Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03. April 2014 (GVBl. S. 40) wird für die Stadt Zell (Mosel) folgende Rechtsverordnung erlassen.
Für die Stadt Zell (Mosel) werden folgende Sonntage als Marktsonntage festgesetzt:
23.06.2024, 28.07.2024, 25.08.2024 und 22.09.2024.
(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Zell (Mosel) durchgeführt werden.
(3) Die Marktveranstaltungen sind in der Zeit von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchzuführen.
An allen Adventssonntagen können Weihnachtsmärkte, die die Voraussetzungen der §§ 6 und 11 Abs. 1 Satz 1 LMAMG erfüllen, festgesetzt werden, sofern diese nach Organisation und Warenangebot der Brauchtumspflege und Tradition dienen.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.