- Einladung vom 05.12.2023 -
| Beginn: | 17:10 Uhr |
| Ende: | 18:54 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz |
| Als Mitglieder: | Fraktionsvorsitzender Volker Linden, Klotten |
| Gaby Franzen, Bremm | |
| Gregor Fuhrmann, Cochem | |
| Markus Fuhrmann, Ellenz-Poltersdorf | |
| Elisabeth Geipel-van Hauth, Cochem | |
| Ortsbürgermeister Bernhard Himmen, Ediger-Eller | |
| Diane Lauxen, Lieg | |
| Ortsbürgermeister Uli Oster, Klotten | |
| Volker Röhrig, Treis-Karden | |
| Stadtbürgermeister Walter Schmitz, Cochem | |
| Jürgen Schneider, Klotten | |
| Marco Steuer, Cochem | |
| Jakob Zenzen, Pommern | |
| Fraktionsvorsitzender Hans Bleck, Cochem | |
| Ute Arens, Mesenich | |
| Jürgen Claßen, Treis-Karden | |
| Jens Mindermann, Greimersburg | |
| Ralf Pauken, Treis-Karden | |
| Klaus Zucchet, Valwig | |
| Peter Krötz, Ediger-Eller | |
| Udo Marx, Lieg | |
| Fraktionsvorsitzender Hubert Blümmert, Klotten | |
| Caroline Lauxen, Cochem | |
| Ulrich Möntenich, Müden | |
| Tanja Schmidt, Valwig | |
| Christina Krämer, Treis-Karden | |
| Entschuldigt: | Kilian Moritz, Pommern |
| Angela Schwarz-Bleser, Müden | |
| Christine Grünewald, Klotten | |
| Stephan Hilken, Cochem | |
| Peter Mauer, Treis-Karden | |
| Dorothea Morawe, Cochem | |
| Die Beigeordneten: | Stephanie Balthasar-Schäfer, Dohr, Erste Beigeordnete |
| Roberta Kastor, Treis-Karden, Beigeordnete | |
| Heinz Bremm, Cochem, Beigeordneter | |
| Auf Einladung: | Elmar Konzen, Büroleiter, VGV Cochem |
| Bernhard Fuhrmann, Fachbereichsleiter, VGV Cochem | |
| Udo Bukschat, Fachbereichsleiter, VGV Cochem | |
| Bernd Nitzsche, Fachbereichsleiter, VGV Cochem | |
| Frank Wagner, Geschäftsführer FZZ Cochem GmbH | |
| Silke Achenbach, Sachgebietsgruppenleitung, VGV Cochem | |
| Dirk Brück, Sachgebietsgruppenleitung, VGV Cochem | |
| Jörg Hirschen, Wehrleiter FFW VG Cochem | |
| Rene Herter, stellv. Wehrleiter FFW VG Cochem | |
| Heinz Zilles, Ortsbürgermeister Lieg | |
| Stefan Thomas, Ortsbürgermeister Faid | |
| Planungsbüro WeSt Dipl. Ing. Rolf Weber, Planungsbüro West (zu TOP 7 öS) | |
| Schriftführer: | Jonas Cerkasov, VGV Cochem |
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Damen und Herren des Verbandsgemeinderates, die/den Beigeordnete(n), die anwesenden Ortsbürgermeister/Beigeordneten, die Vertreter der Presse, die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung. Er bedankte sich bei den Anbetungsschwestern des königlichen Herrn Jesu und dem Institut Christ-König, besonders dem Kanonikus Josef De Poncharra sowie Herrn Prior Heidenreich für die Bereitstellung der Sitzungsräumlichkeiten. Anschließend stellte er die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Verbandsgemeinderates fest. Die letzte Sitzung fand am 21.09.2023 statt. Die Niederschrift hierzu wurde den Damen und Herren des Rates am 10.11.2023 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Veröffentlicht wurde die Niederschrift im Stadt- und Landboten Cochem in der Ausgabe 46/2023 am 17.11.2023. Bedenken gegen den Inhalt der Sitzungsniederschrift wurden nicht erhoben. Im Übrigen wurden gegen die Tagesordnung keine Bedenken vorgetragen und keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. Mitteilungen des Vorsitzenden | |
| a) | Dank an First Responder der VG Cochem |
| Der Vorsitzende des Verbandsgemeinderates bedankt sich aufrichtig bei den First Respondern sowie den Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Cochem für die große Hilfsbereitschaft und die zahlreich geleisteten Einsätze. | |
| b) | Projektstand Sanierung und Teilmodernisierung Altbau VGV Cochem |
| Die Projektmaßnahme „Sanierung- und Teilmodernisierung Altbau VGV Cochem“ konnte in der Zwischenzeit abgeschlossen werden. Die Abnahme des neuen Aufzugs durch den TÜV-Rheinland erfolgte am 27.11.2023. Die Projektgesamtkosten nach Abschluss der Maßnahme betragen 699.642,84 €. Aus dem Investitionsstock konnte hierzu eine Landeszuwendung in Höhe von 310.000 € vereinnahmt werden. Die im Jahr 2020 geschätzten Kosten lagen bei 630.700 €. Die Mehrkosten von rd. 70.000 € sind auf allgemeine Preissteigerungen in den letzten zwei Jahren (Krieg in der Ukraine) und unvorhersehbare Mehrkosten im Zusammenhang mit der notwendigen Ertüchtigung des alten Aufzugsschachtes zurückzuführen. | |
| c) | Ärztliche Versorgung in der VG Cochem |
| Maßnahmen zur Verbesserung der Situation. Der Verbandsgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2023 für die Durchführung verschiedener Maßnahmen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung und gesundheitlichen Situation in der Verbandsgemeinde Cochem ausgesprochen. Betreffend die Finanzierung dieser freiwilligen Aufgaben liegt in der Zwischenzeit eine positive Stellungnahme der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell vor. Die Projekte „Gründung eines Weiterbildungsverbundes“ und „Frühe Hilfen“ wurden angestoßen und befinden sich auf dem Weg. Betreffend die finanzielle Unterstützung von ansiedlungswilligen Ärzten weist die Kommunalaufsicht darauf hin, dass eine „Einheitlichkeit“ zu gewährleisten ist, weshalb vorab Förderkriterien in einer Satzung festzulegen sind. | |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.09.2023
Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.09.2023 bekannt.
3. Verpflichtung eines Ratsmitglieds
Das Mitglied des Verbandsgemeinderats, Frau Anke Beilstein wurde am 18.06.2023 zur neuen Landrätin des Landkreises Cochem-Zell gewählt und hat daher ihre Mandate in den Gremien der Verbandsgemeinde (Verbandsgemeinderat und den Ausschüssen) zum 30.09.2023 niedergelegt. Frau Anke Beilstein war bei der Wahl zum Verbandsgemeinderat als Bewerberin der Partei „Christlich Demokratische Union“ (CDU) in den Rat gewählt worden.
Als Listenbewerber mit der nächstfolgend höchsten Stimmenzahl wurde Herr Jakob Zenzen, 56829 Pommern, in den Verbandsgemeinderat einberufen.
Der Vorsitzende verpflichtet Herrn Zenzen namens der Bürgerschaft auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben.
4. Wahl von Ausschussmitgliedern
Das Mitglied des Verbandsgemeinderats, Frau Anke Beilstein, wurde am 18.06.2023 zur neuen Landrätin des Landkreises Cochem-Zell gewählt und hat daher Ihre Mandate in den Gremien der Verbandsgemeinde (Verbandsgemeinderat und Ausschüsse) zum 30.09.2023 niedergelegt. Frau Beilstein war seinerzeit bei der Wahl zum Verbandsgemeinderat als Bewerberin der Partei „Christlich Demokratische Union“ (CDU) in den Rat gewählt worden.
Als Listenbewerber mit der nächstfolgend höchsten Stimmenzahl wurde Herr Jakob Zenzen, 56829 Pommern, in den Verbandsgemeinderat einberufen.
Frau Beilstein war stellv. Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsgemeinde; diese Position soll nunmehr neu besetzt werden:
| 1) | stellv. Mitglied (für Jürgen Schneider) im Rechnungsprüfungsausschuss |
Wahlvorschlag: Elisabeth Geipel-van Hauth
Herr Alexander Schröder hat mit Schreiben vom 11.10.2023 sein Ausschussmandat im Rechnungsprüfungsausschuss zum 31.10.2023 niedergelegt, da ab dem 01.11.2023 eine Inkompatibilität i.S.d. § 5 KWG RP vorliegt (hauptamtliche Tätigkeit als Beamter bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem). Herr Schröder war als Bewerber der Partei „Christlich Demokratische Union“ (CDU) als ordentliches Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt worden; diese Position soll nunmehr neu besetzt werden:
| 2) | ordentliches Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss (vertreten durch Hr. Lukas Schmitz) |
Wahlvorschlag: Jakob Zenzen
Die Wahl von Ersatzleuten der Ausschüsse der Gemeinden zählt zu den sonstigen Wahlen nach § 40 V GemO und kann nach entsprechendem Beschluss des Gemeinderates per Akklamation durchgeführt werden. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält (vgl. § 40 III 1 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht nach § 36 III 1 Nr. 1 GemO RP.
