Nach den Bestimmungen des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LBKG) wird der Wehrführer oder die Wehrführerin nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen durch den Bürgermeister der Verbandsgemeinde auf die Dauer von zehn Jahren bestellt. Die Wahl erfolgt in einer Versammlung aller Wahlberechtigten. Wahlberechtigt sind die aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und die Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Versammlung zur Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin und des stellvertretenden Wehrführers/ einer stellvertretenden Wehrführerin der Feuerwehreinheit Grenderich findet am Freitag, den 12.04.2024, um 18:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Grenderich, Forstweg, 56858 Grenderich statt.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl des Wehrführers/der Wehrführerin |
| 3. | Wahl des stellv. Wehrführers/der stellv. Wehrführerin |
| 4. | Verschiedenes |
Zu dieser Versammlung werden hiermit gemäß § 14 Abs. 2 LBKG alle Wahlberechtigten, d. h. alle aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Grenderich eingeladen.