- Einladung vom 29.01.2024 -
| Beginn: | 18:20 Uhr |
| Ende: | 20:10 Uhr |
| Anwesend | |
| Als Vorsitzender: | Ortsbürgermeister Bernhard Himmen |
| Als Mitglieder: | Markus Baltes |
| Helmut Brück | |
| Jürgen Holl | |
| Marita Kirchner | |
| Marie-Luise Meyer-Schenk | |
| Hubertus Niemann | |
| Daniel Oster | |
| Michael Oster | |
| Axel Probst | |
| Franz-Josef Schauf (ab TOP 7) | |
| Lukas Schauf | |
| Markus Thiesen | |
| Ursula Zenz | |
| Entschuldigt: | Norbert Krötz |
| Peter Krötz | |
| Frank Mertens | |
| Peter Seidel (Beigeordneter, nicht gewähltes Ratsmitglied) | |
| Auf Einladung: | Bürgermeister Wolfgang Lambertz, VGV Cochem |
| Schriftführer: | Gerd Lampen, VGV Cochem |
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung und die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Gegen die Einladung sowie die Tagesordnung werden keine Bedenken erhoben. Die Niederschrift über die Sitzung vom 21.11.2023 wird einstimmig gebilligt. Der Vorsitzende begrüßt die Damen und Herren des Rates sowie die Zuhörer und eröffnet die Sitzung.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
| a) | Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurden seitens Kreisverwaltung Cochem-Zell zwischenzeitlich genehmigt. |
| b) | Die OG wurde seitens der Raiffeisenbank Mehr eG über die Möglichkeit zur Förderung von gemeinnützigen und karitativen Vorhaben von Gemeinden und Vereinen aus dem ehemaligen Geschäftsgebiet der Raiffeisenbank Moselkrampen eG in Kenntnis gesetzt. |
| c) | Im Rahmen des Klimaangepassten Waldmanagements wurden der Ortsgemeinde seitens der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe Fördergelder in Höhe von 67.087,99 EUR gewährt. |
| d) | Für die Einrichtung eines Jugendraums wurde seitens der VG Cochem den Jugendlichen ein Zuschuss von 500,00 EUR gewährt. Hierfür ein herzliches Dankeschön. |
| e) | Für die Genehmigungen der neu beantragten Bootsstege in beiden Ortsteilen wurden seitens der WSA Mosel-Saar-Lahn 628,00 EUR in Rechnung gestellt. |
| f) | Die Tonnagebegrenzung an der Ellerbachbrücke in der Moselweinstraße wurde aufgrund einer Überprüfung der Statik zwischenzeitlich seitens der Straßenverkehrsbehörde wieder aufgehoben. |
| g) | Hinsichtlich einer Sachbeschädigung der Schrankenanlage am 23.01.2024 wurde seitens der OG Strafantrag gestellt. |
| h) | m Rahmen der Richtlinie „Förderung der Lebendigkeit der Ortskerne von Ediger und Eller“ wurde seitens der Ortsgemeinde ein Zuschuss von 2.000,00 EUR ausgezahlt. |
| i) | Der anteilige Beitrag der Ortsgemeinde für das Moselsteig-Wegemanagement und - Marketing 2023 beträgt 3.033,62 EUR. |
| j) | Für die Anzeige im Gastgeberverzeichnis Ferienland-Cochem 2024 wurden 205,28 EUR verausgabt. |
| k) | Der Kostenanteil der Ortsgemeinde für die Sachkosten der kath. Kindertagesstätte für das Jahr 2023 beträgt 17.000,00 EUR. |
| l) | Die Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen des Leader-Projektes „Digitales Bürgerhaus Ediger-Eller“ wurden mit 15.935,64 abgerechnet. |
| m) | Für Reparaturarbeiten im Sanitärbereich des Bürgerhauses wurden 173,04 EUR aufgewendet. |
| n) | Die Beschilderung der „Wasserwanderoute Mosel“ in beiden Ortsteilen wurde mit 1.602,22 EUR abgerechnet. |
| o) | Der Aufwand 2024 für die jährliche Baumkontrolle wurde mit 954,42 EUR in Rechnung gestellt. |
| p) | Für den Jahresabschluss mit den Gemeindearbeitern, Mitarbeiterinnen der TI und Beigeordneten wurden 314,20 EUR aufgewendet. |
| q) | Für die Ausrichtung des Seniorennachmittags wurden 1.091,01 EUR verausgabt. |
| r) | Im Rahmen des Neubaus Bauhof wurden für die Herstellung der Wasserversorgung 569,60 EUR, für die Erstellung der Versorgungsgräben 4.915,30 EUR, für die Lieferung von Zaunteilen und Prüfung des Rolltores 3.119,56 EUR, für die Anschaffung eines Schwerlastregals 6.354,19 EUR und für die Anschaffung von Bauteilen für den Innenausbau 270,80 EUR aufgewendet. |
| s) | Erforderliche Reparaturarbeiten an Geräten des Bauhofs wurden mit insgesamt 514,44 EUR abgerechnet |
| t) | Für Freistellungs- und Instandhaltungsarbeiten an Wirtschaftswegen und Bacheinläufen wurden insgesamt 5.647,74 EUR verausgabt. |
| u) | Der Bebauungsplanentwurf 1. Änderung Dorf- und Festplatz der Ortsgemeinde Ediger-Eller wurde zwischenzeitlich offengelegt und ist im Internet der VG einsehbar. |
| v) | Die Erneuerung der Panoramaschilder an den ehemaligen Kreisstraßen beider Ortsteile wurde mit 1.169,77 EUR abgerechnet. |
2. Bekanntgabe der Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.11.2023
Der Vorsitzende gibt die Beratungsergebnisse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.11.2023 bekannt.
3. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
4. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde Ediger-Eller
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden in der derzeit gültigen Tourismusbeitragssatzung (TBS) die Vorteils- und Gewinnsätze vorläufig festgesetzt. Durch die zwischenzeitlich erfolgte Anpassung der Gewinnsätze durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz für das Erhebungsjahr 2022 ist nun eine Änderung der TBS erforderlich. Die Vorteilssätze sind hiervon nicht betroffen und bleiben unverändert. Mit der erforderlichen Satzungsänderung werden die vorläufigen Vorteils- und Gewinnsätze für das Beitragsjahr 2022 nun endgültig vom Gemeinderat festgesetzt. Weiterhin ist eine Betriebsart in der anliegenden Betriebsartentabelle zu ergänzen
Erläuterung zur Maßstabskomponente „Gewinnsatz“
Der sog. „Gewinnsatz“ beziffert den betriebsartspezifischen Gewinnanteil am Umsatz und wird aus Rechtssicherheitsgründen regelmäßig angepasst.
Hierzu wurden die zum Jahresende 2023 vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz veröffentlichten Gewinnsätze für das Jahr 2022 in die nachstehende Satzungsänderung übernommen.
Die geänderten Gewinnsätze für das Jahr 2022 sind rot gekennzeichnet. Zum Vergleich ist die Betriebsartentabelle mit den Gewinnsätzen aus dem Jahr 2021 als Anlage beigefügt.
Erläuterung zur Ergänzung einer Betriebsart
Bei Satzungserstellung wurden in die Betriebsartentabelle nur die Betriebsarten aufgenommen, die auch den damals in der Ortsgemeinde Ediger-Eller angesiedelten Betrieben zuzuordnen waren. Zwischenzeitlich ist jedoch ein weiterer tourismusbeitragspflichtiger Betrieb hinzugekommen, dessen Betriebsart nicht in der bisherigen Betriebsartentabelle enthalten ist. Daher ist die Betriebsartentabelle um die folgende Betriebsart zu ergänzen; der Vorteilssatz ist vom Gemeinderat zu beschließen.
| Nachrichtlich: | ||
| Betriebsart Bezeichnung | Vorteilssatz übrige | |
| Ortsgemeinden | ||
| im Bereich der VG Cochem | ||
| FB07 | Garten-/Landschaftsbau | 3 - 5 v. H. |
Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages zu.
Der Vorteilssatz der zu ergänzenden Betriebsart wird wie folgt festgesetzt:
| FB07 | Garten-/Landschaftsbau | 5 v. H. |
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
5. Inwertsetzung der Kreuzwegstationen
Die Stationen im Ortsteil Ediger wurden letztmals Anfang/Mitte der 2000er Jahre restauratorisch bearbeitet und aufgewertet und sind renovierungsbedürftig.