Vorschlagsberechtigt ist im Falle einer vorhergehenden „unechten Mehrheitswahl“ (ein Wahlvorschlag aller politischen Gruppen) die politische Gruppe, von der das ausgeschiedene Mitglied vorgeschlagen worden war; somit in den obigen Fällen die Fraktion „Christlich Demokratische Union (CDU)“.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird aus den Mitgliedern des Verbandsgemeinderats und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde gewählt, wobei mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter Mitglieder des Verbandsgemeinderats sein sollen. Damit das aufgezeigte Verhältnis gewahrt bleibt, sollen Ersatzpersonen für Ratsmitglieder wiederum aus den Reihen des Verbandsgemeinderats besetzt werden.
| - | Wahlergebnis zu 1): einstimmig |
| - | Wahlergebnis zu 2): einstimmig |
Der Vorsitzende hat nach § 36 III 1 Nr. 1 GemO RLP nicht an den Wahlen mitgewirkt, da sein Stimmrecht ruht.
5. Kommunale Wärmeplanung im Konvoi
Durch das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung, welches zum 01. Januar 2024 in Kraft treten wird, sollen die Länder bundesgesetzlich verpflichtet werden, eine Wärmeplanung auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Die Länder werden diese Verpflichtung i. d. R. an die Kommunen weiterreichen. Die Wärmeplanung soll in einem rechtlich verbindlichen Wärmeplan münden, der aufgrund der formalen und inhaltlichen Anforderungen erlassen wird, die das Bundesgesetz vorgibt.
Inhalt von Wärmeplänen
| - | Ausgangspunkt bildet eine Bestandsanalyse, die z. B. die Gebäudewärmebedarfe und die Wärmeversorgungsinfrastruktur umfasst. Sie beinhaltet auch eine Energie- und THG-Bilanz. |
| - | Potenzialanalyse: Identifikation von Potenzialen zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie, öffentliche Liegenschaften sowie lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärme. |
| - | Basierend auf der Potenzialanalyse werden Szenarien entwickelt wie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung, unter Betrachtung der Versorgungskosten, aussehen soll. |
| - | Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs mit Zeitplan. Zusätzlich müssen für zwei bis drei prioritäre Fokusgebiete räumlich verortete Umsetzungspläne erarbeitet werden. |
| - | Außerdem: Verstetigungsstrategie, Controlling-Konzept mit Indikatoren, Kommunikationsstrategie und Konzept für die Partizipation relevanter Verwaltungseinheiten und Akteure. |
Fristen
Die Wärmeplanung wird verpflichtend und flächendeckend für alle Städte und Gemeinden eingeführt. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Für alle anderen endet die Frist am 30. Juni 2028.
Förderkulisse im Rahmen der Kommunalrichtlinie - NKI
Für Unterstützung bei der Umsetzung hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine attraktive Förderung von bis zu 100 % bereit.
Antragsberechtigt sind Kommunen und Kommunalverbände. Landkreise sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
| - | Der Zuschuss beträgt 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben; bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 gilt ein erhöhter Zuschuss von 90 %. |
| - | Für finanzschwache Kommunen beträgt der Zuschuss 80 %; bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 gilt ein erhöhter Zuschuss von 100 %. |
Im Rahmen der hauptamtlichen Bürgermeisterdienstbesprechung vom 25. September 2023 wurde den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden eine mögliche Projektteilnahme des Landkreises Cochem-Zell am Beratungsprojekt „Interkommunale Wärmeplanung - Beratung von Landkreisen bei der Gründung und Koordination von Konvois mit Kommunen“ vorgestellt. Hierbei wurde insbesondere auf die attraktive Förderkulisse (90% Förderung bei Antragstellung bis 31.12.2023) hingewiesen, da nicht absehbar ist, wie sich die Förderbedingungen und die rechtlichen Gegebenheiten ändern, sobald das Land Rheinland-Pfalz die kommunale Wärmeplanung gesetzgeberisch umsetzt. Hierzu haben sich alle vier VG-Bürgermeister positiv positioniert.
Ziel ist es nun, mit Unterstützung des Landkreises Cochem-Zell, bis zum 31.12.2023 einen gemeinsamen Förderantrag zu stellen, um den erhöhten Zuschuss von 90 % erhalten zu können (ab 2024 nur noch ein Zuschuss von 60 %).
In einem ersten Abstimmungsgespräch wurden die weiteren Arbeitsschritte abgestimmt:
| - | Der Landkreis Cochem-Zell übernimmt die Datenzusammenführung und bereitet die Unterlagen zur Antragstellung vor. |
| - | Die Verbandsgemeinde Cochem übernimmt bei positiver Beschlussfassung die „konvoianführende“ Funktion. |
| - | Im Projektfortschritt begleitet der Landkreis Cochem-Zell die gemeinsame Ausschreibung und die Projektkommunikation. |
Kostenermittlung
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können Kommunen bis ca. 10.000 Einwohner mit Kosten von ca. 50.000 Euro rechnen. Da die „Pro-Kopf-Kosten“ in der Regel mit zunehmender Größe der Kommune erheblich sinken, ist für kleinere Kommunen im vereinfachten Verfahren eine gemeinsame Wärmeplanung mit anderen Kommunen („Konvoi-Verfahren“) möglich und sinnvoll.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Nach Angaben des BMWSB sind pro Einwohner:in Kosten von etwa 5,- Euro zu kalkulieren. Dies entspricht für die Verbandsgemeinde Cochem bei einer Einwohnerzahl von 19.757 (30.06.2023) Kosten in Höhe von etwa 100.000 €. Nach Fördermittelbewilligung ist mit einem Eigenanteil von 10.000 € zu rechnen.
Der Hauptausschuss hat sich am 07.12.2023 vorberatend mit der Angelegenheit befasst. Das Beratungsergebnis und die Beschlussempfehlung des Ausschusses werden vom Vorsitzenden in der Sitzung bekanntgegeben.
Der Verbandsgemeinderat Cochem stimmt der Projektteilnahme zur gemeindeübergreifenden Wärmeplanung und somit einer Antragstellung bis zum 31.12.2023 zu. Die Umsetzung soll im Konvoi gemeinsam mit den weiteren Verbandsgemeinden im Landkreis Cochem-Zell erfolgen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
6. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
a) Verbandsgemeinde Cochem
b) Fischereigenossenschaft Endert
c) Fischereigenossenschaft Ellerbach
d) Fischereigenossenschaft Mosel-Eifel-Hunsrück
| a) | Verbandsgemeinde Cochem |
Die nachstehenden Ausführungen geben einen Überblick über den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde für das Jahr 2024. Weitere Einzelheiten werden durch Bürgermeister Wolfgang Lambertz und den Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen erörtert.
Einwohnerbeteiligung
Nach dem Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015 ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes nach Zuleitung an den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit der Einsichtnahme wurde im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Cochem, Ausgabe 47/2023, bekanntgemacht. In dieser öffentlichen Bekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass die Einwohner und Einwohnerinnen der Verbandsgemeinde Cochem die Möglichkeiten haben, innerhalb von 14 Tagen ab dem 27.11.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem einzureichen. Vor Ablauf dieser Einreichungsfrist darf keine Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan erfolgen. Sollten innerhalb der o. g. Frist Vorschläge zum Haushaltsplanentwurf eingereicht werden, sind diese im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorab zu behandeln.
Ergebnishaushalt 2024
Der Ergebnishaushalt, der die doppischen Elemente wie Abschreibungen und Rückstellungen beinhaltet, weist Gesamterträge und Gesamtaufwendungen in Höhe von jeweils 20.580.420 € aus und ist somit gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ausgeglichen. Gegenüber der Planaufstellung des Vorjahres haben sich die Erträge und Aufwendungen um jeweils 1.167.800 € erhöht.
Finanzhaushalt 2024
Der Finanzhaushalt, der die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen des Kalenderjahres 2024 aufzeigt, weist im Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen einen Einzahlungsüberschuss von 545.310 € aus; gegenüber dem Vorjahr im Abschluss ein Rückgang von 331.850 €.
Abzüglich der ordentlichen Tilgungsauszahlungen für das Jahr 2024 von 427.680 € zeigt der Finanzhaushalt eine freie Finanzspitze von 117.630 € auf. Somit ist auch der Finanzhaushalt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO ausgeglichen.
Für das Haushaltsjahr 2024 sind Investitionsauszahlungen von insgesamt 2.920.630 € veranschlagt. An Investitionseinzahlungen stehen 1.221.250 € gegenüber, so dass sich das Investitionsdefizit auf 1.699.380 € beläuft.
Die Investitionsein- und -auszahlungen verteilen sich auf die einzelnen Teilhaushalte wie folgt:
Das Investitionsdefizit von 1.699.380 € wird wie folgt finanziert:
5.000 € über die Sonderumlage für die gemeinsame Tourismuswerbung Ferienland Cochem
5.000 € über die Sonderumlage für die Tourist-Information Treis-Karden
107.630 € über die Verbandsgemeindeumlage (Einzahlungsüberschuss aus dem ordentlichen Bereich)
Und letztlich
1.581.750 € über die Neuaufnahme von Investitionskrediten.
Abzüglich der veranschlagten ordentlichen Tilgungsauszahlungen ergibt sich in 2024 eine Nettoneuverschuldung von 1.154.070 €.
Zum Ende des Haushaltsjahres wird sich die Investitionsverschuldung der Verbandsgemeinde Cochem auf insgesamt rd. 10,1 Mio. € erhöhen (Pro-Kopf-Verschuldung von 511 €/Einwohner).
Umlagen der Verbandsgemeinde 2024
Der Umlagesatz der allgemeinen Verbandsgemeindeumlage wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 37,9 v.H. festgesetzt. Somit reduziert sich der Umlagesatz gegenüber dem Vorjahr von bisher 38,1 v.H. um 0,2 v.H. Die vorläufigen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2024 belaufen sich auf 32.456.171 € und haben sich im Vergleich zu den endgültigen Umlagegrundlagen 2023 um 1.275.983 € erhöht. Der Umlagebetrag beziffert sich bei einem Umlagesatz von 37,9 v.H. auf rd. 12.300.870 €; gegenüber dem Haushaltsansatz des Vorjahres ein Plus von 427.220 €.
