Titel Logo
Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 10/2024
Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ihr Einwohnermeldeamt informiert: Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Meldebehörde weist darauf hin, dass nach dem neuen Bundesmeldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:

  • Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
  • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.

Eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG kann wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange beantragt werden.

Weite Informationen über die genannten Übermittlungssperren und Auskunftssperren erteilt Ihnen gerne Ihre Meldebehörde, Zimmer EG 11 / EG 12 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Telefon 06542 701-130 / -133.

Wir bitten von einer erneuten Auskunfts-/ und Übermittlungssperre abzusehen, wenn Sie diese bereits in den letzten Jahren Ihrem Einwohnermeldeamt mitgeteilt haben.

Zell (Mosel), den 01.03.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann, Bürgermeister