Nach Ablauf der Ruhefrist beabsichtig die Stadt Zell gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung vom 21.03.2023 die Reihengrabstätten auf den Gräberfeldern oberer Friedhof:
oberstes Feld rechte und linke Seite Sterbedatum: 1991 - 1997
und
Feld an Friedhofshalle, linke Seite, Sterbedatum: 1997 - 2002
und
Feld an Friedhofshalle, li. Seite, Urnenreihengräber Sterbedatum 2002 - 2008
zum 1. September 2024 aufzuheben.
Bitte beachten Sie dies bei der Sommerbepflanzung.
Nach Ablauf der Frist werden die Gräber satzungsgemäß von einem Unternehmer auf Rechnung der Angehörigen abgeräumt.
Diese Aufhebung gilt nicht für gemischte Reihengrabstätten, in denen eine Urne mit noch nicht abgelaufener Ruhefrist (15 Jahre) beigesetzt wurde.