Eine Aufstellung über die Bedarfsansätze der verbandsangehörigen Ortsgemeinden/Stadt für das Haushaltsjahr 2024 ist als Anlage im Ratsinformationssystem eingestellt.
Schlüsselzuweisungen nach dem neuen LFAG
Die neue Schlüsselzuweisung B sowie die Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte orientieren sich nach dem neuen Landesfinanzausgleichsgesetz, das zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, ausschließlich nach dem Finanzbedarf im Verhältnis zur Finanzausstattung. Übersteigt der Finanzbedarf die Finanzkraft einer Kommune wird eine entsprechende Zuweisung gewährt. Wie schon für das Haushaltsjahr 2023 so erhält auch die Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 2024 weder eine Schlüsselzuweisung B noch eine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte, da die Finanzkraft der Verbandsgemeinde bei weitem den Finanzbedarf übersteigt.
Kreisumlage
Nach dem neuen LFAG zählen zu den Umlagegrundlagen zu Berechnung der Kreisumlage neben der Schlüsselzuweisung A und der Steuerkraftmesszahl auch die allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte.
Da die Verbandsgemeinde Cochem aufgrund ihrer guten Finanzausstattung auch für das Jahr 2024 keine allgemeine Zuweisung für Stationierungsgemeinden und zentrale Orte erhält, entfällt wiedermal die Umlagezahlung an den Landkreis Cochem-Zell.
Stellenplan
Der Stellenplan weist für das Haushaltsjahr 2024 eine Gesamtsumme von 115,19 Stellen aus. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Planstellen um 2,6 Stellen erhöht.
Übertragung von Haushaltsermächtigungen
Gem. 17 Abs. 1 GemHVO sind Ansätze für ordentliche Aufwendungen und für ordentliche Auszahlungen eines Teilhaushaltes ganz oder teilweise übertragbar, soweit im Haushaltsplan nichts anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Sie bleiben längstens bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Auch bei unausgeglichenem Ergebnishaushalt kann ein der Haushaltssituation angemessener Teilbetrag der Ansätze für übertragbar erklärt werden.
Für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes wurden mit der Planung 2023 unter der Haushaltsstelle 5.1.1.01.5/76258000 ein Aufwand/Auszahlung von 30.000 € zur Verfügung stellt. Diese Ermächtigung wurde bisher nicht in Anspruch genommen.
Zur Entlastung des Haushaltsjahres 2024 schlägt die Verwaltung vor, den Planansatz aus 2023 nach 2024 zu übertragen.
Die übertragene Haushaltsermächtigung aus 2022 in Höhe von 364.542,83 € wurde im Laufe des Haushaltsjahres 2023 in Höhe von 105.337,31 € in Anspruch genommen.
Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsausgabereste dürfen nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben nicht weiter übertragen werden. Diese Mittel verfallen bzw. bleiben erspart.
Die tatsächliche Übertragung der nicht in Anspruch genommenen und erforderlichen Mittel nach Ablauf des Haushaltsjahres steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verbandsgemeinderates.
Bürgermeister Lambertz erläutert den Verbandsgemeinderatsmitgliedern die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltsplans 2024. Hierbei ging er besonders darauf ein, dass der Haushalt ausgeglichen sei und stellte die Entwicklung für die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde Cochem in einer Präsentation grafisch dar.
Darüber hinaus wurden die wesentlichen Positionen des Investitionshaushalts kurz dargestellt und größere Maßnahmen aus den Bereichen Brand- und Katastrophenschutz vorgestellt.
Im Zuge der vorgenannten Erläuterungen, wurde eine Stellungnahme des Ortsbürgermeisters Thomas aus Faid angesprochen. Herr Stefan Thomas erläutert in einer E-Mail an alle Fraktionsvorsitzende der Verbandsgemeinde Cochem, sein Unverständnis über die Ausweisung der Turnhalle Bremm als zentrale Sportanlage. Im Haushaltsplan 2024 der Verbandsgemeinde Cochem wird die Turnhalle Bremm als zentrale Sportanlage beschrieben und ist im Ergebnishaushalt 2024 mit einem hohen Jahresfehlbetrag ausgewiesen. Herr Ortsbürgermeister Thomas erläutert, dass in der entsprechenden Produktbeschreibung und deren Zielen Theateraufführungen, Musikfeste sowie Veranstaltungen von Dritten aufgeführt sind. In seiner Stellungnahme beschreibt er, dass keine Theateraufführungen stattfinden und im Haushalt für Veranstaltungen von Dritten keine Einnahmen veranschlagt wurden. Herr Ortsbürgermeister Thomas appelliert daher an den Verbandsgemeinderat, dass die Trägerschaft der Turnhalle auf die Ortsgemeinde Bremm übertragen wird, sodass die Umlage für alle anderen Ortsgemeinden gesenkt werden kann.
Hubert Blümmert, Fraktionsvorsitzender der FWG/FDP, stimmt Herrn Ortsbürgermeister Stefan Thomas zu und bittet um weitergehende Prüfung des Sachverhaltes.
Ratsmitglied Udo Marx, Bündnis 90/ die Grünen, teilte mit, dass mehr Radwege innerhalb der Verbandsgemeinde Cochem benötigt werden. Daher bittet Ratsmitglied Marx dies notwendigen Ausgaben im nächsten Haushalt zu berücksichtigen.
Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Volker Linden, erläutert, dass ein ausgeglichener und gut gelungener Haushaltsplan aufgestellt worden ist. Des Weiteren spricht er Dank und Anerkennung an die Freiwilligen Feuerwehren der VG Cochem aus.
Hans Bleck, Fraktionsvorsitzender der SPD, erläutert ebenfalls die positive Ausgestaltung des Haushaltsplans im Jahr 2024. Er spricht Dank aus an die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem sowie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren.
Die Fraktionen im Verbandsgemeinderat bedankten sich bei der Verwaltung, insbesondere bei Fachbereichsleiterin Petra Junglas, für die Erstellung des Haushaltsplans und die Ausführungen im Vorfeld.
| b) | Fischereigenossenschaft „Endert“ |
Der Haushaltsplanentwurf 2024 berücksichtigt im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 2.100 € und im Finanzhaushalt bei den Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls jeweils 2.100 €.
Die Pachteinnahmen (Los I bis V) von 2.100 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 210 € (= 10 % der Pachteinnahmen) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt; wobei nach der Vereinbarung vom 12.06.2012 zwischen der Fischereigenossenschaft Endert und der Verbandsgemeinde Cochem der verbleibende Reinertrag entsprechend der anteiligen Uferlängen an die beteiligten Gebietskörperschaften zur Unterhaltung der Fischereigewässer abgeführt wird.
| c) | Fischereigenossenschaft „Ellerbach“ |
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 sieht im Ergebnishaushalt unverändert Erträge und Aufwendungen von jeweils 1.100 € und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls jeweils 1.100 € vor.
Die Pachteinnahmen, bestehend aus einem Los, von 1.100 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 110 € (= 10 % der Pachteinnahmen) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt; wobei nach der Vereinbarung vom 10.06.1986 zwischen der Fischereigenossenschaft Ellerbach und der Verbandsgemeinde Cochem (als Rechtsnachfolger der Verbandsgemeinde Cochem-Land) der verbleibende Reinertrag in Höhe von 990 € entsprechend der anteiligen Uferlängen an die beteiligten Gebietskörperschaften zur Unterhaltung der Fischereigewässer abgeführt wird.
| d) | Fischereigenossenschaft „Ellerbach“ |
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 sieht im Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen von jeweils 5.280 € (120 € weniger zum Vorjahr) und im Finanzhaushalt Einzahlungen und Auszahlungen von ebenfalls jeweils 5.280 € (ebenfalls 120 € weniger zum Vorjahr) vor. Die Pachteinnahmen von 5.280 € werden nach Abzug des Verwaltungskostenbeitrages von 2.640 € (= 50 % der Pachteinnahmen gemäß der Vereinbarung vom 17.11.2001 zwischen der Fischereigenossenschaft und der ehem. Verbandsgemeinde Treis-Karden) sowie der Geschäftsaufwendungen von 120 € (Verzehrkosten) an die Fischereirechtinhaber ausgekehrt.
Die Haushaltspläne wurden am 07.12.2023 in der Sitzung des Hauptausschusses vorberaten. Der Hauptausschuss spricht zunächst keine Beschlussempfehlung für den Verbandsgemeinderat aus. Die Beratungen über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Cochem 2024 sowie über die Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen der Fischereigenossenschaften „Endert“, „Ellerbach“ und „Mosel-Eifel-Hunsrück“ für das Haushaltsjahr 2024 werden einvernehmlich zur weiteren Vorberatung und Diskussion in die Fraktionen verwiesen.
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Cochem für das Haushaltsjahr 2024 sowie den Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen der Fischereigenossenschaften „Endert“, „Ellerbach“ und „Mosel-Eifel-Hunsrück“ für das Haushaltsjahr 2024 zu.
Ebenso beschließt der Verbandsgemeinderat, die Haushaltsmittel aus 2023 für den Flächennutzungsplan nach 2024 zu übertragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
7. Neufassung des Flächennutzungsplanes;
Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen
Der Verbandsgemeinderat hat nach der Beratung und Beschlussfassung über die landesplanerische Stellungnahme zur Neufassung des Flächennutzungsplanes die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit beauftragt.
