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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 11/2023
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Meldebehörde weist darauf hin, dass nach dem neuen Bundesmeldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:

Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.

Eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG kann wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange beantragt werden.

Weite Informationen über die genannten Übermittlungssperren und Auskunftssperren erteilt Ihnen gerne Ihre Meldebehörde, Zimmer 1 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Tel. 06542 701-29 bzw. -30.

Wir bitten von einer erneuten Auskunfts-/ und Übermittlungssperre abzusehen, wenn Sie diese bereits in den letzten Jahren Ihrem Einwohnermeldeamt mitgeteilt haben.

Zell (Mosel), den 14.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister