.
Am Sonntag, dem 22. März 2026, findet die Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
II.
Die Ortsgemeinde Beilstein bildet einen Wahlbezirk – 0101 Beilstein.
Der Wahlraum wird in der Alten Schule, Auf dem Teich 3, eingerichtet.
Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Bremm bildet einen Wahlbezirk – 0101 Bremm.
Der Wahlraum wird im Calmont Forum, Calmontstraße 48, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Briedern bildet einen Wahlbezirk – 0101 Briedern.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Hauptstraße, eingerichtet.
Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Bruttig-Fankel bildet einen Wahlbezirk – 0101 Bruttig-Fankel.
Der Wahlraum wird in der Schulturnhalle, Birkenweg 14, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Stadt Cochem ist in folgende sieben Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 101 Cochem ehem. Jugendcafé
Der Wahlraum wird in dem ehem. Jugendcafé, Ravenéstraße 10, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Wahlbezirk 102 Cochem Kapuzinerkloster
Der Wahlraum wird im Kapuzinerkloster Cochem (Maria-Elisabeth-Saal), Klosterberg 5, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Wahlbezirk 201 Cochem Cond
Der Wahlraum wird im städt. Bauhof, Schenkenwies 1, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Wahlbezirk 301 Cochem Sehl
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Wäldchesweg 9, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Wahlbezirk 401 Cochem-Brauheck
Der Wahlraum wird im Pfarr- und Jugendheim St. Klaus von Flüe, An der Hauptwache 12, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Wahlbezirk 998 Cochem Briefwahlbezirk (für die Stimmbezirke 201, 401)
Der Wahlraum wird im Kapuzinerkloster Cochem (Refektorium), Klosterberg 5, eingerichtet.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ab 15:00 Uhr im vorgenannten Wahlraum zusammen.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Wahlbezirk 999 Cochem Briefwahlbezirk (für die Stimmbezirke 101, 102, 301)
Der Wahlraum wird im Kapuzinerkloster Cochem (Refektorium), Klosterberg 5, eingerichtet.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ab 15:00 Uhr im vorgenannten Wahlraum zusammen.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Dohr bildet einen Wahlbezirk – 0101 Dohr.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Hauptstraße 53, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Ediger-Eller bildet einen Wahlbezirk – 0101 Ediger-Eller.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus (Saal I), Am Pfirsichgarten 39, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Ellenz-Poltersdorf bildet einen Wahlbezirk – 0101 Ellenz-Poltersdorf.
Der Wahlraum wird in der Grundschule Ellenz-Poltersdorf, Schulstraße 32, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Ernst bildet einen Wahlbezirk - 0101 Ernst.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus (Breva-Raum), Moselstraße 56, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Faid bildet einen Wahlbezirk - 0101 Faid.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Queter 1, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Greimersburg bildet einen Wahlbezirk – 0101 Greimersburg.
Der Wahlraum wird in der Gemeindehalle, Am Sportplatz, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Klotten bildet einen Wahlbezirk – 0101 Klotten.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Hauptstraße 53, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Lieg bildet einen Wahlbezirk – 0901 Lieg.
Der Wahlraum wird in der Hunsrückhalle Lieg, Hauptstraße 60 (Eingang Schulstraße), eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Lütz bildet einen Wahlbezirk – 1001 Lütz.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, In der Kumm 20, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Mesenich bildet einen Wahlbezirk – 0101 Mesenich.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Am Bühl 3, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Moselkern bildet einen Wahlbezirk – 1301 Moselkern.
Der Wahlraum wird in der Elztalhalle, Elztal 26, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Müden bildet einen Wahlbezirk – 1401 Müden.
Der Wahlraum wird im Gemeindehaus, Bergstraße 2, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Nehren bildet einen Wahlbezirk – 0101 Nehren.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Kirchstraße 6, eingerichtet.
Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Pommern bildet einen Wahlbezirk – 1501 Pommern.
Der Wahlraum wird im Gemeindehaus, Am Spilles 3, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Senheim bildet einen Wahlbezirk – 0101 Senheim.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Am Gestade 6, eingerichtet.
Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Treis-Karden ist in folgende drei Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 1701 Treis
Der Wahlraum wird in der ehemaligen Knabenschule, Am Plenzer 1 (Raum 1), eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Wahlbezirk 1704 Karden
Der Wahlraum wird im Stiftsmuseum (Eingang Lindenplatz), St.-Castor-Straße 2, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Wahlbezirk 1799 Treis-Karden Briefwahlbezirk
Der Wahlraum wird in der ehem. Knabenschule, Am Plenzer 1 (Raum 2), eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ab 15:00 Uhr im vorgenannten Wahlraum zusammen.
Die Ortsgemeinde Valwig bildet einen Wahlbezirk – 0101 Valwig.
Der Wahlraum wird im Bürgerhaus, Brühlstraße 8, eingerichtet.
Der Wahlraum ist nicht barrierefrei.
Die Ortsgemeinde Wirfus bildet einen Wahlbezirk – 0101 Wirfus.
Der Wahlraum wird im Gebäude MGR / Jugendraum, Kirchstraße 1, eingerichtet.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Zuvor aufgeführte barrierefrei Wahlräume sind zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ohne Erschwernis des Zugangs eingerichtet.
Stimmberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen, die nicht im Wählerverzeichnis eines barrierefreien Stimmbezirks eingetragen sind, können innerhalb ihres Wahlkreises mit einem Wahlschein in einem barrierefreien Wahlraum wählen.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 20.02.2026 bis 01.03.2026 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten zu wählen haben.
III.
Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Bei den amtlichen Stimmzetteln ist die rechte obere Ecke abgeschnitten. Dieses Merkmal versetzt blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe den Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschablonen richtig einlegen zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer Personen geheim ihre Stimme abgeben zu können. Landesweit ist bei allen Stimmzetteln die obere rechte Ecke abgeschnitten, so dass eine Zuordnung der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
| 1. | für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Ortes der Hauptwohnung der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber, bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen außerdem deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, |
| 2. | für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck die zugelassenen Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der Namen der Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, der Familiennamen und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und die Bezeichnung der Wahlvorschläge als Landes- oder Bezirkslisten sowie links von der Bezeichnung der Partei oder Wählervereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung. |
| Die Wählerinnen und Wähler geben | |
| - | ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab, |
| dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Wahlkreisbewerberin oder welchem Wahlkreisbewerber und gegebenenfalls welcher Ersatzbewerberin oder welchem Ersatzbewerber sie gelten soll, |
| - | und ihre Landesstimme in der Weise, |
| dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landes- oder Bezirksliste sie gelten soll. |
Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
IV.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
V.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
| a) | durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder |
| b) | durch Briefwahl |
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung Cochem übersenden, dass er dort spätestens am Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung Cochem oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.
VI.
Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter anstelle des Stimmberechtigten ist unzulässig (§ 4 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes).
Eine stimmberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidungen der stimmberechtigten Person ersetzt oder verändert, oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen einer zulässigen Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der stimmberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der stimmberechtigten Person eine Stimme abgibt. Der Versuch ist jeweils strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).