Die Unterlagen mit dem Landschaftsplan haben in der Zeit vom 06.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 öffentlich ausgelegen. Die Kreisverwaltung Cochem-Zell hat um eine Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungahme aufgrund der für den 05.12.2023 terminierten Sitzung des Landespflegebeirates gebeten. Diese wurde auch gewährt. Zwischenzeitlich ist die Stellungnahme eingegangen. Das Planungsbüro WeSt hat die Stellungnahmen ausgewertet und einen Abwägungsvorschlag erarbeitet, die Anlage kann im Rats- und Bürgerinformationssystem der Cochem entnommen werden. Herr Weber vom Büro WeSt erläutert mit Zustimmung des Rates die Abwägung der entsprechenden Beschlussvorschläge.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2023 mit der Angelegenheit befasst. Er empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, die Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und die Abwägungsvorschläge wie vorgetragen einzeln zu beschließen.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die in der Anlage dargelegten Hinweise zur Kenntnis und beschließt die Abwägungsvorschläge einzeln. Die Planunterlagen sind entsprechend anzupassen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beauftragt.
Über die einzelnen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Anregungen (Anlage) wurde wie folgt beschlossen:
| 1) | Keine Anregungen |
| - | Landesfischereiverbands Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 11.10.2023 |
| - | Handwerkskammer Trier, Schreiben vom 07.11.2023 |
| - | Deutscher Wetterdienst, Schreiben vom 06.11.2023 |
| - | Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Koblenz, Schreiben vom 08.11.2023 |
| 2) | Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 10.11.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Darstellung der Rohstoffsicherungsfläche ist mit den Vorgaben des Landesamtes abzugleichen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 3) | Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 03.11.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Planänderungen ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 4) | Amperion GmbH, Schreiben vom 31.10.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 5) | Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Schreiben vom 30.10.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen sind, wie in der Kommentierung dargestellt redaktionell zu prüfen bzw. zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 6) | Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 26.10.2023 |
Im Rahmen der Detailplanung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist die Thematik abschließend zu klären.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 7) | Kreiswerke Cochem-Zell, Schreiben vom 10.11.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist die Thematik abschließend zu klären. Planänderungen ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 8) | Ortsgemeinde Valwig, Schreiben vom 10.11.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Verbandsgemeinderat hält aus den o. g. Gründen an der bisherigen Darstellung von Wohnbauflächen in der Ortsgemeinde Valwig fest.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 9) | Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG, Schreiben vom 10.11.2023 |
Die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG sind im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 10) | Bundesamt für Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 10.11.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Das Bundesamt für Infrastruktur Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ist im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 11) | Handelsverband Südwest, Schreiben vom 10.11.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Planänderungen ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 12) | LandesBetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz, Schreiben vom 20.11.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die genannten Planungen sind frühzeitig im Vorfeld der verbindlichen Bauleitplanung mit dem Landesbetrieb abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
| 13) | Vodafone Deutschland GmbH, Schreiben vom 10.11.2023 |
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten.
Planänderungen ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 14) | Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Schreiben vom 20.11.2023 |
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 15) | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Koblenz Deutschland GmbH, Schreiben vom 16.11.2023 und 23.11.2023 |
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten.
Planänderungen ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 16) | Forstamt Cochem, Schreiben vom 17.11.2023 |
Die Hinweise werden insgesamt zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die gewerbliche Entwicklungsfläche ist entsprechend der Kommentierung zu prüfen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 17) | Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Schreiben vom 17.11.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Es ist zu prüfen ob im Bereich der gewerblichen Bauflächen in Treis-Karden eine Mischbaufläche dargestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 18) | Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen, Schreiben vom 08.11.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten, Planänderungen ergeben sich nicht.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 19) | Kreisverwaltung Cochem-Zell, Schreiben vom 06.12.2023 |
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind zu beachten. Die Planunterlagen sind entsprechend der Kommentierung anzupassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die einzelnen Stellungnahmen können der Anlage 1 entnommen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
8. Hochwasserschutz in der Verbandsgemeinde Cochem;
Erstellung eines Hochwasser- und Starkregenkonzeptes/Auftragsvergabe
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 beschlossen, für die Verbandsgemeinde Cochem ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept erstellen zu lassen. In der VG-Ratssitzung am 29.03.22 wurde festgelegt, dass die Erstellung dieses Konzeptes auf drei Gruppen aufgeteilt werden soll, welche nacheinander abzuarbeiten sind. Die Arbeiten für die Konzepte der ersten Gruppe, bestehend aus der Stadt Cochem sowie den Ortsgemeinden Bruttig-Fankel, Ellenz-Poltersdorf, Klotten, Moselkern, Müden, Pommern und Treis-Karden werden voraussichtlich im I. Quartal 2024 abgeschlossen sein.
Nach Auffassung der Verwaltung können die Konzepte für die Gruppe 2 und 3 zusammen erstellt werden, da diese aufgrund der bisher gesammelten Erfahrungen nicht so arbeitsintensiv sein werden (z.B. Höhengemeinden ohne größere Gewässer).
Es wird daher vorgeschlagen, die Konzepte für die Ortsgemeinden Bremm, Ernst, Senheim, Mesenich, Beilstein, Briedern, Nehren, Valwig, Dohr, Faid, Lieg, Greimersburg und Wirfus gemeinsam erstellen zu lassen. Es wurden bereits entsprechende Angebote eingeholt.
Derzeit werden in Rheinland-Pfalz zahlreiche solcher Konzepte erstellt, sodass nur wenige Anbieter freie Kapazitäten haben. Insgesamt wurden 5 Büros angeschrieben, ein Angebot abgegeben haben lediglich die Ingenieurbüros Björnsen, Koblenz und Dr. Siekmann, Thür. Das Ingenieurbüro Björnsen hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Dieser Anbieter ist derzeit bereits mit der Erstellung des Konzeptes der 1. Gruppe beauftragt und erfüllt den Auftrag zur vollsten Zufriedenheit. Es wird daher vorgeschlagen dem Ingenieurbüro Björnsen, Koblenz den Auftrag zur Erstellung der Konzepte für die Ortsgemeinden der Gruppe 2 und 3 zu erteilen.
Die Maßnahme wird mit 90 % gefördert, ein entsprechender Antrag wird vor Auftragserteilung gestellt.
In seiner Sitzung am 07.12.2023 empfiehlt der Hauptausschuss dem Verbandsgemeinderat, die Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2024 aufzunehmen und nach vorheriger Förderantragsstellung den Auftrag zur Erstellung der Konzepte für die Ortsgemeinden Bremm, Ernst, Senheim, Mesenich, Beilstein, Briedern, Nehren, Valwig, Dohr, Faid, Lieg, Greimersburg und Wirfus an das Büro Björnsen beratende Ingenieure, Koblenz zu erteilen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses, die Haushaltsmittel im Haushaltsplan 2024 aufzunehmen und den Auftrag zur Erstellung der Konzepte für die Ortsgemeinden Bremm, Ernst, Senheim, Mesenich, Beilstein, Briedern, Nehren, Valwig, Dohr, Faid, Lieg, Greimersburg und Wirfus an das Büro Björnsen beratende Ingenieure, Koblenz zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
9. Festsetzung der Entgelte 2024 für die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
Die Abwasserentgelte für die Einrichtungen der ehemaligen Verbandsgemeinden Cochem-Land und Treis Karden sowie der Stadt Cochem wurden im Jahre 2021 neu kalkuliert und erstmals ab dem Jahre 2022 einheitlich festgelegt.
Die Mehrkosten durch die Inflation und die Preiserhöhungen bei der Energie, dem Warenbezug, den Dienstleistungen etc. sowie durch die anhaltenden Krisensituationen können mit den bisherigen Entgelten (Schmutzwasser und wiederkehrender Beitrag) sehr wahrscheinlich nicht mehr erwirtschaftet werden. Bisher konnten entsprechende Verluste mit den Gewinnvorträgen aus Vorjahren gedeckt werden. Dies wird künftig jedoch nicht mehr gewährleistet sein.
Daher werden die kalkulierten Entgelte wie folgt angepasst.
| a) | Benutzungsgebühren für Schmutzwasser (bisher 2,70 € m³) | 2,77 €/m³ | |
| b) | wiederkehrender Beitrag für die Einleitung von Niederschlagswasser (bisher 0,35 €/m²) | 0,40 €/m² | |
| c) | Abwasserabgabe für Kleineinleiter (je Einwohner) | 17,89 € | |
| d) | Laufender Kostenbeitrag für die Oberflächenentwässerung der Gemeindestraßen | 0,65 €/m² | |
| e) | Beitragssatz Investitionskostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung für Gemeindestraßen - für die erstmalige Herstellung | 14,33 €/m² | |
| - | für Kanalerneuerungen in offener Bauweise | 24,05 €/m² | |
| - | für Kanalerneuerungen in geschlossener Bauweise | 9,45 €/m² | |
| f) | Einmaliger Beitrag für die Abwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung) | ||
| - | Beitragsanteil Schmutzwasser | 11,09 €/m² | |
| - | Beitragsanteil Niederschlagswasser | 16,22 €/m² | |
| g) | Gebühr für die Beseitigung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen | 55,00 €/m³ | |
| h) | Gebühr für die Beseitigung von Abwasser aus geschlossenen Gruben | 36,17 €/m³ | |
Vor dem Hintergrund bevorstehender Aufgaben (Bau, Erweiterung und Unterhaltung von Abwasseranlagen und Anpassung der Infrastruktur) wird die Situation zu beobachten und für 2025 erneut zu beurteilen sein.