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 08.06.2021 beschlossen, die Materialkosten für die eine Restaurierung durch ehrenamtliche Helfer zu übernehmen. Die Arbeiten in ehrenamtlicher Tätigkeit waren leider wie seinerzeit geplant nicht möglich. Der Zustand hat sich erheblich verschlechtert. Den Ratsmitgliedern liegen hierzu Fotos vor. Vor Durchführung der Arbeiten ist die Denkmalpflegebehörde einzubinden und Fördermöglichkeiten zur Finanzierung der Arbeiten zu prüfen.
Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat, die gefährdetsten Kreuzwegstationen wieder instand zu setzen. Die entsprechenden Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Der Vorsitzende wird beauftragt und ermächtigt, den Auftrag entsprechend dem vorliegenden Angebot in Höhe von rd. 3.000 EUR zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen 3 Enthaltungen
6. Wartungsvertrag für die gemeindliche Straßenbeleuchtungsanlage
In den letzten Jahren hatte die Ortsgemeinde Ediger-Eller einen Wartungsvertrag für die gemeindliche Straßenbeleuchtungsanlage mit der Firma Elektro Kirchner. Dieser ist nun zum 31.12.2023 ausgelaufen. Für die Verlängerung des Vertrages hat Herr Kirchner ein neues Angebot vorgelegt. Dieses ist als Anlage beigefügt.
Da zuletzt mehrere Ortsgemeinden den Wunsch geäußert haben, einen Wartungsvertrag abzuschließen, ist innerhalb der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem derzeit geplant, diese gesammelt auszuschreiben. Da hier in mehreren Punkten noch Klärungsbedarf besteht, soll dies voraussichtlich im laufenden Jahr 2024 erfolgen. An dieser Sammelausschreibung könnte sich die Ortsgemeinde Ediger-Eller ebenfalls beteiligen.
Der Rat beschließt, den Wartungsvertrag für die gemeindliche Straßenbeleuchtungsanlage zunächst um ein weiteres Jahr bei der Firma Elektro Kirchner zu verlängern.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Das Ratsmitglied Marita Kirchner hat wegen Ausschließungsgründen nach § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
7. Bauhofangelegenheiten; Neubau einer Lager- und Gerätehalle
| a) | Anschaffung eines Flurförderzeuges |
| b) | Anschaffung von Betonfertigsteinen zum Selbsteinbau |
| c) | Pflasterarbeiten der Grundstückseinfahrt |
| d) | Malerarbeiten |
| e) | Namensvergabe des Wirtschaftsweges zur Lager- und Gerätehalle |
a) Anschaffung eines Flurförderzeuges
Die Ortsgemeinde Ediger-Eller beabsichtigt, die neue Lager- und Gerätehalle des gemeindlichen Bauhofes mit einem Flurförderzeug auszustatten. Es wird verwiesen auf TOP 9 d) der 26. Sitzung des Gemeinderates vom 21. November 2023, wonach der Gemeinderat sich zu einem Budget von 9.000 € orientiert hat.
In der näheren Auswahl stehen verschiedene Fahrzeuge. Der Gemeindearbeiter und der Vorsitzende haben zu diesem Zweck entsprechende Angebote eingeholt. Diese liegen den Ratsmitgliedern in der Sitzung vor. Der Auftrag kann im Rahmen einer freihändigen Vergabe nach UVgO (bis 40.000 € netto) vergeben werden.
Im Haushaltsjahr 2023 waren unter der Haushaltsstelle 7 / 1.1.4.03 / 9080. 78571000 u. a. für die Anschaffung des bereits beschafften Schwerlastregals 20.000 € veranschlagt.
Hier sind nun noch 10.305 € verfügbar und werden nach 2024 übertragen. In 2024 ist zudem ein weiterer Ansatz von 2.000 € gebildet, sodass noch rd. 12.305 € zur Verfügung stehen. Es sollen von diesen Mitteln zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Küche, ein Ofen und ein Anfahrschutz beschafft werden.
Der Vorsitzende und Gemeindearbeiter Lukas Schauf, zugleich Ratsmitglied, geben zum Sachverhalt noch nähere Hinweise.
Nach eingehender Beratung legt der Rat fest, dass ein gasbetriebener Stapler beschafft wird. Dieser ist zwar teurer als ein bisher geplanter Elektrostapler, für die Arbeiten im Bauhof aber wesentlich besser geeignet. Das Budget zum Kauf des gasbetriebenen Staplers wird auf 20.000 EUR (brutto) festgelegt. Beim Kauf soll eine Gewährleistung von mindestens 1 Jahr vorliegen.
