Titel Logo
Stadt- und Landbote VG Cochem
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Schulzweckverband Grundschule Landkern - Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Öffentliche Bekanntmachung

über die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen des Schulzweckverbandes Grundschule Landkern für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Die Zweckverbandsversammlung wird in ihrer nächsten Sitzung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen beraten und beschließen.

Der Entwurf liegt in der Zeit von Montag, den 03.03.2025 bis einschließlich Montag, den 17.03.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Vorschläge zu dem Entwurf können innerhalb dieser Frist an die Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.

Kaisersesch, den 19.02.2025
Albert Jung
Bürgermeister und Verbandsvorsteher