Daher wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Abwasserentgelte für 2024 anzugleichen.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, die Abwasserentgelte 2024 anzupassen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Abwasserentgelte 2024 anzupassen. Für die laufenden Abwasserentgelte und die einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigung werden Vorausleistungen in vorstehender Höhe erhoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10. Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2024
Im Erfolgsplan ist bei Erträgen von 6.438.700 € (5.982.100 €) und Aufwendungen von 6.587.700 € (6.472.100 €) ein negatives Ergebnis von minus 149.000 € zu erwarten. Im Vermögensplan sind Einnahmen und Ausgaben von jeweils 9.218.150 € (6.947.950 €) nachgewiesen, wobei Investitionen von rund 7,1 Mio. € (4,7 Mio. €) geplant sind. Die Beträge in Klammern beziehen sich auf das Jahr 2023.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Investitionen undInvestitionsaufwendungen beläuft sich auf 1.600.000,00 € (790.000,00 €). Die Verpflichtungsermächtigungen werden auf 12.381.400 € (9.347.100 €) festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite beträgt 2.150.000,00 € (2.150.00,00 €) In dem Planentwurf wurden die für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossenen gemeinsamen Abwasserentgelte berücksichtigt.
Im Erfolgsplan sind folgende wesentlichen Positionen vorgesehen:
Auf Grund der aktuellen Inflations- und Preisentwicklungen wird, soweit es keine „direkte“ den Energiebezug (Strom, Heizöl, Gas etc.) betreffende Position ist, mit einer Inflationsrate für 2024 von 2,6 % und einem durchschnittlichen Kostenaufschlag von 2,4 %, also insgesamt 5 % gerechnet.
Die Erlöse aus der Sondergebühr Weinbau/Weinhandel beziehen sich lediglich noch auf den Sondereinleiter. Mit der Einführung der gemeinsamen Entgelte für alle Bereiche (ehem. VG Cochem-Land, Stadt Cochem, ehem. VG Treis-Karden) ist die Weinzusatzgebühr entfallen.
Die Benutzungsgebühren und der wiederkehrende Beitrag sind aufgrund der Festsetzungen 2022 und der Vorauszahlungen 2023 angepasst worden. Hier wurde gleichermaßen die angepasste gemeinsame Entgeltgrundlage herangezogen.
Einflüsse und Schwankungen u. a. wegen der Inflation und der immer noch hohen Beschaffungskosten haben Berücksichtigung gefunden. Auf Grund des sich erholenden Tourismus war die Schmutzwassermenge eher zu niedrig bemessen.
Daher wurde bei der Ermittlung des Planansatzes eine moderate Steigerung angenommen.
Auch bei der Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse (einmalige Beiträge, Investitionszuschüsse Straßenbaulastträger) wurde auf das Jahr 2022 und die in 2023 gezahlten sowie die für 2024 geplanten Einmalbeiträge abgestellt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen der Kläranlage Wirfus-Illerich wurde entsprechend aufgelöst und ist in der Position Auflösung der passivierten Ertragszuschüsse inkludiert.
Die Erlöse aus Betriebsführungsverträgen berücksichtigen die Betriebskostenabrechnungen. Diese wurden an die möglichen Szenarien (u. a. Inflation, Preisgestaltung) für 2024 angepasst.
Die Stromkosten für die Kläranlagen und Pumpwerke wurden überarbeitet.
Veränderungen aus Verschiebungen innerhalb der Abwasseranlagen wurden ebenso wie die aktuelle bzw. voraussichtliche Entwicklung für 2024 berücksichtigt.
Die Unterhaltungsaufwendungen für Kläranlagen und die Innensanierung der Kanalleitungen wurden entsprechend von etwaigen Preissteigerungen sowie der Notwendigkeiten im Wirtschaftsjahr angepasst bzw. sind unverändert geblieben.
Die Unterhaltungsaufwendungen für die Flächenkanalisation/Haupt- u. Verbindungssammler werden auf Grund des Vorjahresergebnisses und der voraussichtlichen Entwicklung (Zwischenbericht), trotz leichter Verschiebungen innerhalb dieser Positionen, konstant eingeplant. Verschiedene Unterhaltungsarbeiten wie zum Beispiel Reparaturen, die Druckluftspülung von Leitungen und die Sanierung von Schachtabdeckungen sind in die Planansätze eingerechnet.
Bei den Kosten der Klärschlammbeseitigung fanden die Preise der VKK GmbH (für die Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR) Anwendung. Dieses wurde entsprechend der ausgefahrenen Klärschlammmengen in 2023, die auch für 2024 erwartet werden, angenommen und dargestellt. In diesem Ansatz sind bereits mögliche Eventualitäten für weitere und gegebenenfalls alternative Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigt. Für 2024 wird keine zusätzliche Steigerung für Energie- und Betriebsmittel vorgesehen.
Bei den Personalaufwendungen und dem Verwaltungskostenbeitrag waren tarifvertragliche und personelle Änderungen zu berücksichtigen. Die Kosten für die Umstellung vom TVöD auf den leistungsorientierten, Tarif TV-V wurden eingeplant.
Die Abschreibungen ergeben sich aus dem Ergebnis von 2022 zuzüglich der in 2023 getätigten sowie der in 2024 geplanten bzw. fertiggestellten Investitionen.
Der höhere Ansatz bei den Zinsaufwendungen resultiert aus der planmäßigen Tilgung von Bankdarlehen. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtigt.
Die Ansätze wurden entsprechend der anzuwendenden Vorschriften und Methoden kalkuliert. Vor allem ist auf Grund der anhaltenden Krisensituation (Inflation, Krieg etc.) und den u. a. dadurch deutlich gestiegenen Energie- und Warenbezugskosten sowie die damit verbundenen Kostensteigerungen bei Dienstleistungen und die Materialknappheit eine deutliche Ergebnisverschlechterung zu erwarten, die zu einem Jahresverlust führt.
Im Vermögensplan sind Investitionen von rund 7,1 Mio € vorgesehen. Neben der Optimierung der Abwasseranlagen (Kläranlagen Treis und Brauheck-Dohr-Faid) liegt der Schwerpunkt wiederum in der Sanierung des Leitungsnetzes mit der Robotertechnik und der Erneuerung von Leitungen im offenen Bauverfahren.
Die vorgesehenen Leitungserneuerungen stehen in der Regel im Zusammenhang mit Baumaßnahmen der Straßenbaulastträger. Die weiteren investiven Maßnahmen können dem Wirtschaftsplan, entnommen werden.
Zur Finanzierung der Investitionen ist neben Kassenmitteln, Förderungen und Erstattungen auch die Aufnahme von Kreditmarktdarlehen erforderlich.
In die Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten fließen insgesamt 1,365 Mio. €. Hierin sind auch die neu geplanten und aufzunehmenden Kreditmarktdarlehen anteilig der unterjährigen Verfügung berücksichtig.
Der Werks-, Bau- und Umweltausschuss hat die Angelegenheit in der Sitzung am 12.12.2023 vorberaten, es wurde dem Verbandsgemeinderat vorgeschlagen, den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2024 zu beschließen.
Der Verbandsgemeinderat Cochem beschließt den Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
11. Feuerwehrangelegenheiten;
Fortschreibung des Feuerwehrfahrzeugkonzeptes für die Jahre 2024 bis 2031
Die Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge wird in der VG Cochem seit vielen Jahren auf der Grundlage eines erstellten und vom Rat genehmigten Feuerwehrfahrzeugkonzeptes durchgeführt. Ein solches Fahrzeugkonzept bietet neben der Übersicht für künftige Beschaffungen auch einer gesicherten Finanzplanung folgender Jahre. Die vergangenen Fahrzeugbeschaffungen haben gezeigt, dass das stringente Arbeiten nach diesem Plan gerade aus finanziellen Gesichtspunkten heraus für die VG Cochem vorteilhaft ist. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 die Verwaltung beauftragt, die Risikoklassen der Ortsgemeinden Briedern, Senheim und Faid zu überprüfen und die entsprechenden Ergebnisse in das für die Jahre 2024 bis 2031 fortzuschreibende Fahrzeugkonzept einzuarbeiten. Anschließend soll der Entwurf dem Verbandsgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden.
Die Überprüfung Risikoklasseneinteilungen der zuvor genannten Ortsgemeinden wurden in der 48. KW durchgeführt. Eine Änderung der bereits bestehenden Risikoklasse B 2 in allen zuvor genannten Ortsgemeinden kommt nach dem Ergebnis der Überprüfung nicht in Betracht. Folglich wurden die nach der Feuerwehrverordnung vorzuhaltende Fahrzeuge entsprechend im Fahrzeugkonzept aufgenommen, dieses hat den Ratsmitgliedern zur Sitzung vorgelegen.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2023 vorbereitend mit der Angelegenheit befasst und dem VG Rat empfohlen, das vorgelegte Feuerwehrfahrzeugkonzept für die Jahre 2024 bis 2031 zu beschließen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, das vorgelegte Feuerwehrfahrzeugkonzept für die Jahre 2024 bis 2031 entsprechend der vorgeschlagenen Fortschreibung
Abstimmungsergebnis: einstimmig
12. Jahresabschluss zum 31.12.2022 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH
| a) | Feststellung des Jahresabschlusses |
| b) | Entlastung der Geschäftsführung |
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Betriebseinnahmen von insgesamt 1.686 T€ (Vorjahr: 936 T€) erzielt. Die Betriebsausgaben betrugen 2.380 T€ (Vorjahr: 1.990 T€). Es ergibt sich somit ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 694 T€ (Vorjahr: 1.054 T€). Die ursprünglichen Planungen gingen von einem voraussichtlichen Fehlbetrag in Höhe von 847 T€ (Vorjahr: 1.095 T€) aus.