Der Vorsitzende wird beauftragt und ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten einen entsprechenden gasbetriebenen Stapler zu erwerben. Entsprechende Haushaltsmittel sind ggf. überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
b) Anschaffung von Betonfertigteilen zum Selbsteinbau
Es ist vorgesehen, die sog. Legosteine in Verlängerung der bereits vorhandenen Steine entlang der Grundstücksgrenze bis zum Tor zu verlegen. Vergleichsangebote liegen den Ratsmitgliedern in der Sitzung vor. Der Vorsitzende macht entsprechende Ausführungen.
Der Gemeinderat stimmt den vorgesehenen Arbeiten zu. Der Vorsitzende wird beauftragt und ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Haushaltsmittel sind ggf. überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
c) Pflasterarbeiten Grundstückseinfahrt
Die Pflasterung des Hofes und der Grundstückseinfahrt ist erforderlich. Lageplan und Fotos des Bereiches liegen den Ratsmitgliedern in der Sitzung vor. Der Vorsitzende macht entsprechende Ausführungen. Die Ausschreibung der Pflasterarbeiten wird durch das technische Personal der Verwaltung vorgenommen.
Der Gemeinderat legt fest, dass die Pflasterarbeiten ausgeführt werden. Der Vorsitzende wird beauftragt und ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Die Haushaltsmittel sind ggf. überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
d) Malerarbeiten
Es liegt ein Angebot über vorzunehmende Malerarbeiten in der Lager- und Gerätehalle zur Beratung und Beschlussfassung vor. Der Auftrag kann im Rahmen eines Direktauftrages UVgO (bis 3.000 € netto) vergeben werden. Das Angebot liegt den Ratsmitgliedern in der Sitzung vor.
Der Gemeinderat legt fest, dass die Malerarbeiten ausgeführt werden. Der Vorsitzende wird beauftragt und ermächtigt, den Auftrag zu vergeben. Die Haushaltsmittel sind ggf. überplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
e) Namensvergabe des Wirtschaftsweges zur Lager- und Gerätehalle
Für zukünftige Anlieferungen, Arbeitstätigkeiten Dritter, usw. ist aus Sicht der Ortsgemeinde eine eindeutige Anschrift der Halle erforderlich. Die Halle wird über einen Wirtschaftsweg (kein öffentlich gewidmeter Weg) erschlossen.
Der Gemeinderat beschließt, den Wirtschaftsweg nach der Flurbezeichnung „In der Lick“ zu benennen und als Anschrift für die Lager- und Gerätehalle festzulegen. Eine entsprechende Beschilderung ist anzubringen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
8. Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses in der Pützstraße in Ferienwohnungen;
Antrag auf Ablöse der Stellplatzverpflichtung
Es ist beabsichtigt, das im unbeplanten Innenbereich der Ortsgemeinde gelegene Wohnhaus in der Pützstraße in insgesamt drei Ferien- und eine Mietwohnung umzunutzen. Das Grundstück liegt in der Denkmalzone Ediger. Die zunächst auf dem Grundstück geplanten Stellplätze sind aufgrund der beengten Verhältnisse nicht umsetzbar. Der Bauherr beantragt daher die Ablöse von drei Stellplätzen bei der Ortsgemeinde als Stellplatznachweis für die Umnutzung des Wohnhauses. Nach der Satzung der Ortsgemeinde ist pro Stellplatz ein Betrag in Höhe 2.500 € zu zahlen. Weitere gemeindliche Belange sind durch das geplante Bauvorhaben nicht berührt.
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu und beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages zur Ablöse der Stellplatzverpflichtung.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen
9. Gemeindliches Einvernehmen zum Antrag auf Umnutzung einer weiteren Ferienwohnung in der Moselweinstraße
Es ist beabsichtigt, in einem Wohnhaus in der Moselweinstraße eine weitere Wohneinheit als Ferienwohnung umzunutzen. Der Bauherr wurde bezüglich des erforderlichen Stellplatznachweises angeschrieben. Eine Antwort steht noch aus. Das Grundstück liegt im Übrigen im unbeplanten Innenbereich in der Denkmalzone Ediger.
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe, dass die erforderlichen Stellplätze für das gesamte Objekt überprüft und vom Bauherrn nachzuweisen sind.
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 2 Enthaltungen
Nichtöffentliche Sitzung
Die Beratungsergebnisse aus der folgenden nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gremiums bekannt gegeben.