Titel Logo
Zeller Land Nachrichten
Ausgabe 11/2024
Aus den Gemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Aufhebung von Gräberfeldern auf dem Hauptfriedhof der Stadt Zell (Mosel)

Nach Ablauf der Ruhefrist beabsichtig die Stadt Zell gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung vom 21.03.2023 die Reihengrabstätten auf den Gräberfeldern oberer Friedhof:

oberstes Feld rechte und linke Seite Sterbedatum: 1991 - 1997

und

Feld an Friedhofshalle, linke Seite, Sterbedatum: 1997 - 2002

und

Feld an Friedhofshalle, li. Seite, Urnenreihengräber Sterbedatum 2002 - 2008

zum 1. September 2024 aufzuheben.

Bitte beachten Sie dies bei der Sommerbepflanzung.

Nach Ablauf der Frist werden die Gräber satzungsgemäß von einem Unternehmer auf Rechnung der Angehörigen abgeräumt.

Diese Aufhebung gilt nicht für gemischte Reihengrabstätten, in denen eine Urne mit noch nicht abgelaufener Ruhefrist (15 Jahre) beigesetzt wurde.

Hans-Peter Döpgen
Stadtbürgermeister