Die Betriebseinnahmen sind im Wesentlichen aufgrund des Wegfalls der coronabedingten Schließungen um insgesamt 750 T€ gestiegen. Der Anstieg zeigte sich in allen Bereichen. Der Umsatz des Campingplatzes liegt um 349 T€ über dem Vorjahr. Im Erlebnisbad konnte ein um 324 T€ höherer Umsatz verzeichnet werden und im Freibad Cochem lag der Umsatzanstieg bei 63 T€.
In der Folge weist der Bereich Campingplatz ein positives Ergebnis in Höhe von 267 T€ aus, welches deutlich über dem Niveau des Vorjahres (+17 T€) liegt. In den Bereichen Erlebnisbad und Freibad Cochem wurden Betriebsergebnisse in Höhe von -838 T€ (Vorjahr: -861 T€), bzw. - 60 T€ (Vorjahr bei -168T€) erzielt.
Die seit 2015 erzielten Einnahmen aus der Betriebsführung der Freibäder in Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden (2022 197 T€; 2021: 188 T€; 2020: 182 T€) haben nach Abzug der damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen einen negativen Einfluss auf das Betriebsergebnis in Höhe von - 35 T€ (2021: - 24 T€; 2020: + 40 T€; 2019: + 15 T€).
Die unvermeidbaren Betriebskosten belasten den Wirtschaftsplan auf der Ausgabenseite. Die gesamten Aufwendungen von 2.380 T€ im Berichtsjahr liegen um 390 T€ über dem Vorjahreswert (1.989 T€). Die größten Positionen auf der Ausgabenseite stellen die Personalkosten (1.318 T€; Vorjahr: 1.149 T€) und die Energiekosten (365 T€; Vorjahr: 253 T€) dar.
Aufgrund des Wegfalls der coronabedingten Schließungsmaßnahmen und der damit einhergehenden Ausweitung der Öffnungstage sind die Wärmebezugskosten (Contracting) mit 158 T€ (+ 56 T€) ebenso wie die Strombezugskosten mit 151 T€ (+ 45 T€) deutlich höher als im Vorjahr.
Im Berichtsjahr wurden Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von insgesamt 7 T€ getätigt (Vorjahr: 11 T€). Die Investitionen betreffen insbesondere die Bereiche Erlebnisbad (Büroausstattung).
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen betragen 40 T€.
Finanz- und Vermögenslage
Aktiva und Passiva entwickelten sich im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wie folgt:
Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich folgende Vermögens- bzw. Kapitalstruktur:
Vermögensstruktur: Anteil an Bilanzsumme in %
Kapitalstruktur: Anteil an Bilanzsumme in %
Ertragslage
Der im Mehrjahresvergleich unter den Positionen 1 - 10 ausgewiesene Umsatz des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 1.649.844,22 € war um 743.825,00 € höher als im Vorjahr (906.019,22 €).
Die Umsatzveränderungen betragen im Einzelnen:
Erfolgsplan
Im Erfolgsplan (Wirtschaftsplan 2022) wurden die Erträge und Aufwendungen nach der Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt. In der folgenden Übersicht wurden die Planansätze den Ist-Ergebnissen 2022 gegenübergestellt.
Besucher und Umsätze
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WTS Seil, Sauer & Kollegen GmbH Koblenz, wurde gemäß Gesellschafterbeschluss vom 30. 10. 2023 von der Geschäftsführung mit der Prüfung des Jahresabschlusses der GmbH gem. § 10 des Gesellschaftsvertrages, in Verbindung mit der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen und § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz beauftragt. Die Prüfung war um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse § 53 HGrG erweitert.
Es wurde die folgende Feststellung getroffen:
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem:
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH, Cochem, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| - | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und |
| - | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Im Zuge der Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 12 kam es zu einer Diskussion zwischen den Fraktionsvorsitzenden. Hans Bleck erläuterte im zuvor genannten Zusammenhang, dass das äußere Erscheinungsbild des Moselbads Cochem nicht ansprechend sei. Einige Sanierungsarbeiten müssen durchgeführt werden, berichtet SPD-Fraktionsvorsitzender Hans Bleck. Des Weiteren müssen der Campingplatz Moselcamping Cochem ebenfalls saniert sowie modernisiert werden. Herr Bleck forderte einen langfristigen Pachtvertrag für das Campingplatzgelände. Die CDU-Fraktion sowie die Grünen-Fraktion/Bündnis 90 stimmten hier ebenfalls zu. Es müssen Möglichkeiten erbracht werden, um Erneuerungen durchzuführen.
Der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, in der Sitzung vom 22.11.2023
| a) | den Jahresabschluss 2022 festzustellen und die notwendige Verlustabdeckung von 694.330,02 € im Haushalt der Verbandsgemeinde bereitzustellen. |
| b) | dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen. |
Der Verbandsgemeinderat beschließt
| a) | den Jahresabschluss 2022 und bestätigt die notwendige Verlustabdeckung von 694.330,02 € im Haushalt der Verbandsgemeinde bereitzustellen. |
Abstimmungsergebnis zu a): einstimmig
| b) | dem Geschäftsführer Entlastung zu erteilen |
Abstimmungsergebnis zu b): einstimmig
13. Wirtschaftsplan 2024 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH mit Stellenplan und Investitionsprogramm 2024 - 2028
Erträge:
Das Jahr 2024 wird eine weitere Steigerung der Personalkosten bedingen. Den voraussichtlichen Erträgen von 1.740.550 € stehen geplante Aufwendungen von 2.658.727 € gegenüber. Der daraus resultierende Jahresfehlbetrag beträgt voraussichtlich rd. 918.200 €.
Erträge im Wesentlichen:
Erlebnisbad/Freibad
Die letzten Tarifanpassungen im Erlebnisbad und Freibad wurden 2023 vorgenommen.
Die Auswirkung der Anpassungen zeigen sich bereits im Jahr 2023 und können daher einen Teil der Steigerung der Personalkosten sowohl in 2023 als auch 2024 auffangen.
| Bereich | Betrag in € | |
| 2.1.1 | Hallen-Wellen-Erlebnisbad mit Kinderland | 511.800 € |
| 2.1.2 | Freibäder gesamt (ohne Betriebsführung) | 84.000 € |
| 2.1.3 | Moselcamping Cochem | 847.800 € |
| 2.1.8 | Betriebsführung gesamt | 235.250 € |
| Übrige | 61.700 € | |
| Erträge gesamt | 1.740.550 € |
Im Rahmen einer Bestandsaufnahme durch ein Ingenieurbüro soll der Zustand des Hallenbades Cochem während der Schließphase bewertet werden, um weitere mögliche Vorgehensweisen darstellen zu können.
Campingplatz
In der Campingsaison 2023 kam es sowohl in den Übernachtungszahlen als auch im Umsatz zu einer weiteren Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Es ist weiter geplant, durch die Anschaffung eines automatischen Buchungsprogramms der Personalknappheit und den immer weiter steigenden Personalkosten entgegenzuwirken. Ein geeignetes Programm soll zu ggZt. dem Fachausschuss vorgestellt werden.
Es wird vorgeschlagen, die derzeitigen Preise zur Platznutzung beizubehalten, da eine Sanierung des Campingplatzes nach der Saison 2024 bereits geplant ist.
Betriebsführung der Freibäder Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden
Aufgrund der deutlich gestiegenen Personalkosten in 2023 und auch weitere Personalkostensteigerungen in 2024 und dem erhöhten Personalbedarf zur Gewährleistung des sicheren Badebetriebes, wurde eine Erhöhung der Betriebsführungspauschale für die Freibäder Ellenz-Poltersdorf und Treis-Karden von 15% bei der Verbandsgemeinde beantragt. Dieses soll dazu führen, dass die Betriebsführung der betreffenden Freibäder für die FZZ wieder nahezu kostenneutral ist.
Aufwendungen:
Die geplanten Aufwendungen für das Jahr 2023 betragen voraussichtlich 2.534.497 € und setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
Personalkosten gesamt
Die anfallenden Personalkosten im Jahr 2024 betragen voraussichtlich 1.582.580 € und beinhalten eine tarifliche Anpassung der Gehälter von ca. 10 % sowie die Regelung der Altersnachfolge im Bereich Kasse/Anmeldung. Bedingt durch die sehr hohe Altersstruktur in allen Bereichen muss in den Bereichen Reinigung, Campingplatz und Aufsicht bereits im laufenden Jahr intensiv nach Fachkräften gesucht werden.
Instandhaltung Gebäude und Anlagen gesamt
Wie auch in den vergangenen Jahren sind die Aufwendungen zur Instandhaltung der Gebäude und Anlagen altersbedingt unverändert hoch. Hier wirken sich die hohen Rohstoffkosten und Handwerkerstundenlöhne negativ auf die Ausgaben aus.
Es ist angedacht, die Beckenfolie im Freibad Nichtschwimmerbecken zu sanieren und die Mietwohnung wieder in einen ordentlichen Zustand zu versetzen. Weiterhin sollen auch im Bereich der Technik und der Beckenbeleuchtung alle vorhandenen Leuchtmittel durch energiesparende LED Leuchtmittel ersetzt werden.
