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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 10/2025
Verbandsgemeinde
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Das Steueramt informiert

Der Bund als Gesetzgeber hat beschlossen, eine Neubewertung des gesamten Grundbesitzes in der Bundesrepublik Deutschland durch die Finanzämter durchführen zu lassen, da die bisher herangezogenen Werte als veraltet gelten.

Diese Neubewertungen wurden vom Finanzamt vorgenommen und anhand der Grundsteuerwertbescheide (Grundlagenbescheide) den jeweiligen Eigentümern übermittelt.

Ebenfalls sind ab dem 01.01.2025 neue Grundsteuermessbeträge durch die jeweiligen Finanzämter, hier das Finanzamt Simmern-Zell, festgesetzt worden.

Die erhebenden Kommunen, hier die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), wurden über die neuen Grundsteuermessbeträge in Kenntnis gesetzt. Diese Messbeträge sind für die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) verbindlich.

Die Verbandsgemeindeverwaltung versendet schließlich nach Anwendung der örtlich festgelegten Hebesätze die Grundsteuerbescheide (=Folgebescheide) mit der letztendlich zu entrichtenden Grundsteuer an die Eigentümer.

Aufgrund dieser Neubewertung könnte sich auch der von Ihnen zu zahlende Grundsteuerbetrag geändert haben.

Wichtig!

Der Grundsteuerwert und somit die Höhe der Messbeträge wird ausschließlich durch die Finanzämter ermittelt und festgestellt. Die Kommune, hier die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), ist nur ausführende Kraft und hat keinen Einfluss auf die festgestellten Messbeträge.

Warum habe ich noch keinen Grundsteuerbescheid 2025 erhalten?

Durch das hohe Arbeitsaufkommen konnten noch nicht alle neuen Grundsteuermessbescheide verarbeitet werden. Daher werden die Grundsteuerbescheide erst nach und nach an die Grundstückseigentümer versandt. Die bisher geltenden Grundsteuermess- bzw. Grundsteuerbescheide sind ab dem 01.01.2025 nicht mehr gültig.

Widersprüche gegen den neuen Grundsteuerbescheid

Widersprüche gegen die Bewertung der Grundstücke können nur in Form eines Einspruchs gegen den Grundsteuerwertbescheid (=Grundlagenbescheid) beim Finanzamt Simmern-Zell, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift eingelegt werden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Einspruchsfrist regelmäßig abgelaufen sein dürfte.

Sollte eine Änderung durch das Finanzamt erfolgen, wird die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) daraufhin auch den Grundsteuerbescheid als Folgebescheid selbstverständlich zeitnah danach ausrichten.

Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) hinsichtlich der Bewertung des Grundbesitzes sind erfolglos, da wir an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden sind.

Die Zahlungsverpflichtung bleibt auch bei Einlegung eines Widerspruchs/Einspruchs bestehen.

Zuständiges Finanzamt für Ihren Einspruch/Widerspruch:

Finanzamt Simmern-Zell

Schloßstraße 42

56856 Zell (Mosel)

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Steueramt

E-Mail: steueramt@vg-zell.de

Telefon: 06542/701-236