Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hat ein Merkblatt zum Einsatz von Fahrzeugen bei Brauchtumsumzügen erstellt. Darin sind die Voraussetzungen aufgeführt, welche vorliegen müssen, damit Fahrzeuge bei Brauchtumsumzügen (Rosenmontagszug, Fastnachtsumzug, Weinfest …) eingesetzt werden dürfen.
Das Merkblatt vom 14.12.2023 kann auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
www.zell-mosel.de/buergerservice-rathaus/formulare-der-verwaltung
abgerufen oder unter der E-Mail-Adresse ordnungsamt@vg-zell.de angefordert werden.