Für die Wahlperiode 2024-2028 werden in der Stadt Cochem und in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Cochem Schöffen gesucht.
Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter beim Amtsgericht und Landgericht, der insbesondere in Strafsachen als Beisitzer an den Beratungen, Abstimmungen und Hauptverhandlungen teilnimmt. Der Einsatz erfolgt in den Schöffengerichten. Dieses besteht aus einem Berufsrichter als Vorsitzenden und zwei Schöffen. Die Schöffen werden hierbei dem Berufsrichter gleichgestellt, dies bedeutet, dass ihr Stimmrecht zur Urteilsfindung die gleiche Gewichtung hat, wie die des Vorsitzenden.
Von der Stadt Cochem und den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Cochem werden für die Schöffenwahl 2023 Vorschlagslisten aufgestellt.
Wer das Amt des Schöffen ausüben möchte, sollte zwischen 25 und 65 Jahre alt sein, offen und unvoreingenommen an den Sitzungen teilnehmen sowie verantwortungsbewusst und selbständig im Leben stehen.
Weitere Informationen sowie ein Bewerbungsvordruck können auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung abgerufen werden:
https://www.vgcochem.de/vg_cochem/Aktuelles/Wahlen/Schöffenwahl 2023/
Interessierte Bürger/innen können sich mit dem Bewerbungsvordruck für ein Schöffenamt bewerben; reichen Sie Ihre Bewerbung (in Papierform oder per E-Mail) bei Ihrer Ortsbürgermeisterin bzw. Ihrem Ortsbürgermeister (dem Stadtbürgermeister) oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem, E-Mail: wahlen@vgcochem.de, ein. Ihre Bewerbung wird im weiteren Verfahren geprüft und an den zuständigen Gemeinderat bzw. den Stadtrat weitergeleitet.