Instandhaltung, Wartung und Erneuerung Maschinen gesamt
| Bereich | Betrag in € | |
| 2.2.1 | Waren und Bedarfsartikel | 26.500 € |
| 2.2.2 | Personalkosten gesamt | 1.582.580 € |
| 2.2.3 | Instandhaltung Gebäude und Anlagen gesamt | 79.500 € |
| 2.2.4 | Instandhaltung, Wartung und Erneuerung Maschinen gesamt | 69.250 € |
| 2.2.6 | Energie (Strom, Wasser Gas) gesamt | 349.500 € |
| 2.2.7 | Heizung im Eigenbetrieb | 95.000 € |
| 2.2.9 | Pachtzahlungen gesamt | 120.447 € |
| 2.2.10 | Versicherungen | 29.000 € |
| 2.2.11 | Abgaben und Gebühren an Stadt- und VG Cochem, Beiträge gesamt | 105.000 € |
| 2.2.18 | Abschreibungen | 38.000 € |
| Übrige | 163.950 € | |
| 2.2 | Aufwendungen gesamt | 2.658.727 € |
Auch hier wirken sich die hohen Rohstoff- und Handwerkerpreise aus. Die Wartungskosten belaufen sich auf rd. 45.000 € im Jahr.
Nachdem die vorhandene Lüftungsanlage im Kinderland durch den Einbau einer neuen Steuerung wieder ertüchtigt wurde, ist geplant, bei Ausfällen weiterer Lüftungsanlagen diese ebenfalls entsprechend umzubauen. Hiervon wird eine Unabhängigkeit von der Firmengebundenheit erwartet.
Energie (Strom, Wasser, Gas) gesamt
Die in den vergangenen Jahren kontinuierlich durchgeführten energetischen Optimierungen im Bereich des Moselbades sollen fortgeführt werden. Durch Maßnahmen (z. B. weitere Photovoltaikanlagen, energetische Dämmung usw.) kann den stetig steigenden Energiepreisen entgegengewirkt werden. Wie bereits vom Fachausschuss empfehlend an den Verbandsgemeinderat ausgesprochen, soll eine baulich und technische Bestandsaufnahme des Gebäudes durchgeführt werden.
Heizung im Eigenbetrieb
Durch die kostenneutrale Übernahme der alten Heizungsanlage, deren Weiterbetrieb über ein Jahr lang und die Anschaffung eines neuen Holzhackschnitzelheizkessels, werden die Heizkosten aller Voraussicht nach gesenkt werden können.
Investitionsplan:
Der Wirtschaftsplan 2024 enthält im Wesentlichen folgende im Investitionsplan 2024 - 2028 dargestellten Maßnahmen:
Insgesamt beträgt das Investitionsvolumen rd. 1.151.500 €. Die Investitionen müssen durch Kredite finanziert werden. Die Tilgung der bestehenden Kredite beträgt derzeit 14.709 €/a.
Die notwendigen Rückstellungen (AfA) belaufen sich auf derzeit 38.000 €.
Der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den Wirtschaftsplan 2024 mit Stellenplan und Investitionsprogramm der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH entsprechend der Vorlage zu beschließen und erforderliche Mittel in den Haushalt 2024 der Verbandsgemeinde einzustellen.
| Bereich | Betrag | |
| 7.1 | Hallen-Wellen-Erlebnisbad mit Kinderland | |
| 7.1.1 | Desinfektionsanlage Brunnen I und Brunnen II | 35.000 € |
| 7.1.2 | Erweiterung Chlorgaswarngerät | 8.000 € |
| 7.2 | Freibad Cochem | |
| 7.2.1 | Erweiterung Brandmeldeanlage | 12.000 € |
| 7.2.2 | Herstellung einer Verbindung Freibad zum Hallenbad | 10.000 € |
| 7.3 | Moselcamping Cochem | |
| 7.3.2 | Zugangskontrollsystem CP | 15.000 € |
| 7.3.3 | Planungskosten Umgestaltung CP I und CP II | 45.000 € |
| 7.3.4 | Neugestaltung Campingplatz 1 | 1.000.000 € |
| 7.3.5 | Anschaffung eines Buchungsprogramms | 5.000 € |
| 7.6 | Allgemein | |
| 7.6.1 | Ladestation für E-Autos „SIE BADEN, WIR LADEN“ | 12.500 € |
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Wirtschaftsplan 2024 mit Stellenplan und Investitionsplan der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH entsprechend dem vorliegenden Entwurf. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushalt der Verbandgemeinde 2024 einzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
14. Entwicklungskonzept für das Moselbad Cochem
Zur Erstellung eines belastbaren „langfristigen Entwicklungskonzeptes“ für das Moselbad Cochem hat die Geschäftsführung Kontakt mit Herrn Neuhaus vom Planungsbüro Krieger, Koblenz, aufgenommen. Für das Erarbeiten eines Entwicklungskonzeptes werden zunächst folgende Planungsgrundlagen benötigt:
| 1) | bauliche und technische Bestandsaufnahme, Status Quo der gesamten Anlage (ohne Freibad) |
| 2) | planerische Machbarkeit, Neuorganisation-Neuausrichtung |
Kosten: netto 19.384,60 € incl. 3 % Nebenkosten
optional: statische Betrachtung und Bauphysik der gesamten Anlage (ohne Freibad)
Kosten: netto 4.604,10 € incl. 3 % Nebenkosten
Herr Krieger hat das Architekturbüro Neuhaus in der Ausschusssitzung am 19.10.2023 vorgestellt und über Verfahrensweisen bei gleichgelagerten Projekten informiert.
Der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, das Planungsbüro Krieger in dem angebotenen Umfang einschließlich der statischen Betrachtung sowie der Bauphysik der Gesamtanlage zu beauftragen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2024 der Verbandsgemeinde bereitzustellen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, das Planungsbüro Krieger in dem angebotenen Umfang einschließlich der statischen Betrachtung sowie der Bauphysik der Gesamtanlage zu beauftragen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 2024 der Verbandsgemeinde bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
15. Anschaffung von Kassenautomaten für alle Bäder einschließlich Zugangskontrollsystem
Aufgrund der in den letzten Jahren extrem gestiegenen Personalkosten durch die Inflation und des allgemeinen Personalmangels, ist ein Gegensteuern geboten. Daher werden Überlegungen angestellt, alle Bäder (Freibäder Cochem, Ellenz-Poltersdorf, Treis-Karden und das Hallenbad Cochem) mit Kassenautomaten auszustatten. Durch die Anschaffung von Kassenautomaten kann, insbesondere in der Vor- und Nachsaison sowie an besucherschwachen Tagen, auf den Einsatz von Kassenpersonal verzichtet werden.
Da mit dem Aufstellen von Kassenautomaten auch bauliche Maßnahmen verbunden sind, wird vorgeschlagen, das Ingenieurbüro Interplan, Trier, damit zu beauftragen, ein entsprechendes Konzept mit einer Kostenschätzung zur Errichtung/zum Aus-/Umbau von Kassenanlagen in den Bädern zu erstellen.
Nach Klärung mit der Finanzabteilung ist das Vorhaben in allen Bädern mit einem Investitionsvolumen von netto rd. 200.000 € als Investitionsmaßnahme im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 der Verbandsgemeinde (anteilmäßig in den Produkten Moselbad Cochem, Freibad Ellenz-Poltersdorf, Freibad Treis-Karden) nach entsprechender Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat veranschlagt.
Der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen empfiehlt dem Verbandgemeinderat, in der Sitzung vom 22.11.2023, entsprechende Haushaltsmittel in 2024 zur Verfügung zu stellen und das Ingenieurbüro Interplan, Trier, auf der Grundlage des unterbreiteten Honorarangebotes mit den angebotenen Leistungen zu beauftragen.
Der Verbandsgemeinderat beschließt, entsprechende Haushaltsmittel in 2024 zur Verfügung zu stellen und das Ingenieurbüro Interplan, Trier, auf der Grundlage des unterbreiteten Honorarangebotes mit den angebotenen Leistungen zu beauftragen.
Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2024 einzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Ratsmitglieder Jakob Franzen, Elisabeth Geipel-van Hauth sowie Gaby Franzen haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
16. Sanierung des Campingplatzes Moselcamping Cochem
Bekanntlich sind die technischen Einrichtungen des Campingplatzes (Strom-und Wasserversorgung, Abwasserentsorgung pp.) in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Darüber hinaus hat sich der Geländezustand des Campingplatzes über Jahrzehnte durch den immer weiter fortschreitenden Prozess des Bodenauftrags durch Moselhochwasser verschlechtert.
Daher ist eine Platzsanierung dringend geboten.
Zur Überplanung und Sanierung des Platzbereiches wurden drei Planungsbüros zur Angebotsabgabe gebeten. Zur Vergleichbarkeit der Angebote wurde ein Kostenrahmen von netto 1,0 Mio. € angenommen. Wirtschaftlichster Anbieter ist das Büro Senger Consult, Treis-Karden.
Es wird zunächst eine Stufenbeauftragung für die LP 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, einschließlich der besonderen Leistung Vermessung) empfohlen.
Entsprechende Mittel sind als Investition im Wirtschaftsplan 2024 veranschlagt.
Der Ausschuss für Freizeiteinrichtungen hat in der Sitzung am 22.11.2023 beschlossen, den Vorsitzenden in Benehmen mit den Beigeordneten, zu ermächtigen die Vergabe der Planungsleistungen an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen. Es sind zunächst im Rahmen einer Stufenbeauftragung die LP 1 bis 3 sowie die Vermessungsarbeiten zu vergeben. Weitere Investitionsausgaben sind im Wirtschaftsplan 2024 der Freizeitzentrum Cochem Betriebs-GmbH vorzusehen.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Beschlussfassung des Ausschusses für Freizeiteinrichtungen zustimmend zur Kenntnis. Entsprechende weitere Investitionsmittel sind in den Wirtschaftsplan 2024 einzustellen.
Der Fraktionsvorsitzende Hans Bleck bittet um Kontaktaufnahme mit der in Rede stehenden Erbengemeinschaft bezüglich der anstehenden Sanierungsarbeiten auf dem Campingplatz.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Ratsmitglieder Gaby Franzen und Elisabeth Geipel-van Hauth haben nicht an der Beratung und Beschlussfassung mitgewirkt.
17. Wirtschaftsplan 2024 der Mosellandtouristik GmbH
Der Wirtschaftsplan 2024 der Mosellandtouristik GmbH wurde den Gesellschaftern in der Aufsichtsratssitzung am 30.11.23 vorgelegt, dieser wurde den Ratsmitgliedern bereitgestellt. Die Verlustübernahme insgesamt beläuft sich auf 931,58 T€ und liegt - ohne Berücksichtigung der Finanzierung aus Rücklagen - um 52,79 T€ über dem Verlustübernahmebetrag 2023 (878,79 T€). Unter der Berücksichtigung der Finanzierung aus Rücklagen liegt der von den Gesellschaftern aufzubringende Verlustübernahmebetrag im Jahr 2024 bei 827,59 T€ und damit um 27,97 T€ über dem von den Gesellschaftern aufzubringendem Verlustübernahmebetrag des Vorjahres (799,62 T€). Im Plan 2024 sind 103,98 T€ für Projekte eingeplant, die aus vorhandenen Rücklagen finanziert werden.
Nach dem festgelegten Modell zur Aufteilung des Verlustübernahmebetrages auf die Gesellschafter beläuft sich der von der Verbandsgemeinde Cochem aufzubringende Anteil im Jahr 2024 nach dem Entwurf des Wirtschaftsplans auf 49.753,16 Euro. Er ist damit um 1.124,41 Euro höher als der Verlustübernahmebetrag im Jahr 2023 (48.628,75 Euro).
Erläuterung zur Erhöhung des Verlustübernahmebetrages für die VG Cochem:
Die Verteilung der Verlustübernahmebeträge auf die Gesellschafter der Mosellandtouristik erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag unter anderem anhand der Übernachtungszahlen und Gästeankünfte des Statistischen Landesamtes. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen „Anteile an den Gesamtübernachtungen“, nicht auf Grundlage der absoluten Zahlen. Hierzu ist anzumerken, dass seit Januar 2021 die Privatquartiere und gewerblichen Kleinbetriebe mit weniger als 10 Betten nicht mehr Bestandteil der Beherbergungsstatistik des Statistischen Landesamtes sind. Schon dadurch kommt es zu Veränderungen bei den Finanzierungsanteilen der Gesellschafter. Darüber hinaus haben wir noch den Effekt, dass die Übernachtungszahlen insgesamt in der Region gesunken sind, aber eben nicht gleichmäßig bei allen Gesellschaftern, so dass Gesellschafter, bei denen die Übernachtungszahlen vergleichsweise geringer als der Durchschnitt gesunken sind, anteilig mehr als im Vorjahr bezahlen müssen. Bei den Gesellschaftern, deren Übernachtungszahlen vergleichsweise höher als der Durchschnitt gesunken sind, haben genau den gegenteiligen Effekt, nämlich einen geringeren Verlustübernahmeanteil als im Vorjahr.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 mit den zugehörigen Erläuterungen und einer Übersicht zu den geplanten Projekten ist den Damen und Herren des Verbandsgemeinderates mit der Einladung zur Sitzung zugegangen.
Der Hauptausschuss hat sich mit der Angelegenheit in seiner Sitzung am 07.12.2023 vorberaten befasst. Es wurde empfohlen den Wirtschaftsplan der Mosellandtouristik GmbH 2024 entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu beschließen.
Der Vorsitzende stellt den vorliegenden Wirtschaftsplan der Mosellandtouristik GmbH 2024 zur Aussprache und Diskussion.
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorgelegten Wirtschaftsplan 2024 der Mosellandtouristik GmbH zu. Der von der Verbandsgemeinde aufzubringende Verlustübernahmeanteil von 49.753,16 Euro wird in den Haushalt 2024 der Verbandsgemeinde Cochem eingestellt.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen
18. Abschluss einer Zweckvereinbarung "Prozessdesign" zwischen den Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell
Seit 2018 beschäftigen die vier Verbandsgemeinden im Kreis Cochem-Zell, nämlich die Verbandsgemeinden Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell gemeinsam einen Prozessdesigner. Im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit werden die Aufgaben des Prozessdesigns von analogen Verwaltungsabläufen hin zu digitalen Prozessen mithilfe von Formularmanagementsystemen erstellt und den Bürgern online zur Verfügung gestellt.
Diese Bündelung von Personalressourcen funktioniert seit nunmehr sechs Jahren komplikationslos und erfolgreich. Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden paritätisch zu je ¼ von jeder beteiligten Verbandsgemeinde getragen.
Einstellungsbehörde ist die Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen.
Dieses Modell ist zukunftsweisend. Auch der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt in seinem Organisationsmodell „Gemeinde 3.0“ die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zu nutzen.
Um für alle Parteien Rechtssicherheit zu gewährleisten soll eine Zweckvereinbarung „Prozessdesign“ nach dem Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) geschlossen werden. Die Zweckvereinbarung und die dazugehörende Zusatzvereinbarung liegen den Gremienmitgliedern vor.
Nach Unterzeichnung aller vier Vertreter der Verbandsgemeinden und entsprechender Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Cochem-Zell) wird die Zweckvereinbarung in den amtlichen Mitteilungsblättern (Bekanntmachungsorgan) der Verbandsgemeinden veröffentlicht.
Für den eingestellten Prozessdesigner (EG 10, Stufe 4) fallen jährlich rd. 80.000,-- € Personalkosten an. Gemäß KGSt-Gutachten sind 9.700,-- € an Sachkosten anzusetzen. Die Gesamtkosten von 89.700,-- € werden je zu 25 % von den beteiligten Verbandsgemeinden getragen.
Dies entspricht einem Betrag von rd. 22.425,-- € je Verbandsgemeinde.
Die Stelle wird ab dem Haushaltsjahr 2024 bei der Einstellungsbehörde Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen im Stellenplan mit einer Vollzeitstelle (1,0) ausgewiesen. In der Bemerkungspalte wird der Hinweis aufgenommen: Finanzierung zu je 25% durch die VG’en Cochem, Kaisersesch, Ulmen und Zell (Zweckvereinbarung Prozessdesign).
Der 25 %-Anteil der Verbandsgemeinde Cochem wird (wie bisher) als Personal- und Sachkostenerstattung aus dem laufenden Haushalt unter Haushaltsstelle 1.1.4.05.52543000 finanziert. Ein Nachweis im Stellenplan der Verbandsgemeinde Cochem erfolgt nicht.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.12.2023 vorberatend mit der Angelegenheit befasst. Er empfiehlt der Zweckvereinbarung „Prozessdesign“ mit der dazugehörigen Zusatzvereinbarung über die Aufteilung der Personal- und Sachkosten zu zustimmen.
Der Verbandsgemeinderat Cochem stimmt dem vorliegenden Entwurf der Zweckvereinbarung „Prozessdesign“ nebst der dazu gehörenden Zusatzvereinbarung über die Aufteilung der Personal- und Sachkosten zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
19. Aufnahme von Investitionskrediten für die Verbandsgemeinde Cochem - Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Zur Finanzierung der Investitionsauszahlungen steht der Verbandsgemeinde Cochem für das Haushaltsjahr 2022 eine von der Kommunalaufsicht genehmigte Kreditermächtigung von 3.498.460 € zur Verfügung. Zur Finanzierung der in 2022 getätigten Investitionsauszahlungen, insbesondere für die Maßnahmen „Sanierung Verwaltungsgebäude Altbau“, „Generalsanierung Schulkomplex Jahnstraße“, wird nunmehr die Aufnahme von Investitionskrediten in der Gesamtsumme von 1.500.000 Euro erforderlich.
Die Finanzierung erfolgt durch die Aufnahme von zwei Investitionskrediten. Für die beiden Maßnahmen „Anschaffung Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug FFW Treis“ und „Umbau Atemschutzwerkstatt im Parkhaus Cochem“ sind die Voraussetzungen für einen KfW Kredit erfüllt. Daher wird der zur Finanzierung dieser Maßnahmen benötigte Kredit in Höhe von 641.400 Euro bei der KfW-Bankengruppe aufgenommen. Bei den anderen Investitionsmaßnahmen werden die Voraussetzungen nicht erfüllt. Daher wird der verbleibende, benötigte Kredit in Höhe 858.600 Euro bei anderen Banken aufgenommen. Hierzu wurden von Verwaltung bei diversen Kreditinstituten entsprechende Kreditangebote angefordert.
Aufgrund der sehr kurzen Bindungsfristen der Kreditinstitute hat am 02.11.2023 der Bürgermeister im Rahmen seines Eilentscheidungsrechtes im Benehmen mit den Beigeordneten den Investitionskredit in Höhe von 858.600 Euro als Annuitäten/Ratendarlehen zu einem Zinssatz von 3,786 % für 5 Jahre fest und anfänglicher Tilgung von 2 % vergeben.
Weiterhin wurde das KfW Darlehen in Höhe von 641.400 Euro am 24.11.2023 zu einem Zinssatz von 3,26 % für 10 Jahre fest, bei einer Laufzeit von 30 Jahren und einer gleichbleibenden vierteljährlichen Tilgung von 5.530 Euro, aufgenommen.
Der Verbandsgemeinderat nimmt die Eilentscheidung zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
20. Einwohnerfragestunde
Es lagen zur Sitzung keine Einwohnerfragen vor. Während der Einwohnerfragestunde wurden ebenfalls keine Fragen gestellt.
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.