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Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 11/2023
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Meldebehörde weist darauf hin, dass nach dem neuen Bundesmeldegesetz Anträge auf Einrichtung von Auskunfts- und Übermittlungssperren für folgende Fallgestaltungen gestellt werden können:

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Widerspruch bei Alters- und Ehejubiläen

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft.

Eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG kann wegen einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange beantragt werden.

Weite Informationen über die genannten Übermittlungssperren und Auskunftssperren erteilt Ihnen gerne Ihre Meldebehörde, Zimmer 1 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Tel. 06542 701-29 bzw. -30.

Wir bitten von einer erneuten Auskunfts-/ und Übermittlungssperre abzusehen, wenn Sie diese bereits in den letzten Jahren Ihrem Einwohnermeldeamt mitgeteilt haben.

Zell (Mosel), den 14.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel)
Jürgen Hoffmann
Bürgermeister